Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Die darüber hinausgehende Forderung des Entschließungsantrages nach mehr öffentlichen Mitteln für Investitionen könnte als Forderung an den Bund durchaus sympathisch klingen. Wie Sie sicher wissen, haben Frau Ministerin Steffens und Frau Senatorin Prüfer-Storcks hierzu erste Erfolge auf Bundesebene erzielen können.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nehmen wir die von den Experten eingebrachten Änderungswünsche auf und setzen Konkretisierungen im Bereich der Hygienestandards um.

Die bisherige alte Regelung ist bundesweit einmalig in einem Krankenhausgesetz verankert und hat immer wieder zu unnötigen Irritationen geführt. Man ging fälschlicherweise davon aus, dass die kirchlichen Krankenhäuser nicht den Hygienestandards der übrigen Krankenhäuser entsprechen müssten,

und man verkannte, dass die kirchlichen Krankenhäuser analoge Regelungen zu treffen hatten.

Das Landesrecht zur Hygiene im Krankenhaus gilt mit der neuen Formulierung künftig für alle Krankenhäuser im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen, was insbesondere von den kirchlichen Krankenhausträgern gewünscht war.

Zusammengefasst: Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir ab. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lück. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Preuß das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhäuser sind für die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung unverzichtbar. Es ist Aufgabe einer Landesregierung, die Rahmenbedingungen zu

schaffen, unter denen Krankenhäuser auch in Zukunft ihre Leistungen im Interesse der Patientinnen und Patienten sachgerecht erbringen können. Rahmenbedingungen müssen die bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung ermöglichen.

Diese Chance für das, was Sie, Frau Lück, eben auch eingefordert haben, ist vertan. Das Gesetz hätte man sich eigentlich auch sparen können.

(Zuruf von der SPD)

Das vorliegende Krankenhausgestaltungsgesetz

des Landes hätte die Möglichkeit geboten, die grundsätzlich gute medizinische Versorgung in unserem Land auch ohne unnötige Bevormundung durch die Landesregierung zukunftsfest zu machen. Es hätte im Hinblick auf die demografische Entwicklung, die zunehmende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen im stationären Bereich, den medizinisch-technischen Fortschritt, die Qualität und die Finanzierbarkeit zukunftsweisende Impulse geben können.

Das Gesetz bedient sich der gut klingenden Vokabeln wie „Transparenz“, „Kooperation“ und „Patientenorientierung“. Dahinter verbergen sich, wie die Krankenhausgesellschaft in der Anhörung deutlich zum Ausdruck gebracht hat, Misstrauen gegenüber den Krankenhäusern, der weitere Aufbau von Bürokratie, die Schwarz-Gelb übrigens beim Krankenhausgestaltungsgesetz reduziert hatte,

(Zuruf von der SPD: Wo denn?)

und die Schaffung von Doppelstrukturen.

Der Punkt ist: All das wird zu weiteren finanziellen Belastungen führen. Von Problemlösungen ist keine Rede.

Meine Damen und Herren, wir wissen, die Krankenhäuser in NRW haben einen erheblichen Investitionsbedarf. Sie sind chronisch unterfinanziert. Der Haushaltsansatz für den Investitionsbedarf der 385 Krankenhäuser im Land beträgt nicht einmal die Hälfte des benötigten Volumens von mindestens 1,2 Milliarden € jährlich; bundesweit sind es 6 Milliarden €.

In der Vergangenheit waren Krankenhäuser gezwungen, dringende Investitionsmaßnahmen durch Kredite zu realisieren, da das Land seiner Verpflichtung zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung nicht nachgekommen ist. Nun wird diese Eigeninitiative der Krankenhäuser noch bestraft. Die Verwendung von Landesmitteln für Altkredite soll nicht mehr möglich sein. Das wird die finanzielle Lage einiger Häuser gewiss nicht stabilisieren.

Die Bedenken, die sowohl die Krankenhausgesellschaft als auch die kommunalen Spitzenverbände zur Konnexität, zu Mehraufwand und Kostenbelastungen in der Anhörung deutlich vorgetragen haben, bleiben in dem Gesetzentwurf völlig unbeachtet. Den Mehraufwand, der zum Beispiel durch die Prüfung der zu entwickelnden oder zu überarbeitenden Pflegekonzepte unter den Aspekten Gender und Inklusion entsteht, durch die fortlaufende Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsmerkmale und -indikatoren sowie durch das Hinwirken auf patientenorientierte regionale Versorgungsstrukturen entsteht, werden die Kommunen zu bezahlen haben.

Es gibt Überschneidungen im vorliegenden Gesetzentwurf mit bereits bestehenden Regelungen auf Bundesebene. Doppelstrukturen und immer mehr Bürokratie werden die Folge sein. So liegen für die Bereiche Qualitätssicherung und Transparenz sowie für das Versorgungs- und Entlassungsmanagement bereits bundesrechtliche Vorgaben vor. Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor, Leistungslücken beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung durch eine Koordinationsfunktion der Krankenkassen zu ergänzen.

Trotzdem gibt es für die genannten Bereiche im vorliegenden Entwurf noch weitere Regelungen. Der Nutzen eines zusätzlichen Qualitätsberichts ist fraglich, wird aber weitere Kosten verursachen. Die Krankenhäuser sollen in ihren Entscheidungsbefugnissen beschnitten und stärker reglementiert werden. So will sich mir die beabsichtigte Erlaubnispflicht bei der Vermietung von Räumlichkeiten nicht erschließen. Es ist doch davon auszugehen, dass die Krankenhäuser schon im eigenen Interesse die Nutzung ihrer Räumlichkeiten mit Sorgfalt angehen. Stattdessen werden sie jetzt nicht nur mit noch einem zusätzlichen Bürokratieaufwand belastet, son

dern auch noch in ihrer unternehmerischen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt.

Meine Damen und Herren, die medizinische Versorgung der Menschen in unserem Land gehört zur Daseinsvorsorge, und ihre Sicherstellung ist Aufgabe des Landes. Der vorliegende Gesetzentwurf ist wirkungslos und wird daher von uns abgelehnt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Ünal das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie den Änderungsantrag suchen, den Frau Kollegin Lück eben in ihrem Redebeitrag angesprochen hat, kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser heute Vormittag wie andere Änderungsanträge im Ausschuss vorlag und Bestandteil der Beschlussempfehlung und des Berichts ist. Weil der Gesetzentwurf heute Vormittag noch einmal geändert wurde, werden wir gleich über die Beschlussempfehlung abstimmen und nicht über den Gesetzentwurf als solchen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen die Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes und die hiermit verbundene Orientierung auf die Qualität der gesundheitlichen Versorgung. Das ist nicht erstaunlich, weil wir mit unserem Änderungsantrag tatsächlich dieses Krankenhausgestaltungsgesetz vervollständigt haben.

Uns ist es ein großes Anliegen, Krankenhausgestaltung im stärkeren Maße an den Bedürfnissen und Interessen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Deshalb wollen wir mit der Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes weitere Regelungen treffen.

Hervorheben möchte ich den Anspruch der Krankenhauspatientinnen und -patienten auf das Entlassungsmanagement, mit dem die Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung geregelt wird. Denn es liegt im Interesse der Menschen, dass die weitere Behandlung und Versorgung im sozialen und möglichst im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Wir legen daher Wert darauf, dass diese Regelungen zur Überleitung in der Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt ausdrücklich in allen Krankenhäusern des Krankenhausplans Anwendung findet, unabhängig davon, welche Kostenträger für die Krankenhausbehandlung aufkommen.

Hierdurch wollen wir die Kontinuität der Versorgung gewährleisten sowie die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten, teilstationären oder stationären Versorgungsbereichen verbessern. Dies kann nur zur Entlastung von Patientinnen und Pati

enten und ihren Angehörigen beitragen und zudem auch einen Drehtüreffekt vermeiden.

Das Entlassungsmanagement ist Bestandteil des Anspruchs auf die Krankenhausbehandlung.

Hierbei werden alle Beteiligten einbezogen, besonders die Haus- und Fachärzteschaft, die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Pflegeberatungen und Krankenkassen. Notwendig ist eine gute Anschluss- oder Überleitungsversorgung von dem Krankenhaus in das geordnete und gewünschte Wohn- und Lebensumfeld der Patientinnen und Patienten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinsichtlich der Qualitätsmerkmale in Bezug auf die Hygienestandards hat Frau Lück bereits vorgetragen. Das muss ich nicht wiederholen. Aber es ist sehr wichtig, dass alle Krankenhäuser, egal welche Trägerschaft sie haben, nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz diese Hygienestandards umsetzen müssen. Es ist ein Paradigmenwechsel, dass die kirchlichen Träger diese Änderungen selber freiwillig gewünscht haben. Das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen.

Unser Änderungsantrag sieht nun vor, dass die Hygienevorgaben natürlich in dieser Art und Weise umgesetzt werden. Wir haben mit unseren Änderungen mit der Berücksichtigung der Interessen der Patientinnen und Patienten im Krankenhausgestaltungsgesetz vervollständigt. Ich hoffe, dass diese Änderungen auch große Zustimmungen erfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Schneider.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion findet, dass mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf viele offene Fragen, die die Kliniklandschaft in NRW betreffen, nicht oder falsch beantwortet werden.

Das Gesetz wird sogar viele gute Ansätze des bestehenden CDU/FDP-Gesetzes zurückdrehen. So gerät das im Jahr 2007 mit der Verabschiedung ins Auge gefasste Ziel, unsere Krankenhäuser perspektivisch wieder in ein eigenverantwortliches, wirtschaftliches Fahrwasser zu entlassen, in große Gefahr.

Ihr Gesetzentwurf, Frau Ministerin Steffens, ist von Misstrauen geprägt und kommt mit dem bekannten grünen Paternalismus daher: Wir im Ministerium wissen, wie die Welt funktioniert. Daher muss unsere Verwaltung alles steuern und regeln. – Sie misstrauen damit nicht nur den Klinikträgern oder den Klinikgeschäftsführern, nein, sie misstrauen, wie ich finde, auch den insgesamt 250.000 Beschäftigten in

den NRW-Kliniken, die jährlich mit gut 4,4 Millionen Patientinnen und Patienten zu tun haben.

(Beifall von der FDP – Ministerin Barbara Steffens: Das ist völliger Quatsch!)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung vollführt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine eindrucksvolle Kehrtwende zum Negativen. Viele der im Ausschuss angehörten Experten kritisierten vor allem die zusätzlichen Regelungen zur Erhöhung der Transparenz und Qualitätssicherung.

Die Landesregierung verkennt dabei die Entwicklung auf Bundesebene. Wir haben inzwischen Vorgaben für Qualitätsberichte mit knapp 300 Indikatoren. Sie aber wollen noch eine Landesverordnung draufsatteln.

Damit mich niemand falsch versteht: Auch ich spreche mich natürlich für Qualität in Krankenhäusern aus. Aber so wie Sie dies vorhaben, schaffen wir nur Doppelstrukturen auf Bundes- und Landesebene. Das verunsichert die Betroffenen und erschwert Vergleiche über die Landesgrenzen hinweg.

Uns geht es um abgestimmte Vorhaben, wie Qualität umgesetzt und die Qualität im Sinne von Ergebnisqualität gemessen und letztendlich auch vergütet werden soll. Die Folge Ihrer Vorschläge für NRW lautet hingegen: Unseren Krankenhäusern werden bürokratische Vorgaben gemacht, die den Patientinnen und Patienten keinen Nutzen bringen.

Ähnlich verhält es sich hinsichtlich der Testierungspflichten der Kliniken, welche durch das Gesetz deutlich verschärft und verkompliziert werden sollen.

(Ministerin Barbara Steffens: Nein!)

Auch hier werden unseren Krankenhäusern vor Ort zusätzliche und vor allem vermeidbare bürokratische Lasten aufgelegt. Natürlich ist es richtig, dass dort, wo es um den Einsatz von öffentlichen Mitteln geht, besondere Sorgfalt zu walten hat. Wer diese Sorgfaltspflicht anderen auferlegt, sollte aber nicht vergessen, vor der eigenen Haustür zu kehren.