Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Das zum einen.

Zum Zweiten kommt Ihr Gesetzentwurf mindestens ein Jahr zu spät. Denn die Fehleinschätzungen – das sind sie ohne Zweifel – werden Sie damit nicht korrigieren können. Die Kommunen haben sich eine blutige Nase geholt, und ich kenne keinen Kämmerer, der überlegt, einen neuen Kredit auf Fremdwährungsbasis einzugehen. Im Gegenteil, man versucht, diese Kredite abzulösen. Wenn überhaupt, werden bestehende Kredite verlängert, um entsprechende Kursverluste nicht 1:1 kassenwirksam werden zu lassen. Kollege Becker hat das gerade schon gesagt; ich wiederhole es gern.

Was Sie in diesem Zusammenhang vorschlagen:

§ 86 b: Eine Aufnahme von Krediten erfolgt grundsätzlich in Euro. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn die Kreditaufnahme in fremder Währung in Verbindung mit einem angemessenen Sicherungsgeschäft erfolgt.

Lieber Ralf Jäger, ich habe sehr viel Respekt vor deinen Mitarbeitern in der Kommunalverwaltung.

(Minister Ralf Jäger: Das sind nicht meine Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung!)

Okay, ich spreche von den Kommunalaufsichtsbehörden, die bei der Bezirksregierung angesiedelt sind. – Aber dass die in der Frage des Finanzmanagements Expertisen haben, ist wohl schwerlich zu glauben.

Wenn Sie sich die entsprechenden Regelungen ansehen, die wir auf Grundlage des Krediterlasses haben – schon seit vielen, vielen Jahren und in Ihrer Periode seinerzeit auch von Ihnen nicht geändert –, heißt es unter Punkt 2.3.2: Eine Risikovorsorge ist zu treffen.

Weiter heißt es: Hierfür sind entsprechende Rückstellungen zu bilden.

Darüber hinaus wird auf Punkt 2.2.4 verwiesen, in dem es heißt:

Entscheidungen über Fremdwährungskredite sind nicht als laufendes Geschäft der Verwaltung zu behandeln, sondern bedürfen einer Entscheidung des Rates.

Das ist zum Teil nicht erfolgt, wie zum Beispiel in Lünen.

Und es heißt weiter:

Bei der Portfoliosteuerung ist darauf zu achten, dass bestehende Risiken nicht erhöht werden.

Wir haben es also eigentlich im jetzigen Krediterlass bereits geregelt. Insofern sehen wir keinen großen Handlungsbedarf. Aber wir gehen natürlich den Weg, den Sie gerade vorgeschlagen haben, mit: Überweisung. Dann werden wir eine Anhörung durchführen und zu einem entsprechenden Ergebnis kommen. Ich glaube aber nicht, dass Ihr Gesetzentwurf der bestehenden Situation Rechnung tragen kann. – Vielen Dank.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Danke, Herr Kollege Krüger. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Sommer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer und Zuschauerinnen im Saal und natürlich auch im Stream! Wir diskutieren über einen Gesetzentwurf von CDU und FDP, um Fremdwährungskredite immer von der Kommunalaufsicht genehmigen zu lassen. Genehmigungsfähig werden diese Fremdwährungskredite erst dann, wenn gleichzeitig auch ein Sicherungsgeschäft getätigt wird.

Das ist eine gute Sache. Das macht der solide Haushälter übrigens auch ohne gesetzlichen Rahmen und ohne gesetzliche Vorschrift. Das hat in der Vergangenheit in den Kommunen leider nicht immer geklappt, wie man heute an den viel zitierten Beispielen gehört hat. Ich halte es für eine gute Sache, dass es dafür eine gesetzliche Regelung geben könnte. Mal schauen.

Anlass ist, dass im Januar die Schweizer Nationalbank die Euro-Franken-Bindung aufgehoben hat, die sie bis dahin einseitig umgesetzt hat. Das hat verschiedene Kämmerer kalt erwischt. Die Verluste stehen noch nicht bilanziert in den Büchern, was aber bis Ende des Jahres geschehen muss. Das wird dem einen oder anderen noch richtig wehtun.

Es ist sehr sinnvoll, der Kommunalaufsicht, wenn auch sehr spät, mehr Rechte zu geben. Das hätte, wenn wir das schon vor ein paar Jahren eingeführt hätten, wahrscheinlich dem einen oder anderen dieses böse Erwachen erspart. Obwohl der Antrag ein bisschen spät kommt, halte ich ihn für sinnvoll.

Aber egal, wie scharf wir die Kommunalaufsicht mit irgendwelchen Maßnahmen auch ausstatten, die sie den Kommunen genehmigen können oder auch nicht, aktuell verschafft das den Kommunen nicht mehr Geld. Das ist ein bisschen schade, weil die Kommunen mehr Geld brauchen. Da hilft auch der heute unter Tagesordnungspunkt 1 viel debattierte Fonds nicht, den der Bund den Kommunen bis 2017 einmalig zur Verfügung stellt. Die Kommunen brauchen strukturell mehr Geld. Das müssten wir eigentlich in Angriff nehmen.

Wenn wir uns im Land alle ehrlich machen würden – auf Landesebene und auf kommunaler Ebene –, müsste man sich anschauen: Welche Aufgaben haben die Kommunen für welches Geld, und zwar bevor die Konnexitätsregeln 2004 in Kraft getreten sind, übernommen? Wenn man ehrlich ist, müsste man dieses alte Paket, das nur durch eine Pauschalfinanzierung – so will ich es mal nennen – geregelt ist, aufmachen und genau schauen: Wie sieht die Gegenfinanzierung zu den einzelnen Punkten aus?

Jedes Mal kommen Kämmerer auf die Landesebene und sagen: Wir kriegen zu Thema A nur 30 % der Kosten vom Land erstattet. Wir kriegen zu Thema B nur 50 % der Kosten vom Land erstattet. – Bis jetzt konnte kein Kämmerer, der mit einer entsprechenden Aussage hier angekommen ist, sie zahlentechnisch belegen, schon gar nicht spitz abgerechnet. Auch die kommunalen Spitzenverbände konnten uns bislang solche Berechnungen nicht zur Verfügung stellen.

Wenn man sich also ehrlich machen wollte, müssten sich sowohl Land wie auch Kommunen zusammensetzen und so eine Spitzabrechnung von den bisher pauschal finanzierten Aufgaben vornehmen, um dann zu schauen: Was ist denn wirklich struktu

rell unterfinanziert? Um diese Aufgabe müsste sich eigentlich alles drehen.

Ich erwarte, dass wir uns dazu im Kommunalausschuss verhalten werden. Denn der jetzt vorliegende Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein. Ich werde den Gesetzentwurf mit meinen Kollegen im Kommunalausschuss sehr wohlwollend aufnehmen, sehe ihn aber nicht so, dass er die Lösung des Gesamtproblems ist, sondern wirklich nur ein kleiner Schritt.

Ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Mehr sehr verehrten Damen und Herren! Vieles, um nicht zu sagen: das meiste ist schon gesagt. Ich will nur noch einige wenige Ergänzungen vornehmen.

In der Tat, einige Kommunen haben jetzt Probleme mit ihren Fremdwährungskrediten. Der Sachstand dazu ist bekannt. Ich habe dazu ausführlich dem Kommunalausschuss berichtet. Kleine Anfragen liegen ebenfalls dazu vor; die Antworten werden Sie in den nächsten Tagen erhalten. Ich werde auch noch einmal abschließend dem Kommunalausschuss berichten.

Fakt aber ist: Ob Verluste in den Kommunalhaushalten auftreten, ist von der weiteren Kursentwicklung des Schweizer Franken, davon, wann der Kredit fällig ist, zu welchen Bedingungen er fällig ist und ob er mit Derivaten abgesichert war oder nicht. Das sind die Grundvoraussetzungen. Deshalb kann man das Problem in der Tat beschreiben, aber zurzeit nicht quantifizieren.

Sie sagen es in Ihrem Gesetzentwurf selbst: Der Schweizer Franken war über viele Jahre eine stabile Währung. Kollege Becker hat eben beschrieben, wie sich Gladbeck in der Vergangenheit über die Fremdwährungskredite durchaus einen zusätzlichen Spielraum im Haushalt erarbeiten konnte. Lange Zeit galt das alles als beherrschbar, keine Frage.

Wir haben allerdings auf die Risiken, die in Fremdwährungskrediten grundsätzlich vorhanden sind, im Rahmen unseres Krediterlasses hingewiesen. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass sie in entsprechender Art und Weise abzusichern sind. Um es deutlich zu sagen: Wenn sich Kommunen an diesen Krediterlass gehalten haben, haben sie heute keine Schwierigkeiten.

Tatsache ist auch: Das gesetzlich regeln zu wollen, greift in die mit Verfassungsrang ausgestattete

kommunale Selbstverwaltung ein. Ein Zinsmanagement, ein Schuldenmanagement – da haben Sie, Herr Krüger, völlig recht – auf die Ebene der Kommunalaufsicht zu heben, wäre nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern würde die Verantwortung von dort, wo sie eigentlich wahrgenommen werden soll, auf eine andere Ebene verlagern. Das wäre nicht gut. Das würde zusätzliche Bürokratie auslösen, und letztendlich könnten auch Risiken nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Wie der Kreditnehmer seine Kredite absichert, muss er vor Ort selbst entscheiden. Das ist nicht Aufgabe der Kommunalaufsicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein Hinweis: Sie fordern, Spekulationsfinanzierungen sollten grundsätzlich verboten werden. Herr Kuper, sie sind bereits verboten.

(Zustimmung von André Kuper [CDU])

Es ist im Krediterlass noch einmal deutlich erläutert, was darunter zu verstehen ist.

Ansonsten enthält Ihr Gesetzentwurf jede Menge unbestimmter Rechtsbegriffe, die nicht zu mehr Rechtssicherheit, sondern zu mehr Rechtsunsicherheit führen. Aber das werden wir alles noch im Kommunalausschuss erörtern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/8131 – zweiter Neudruck – an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist mit dieser Überweisung einverstanden? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe sodann auf:

9 Eine Vertretung von homosexuellen, bise

xuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen sowie eine des menschen- und bürgerrechtlichen Bereiches gehört unbedingt in den ZDFFernsehrat!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8108

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen

Schwerd das Wort. Bitte schön.