Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Schwerd das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und vor den Bildschirmen. Wissen Sie, vorher die CSD-Veranstaltungen, die jedes Jahr in vielen Städten NRWs abgehalten werden, ihren Namen haben? CSD steht für Christopher Street Day. Die Christopher Street in Manhattan, New York, war im Jahre 1969 Schauplatz der sogenannten Stonewall-Unruhen. Dort kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen queeren Menschen und Polizeibeamten. Anlass war eine Razzia im Szenelokal „Stonewall Inn“ in der Christopher Street.

Diese emanzipatorische Auseinandersetzung ist mittlerweile 46 Jahre her. In der Zwischenzeit, fast ein halbes Jahrhundert später, sind wir weitergekommen. Wir sehen Homosexualität, Transsexualität, Transidentität, Intergender, Bisexualität und andere queere Identitäten als selbstverständlichen Teil unserer Gesellschaft an.

Diese Errungenschaften sind aber in den letzten Jahren mit aufkeimenden Tendenzen von Homo- und Queerphobie konfrontiert. Daher war es völlig richtig, diesen Bereich in den 16 Lebensbereichen der Bundesländer, die dann jeweils ihre Vertretungen in den ZDF-Fernsehrat entsenden, in den Eckpunkten der geplanten Neuregelung wiederzufinden. Doch seit der Vorlage des Entwurfs des neuen ZDF-Staatsvertrages bestehen begründete Zweifel, ob die ursprünglich angedachte Repräsentation dieser angesprochenen Gruppen tatsächlich umgesetzt wird.

Fragwürdig ist eine solche Vorgehensweise allein schon deshalb, weil die Sendungen des ZDF laut § 5 des ZDF-Staatsvertrages auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken sollen. Im Jahre 2015 fällt darunter nicht nur eine diskriminierungsfreie Berichterstattung, sondern ebenfalls eine Beteiligung im ZDF-Fernsehrat.

Die 16 Lebensbereiche sind jeweils einem der 16 Bundesländer zugeordnet. Offenbar hat sich leider kein Bundesland gemeldet, das sich für diesen Bereich zuständig fühlt.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Menschen, die sich auf dem Feld Menschenrechte, Bürgerrechte und auch digitale Bürgerrechte engagieren. Diese Lebensbereiche sind ein wichtiger Teil unserer vielfältigen bunten Lebensgemeinschaft. Der Wandel hin zu einer digitalen Welt muss sich auch im ZDFFernsehrat wiederfinden.

Wir haben also einerseits eine Vorlage für die Neufassung des ZDF-Staatsvertrages vorliegen, welcher diese drei Lebensbereiche nicht berücksichtigt, andererseits wurde gestern im Kieler Landtag ein

sehr ähnlicher und gemeinsamer Antrag von den Regierungsfraktionen und den Piraten in direkter Abstimmung angenommen. Auch in anderen Landesparlamenten gibt es derzeit ähnliche Initiativen, dieses Manko im ZDF-Staatsvertrag zu beheben.

Der Antrag aus Kiel formulierte sehr deutlich, wie man die Sitzverteilung regeln könnte. Als Vorschlag wurde unterbreitet, dass die beiden Kirchen, die momentan jeweils zwei Menschen entsenden, zukünftig jeweils eine Stimme haben. Die bisherige Regelung ist überproportional und soll dem gesellschaftlichen Wandel angepasst werden. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit auch die Vertretung der Kirchen.

Darüber hinaus ist im schleswig-holsteinischen Antrag die Idee enthalten, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. künftig auf eine eigene Vertretung verzichten könnte. Im Hinblick auf sinkende Absatzzahlen im Print und die steigende Etablierung der – man könnte schon fast sagen: ehemaligen – Printverlage im Digitalgeschäft ist auch die Relevanz von reinem Print im ZDFFernsehrat infrage zu stellen.

Durch diese Umstrukturierung würden unseres Erachtens nach mindestens zwei, womöglich sogar drei Sitze frei, die wir mit Vertretern der Bereiche Queer, Menschenrechte und Bürgerrechte im digitalen Raum besetzen könnten. Die Idee ist charmant und nicht an die Zuweisung an ein zuständiges Bundesland gekoppelt. Ich möchte noch einmal ganz deutlich betonen: Das war in Kiel gar kein Problem; Konsens.

Daher frage ich mich, wie wir auch in NRW genau diesen Punkt erreichen können. Unsere Zielsetzung ist es, den Vorschlag aus Kiel hier zu diskutieren. Daher haben wir unseren ursprünglichen Antrag auf direkte Abstimmung zurückgezogen und wollen den Antrag nun an den zuständigen Ausschuss überweisen. Wir wollen alle Fraktionen dazu einladen, mit uns darüber zu reden, wie wir die Repräsentation der Gesellschaft im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts im ZDF-Fernsehrat so abbilden, dass eine zeitgemäße, vielfältige, demokratische und lebendige Gesellschaft dargestellt wird. Es eilt. Der Änderungsstaatsvertrag ist schon in der Beratung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Für die SPD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Vogt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Demokratische Kontrolle ist wichtig. Diesmal diskutieren wir diese anhand des ZDF-Staatsvertrags. Das Thema wirkt zuerst einmal relativ trocken. Dennoch betrifft es uns alle, die wir Fernsehzuschauer sind.

Die öffentlich-rechtlichen Sender werden durch Gremien kontrolliert, die sich aus gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzen. So wird bei uns in NRW der WDR durch den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat kontrolliert. Diese sollen dafür Sorge tragen, dass die Rundfunkanstalt ihren gesetzlichen Rundfunkauftrag im Interesse der Meinungsbildungsfreiheit wahrnimmt.

Ähnliches gilt für das ZDF. Hier sind der Fernsehrat und der Verwaltungsrat die Kontrollgremien. Der Fernsehrat, über den wir heute sprechen, stellt unter anderem Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn bei Programmfragen. Wie gut die demokratische Kontrolle in den Sendeanstalten funktioniert, hängt auch von der Zusammensetzung der genannten Gremien ab.

Wie das ZDF organisiert ist, regelt ein Staatsvertrag. Mit diesem Staatsvertrag musste sich das Verfassungsgericht beschäftigen. Es kam im März 2014 zu dem Urteil, dass die Regelung zur Zusammensetzung des Fernsehrats in verschiedener Hinsicht gegen Art. 5 des Grundgesetzes verstößt. Das Gericht verpflichtete die Länder, bis spätestens Juni diesen Jahres eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Diese Neuregelung wird im Länderkreis derzeit verhandelt. Richtig ist, dass sich die Aufsichtsgremien immer wieder neu den gesellschaftlichen Veränderungen und Realitäten anpassen müssen.

Wir haben uns im Landtag Ende letzten Jahres mit einem ähnlichen Thema und mit ähnlichen Fragestellungen befasst. Hierbei ging es um das Landesmediengesetz, das die Zusammensetzung der Medienkommission der LfM regelt. Wir in NRW haben ganz im Sinne des ZDF-Staatsvertragsurteils der Medienkommission mehr Transparenz beigemessen und die Zusammensetzung den gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst. Darüber hinaus haben wir verschiedene Maßnahmen gegen die sogenannte Versteinerung des Gremiums eingeführt, die für mehr Durchlässigkeit sorgen.

Das Landesmediengesetz ist ein ganzes Stück fortschrittlicher als der derzeitige Verhandlungsstand in Sachen ZDF-Staatsvertrag, der zwischen allen Bundesländern verhandelt werden muss.

Meine Damen und Herren, hier in NRW werden wir auch die Gremienzusammensetzung des WDR betrachten und den gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen. In den vergangenen vier Wochen hat die Landesregierung eine Onlinekonsultation geschaltet. Dafür bin ich Frau Schwall-Düren sehr dankbar. Die Konsultation wird sehr gut angenommen. Jeder hat hierbei die Möglichkeit, seine Ideen zum neuen WDR-Gesetz einzubringen.

Einige der Fragestellungen der Konsultation befassen sich auch mit der Thematik, wie der Rundfunk- und der Verwaltungsrat zusammengesetzt werden sollen. Ganz im Sinne der Vielfaltssicherung und

wohl auch im Sinne des Piratenantrags haben wir in der Medienkommission bereits die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW und das Schwule Netzwerk NRW aufgenommen. Auch beim WDRGesetz werden wir über die mögliche Aufnahme dieser Organisationen in den Rundfunkrat beraten.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, NRW setzt sich für die Vielfalt in den Gremien ein. Wir wollen auch, dass im ZDF-Fernsehrat eine größere Vielfalt abgebildet wird. – Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete van Dinther.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher gibt es erst einen Entwurf des 17. Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge. Dieser befindet sich noch nicht in der parlamentarischen Beratung.

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Bundesländer angewiesen, den ZDF-Fernsehrat anders und vor allen Dingen staatsferner zu besetzen. Es wird eine gänzlich neue Verteilung der Plätze geben. 16 Landesregierungen haben sich im Januar auf den vorliegenden Entwurf geeinigt. Daraus können wir ungefähr ersehen, worauf sich diese 16 Landesregierungen verständigt haben.

Wir werden als Landtag erst demnächst in das Verfahren eintreten. Die CDU-Fraktion wird sich intensiv mit diesem Entwurf auseinandersetzen. Wir werden uns natürlich dafür einsetzen, dass die in unserem Zuständigkeitsbereich liegende Entsendung der Mitglieder absolut diskriminierungsfrei vonstattengeht.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir sind sehr zuversichtlich, dass bei der Besetzung sowohl aus den Parteien und Institutionen als auch bei der Besetzung durch die Länder Frauen und Männer aus dem Lebensbereich LSBTI vertreten sein werden. – Wir freuen uns auf die Diskussion und stimmen der Überweisung zu.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, es ist eine relativ einfache und dann doch sehr vertrackte Sache, und

zwar deshalb, weil der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, im Prinzip aus Anträgen, die in Bremen und Schleswig-Holstein von Rot und Grün bereits gestellt wurden, abgeschrieben ist. Wir haben uns dieser Mühe gar nicht unterzogen, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben uns mit der Regierung verständigt, und die Regierung – ich hoffe, ich sage jetzt nichts Falsches – hat in Aussicht gestellt, dass sie sich auf jeden Fall im Länderkreis noch einmal für dieses Ansinnen einsetzen wird, was ich sehr erfreulich finde, wenn das so wäre.

Es ist ohnehin ein Prozess, der jetzt erst beginnt. Ich meine, die Ministerpräsidentenkonferenz findet in der nächsten Woche statt, und im Anschluss daran erreicht es erst den Landtag. Dann wird es noch einmal unser Thema sein. Insofern stimmen wir der Überweisung zu. Wir können die Diskussion im Ausschuss noch einmal aufnehmen und fortführen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es die Grünen waren, die überhaupt das ganze Verfahren angestoßen haben, als es darum ging, über die Zukunft des ZDF-Fernsehrats zu sprechen. Ich erinnere mich daran, dass die Klageankündigung, die aus der grünen Bundestagsfraktion kam, nicht von allen gleichmäßig freundlich aufgenommen wurde. Es ist ein Verdienst der grünen Medienpolitik aus Berlin, die den ZDF-Fernsehrat durch das Urteil unseres Verfassungsgerichts vom 25. März 2014 in diese neuen Strukturen mit überführt hat.

Was da geplant wurde, muss jetzt umgesetzt werden. Eines ist natürlich – und da befinden wir uns alle in einem gewissen politischen Widerspruch, wenn ich das so offen sagen darf – klar: Wenn man einerseits ein Gremium von 77 auf 60 Personen verkleinert und andererseits alle möglichen gesellschaftlichen Gruppierungen – zu Recht, wie in dem von Ihnen beantragten Fall sowieso – hineinbringen will, dann entstehen da gewisse Reibungen und natürlich Verteilkämpfe, was die Plätze betrifft. Insofern kommt es darauf an, ob es gelingt, im Rahmen der Verhandlungen zwischen den Ländern noch eine konstruktive Lösung zu finden.

Es ist meines Erachtens hier im Hohen Hause allen klar, dass man Grünen weder im Landtag noch sonstwo in irgendeiner Weise erklären muss, welche Bedeutung LSBTTIQ für unsere Gesellschaft hat, was diese besonderen Umstände bedeuten und dass es wichtig ist, dass wir uns gemeinsam als Gesellschaft öffnen. Insofern danke ich für den Hinweis, wie der CSD entstanden ist. Das ist natürlich Geschichtsunterricht vom Feinsten, und manche brauchen den vielleicht auch noch – wir nicht.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass wir der Überweisung zustimmen werden. Wir wollen auf jeden Fall daran arbeiten, dass es noch zu Veränderungen im Fernsehrat kommt, weil es dem Fernsehrat in jeder Hinsicht guttut.

Ob das auch für die zweite Forderung Ihres Antrags, die in Bezug auf die Bürgerrechtsvertreterinnen und -vertreter gilt – da bin ich etwas anderer Meinung. Wenn ich mich recht entsinne, ist hierzu durch ein Bundesland bereits ein Vorschlag mit eingebracht worden; ich weiß jedoch nicht, welches es war.

(Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: Mecklenburg-Vorpommern!)

Mecklenburg-Vorpommern, danke, Frau Ministerin. Von daher ist das ein Vorgang, der im Prinzip aus unserer Sicht nicht mehr entscheidend ist. Aber betreffend LSBTTIQ würde ich sagen, dass wir uns gemeinsam stark machen. Denn es ist ein Anliegen aller, so nehme ich an, hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Nückel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern war ja zu lesen, das ZDF startet eine neue Fehlerrubrik im Internet. In diese Fehlerrubrik gehören vielleicht Formulierungen des Antrages, aber auf jeden Fall Teile des Entwurfs zum neuen ZDFStaatsvertrag. Man hat den Eindruck, wenn man es so liest, dass bei der Ausarbeitung das Motto galt, zu schauen, bis zu welcher Grenze man denn beim Staatseinfluss doch gehen dürfe, anstatt zu untersuchen, wie der Einfluss der Staatsbank so gering wie möglich zu halten ist. Deshalb ist die Frage, wie schaffen wir Platz für Vielfalt im Fernsehrat, auch ein bisschen grundsätzlich zu sehen. Denn was sagte doch das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr? – Ich zitiere: Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit

„verlangt […] für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien.“

So sieht es das Bundesverfassungsgericht, und so sieht es auch die FDP-Landtagsfraktion.

Bei der konsequenten Begrenzung sind bei dem Fernsehrat Möglichkeiten meines Erachtens sicher noch ausbaufähig. Zwar soll ihm rein theoretisch kein Mitglied einer Bundes- oder Landesregierung mehr angehören. Aber man hat dann eine Ausnahme im sogenannten § 19a im Entwurf des Staatsvertrags geschaffen, wo es dann doch wieder – zumindest in erheblichen Teilen – beim Alten bleibt. Insgesamt ist die Staatsbank auch nach wie vor viel zu breit. Da könnte man sicherlich einiges ändern,

um den Interessen bzw. den Wünschen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen eventuell noch nachzukommen.