Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Jäger, Sie benutzen ja ganz oft Kurt Schumacher als Kronzeugen.

(Minister Ralf Jäger: Nein, das stimmt nicht!)

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Das zu tun, ist aber immer gut!)

Er hat doch den Satz geprägt, den Sie auch gerne verwenden, dass Politik mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit und Betrachtung der Wirklichkeit zusammenhängt.

(Minister Guntram Schneider: Das war Ferdi- nand Lassalle! Das kann Herr Abruszat ja nicht wissen!)

Das haben Sie auch schon häufiger gesagt. Diese Wirklichkeitsbetrachtung sollten wir an den Anfang der heutigen Debatte stellen.

Dass wir eine enorme kommunale Verschuldung haben, die mehr als 60 Milliarden € beträgt, ist bekannt. Wir wissen auch, dass die kommunale Not groß ist und dass die Kassenkredite sich explosionsartig vermehrt haben.

Außerdem wissen wir, dass viele Kommunen immer wieder dazu neigen, sich in Hochrisikogeschäfte zu verstricken. Das gilt gerade auch für hochverschuldete Ruhrgebietsstädte. Ich erwähne hier nur das Thema „STEAG-Kauf“, das Thema „Fußballstadien bauen, obwohl man im Stärkungspakt ist“, das vom Kollegen Kuper bereits angesprochene Thema „Stärkungspakt-Konsolidierungspflichten, die nur

halbherzig erfüllt werden“ und das Thema „andere Wagnisgeschäfte“.

All diese Fragen, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir in den Kontext einbetten, wenn wir über Fremdwährungskredite sprechen. Es geht immerhin um nicht mehr und nicht weniger als 1,4 Milliarden €, die von nordrhein-westfälischen Kommunen in Schweizer Franken aufgenommen worden sind. Vielleicht sollten wir uns an dieser Stelle einmal dem Beispiel der Stadt Essen zuwenden. Dort gibt es ein Fremdwährungskreditvolumen von 450 Millionen Schweizer Franken aus früheren Jahren.

Das Ganze ist ein gewaltiges Problem. Das kann niemand wegdiskutieren, glaube ich. Allein in Essen sprechen wir über Verluste von rund 50 Millionen €. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir hier auch darüber nachdenken, ob man nicht seitens des Landes bzw. seitens der Kommunalaufsicht andere Grenzen einziehen muss. Diese Überlegungen lagen und liegen dem Gesetzentwurf zugrunde.

Nun will ich auch sagen: Fremdwährungskredite in Gänze schlechtzureden, ist gar nicht unser Ansatz. Auch Kommunen muss es erlaubt sein, sich unter Wahrung großer Vorsichtsmaßnahmen des Instru

ments der Fremdwährungskredite zu bedienen, wenn sie Zinssicherungsmaßnahmen treffen wollen.

Insgesamt gesehen müssen wir aber feststellen, dass wir bestehende Regelungen für kommunale Kreditgeschäfte nachbessern müssen. Nachbessern heißt nicht, dass wir das verbieten wollten. Das betone ich ausdrücklich, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Es geht uns vielmehr um nicht mehr und nicht weniger als darum, Fremdwährungskredite zu einer genehmigungspflichtigen Ausnahme zu machen. Damit wird nicht der Fremdwährungskredit unterbunden. Die Landesregierung wird aber mit ihrer Kommunalaufsicht in einen solchen Prozess einbezogen. Das geschieht aus unserer Sicht – und das ist der Tenor dieses Gesetzentwurfs – zum Schutz unserer kommunalen Familie.

Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf sieht daher nicht nur eine explizite Nennung dieses Verbots vor, sondern auch einen Passus, der rechtswidrig getätigte Spekulationsgeschäfte betrifft. Ich halte es für ganz wichtig, dass wir uns mit der Frage befassen, wie das ansonsten zu handhaben ist. Nur wenn wir den Gesetzentwurf richtig interpretieren, erhält auch das ansonsten sehr abstrakte Spekulationsverbot tatsächlich wirksame Folgeerscheinungen.

Meine Damen und Herren, die Genehmigungspflicht und das Verbot der Spekulation stehen im Raum. Das wollen wir jetzt im Ausschuss erörtern. Wir werden den Gesetzentwurf ja heute überweisen. Beide Maßnahmen können äußerst wirksam sein. Beide Maßnahmen sind auch mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar. Ich glaube, es ist klug, diese Leitplanken für eine geordnete kommunale Finanzierung zu setzen.

Über diese Leitplanken sprechen wir dann hoffentlich auch mit Experten und Sachverständigen gemeinsam. Wir als antragstellende Fraktionen laden Sie seitens der Koalitionsfraktionen gerne dazu ein. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Becker das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab sagen: Die SPD-Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfs natürlich gleich zustimmen. Wir sehen der weiteren Beratung mit großer Spannung und sehr hoher Erwartung entgegen. Ich weise der Ehrlichkeit halber schon jetzt darauf hin, dass sich die Argumente aller Wahrscheinlichkeit nach kaum so entwickeln können, dass wir dem Gesetz am Ende zustimmen. Deswegen will ich mich inhaltlichsachlich kurz fassen.

(Christof Rasche [FDP]: Falsche Farbe! – Gegenruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

Aus unserer Sicht – das haben wir mehrmals deutlich gemacht – besteht in Fragen von kommunalen Fremdwährungskrediten und spekulativen Finanzgeschäften überhaupt kein Handlungsbedarf. Spekulative Finanzgeschäfte sind Kommunen jetzt schon verboten, und die Aufnahme von Fremdwährungskrediten ist mit dem bestehenden Erlass ausreichend geregelt.

Anders als in mancher Schlagzeile und Verlautbarung geschrieben – das haben Sie ja gerade auch gesagt –, sieht Ihr Gesetzentwurf ja auch gar nicht vor, die Aufnahme von Fremdwährungskrediten und Zinsderivaten grundsätzlich zu verbieten. Die Zinsderivate, die Sie verbieten wollen, versehen Sie allerdings mit einer so hohen Zahl unbestimmter Rechtsbegriffe, dass die Gemeinden in ihrem Alltagsgeschäft am Ende weniger Klarheit und Sicherheit mit dem Gesetz haben als mit dem Erlass, der zudem auch stetig weiterentwickelt wird.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ein Letztes: Ihr Gesetz führt zu einem Aufbau von Bürokratie, der seinesgleichen sucht. Jeder einzelne Kredit müsste genehmigt werden. Dieser Bürokratieaufbau treibt unsere Skepsis dann auch auf die Spitze. Wie gesagt, all das können wir in der weiteren Beratung vertiefen.

Mir ist hier im Plenum noch eine politische Würdigung Ihres Gesetzentwurfs wichtig; denn da schwillt mir, ehrlich gesagt, der Kamm, und zwar nicht nur mir, nicht nur Sozialdemokraten, sondern auch Ihren eigenen Leuten. Sie reiten hier eine populistische Welle und treten in Wahrheit das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht unserer Kommunen mit Füßen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Darunter fällt nämlich auch das kommunale Schuldenmanagement als Bestandteil der Finanzhoheit. Ich wage es mir gar nicht auszumalen, was Sie hier veranstaltet hätten, wenn ein solcher Vorschlag von uns oder von der Landesregierung gekommen wäre.

(Kai Abruszat [FDP]: Sie sollten nicht von uns auf andere schließen!)

Aber solche Optionen zu haben, ist anscheinend ein Vorteil der Opposition, den Sie, wenn Sie so weitermachen, sicher noch lange Zeit genießen können und aus meiner Sicht auch sollten.

Also: Auch wenn es in einigen Kommunen unbestritten zu Problemen kommen kann – das steht ja noch gar nicht fest –, so besteht doch überhaupt kein Anlass, Fremdwährungskredite grundsätzlich zu verteufeln. Im Ausschuss hat Kollege Hübner

das Beispiel Gladbeck gebracht, wo die Stadt bislang 3,4 Millionen € an dem Geschäft verdient hat.

Wenn Sie ihm nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem schwarzen Bürgermeister und dem schwarzen Kämmerer meiner Heimatstadt Recklinghausen. Dort hat die Stadt mit drei Krediten mit einem Volumen von 23,6 Millionen € bislang liquiditätswirksame Wechselkursvorteile von 2,7 Millionen € realisieren können. Noch konkreter: Die Stadt hatte 1999 einen Fremdwährungskredit in Höhe von 4,8 Millionen € aufgenommen. Der ist inzwischen Geschichte. Unter dem Strich summierten sich die Vorteile während der Laufzeit für die Stadt auf über 800.000 €. Als ich meinen schwarzen Bürgermeister und meinen schwarzen Kämmerer gefragt habe, was sie von Ihrem Gesetzentwurf halten, haben sie mich um eine andere Frage gebeten. Das war mir dann schon Antwort genug.

Das Kapitel Fremdwährungskredite ist zugegebenermaßen schwierig. Das Land trägt der Komplexität mit einem entsprechenden Erlass ausreichend Rechnung. Ihr Weg ist ein Irrweg. Wir brauchen keinen neuen Rechtsrahmen, sondern eine bessere Einhaltung des bestehenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Kollege Becker. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Herr Kuper, Sie sprachen vom 15. Januar 2015. Das war ein schwarzer Tag, der vielen NRWKommunen in böser Erinnerung bleiben wird. Da stimme ich Ihnen durchaus zu. Da sind so manche aus ihren Wolken gefallen, wenn man sich die entsprechenden Zeitungsmitteilungen ansieht.

Aber ich will Ihnen noch andere Daten in Erinnerung rufen, und zwar: Am 15. Juli 2011 gab es einen radikalen Absturz des Euros im Vergleich zum Schweizer Franken. Im April 2011 wurde der Euro noch mit 1,32 gegenüber dem Schweizer Franken gehandelt, und wir hatten dann zum 15. Juli 2011 einen Absturz auf 1 Schweizer Franken und 4 Rappen.

Das zweite Datum, das ich Ihnen in Erinnerung rufen will – da bin ich bei Herrn Abruszat –, ist die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 28. September 2011. Vorgeschichte: 2002 hatte sich der Rat der Stadt Essen entschieden, in das – wie es so schön heißt – Kreditportfoliomanagement einzusteigen und Schweizer-Franken-Kredite aufzunehmen. Man fing mit 100 Millionen € an und hat das Ganze dann auf 260 Millionen € ausgeweitet. Dem standen damals Verbindlichkeiten in Höhe von 450 Millionen

Schweizer Franken gegenüber, von denen wir heute sprechen.

Dann gab es eine Vorlage von Herrn Klieve, Kämmerer, CDU, der vorgeschlagen hat, dieses Engagement nochmals um 450 Millionen Schweizer Franken zu erhöhen,

(Hans-Willi Körfges [SPD]: So sind sie!)

nachdem der Kurs im September 2011 von 1,34 auf 1,04 abgestürzt war. Wissen Sie, was die Parteien, die Fraktionen im Rat der Stadt Essen gemacht haben? Die Grünen haben gesagt: mit uns nicht. – Willi Körfges, sei beruhigt, deine Freunde in Essen haben ebenfalls Nein gesagt.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Ja!)

Piraten gab es damals noch nicht. Die CDU ist ihrem Kämmerer auch nicht gefolgt. Herr Abruszat – deswegen bin ich bei Ihrem Beispiel –, die Einzigen, die dem Kämmerer gefolgt sind, waren zum einen der Oberbürgermeister und zum anderen die FDPFraktion.

(Kai Abruszat [FDP]: Der Oberbürgermeister ist aber Sozialdemokrat, oder? Der Oberbür- germeister von Essen ist Sozialdemokrat!)

Ich sprach zum einen von dem Oberbürgermeister. Nein, nein, dass Sie in einer kreisfreien Stadt den Oberbürgermeister stellen, das hat es in der Vergangenheit nicht gegeben, und das wird es auch in der Zukunft nicht geben.

Ich habe Ihnen sagen wollen: Wenn Sie schon das Beispiel Essen zitieren, sollten Sie auch darstellen, wie Ihre FDP-Fraktion vor Ort mit diesem Thema umgegangen ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zu- ruf von Kai Abruszat [FDP])

Das zum einen.