Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Wir haben in unserer schwarz-gelben Regierungszeit an einigen Stellen etwas verbessert. Wir haben für die Lehrerschaft Altersgrenzen heraufgesetzt, auch in späteren Jahren noch Verbeamtungen möglich gemacht, weil wir sonst im Standortwettbewerb mit anderen Bundesländern nicht genügend qualifizierte Kräfte hätten gewinnen können. Deshalb sollten wir uns ganz grundsätzlich in den nächsten Jahren dieser Frage der Attraktivität des öffentlichen Dienstes widmen. Ich bin der festen Überzeugung: Es ist nicht allein die Frage von Nettoeinkommensunterschieden. Das ist ein wichtiger Faktor, aber nicht der alleinige, der die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in den nächsten Jahren ausmacht.

Wir werden in vielen Bereichen einen Fachkräftemangel haben. Wir haben in unterschiedlichen Ressortbereichen große Alterskohorten, die in den nächsten Jahren aus dem Dienst ausscheiden, wo für Nachwuchs gesorgt werden muss. Wir brauchen ein attraktives Dienstrecht. Der öffentliche Dienst darf nicht nur dann Chancen haben, qualifizierte Bewerber rekrutieren zu können, wenn es an sich in der Wirtschaft konjunkturell schlecht läuft und es auf dem Arbeitsmarkt nicht gut aussieht. Wir brauchen qualifizierte Leute, die besten, die sich auch ganz bewusst für die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten entscheiden.

Deshalb ist all das jetzt auf den Weg zu bringen, zeitnah mit der Dienstrechtsreform mit attraktiven Perspektiven, die man auch nach einer Ausbildung im öffentlichen Dienst hat. Dafür sollten wir gemeinsam die nächsten Monate streiten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – In Vertretung für den entschuldigten Finanzminister erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Schneider das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Antrag der Piraten wird gefordert, die Bezahlung der angestellten Lehrkräfte anzuheben, um statusbedingte Nettozahlungsdifferenzen zu vergleichbaren Lehrern im Beamtenverhältnis auszugleichen.

Natürlich steht die Koalition – steht diese Regierung – zum Grundsatz: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Es geht nicht um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sondern um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Die Piraten verkennen in ihrem Antrag, dass es sich bei der Besoldung von Beamtinnen und Beamten und bei der Bezahlung von tarifbeschäftigten Lehrkräften um zwei verschiedene Zuständigkeitsbereiche handelt. Während die Besoldung von Beamten Sache des Landesgesetzgebers ist und damit auch im direkten Zuständigkeitsbereich der Landesregierung liegt, ist die Festsetzung der Löhne für tarifbeschäftigte Lehrkräfte Sache der Tarifparteien und nicht einfach gesetzlich zu regeln.

Das wäre auch noch schöner. Ich kann Ihnen sagen: Die Tarifautonomie, das freie Aushandeln der Einkommen und der Arbeitsbedingungen zwischen den Tarifvertragsparteien, ist geradezu sozialpolitisch heilig. Niemand sollte den Versuch unternehmen, gesetzgeberisch einzugreifen.

Inwieweit der gewerkschaftlich geforderte Eingruppierungstarifvertrag für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zu einer Anhebung der Entgelte führt, bleibt den zurzeit – darauf ist schon hingewiesen worden – laufenden Tarifverhandlungen vorbehalten. Sie werden auf Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geführt, bei der das Land NRW über den NRW-Arbeitgeberverband Mitglied ist.

Tarifverhandlungen sind Sache der Tarifpartner. Politische Gremien sind nicht der richtige Ort, um Tariffragen zu lösen. Einmischungen – selbst der gut gemeinte Rat aus dem politischen Lager – haben Tarifverhandlungen selten genützt. Die gebotene Zurückhaltung gilt natürlich verstärkt für die offizielle Parteiergreifung des Landtags des bevölkerungsreichsten Landes.

Das Bruttoentgelt der Tarifbeschäftigten unterscheidet sich nicht wesentlich von der Bruttobesoldung der Beamten. Es liegt in der Regel sogar höher als die vergleichbare Besoldung.

Auf die Nettodifferenzen, die hier angeprangert werden, hat das Land keinen Einfluss. Sie sind in den unterschiedlichen Kranken- und Alterssicherungssystemen begründet. Sie resultieren also aus den Sozialversicherungsbeiträgen und dem Eigenanteil zur Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten, die den angestellten Lehrern im Alter eine weit über die gesetzliche Rente hinausgehende Altersversorgung sichert.

Eine finanzierbare und an den Ursachen ansetzende Angleichung der verfügbaren Nettobeträge könnte nur über die Senkung der Beiträge erreicht werden. Die Zuständigkeit für die Sozialgesetzgebung und damit die Handlungsmöglichkeiten zur Senkung der Sozialabgaben liegen aber beim Bund.

Einfluss hat das Land hingegen auf die Frage, ob es seine Beschäftigten verbeamtet oder nicht. Diese Entscheidung wird nicht willkürlich, sondern nach objektiven Kriterien getroffen. Für eine Nichtverbeamtung gibt es immer Gründe. Solche Gründe kön

nen eine nicht vollständige Ausbildung oder das Alter der Beschäftigten sein.

Meine Damen und Herren, Herr Lohn, Ihr Hinweis, dass diese Regierung in Fragen des öffentlichen Dienstes nichts täte, untätig sei, entspricht ganz einfach nicht den Tatsachen. – Sie waren in Ihrer Regierungszeit sehr wohl tätig. Sie haben nämlich das Landespersonalvertretungsgesetz zertrümmert.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Herr Minister, Ihre Redezeit.

Ich kann mich noch an einige Anrufe aus dem Lager der damaligen CDU-Fraktion erinnern. Wackere CDA-Kollegen haben mitgeteilt, wie sie unter Druck gesetzt worden sind, um diesem schlechten Gesetz, das Sie damals auf den Weg gebracht haben, zuzustimmen. Einige haben ja diesem Druck auch widerstanden und haben dagegen gestimmt.

Diese Regierung hat als erste Maßnahme in ihrer Politik für den öffentlichen Dienst das beste in Deutschland vorhandene Landespersonalvertre

tungsrecht geschaffen. Darauf kann man auch stolz sein. Und deshalb sollten Sie diese Unterstellungen, hier würde nichts getan, sein lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie haben erst einmal neue Schulden gemacht!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat ihre Redezeit um gut eine Minute überzogen. Ich sage das nur der guten Ordnung halber, weil diese zusätzliche Redezeit selbstverständlich auch den Fraktionen zur Verfügung steht. – Davon möchte erkennbar keine der Fraktionen Gebrauch machen. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Ich rufe die Abstimmung auf. Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt – anders als ursprünglich geplant –, über den Antrag Drucksache 16/8113 nicht direkt abzustimmen, sondern ihn an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte diesem Verfahrensvorschlag zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe auf:

8 Gesetz zum Schutz der nordrhein

westfälischen Kommunen vor Risiken aus Fremdwährungskrediten und spekulativen

Finanzgeschäften

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/8131 – zweiter Neudruck

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Kuper das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 15. Januar 2015 …

Entschuldigen Sie bitte, Herr Abgeordneter. Ich darf auch die Mitglieder der Landesregierung bitten, Herr Minister Schneider, falls sie weiterführende Gespräche führen möchten, die vielleicht jetzt nicht in der Debatte zu führen.

(Minister Guntram Schneider: Entschuldi- gung!)

Vielen Dank. – Bitte.

Der 15. Januar 2015 wird vielen Kommunen noch länger im Gedächtnis bleiben. Denn mit der Entscheidung der Schweizer Nationalbank und der daraus folgenden weiteren Aufwertung des Schweizer Franken droht zum wiederholten Male ein Verlust in den kommunalen Haushalten.

Verlustpotenzial gibt es vor allem bei uns in NRW. Es ist mit Verlusten, wenn sie dann alle realisiert sind und durchgebucht werden müssen, in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Allein Bochum hat ein Verlustrisiko von ca. 70 Millionen €. Gladbeck hat mehr als ein Drittel der Kassenkredite als Schweizer-Franken-Kredite abgeschlossen. Gladbeck will sich jetzt nicht von den Krediten trennen, setzt auf das Prinzip Hoffnung, im Gegensatz zu vielen anderen Städten, die sich sehr wohl der Gefahren und Risiken bewusst sind und bei denen sich langsam die Erkenntnis durchsetzt, dass die derzeitigen Buchverluste über kurz oder lang zu realen Verlusten führen.

Spätestens seit der Weltwirtschaftskrise 2009 und der EZB-Griechenland-Krise ist die Finanzwelt nicht mehr so stabil wie früher. Darauf muss im Hinblick auf unsere Kommunen mit neuen Rahmenbedingungen des Landes reagiert werden.

Ich habe heute kein Verständnis mehr dafür, wenn Kommunen mit dem Geld ihrer Bürger spekulieren.

Fremdwährungskredite weisen heute ein erhebliches Risiko auf, vor allem wenn diese Risiken nicht abgesichert sind, was leider in vielen Kommunen in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Andernfalls hätte sich diese Art der Kreditfinanzierung für viele oftmals nicht gerechnet.

Heute stellt sich aber nun einmal die Frage: Warum lassen das Ministerium und die Kommunalaufsicht solche spekulativen Geschäfte überhaupt zu? Damit wurden in der Vergangenheit schon einige Millionenverluste realisiert. Ich erinnere an das gesamte Sale-and-Lease-Back oder Cross-Border-Leasing – Millionenverluste waren das Ergebnis. Einige Jahre später kamen die Swapgeschäfte – Millionenverluste. Jetzt haben wir das Wechselkursdebakel beim Schweizer Franken und beim Dollar – zum dritten Mal müssen wir Millionenverluste bei Kommunen verbuchen.

Vor diesem Hintergrund sollten wir jetzt reagieren. Der zwischenzeitlich mehrfach nachgebesserte Krediterlass reicht angesichts der Dimension dieser Verluste heute nicht mehr aus. Wir wollen, dass das Land seine Schutzfunktion gegenüber den Städten und Gemeinden und auch gegenüber den Steuerzahlern ausfüllt und solche Risikogeschäfte bzw. solche Risiken aus Fremdwährungsgeschäften durch Rahmenvorgaben und Schadensbegrenzung für die Kommunen regelt.

Durch diesen Gesetzentwurf wird auch nicht die kommunale Selbstverwaltung infrage gestellt. Es kann aber nicht sein, dass Millionen des Landes in den Stärkungspakt fließen oder auch von den Kommunalsolizahlern aufgebracht werden und anschließend durch solche Spekulationsgeschäfte in kürzester Zeit zunichtegemacht werden.

Daher halten wir es für die Pflicht des Landes, hier, wie es in einigen anderen Bundesländern aktuell ebenfalls diskutiert wird, tätig zu werden und Spekulationsgeschäfte ausdrücklich zu verbieten. Kreditaufnahmen in Euro sind okay. Alles andere muss abgesichert und speziell durchleuchtet und genehmigt werden.

Kommen Sie Ihrer Obhutspflicht und Ihrer Finanzverantwortung nach! Sonst sind Sie für alle Folgeschäden verantwortlich, meine Damen und Herren von der Regierung.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir empfehlen Ihnen die Überweisung in den Fachausschuss und die wohlwollende Behandlung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die zweite antragstellende Fraktion, die Fraktion der FDP, erteile ich Herrn Kollegen Abruszat das Wort.

Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Jäger, Sie benutzen ja ganz oft Kurt Schumacher als Kronzeugen.