Aber Sie haben Ihre Forderungen auf ein Gutachten des FiFo-Instituts gestützt, dessen Datenlage im Rahmen der Anhörung von allen Experten negativ beurteilt, um nicht zu sagen verrissen wurde. Dennoch haben die Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP davon gesprochen, dass gegebenenfalls auch Standardabsenkungen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen denkbar seien und kein Tabu sein dürften.
Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen, die – wie ich zu Beginn meiner Rede schon sagte – tagtäglich um die Anerkennung und
Bewilligung ihrer Rechte kämpfen müssen. Diese Haltung der Kolleginnen und Kollegen im Kommunalausschuss oder der Kollegen aus Ihrer Fraktion ist auch der Grund für meine Zweifel an Ihrer Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit, was diesen Antrag angeht.
Wir werden ihn an den Fachausschuss überweisen. Ich bin auf die Debatte gespannt. – Recht schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Birkhahn, ich zweifle nicht an der Ernsthaftigkeit Ihres Antrags und werde deswegen auch nicht ganz so bissig reden. Das werden Sie gleich merken.
Ich habe in 2014 an dieser Stelle schon einmal an Minister Schneider appelliert. Mein Spruch war damals: Es soll nach der Schule nicht aus der Inklusion eine Exklusion werden. – In diesem Sinne, Frau Kollegin, stehen wir Ihrem Antrag wohlwollend bei.
Die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen ist auch uns auf allen Ebenen ein wichtiges Anliegen. Insbesondere vor dem in Ihrem Antrag genannten Hintergrund der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
sind die Bedingungen für ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und ist eine gleichberechtigte Teilhabe mit anderen an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Umsetzung ist eine der bedeutsamsten Aufgaben der Sozialpolitik. Sie ist aber auch aufgrund ihrer Komplexität am anspruchsvollsten. Dies verlangt neben dem notwendigen Einfühlungsvermögen viel Engagement und Beharrlichkeit, aber auch Geduld und die Fähigkeit, bisherige Erkenntnisse und Standards kritisch zu hinterfragen. Was heute gut ist, kann morgen schlecht sein.
Bereits im Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle“ wird ausdrücklich betont, dass es nur im engen Schulterschluss aller Beteiligten und Akteure gelingen kann, dieser großen Aufgabe gerecht zu werden. Dazu zählt traditionell auch eine besondere Konsensorientierung der Fraktionen in diesem Parlament, und zwar unabhängig davon, wer die Regierung stellt. Ich möchte dabei auch nicht zurückschauen, wer vor fünf oder zehn Jahren etwas gemacht hat. Wir müssen die Zukunft gestalten.
Sie nennen in Ihrem Antrag zum Beispiel das Projekt „Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort – Lotse/Lotsin für Menschen mit Behinderung“. Im August des letzten Jahres haben einige von uns an der Startschussveranstaltung der Lotsinnen und Lotsen für Men
schen mit Behinderung in Westfalen teilgenommen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die Zertifikate an die Absolvierenden der vierten Lotsenschulung übergeben. Es bestand die Möglichkeit, die Lotsinnen und Lotsen aus der jeweiligen Region kennenzulernen.
Frau Birkhahn, in Ihrem Antrag fordern Sie, dass dieses Projekt weiterhin die nötige und wichtige Ausstattung erfährt. Da sind wir von der FDP ganz bei Ihnen. Eine aktive Bürgergesellschaft kann nur vom Einsatz ehrenamtlich und gemeinnützig tätiger Menschen geleistet werden. Selbsttragendes Engagement entscheidet über das Wohlergehen dieser Gesellschaft.
Im Unterschied zu anderen Ländern werden allerdings Engagement und Kraft der Gesellschaft in Deutschland systematisch unterschätzt, bürokratisiert und damit im Ergebnis an den Rand gedrängt. Wir begrüßen daher den Vorschlag, das Ehrenamt auch im Bereich der Inklusion zu fördern. Wir wollen eine vielfältige Gesellschaft, in der tatsächlich jeder und jede eine reale Chance auf individuelle Selbstentfaltung hat, also auf Vielfalt. Gerade die Freien Demokraten empfinden es als normal, verschieden zu sein.
Einen Aspekt vermisse ich aber. Es gibt Menschen mit Beeinträchtigungen, die weder einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt finden noch in einer entsprechenden Einrichtung tätig werden können. Diese Menschen haben aber – wie jeder von uns – vielfältige Fähigkeiten, die gerade in das Ehrenamt eingebracht werden können. Unterstützung zu bekommen und gleichfalls Unterstützung zu geben, lässt diese Menschen das Gefühl erfahren, nicht das Objekt sozialen Engagements zu sein, sondern sich selbst zu engagieren, sich einzubringen und mitzugestalten.
Ich bin zudem der Meinung, dass nicht explizit genannt werden muss, wo Angebote erfolgen sollen. Meine Damen und Herren, Ehrenamt ist überall.
Nur am Rande lassen Sie mich eine Bemerkung machen, liebe Antragstellerinnen. Sie verwenden in Ihrem Antrag das Wort „Wohnquartier“. Ich bin jetzt drei Jahre Angehöriger dieses Hohen Hauses. In den drei Jahren habe ich festgestellt: Außer hier im Hause kennt kein Mensch den Ausdruck. Fragen Sie einmal die Leute, wo sie wohnen: im Viertel, im Stadtteil oder im Quartier. – Sie werden eine eindeutige Antwort bekommen. Ich glaube, wir sollten diesen Sprech etwas ändern.
Für unterstützenswert halte ich Ihr Ansinnen nach einer geregelten Kostenerstattung. Mein Vorschlag ist, korrekterweise von „Aufwandsentschädigung“ zu sprechen. Die Aufwandsentschädigung kann nicht als Einkommen gewertet werden. Eine Anrechnung auf Sozialleistungen ist nach geltendem Gesetz zwar denkbar, aber dies sollte bei Menschen, die
Abschließend stelle ich fest, dass wir die inhaltlichen Gemeinsamkeiten in diesem Thema erkennen, obwohl der Antrag noch Fragen aufwirft. Aber das werden wir mit Sicherheit, Frau Kollegin, im Ausschuss diskutieren können. Ich schätze schon, dass wir da auch mit den anderen Fraktionen zusammenkommen.
Ihren Antrag werden wir zunächst unterstützen. Die abschließende Abstimmung findet dann im AGS statt. Ich freue mich auf die Diskussion und bedanke mich für Ihr Zuhören. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuschauer am Stream und auf der Tribüne. Ich sehe, es sitzt noch einer auf der Tribüne. Zunächst hielt ich diesen CDUAntrag eigentlich für überflüssig, Beschäftigungstherapie für Abgeordnete. Denn haben wir nicht vor etwa einem Jahr über die Kompetenzzentren beraten und wurden nicht entsprechende Beschlüsse gefasst? – Für die behindertenspezifische Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlich Tätigen leisten diese Zentren nämlich eine großartige Arbeit, da sie die im Antrag erwähnten Lotsinnen und Lotsen ausbilden. Das können sie am besten. Denn diese Lotsinnen und Lotsen sind sehr häufig selbst Menschen mit Behinderung.
Aber, die Forderung nach Ausbau der Erwachsenenbildung auch für Menschen mit Behinderung steht ja auch schon im Aktionsplan der Landesregierung. Im Ausschuss kann natürlich auch geprüft werden, ob die Landesregierung nicht ein wenig mehr hätte tun können, um diesen Aktionsplan auch umzusetzen.
Leider gibt es nur in der Begründung etwas Gutes, aber nicht in dem konkret abzustimmenden Beschluss, und zwar betreffend die Art und Weise, wie die Sozialämter mit Kosten für ehrenamtliches Engagement – nicht nur von Schwerbehinderten – allgemein umgehen. Es wurde ja schon gesagt, dass solche Kosten erstattungsfähig sind und nicht angerechnet werden sollen. Das geschieht aber oft.
Die CDU blockiert Klarstellungen, die man auf Bundesebene hätte vornehmen können. Da gab es schon mehrere Vorschläge. Gerade Ehrenamtler mit Behinderungen haben hier oft Mehrbedarf, der im Rahmen der Eingliederungshilfe erstattet werden könnte. Aber auch hier weigern sich die Kommunen. Die CDU-Forderung, einen Landesfonds für
solche Kosten aufzulegen, heißt im Klartext, das Land soll in letzter Konsequenz die finanziellen Verpflichtungen anderer übernehmen. Im Sozialgesetzbuch ist gar nicht vorgesehen, die Kosten hierüber abzudecken. Sinnvoller wäre es hier, das Sozialrecht zu ändern und gegebenenfalls die Mittel, die Sie für den Landesfonds vorschlagen, den Kommunen zur Verfügung zu stellen, damit diese nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Wenn die Landesregierung oder auch Frau Kraft persönlich nicht wollen, dass man ihr Engagement in Sachen UN-Behindertencharta als bloße Sonntagsreden bezeichnet, dann sorgen Sie bitte dafür, dass die Behörden angehalten werden, die von Ihnen gewünschte ehrenamtliche Arbeit nicht zu behindern.
Notfalls muss man auch vom Verfassungsgericht klären lassen, was am höchsten anzusiedeln ist: die UN-Charta, das Sozialgesetzbuch oder amtsinterne Durchführungsvorschriften der Sozialämter. Klarstellungsversuche auf Bundesebene sind hier, wie ich schon sagte, mehrfach auf den Weg gebracht worden. Aber die CDU-Kollegen in Berlin mauern. Der Ball liegt jetzt bei der Landesregierung. Bitte sorgen Sie dafür, dass ehrenamtliche Tätigkeit, speziell die Peer-zu-Peer-Beratung und das Lotsentum, nicht torpediert werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns meines Erachtens einig: Die Schaffung eines inklusiven Gemeinwesens ist eine gesamtgesellschaftliche Herkulesaufgabe. Diese Aufgabe betrifft uns alle: den Staat, die Verbände, die Vereine und Initiativen – kurz: die gesamte Gesellschaft.
Unsere Landesregierung will unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales mit dem langfristig und systematisch angelegten Aktionsplan „NRW inklusiv“ maßgeblich zum Gelingen dieser Aufgabe beitragen.
Kollege Guntram Schneider wird in den folgenden Beratungen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales darüber detaillierter berichten. Alle Ressorts tragen durch ihre Arbeit zum Erfolg bei. Das gilt zum Beispiel auch für die öffentlich verantwortete, gemeinwohlorientierte Weiterbildung. Mit dem Alphanetz NRW oder den vielen lokalen und regionalen Bündnissen werden Barrieren abgebaut, nicht nur räumliche, sondern auch in den Köpfen. Auch das ist ein wichtiger Beitrag auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft.
In allen Trägerbereichen gibt es Einrichtungen mit Angeboten zum Thema Inklusion. Diese richten sich zugleich auch an ehrenamtlich Tätige. Ich denke beispielsweise an die Arbeit von Arbeit und Leben, DGB, Volkshochschulen NRW, wo jedes Jahr rund 30 Veranstaltungen für Schwerbehindertenvertretungen stattfinden. Das ist ein Beitrag, die Kompetenz für Menschen mit Behinderungen zu schulen.
Das Land ist ein Partner der Weiterbildung und finanziert ein Angebot, an dem ein besonderes gesellschaftliches Interesse besteht. Diese Angebote wenden sich an alle Menschen: Behinderte und nicht Behinderte, Junge und Alte, Deutsche, Migrantinnen und Migranten.
Ziel einer inklusiven Gesellschaft muss es im Grunde sein, auf Etikettierungen gleich welcher Art zu verzichten. Vielfalt ist normal und muss normal werden.
Ich habe mich gefreut, Herr Alda, über Ihren Hinweis, dass manchmal, was heute richtig erscheint, morgen falsch sein kann, weil wir nämlich im Bereich Schule immer wieder mit der Haltung gerade Ihrer Fraktion konfrontiert sind, dass in jedem Fall der Status quo, etwa der Förderschulen, unbedingt erhalten bleiben muss, während Sie sich da nicht so auf den Weg begeben, dass es verändert werden muss. Das fand ich jetzt interessant. Diskutieren Sie das intensiv. Wir sind an Ihrer Seite und unterstützen Sie gern dabei.
Ich habe, glaube ich, Ihren Satz richtig im Kopf, dass Sie gesagt haben: Was heute richtig ist, kann morgen schon falsch sein. Das haben Sie gesagt. Daraus kann ich ableiten, dass Strukturen, die wir, weil wir sie selbst so gelernt haben, für Menschen mit Handicaps heute noch förderlich finden, morgen in einer anderen Weise geschaltet sein können und deswegen andere Strukturen aufgebaut werden, die dem Interesse von Inklusion besser gerecht werden.
Das heißt nicht, dass wir Förderschulen zentral von Landesseite abschaffen. Aber die Kinder können nur einmal in die Schule gehen. Wenn sie in die allgemeinen Schulen gehen, gehen sie nicht gleichzei
tig in die Förderschule. Deswegen werden wir weniger Förderschulen haben, wenn wir mehr Inklusion haben. Das ist der Veränderungsprozess, auf den ich mir erlaubt habe hinzuweisen.
Meine Damen und Herren, in dem Antrag der CDU ist eine Tendenz enthalten, dass es eine Vorgabe geben soll und der Staat jetzt vorgeben und strukturieren soll, ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte vorzuschreiben. – Das halten wir für nicht zielführend. Diese Vorgabe wäre zu starr, weil wir schon eine pluralistische zivilgesellschaftliche bzw. kommunal organisierte Struktur haben und weil es gut ist, dass Zivilgesellschaft hier vernünftig angelegt ist und vernünftig eingebunden wird. Das passiert vor Ort in den regionalen Bildungsnetzwerken und in anderer Weise.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass gute Beispiele Schule machen und wollen inklusives Bewusstsein in unserem Land stärken. In den Kitas wächst es auf. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz fördert die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. Auch dieser Prozess trägt zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung bei. Bundespräsident Gauck hat es sinngemäß schön formuliert und hat gesagt: Wenn es wirklich gelingt, dass im Klassenzimmer die Kinder das Miteinander lernen, dann ist das mehr als ein Bildungsansatz, sondern dann ist es ein Ansatz, dass sich die Gesellschaft insgesamt verändert, und das ist aus unserer Sicht eine gute Entwicklung.