Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass gute Beispiele Schule machen und wollen inklusives Bewusstsein in unserem Land stärken. In den Kitas wächst es auf. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz fördert die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. Auch dieser Prozess trägt zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung bei. Bundespräsident Gauck hat es sinngemäß schön formuliert und hat gesagt: Wenn es wirklich gelingt, dass im Klassenzimmer die Kinder das Miteinander lernen, dann ist das mehr als ein Bildungsansatz, sondern dann ist es ein Ansatz, dass sich die Gesellschaft insgesamt verändert, und das ist aus unserer Sicht eine gute Entwicklung.

Denken Sie auch an die Kampagne des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales zur Stärkung einer inklusiven Haltung. Die Landesregierung möchte Inklusion und Engagement stärker in das Bewusstsein bringen und durch Qualifizierung und Vernetzung die Bereitschaft zu inklusivem bürgerschaftlichem Engagement stärken.

Ich freue mich auch und kann gern darauf hinweisen, dass die Kollegin Ute Schäfer für 2015 eine auf den bisherigen Erfahrungen aufbauende Kampagne zum Thema „Inklusives Engagement“ plant.

All das sind Beispiele, die die vielgestaltige, auf bürgerschaftliches Engagement setzende Inklusionspolitik der Landesregierung verdeutlichen. Ich bin gespannt, zu welchen weiteren Ergebnissen die Ausschussberatungen führen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/8118 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an

den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

14 Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

verantwortungsvoll ausgestalten – Kostendeckungsangebot und freiwillige Vorprüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren normieren

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7157

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/8152

Ich möchte noch einen Hinweis geben. Der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/7157 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Ziffer b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik liegen in Drucksache 16/8152 vor.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Hübner das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erwarten natürlich nun alle von mir eine epochale Ausführung zu Fragen von mehr Demokratie und

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Nicht weniger als das!)

sehen es mir sicherlich nach, wenn ich es kurz machen möchte.

Selbstverständlich hatten wir dazu eine Anhörung durchgeführt. Ich möchte einen Punkt herausgreifen, der uns bei derartigen Fragen, die durch die CDU erneut aufgeworfen sind, schon länger leitet. Ich will bewusst einen Punkt herausgreifen, in dem es darum geht, dass wir im Jahr 2011 den Kommunen angetragen haben, eine Beratungsleistung zu erbringen, wenn es um Bürgerentscheide geht. Das haben wir in der Gemeindeordnung so festgelegt.

Die Anhörung hat sehr deutlich gemacht – insbesondere der von uns sehr geschätzte Sachverständige Herr Oebbecke oder: der bei der einen oder

anderen Frage manchmal auch weniger geschätzte Herr Oebbecke –: Eine solche Gemeindeordnung, die in den Jahren 2005 bis 2010 verändert worden ist, die im Nachgang geheilt worden ist, braucht Zeit zum Leben, braucht Zeit zum Atmen. Die Regelungen, die wir vorgesehen haben, beispielsweise bei Bürgerentscheiden und bei den Beratungskompetenzen, die Verwaltungen leisten müssen, müssen eingeübt werden. Das ist bis dato nicht der Fall. – Das ist eines der zentralen Argumente, worüber wir uns in der nächsten Zeit auseinandersetzen müssen.

Ein zweites Argument, das von Mehr Demokratie vorgetragen wird, dass es zu wenig Beratung seitens der Kommunalverwaltung gegeben hätte und es deshalb zu Schwierigkeiten gekommen wäre, trifft auch nicht zu. Wenn Sie sich die Zahlen ansehen: In einem Jahr wurden fünf Bürgerentscheide, im nächsten Jahre sechs Bürgerentscheide infrage gestellt. Ich glaube, da gilt das Argument eins – das ich gerade vorgetragen habe – von dem geschätzten Gutachter Herrn Oebbecke, dass wir der Gemeindeordnung die Chance geben sollten, auch zu atmen, zu leben und wir dann, wenn es Zeit wird und die Erfahrungen gesammelt worden sind, natürlich die Bereitschaft haben, entsprechende Änderungen herbeizuführen.

Ich verstehe den Reflex der CDU, dass man jetzt etwas ganz Bürgerfreundliches einführen möchte, aber dazu wird Herr Nettelstroth uns sicherlich gleich noch ein paar Auskünfte geben.

Ich hoffe, ich habe Sie nicht zu sehr gelangweilt. Ich wünsche uns einen guten Abend, einen guten Verlauf der weiteren Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion spricht nun der bereits angekündigte Kollege Nettelstroth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Hübner, das mit Herrn Prof. Oebbecke hätten Sie besser nicht gesagt – denn wir reden ja noch mal über den RVR, und dann nehmen wir Sie bei dem Thema genauso ernst!

(Heiterkeit – Beifall von der CDU)

Mit dem Bürgerbegehren hat der Gesetzgeber das repräsentativ-demokratische System der Kommunalverfassung um ein wichtiges Element direkter Demokratie ergänzt. Aus den Erfahrungen in der kommunalpolitischen Praxis geht hervor, dass Novellierungsbedarf bei den Regelungen zur Durchführung von Bürgerbegehren insbesondere im Be

reich der Zustimmungsquoren und des Kostendeckungsvorschlages besteht.

Der Antrag unserer Fraktion bezieht sich auf zwei Dinge: zum einen bei Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag einzufordern, der von der Verwaltung begleitet werden soll, zum anderen eine Vorprüfung der rechtlichen Zulässigkeit, die wiederum im Hauptausschuss – auch „Kleiner Rat“ genannt – erfolgen soll, um rechtliche Irritationen zu vermeiden.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben erhebliche finanzielle Probleme. Das führt bei einer Vielzahl von politischen Entscheidungen vor Ort zu Leistungseinschränkungen.

In meiner Heimatstadt Bielefeld hat die Schließung eines sanierungsbedürftigen Freibades zur Diskussion gestanden. Fast alle Parteien waren der Auffassung, dass dieses Bad geschlossen werden sollte. In einem daraufhin eingeleiteten Bürgerbegehren wurde aber mit knapper Mehrheit entschieden, dieses Freibad mit 2,5 Millionen € zu sanieren. Letztendlich haben die Ratsmitglieder überlegen müssen, wie man aus dem Investitionshaushalt der Stadt Bielefeld diese 2,5 Millionen € erwirtschaften könnte. In der Folge sind dann Feuerwehrfahrzeuge nicht bestellt, Straßenbaumaßnahmen verschoben und weitere Investitionsmaßnahmen hinausgezögert worden.

Es wird in der Landschaft der nordrhein

westfälischen Städte zunehmend zu einem Problem, wenn vor dem Hintergrund der finanziellen Engpässe in den Kommunen Leistungen zurückgenommen werden.

Wir als CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang die Bürger, die ein bestimmtes Anliegen haben, welches durchaus berechtigt sein kann, aufgefordert sind, ihrerseits ebenso wie Ratsmitglieder einen Kostendeckungsvorschlag zu unterbreiten. Dabei ist klar, dass ein „normaler“ Bürger mit der Entwicklung eines eigenen Kostendeckungsvorschlags überfordert sein kann. Deshalb soll die Verwaltung eine entsprechende Beratung durchführen, zunächst einmal die Zusammenhänge erklären und auch erläutern, welche Mittel im Investitionsplan stehen und welche Mittel davon wiederum als Deckungsvorschlag in die Diskussion eingebracht werden können.

Ich halte das auch deshalb für wichtig, weil dann in der öffentlichen Diskussion klar wird, dass jede Maßnahme auch refinanziert werden muss und alles mit allem zusammenhängt.

Vom Bürger darf erwartet werden, dass er sich mit der Finanzlage der Stadt vertraut macht. Ansonsten besteht die Annahme, dass ein Bürgerbegehren – wie bei dem Beispiel „Freibad“ – auf keinen Widerstand stößt, da den meisten Bürgern nicht bewusst ist, was es bedeutet, wenn an anderer Stelle Leis

tungen umgeschichtet oder verschoben werden müssen.

Dieses Ansinnen seitens unserer Fraktion ist auch an die Frage der rechtlichen Überprüfung von Bürgerbegehren geknüpft; denn dies ist kein einfacher Prozess. Die Handhabung dieses wichtigen Instrumentes unmittelbarer Demokratie setzt voraus, dass Bürger, die sich an der Selbstverwaltung ihrer Stadt oder ihres Kreises beteiligen wollen, die Möglichkeiten dieses Instrumentes kennen und beurteilen können.

Ich halte es für hilfreich, wenn ein Zwischenverfahren eingeschoben würde und der Hauptausschuss einer Stadt als „Kleiner Rat“ die Möglichkeit hätte, den Begehrenden den Hinweis zu geben, dass sie richtig unterwegs sind, dass sie, wenn sie die entsprechenden Quoren einhielten, davon ausgehen könnten, dass das Bürgerbegehren nicht aus irgendwelchen formalen oder sonstigen Gründen angegriffen würde. Das trägt auch zur Rechtssicherheit bei.

Im Übrigen, lieber Herr Hübner: Selbst nach Auffassung Ihrer Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen – genau bei jener Anhörung, die Sie eben erwähnten, im Dezember 2011 – sollte ein Bürgerbegehren eigentlich einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Ergebniswirksam soll er die Mehrerträge und/oder Mehraufwendungen im Sinne der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes NRW darstellen. – So damals die wörtliche Ausführung.

Auch unserem Vorschlag zur Unterstützung der Bürgerbegehren durch die Verwaltung sollten Sie also positiv gegenüberstehen. Wir werden daher abschließend dafür werben, unserem Antrag hier und heute zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nettelstroth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Kollege Krüger.

Meine Damen, meine Herren! Herr Präsident! Herr Nettelstroth, Sie hatten eine Erwartung zum Ausdruck gebracht und werben um Zustimmung. Ich denke, wie wir die Angelegenheit bescheiden werden, ist Ihnen eigentlich bekannt. Ich will aber auch gern noch einmal in aller Kürze die Gründe in diesem Zusammenhang benennen.

Sie erwarten eine Änderung in Sachen „Bürgerbegehren“, wonach künftig die Verwaltung einen Kostendeckungsvorschlag erstellt bzw. darstellt, wie denn möglicherweise Mehraufwendungen, die an anderer Stelle entstehen, kompensiert werden können. – Das ist ein Totschlagargument bezogen auf die Frage: Inwieweit kann man erfolgreich Bür

ger/Bürgerinnen im Rahmen von Bürgerbegehren gewinnen? Das ist keine Verbesserung, sondern eher eine Verschärfung.

Wir stehen zu den Instrumenten Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bzw. zum Thema „mehr Demokratie“. Das, was Sie da vorhaben, geprägt durch Ihre Erfahrungen in Bielefeld, ist nicht gut. Es ist nicht gut, wenn der Landtag ein einzelnes Beispiel, bei dem es in Ihren Augen nicht gut gelaufen ist, zum Anlass nimmt, zu sagen: Da gibt es Handlungsbedarf, das müssen wir ändern. – Woanders klappt das eigentlich ganz gut.

Zur rechtlichen Vorprüfung – das hatten wir im Vorfeld deutlich gemacht –: Wir haben durchaus Sympathien, im Rahmen einer rechtlichen Vorprüfung beispielsweise durch den Hauptausschuss, aber auch durch den Rat die Zulässigkeiten eines Bürgerbegehrens prüfen zu lassen. Warum? Wir wissen aus der Erfahrung der letzten fünf Jahre, dass es immer wieder Auseinandersetzungen gab, nachdem die Beteiligten recht mühselig die Unterschriften gesammelt hatten und dann vom Rat entschieden worden ist: Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig.

Was hat man dann gemacht? Dann hat man sich anschließend im Rahmen von Verwaltungsstreitverfahren auseinandergesetzt. Das passierte in jedem zweiten Fall bei etwa 20 bis 22 Bürgerbegehren der letzten fünf Jahre. Für eine Möglichkeit der rechtlichen Prüfung vor Sammlung von Unterschriften haben wir durchaus Sympathien.