Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Was hat man dann gemacht? Dann hat man sich anschließend im Rahmen von Verwaltungsstreitverfahren auseinandergesetzt. Das passierte in jedem zweiten Fall bei etwa 20 bis 22 Bürgerbegehren der letzten fünf Jahre. Für eine Möglichkeit der rechtlichen Prüfung vor Sammlung von Unterschriften haben wir durchaus Sympathien.

Aber Sie wissen auch: Wir sind in einer Koalition.

(Kai Abruszat [FDP]: Aha!)

Wir müssen werben. Wir haben den Koalitionspartner noch nicht überzeugt. Wir werden das aber zum Anlass nehmen, weiterhin zu werben.

(Lachen von Kai Abruszat [FDP])

Möglicherweise werden wir Punkt 2 noch einmal aufgreifen. Ich habe auch keine Einwände, wenn darüber steht: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP spricht der Kollege Abruszat. Bitte schön.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Direkte Demokratie muss bürgerfreundlich und

rechtssicher sein. – Das war der Titel eines Antrags der FDP-Landtagsfraktion in dieser Wahlperiode, dem leider damals die Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht zustimmen konnten.

Wir haben im damaligen Beratungsverfahren von den Sachverständigen gehört, dass es auch heute noch sinnvoll ist, die Bürger in die Pflicht zu nehmen, einen Kostendeckungsvorschlag zu machen. Die Verwaltung muss aber in jedem Fall prüfen, ob dieser Vorschlag nachvollziehbar ist. Wenn das nicht der Fall ist, soll die Kommunalverwaltung die Initiatoren des Bürgerbegehrens bei der Formulierung eines adäquaten Kostendeckungsvorschlages unterstützen. Das war der entscheidende Punkt der damaligen Expertenanhörung.

Ich kann Ihnen sagen, Herr Kollege Nettelstroth: Ich habe große Sympathie für Ihren Antrag, aber er geht mir in seiner Präzision nicht weit genug.

(Ralf Nettelstroth [CDU]: Änderungsantrag!)

Weil wir seinerzeit dieses Antragsverfahren durchgeführt haben, würden wir uns heute, nachdem Sie uns seinerzeit bei unserem Antrag nicht unterstützen konnten, enthalten. Diese Enthaltung zeigt, dass wir gegenüber Ihrer Initiative aufgeschlossen sind. Aber sie muss aus meiner Sicht im Interesse der Bürger noch stärker präzisiert werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Herzlichen

Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Herrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Stream! Viel ist schon gesagt worden. Viele Argumente sprechen gegen den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Beantragung und Prüfung von Bürgerbegehren in den Kommunen neu zu gestalten. Deswegen möchte ich mich auf die Nennung von zwei Punkten beschränken.

Erstens. Die höhere Bürokratisierung. Ein Kostendeckungsvorschlag der Antragsteller eines Bürgerbegehrens, möglicherweise neben einem ähnlichen Instrumentarium der Verwaltung, stellt sicher keine Entschlackung der Bürokratie dar. Auch lässt sich die Hoffnung, dass die Verwaltung daraufhin ihre eigene Kostenschätzung leichter erstellen könne, nur schwer anbringen. Die Erstellung wird zwar durch das vorherige Handeln auf diesem Feld möglicherweise in Bezug auf die Datenbeschaffung vereinfacht, eine Überprüfung der Datenlage muss aber nichtsdestotrotz erfolgen.

Die Prüfung wird sich dadurch also eher noch verlängern: sowohl im Vorhinein als auch im Nachhinein. Denn es wird vermehrt Fälle geben, in denen sich schon trefflich über die Datenlage selbst streiten lässt, gerade wenn unterschiedliche Daten vorliegen, die dann erst einmal in Bezug zueinander zu

setzen sind, bevor sich eine halbwegs griffige Einschätzung abgeben lässt.

Zweitens. Die freiwillige Vorprüfung der Zuverlässigkeit. Herr Abruszat hat es gerade schon erwähnt: Den Punkt hatten wir bereits vor knapp zwei Jahren diskutiert. Damals gab es vonseiten der CDU wenig Input zum Thema. Genauso verhält es sich jetzt in Ihrem eigenen Antrag. Wie eine solche Vorabprüfung ausgestaltet sein soll, beschreiben Sie nicht.

Im Rahmen der Anhörung haben die Sachverständigen von Mehr Demokratie e. V. schon deutlich gemacht, dass im Antrag fälschlicherweise der Hauptausschuss und nicht der Stadtrat selbst als zuständiges Organ angesprochen ist. Dem würden wir uns anschließen. Denn für die Belange der gesamten Kommune würden wir lieber den Stadtrat entscheiden lassen.

Es gäbe noch weitere Punkte zu thematisieren, aber schon bisher drängt sich der Eindruck auf, als sollten mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Bürgerbegehren in den Kommunen eher behindert denn gefördert werden.

Zu Ihrer Argumentation in Ihrer Rede, Herr Nettelstroth: Bürgerinnen und Bürger sind sehr wohl in der Lage, ihre eigenen Fragen bezüglich der Finanzierung eines Projekts zu stellen. Dies tun sie zum Beispiel an diversen Infoständen der Antragsteller zu Bürgerbegehren und in öffentlichen Bürgerforen. Es wäre wirklichkeitsfremd anzunehmen, dass bei einem Bürgerbegehren die Finanzierbarkeit nicht thematisiert würde.

Insofern ist der mündige Bürger willens und in der Lage, sich ein Gesamtbild des Vorhabens zu machen. Dazu braucht es keinen eigenen Kostendeckungsvorschlag.

Insgesamt empfehle ich deshalb, diesen Antrag abzulehnen, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wesentliche ist zu diesem Antrag gesagt worden. Ich glaube, dass Einigkeit darüber besteht, dass wir immer wieder neu versuchen müssen, zwei Seiten gerecht zu werden.

Auf der einen Seite sind die Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort mit dem Mittel der direkten Demokratie Entscheidungsprozesse unmittelbar mitgestalten wollen. Herr Nettelstroth, Sie haben recht: Auf der anderen Seite sind Räte oder Kreistage, die die Konsequenzen daraus ziehen müssen. Schwierig ist immer, das Gleichgewicht zu halten.

Herr Hübner hat darauf hingewiesen: Wir haben Veränderungen an der Gemeindeordnung vorgenommen. Wir sollten beobachten, inwieweit sie sich bewähren, und im Auge behalten, ob es konstruktiver Veränderungen in der Zukunft bedarf. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herzlichen

Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/8152, den Antrag Drucksache 16/7157 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/7157 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piraten bei Zustimmung der CDU und bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Ich rufe auf:

15 Landesstelle Unna-Massen – dokumentieren

und in Erinnerung behalten

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/8126

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns als CDU-Fraktion in den letzten Jahren immer wieder sehr intensiv mit der Landesstelle in UnnaMassen beschäftigt, auch mit der Geschichte dieser bedeutsamen Einrichtung des Landes NordrheinWestfalen im Kreis Unna, in der Kreisstadt Unna.

Es gab im Jahr 2009 eine Beschlussfassung hier im Landtag, in der es hieß: Wir wollen dort eine Vertreibungs-Erinnerungsstätte errichten. – Die SPD, insbesondere der ehemalige Kollege Wolfram Kuschke, hat sehr intensiv für eine VertreibungsErinnerungsstätte in der Landesstelle in UnnaMassen geworben. Am Ende ging es der SPDFraktion im Landtag mit dem Antragsverfahren nicht weit genug.

Wir haben dies zum Anlass genommen, einmal nachzufragen: Wie sieht es denn aus mit der Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses durch die Landesregierung? – Die Landesregierung ließ uns mitteilen, dass sie diesen Beschluss nicht weiterver

folgt. Vor diesem Hintergrund haben wir jetzt diesen Antrag erneut eingebracht.

Die Geschichte von Unna-Massen kann man am besten mit einer Veranstaltung erläutern, die dort vor Kurzem stattgefunden hat. Wir haben nämlich das 50-jährige Bestehen der St.-Hedwig-Kirche gefeiert. Es war ein wirklich bewegender Gottesdienst, der dort abgehalten wurde. Viele Menschen sind gekommen, aus dem gesamten Land NordrheinWestfalen, mit ihrer Geschichte, mit ihren Erinnerungen an die Landesstelle Unna-Massen, mit ihrem Vertreibungshintergrund aus den Familien.

Es gab ein wunderbares Fest, ein bewegendes Zusammenkommen. Diese Veranstaltung hat verdeutlicht, dass die Menschen einen Erinnerungspunkt brauchen, eine Einrichtung, die an ihre Geschichte erinnert, an die Vertreibung vieler Deutscher nach dem Zweiten Weltkrieg, an ihren Neuanfang in der Bundesrepublik, in Nordrhein-Westfalen mit der Landesstelle.

Deswegen hoffen wir, dass wir am Ende mit diesem Antrag weiterkommen und diesen Menschen die Möglichkeit geben, sich zu erinnern, sich in der Landesstelle Unna-Massen wieder zu versammeln, um dort ihre Erinnerungen, ihre Geschichte, ihre Familiengeschichte zu pflegen und eben nicht zu vergessen.

Das Ganze dient natürlich auch dazu, die Jugend und die Menschen von heute daran zu erinnern, wie es denn nach dem Zweiten Weltkrieg gewesen ist, welche Besonderheiten es gegeben hat, wie Deutsche vertrieben wurden, wie viele Deutsche hier hergekommen sind und welche Schicksale sich am Ende damit verbunden haben. Denn viele Menschen, die vertrieben worden sind, sind dem Grunde nach nicht wirklich in ihrer neuen Heimat angekommen. Das ist etwas, was viele Exilanten heute immer noch sagen: Heimat ist mir das hier nicht wirklich, eigentlich nie geworden. Heimat ist da, wo ich herkomme. Da sind meine Wurzeln. Da fühle ich mich zu Hause. Da ist meine Familie, und da ist mein Herz.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass wir in diesem Landtag darüber diskutieren, wie wir diese Vertreibungs-Erinnerungsstätte gestalten. Es gibt einen Förderverein vor Ort, der sehr engagiert dafür wirbt. Deshalb habe ich eine Bitte für die weitere Debatte. Der eine oder andere von Ihnen wird sagen: Wir brauchen das nicht, weil die ehemalige Landesstelle als Erstaufnahmeeinrichtung und zentrale Unterbringungseinheit des Landes NordrheinWestfalen im Zusammenhang mit den aktuellen Flüchtlingsströmen reaktiviert wurde. Aber offen gesagt: Das können Sie nicht vergleichen.

Die Landesstelle Unna-Massen hat seit den 50erJahren eine ganz andere Funktion gehabt. Sie erinnert an die Vertreibung vieler Deutscher. Und dass diese Landesstelle heute anders genutzt wird –