Die Landesstelle Unna-Massen hat seit den 50erJahren eine ganz andere Funktion gehabt. Sie erinnert an die Vertreibung vieler Deutscher. Und dass diese Landesstelle heute anders genutzt wird –
eben als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes –, darf man mit dieser Frage, die wir heute in dem Antrag aufrufen, nicht verquicken. Denn das wird der Sache nicht gerecht, das wird den Schicksalen der Menschen nicht gerecht, und das wird auch, offen gesagt, der Geschichte nicht gerecht. Deswegen hoffen wir auf eine offene Beratung dieses Antrages.
Natürlich freuen wir uns, wenn die Kollegen der SPD-Fraktion ihre Ansichten, ihre Meinungen, die sie zumindest bis 2009 durchgetragen haben, wieder aufgreifen und am Ende diesem Antrag, den wir Ihnen heute vorgelegt haben, zustimmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die SPDFraktion erteile ich das Wort Frau Kollegin MüllerWitt. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel sind die Aufarbeitung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung wichtig für das kollektive Gedächtnis – jetzt und in Zukunft. Auch darf der große Beitrag, den die Gruppe der nach Kriegsende nach Nordrhein-Westfalen zugewanderten, geflohenen, vertriebenen Menschen für den Aufbau unseres Bundeslandes geleistet hat, nicht in Vergessenheit geraten.
Gerade die wirtschaftliche Stärke unseres Landes war die Keimzelle des Wirtschaftswunders in der Bundesrepublik. Und hierzu haben auch die in unserem Land angekommenen Flüchtlinge beigetragen. Ebenso ist schon jetzt davon auszugehen, dass auch die in der heutigen Zeit zu uns kommenden Zuwanderungen durch Flucht und Vertreibung die zukünftige Entwicklung unseres Landes beeinflussen werden.
Die zwischenzeitliche Schließung der Landesstelle Unna-Massen war bekanntermaßen den rückläufigen Flüchtlingsströmen geschuldet. Wie Ihnen aber nun hinlänglich bekannt ist, haben zum Ende des vergangenen Jahres die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Unna mittels einer vertraglichen Vereinbarung die ehemalige Landesstelle formal zunächst teilweise wieder reaktiviert.
Die stark steigende Zahl an Flüchtlingen, die die Bundesrepublik und damit auch Nordrhein-Westfalen erreicht, zeigt, dass Flucht und Vertreibung beileibe nicht allein ein Phänomen der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg war. Vielmehr ist festzustellen, dass weltweit Flucht und Vertreibung aktueller sind denn je. Damit stellt sich dem Land NordrheinWestfalen die vordringliche Aufgabe, einer steigenden Zahl an Flüchtlingen eine erste Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Das heißt, die Landesstelle Unna-Massen wird heute, nach einer kurzen Zeit der Unterbrechung, unvermindert weiter benötigt und genutzt. Momentan ist die Landesstelle für rund 600 Flüchtlinge angelegt. Unter diesen Umständen ist es im Augenblick nicht die Zeit, um auf dem Gelände eine Gedenkstätte für Flucht und Vertreibung einzurichten, auch wenn derzeit nur ein Teil des Geländes wieder reaktiviert worden ist.
Ob und in welcher Form man auf dem Gelände Unna-Massen eines Tages einen Ort des Gedenkens schaffen sollte, wird erst dann zu diskutieren sein, wenn die Landesstelle nicht mehr benötigt wird. Dann wird aber auch die Frage zu beantworten sein, welche Form des Gedenkens dieser Ort annehmen soll. Angesichts der leider vorhandenen fast nahtlosen Kontinuität von Flucht und Vertreibung bis in die Gegenwart hinein stellt sich durchaus die Frage, ob man sich diesem Phänomen nicht globaler widmen muss.
Die Befassung mit Flucht und Vertreibung in der Vergangenheit bis in die Gegenwart – und vermutlich noch in Zukunft – sowie ihre Auswirkungen auf unser Land, auf die Bundesrepublik und weit darüber hinaus könnte eine künftige Aufgabe sein. – Ich sehe den Beratungen im Ausschuss mit Interesse entgegen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Keymis das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns nicht zum ersten Mal mit der Frage, ob die Landesstelle Unna-Massen ein Dokumentationszentrum oder eine ähnliche Einrichtung der Erinnerung erhalten soll. Ich glaube, wir sollten dieses Thema noch einmal gründlich diskutieren. Deswegen stimmen wir der Überweisung zu.
Grundsätzlich aber haben wir eine Reihe von Bedenken, die sich insbesondere auch in dem widerspiegeln, was Frau Kollegin Müller-Witt – vielen Dank! – eben zum Ausdruck gebracht hat, dass man sich nämlich sehr grundsätzlich überlegen muss, ob eine Stelle, die aktuell noch für Flüchtlinge benutzt wird, die zu uns kommen, sich gleichzeitig als Gedenkstätte für einen Zusammenhang eignet, der lange zurückliegt. Das sind Überlegungen, die man – jedenfalls aus unserer Sicht – sehr grundsätzlich anstellen kann. Insofern ist das eine komplizierte Diskussion.
Frau Scharrenbach, Sie haben eben gesagt, dass viele Menschen hier nicht ihre neue Heimat gefunden haben. Ich habe das nicht genau einordnen können. In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass viele von denen, die nach dem Zweiten Weltkrieg als
Flüchtlinge über Unna-Massen zu uns gekommen sind, in Nordrhein-Westfalen eine Heimat gefunden haben. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass Sie, wenn Sie an eine solche Gedenkstätte denken, letztlich eine bestimmte Empfindung nicht werden aufnehmen können – dass nämlich die Menschen, die in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hierher fliehen mussten, ihre Heimat sozusagen in der Erinnerung mitgenommen haben.
Ich will an einen Satz von Hanns Dieter Hüsch erinnern, der einmal gesagt hat: „Meine Heimat ist meine Kindheit.“ Ich glaube, dass sich genau unter diesem Gesichtspunkt letztlich das, was aus der alten Heimat, aus der man vertrieben wurde, mitgenommen wurde, auch durch eine Gedenkstätte nicht wirklich wird darstellen lassen.
Das Ansinnen ist schon einige Jahre alt. Dazu hat es auch Beschlüsse gegeben. Ich bin nicht der Meinung, dass man sich – wie Sie das in Ihrem Antrag tun – auf Beschlüsse aus der Legislaturperiode ab 2010 – also aus einem früheren Zeitraum – beziehen kann. Diese sind für die Landesregierung natürlich nicht bindend. Man kann sich politisch darauf beziehen, aber es ist nicht bindend für die jetzige Landesregierung.
Insofern denke ich, dass unter den gegebenen Umständen der aktuellen Nutzung des Geländes, aber auch der Gesamtsituation, jedenfalls im Moment für solche Pläne wenige Spielräume bestehen. Gleichwohl sollten wir uns der Diskussion nicht verschließen. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, die Einrichtung einer Erinnerungsstätte auf dem Gelände der Landesstelle Unna-Massen stellt ohne jeden Zweifel ein nobles und auch richtiges Anliegen dar. Schließlich war die Landesstelle über fast 60 Jahre ein Tor nach Nordrhein-Westfalen und auch ein Tor zu einem Leben in Freiheit und Sicherheit.
Viele Bürger haben in unserem Land eine neue Heimat gefunden, ohne ihre Ursprungsheimat immer komplett aufgegeben zu haben. Beides ist übrigens möglich. Deswegen gilt es, diese Erinnerungen zu Recht zu würdigen.
Wir fragen uns aber, ob zum jetzigen Zeitpunkt die Einrichtung einer Erinnerungsstätte wirklich die erste Priorität hat. Bereits 2013 gab es bundesweit 127.000 Asylanträge von Flüchtlingen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zählte 2014
sogar 202.000 Asylanträge; das waren im Übrigen so viel wie seit 1993 nicht mehr. Leider sorgen weltweite Krisen für ein stetiges Anwachsen dieser Zahlen. Etwa ein Fünftel der Asylanträge im Februar 2015 entfiel zum Beispiel auf Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien, etwa 37.000 Asylsuchende entfielen 2014 allein auf das Land NordrheinWestfalen.
Viele Kommunen – das merken und diskutieren wir vor Ort und auch im Land an jeder Stelle – sind mit dieser neuen Lage extrem gefordert und manchmal auch überfordert. Sie sind unterfinanziert und bedürfen umfassender Hilfe von Bund und Land.
Die Erörterungen des Flüchtlingsgipfels sind uns allen noch in guter Erinnerung. Auch die beschlossene Landeshilfe in Höhe von 46 Millionen € haben wir nicht vergessen – und auch nicht die Zweifel, ob das ausreichend ist, um für eine angemessene Unterbringung der Menschen zu sorgen, die bei uns Schutz suchen. Vor diesem Hintergrund sehen wir auch das Land in der Pflicht, dort, wo es möglich ist, landeseigene Unterkünfte zur Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung zu stellen.
Ein Teil des Geländes der Landesstelle wird bereits wieder als Notunterkunft benutzt. Die Schließung war 2009 – darauf ist gerade schon von der Kollegin hingewiesen worden – wegen zurückgehender Flüchtlingszahlen begründet gewesen. Damals war die Weltlage, wie sie sich heute präsentiert, in der Form nicht absehbar.
Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir uns angesichts der Kapazitäten, die dort in UnnaMassen möglich sind – dort gibt es eine Aufnahmekapazität von 3.600 Plätzen; das geht weit über das hinaus, was im Augenblick mit 300 bis 400 Plätzen genutzt wird –, doch die Frage stellen, ob nicht das Gelände der Landesstelle in der augenblicklichen Situation einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die überfüllten Anlaufstellen zu entlasten. Damit könnten wir das Potenzial der Landesstelle gerade im Sinne dessen, an was wir erinnern wollen und wessen wir gedenken wollen, nutzen.
Erinnern ist wichtig – ganz ohne jeden Zweifel –, aber das darf nicht die aktuelle Hilfeleistung für diejenigen, die heute unseres Schutzes bedürfen, überlagern. Deswegen sollten wir die Diskussion über ein Gedenkstättenkonzept – dazu haben wir auch die Gelegenheit – im Hauptausschuss führen.
In diese Diskussion sollten wir den aktiven Beitrag zur Flüchtlingshilfe und Unterstützung einbeziehen. Das Gelände eignet sich nämlich ohne jeden Zweifel sowohl für die aktive Flüchtlingshilfe als auch für ein Gedenkstättenkonzept. Das muss aber miteinander in Einklang gebracht werden, denn Gedenken wird letztlich erst durch gelebtes Handeln im Sinne der Geschichte der Gedenkstätte wirklich lebendig und erfüllt den besten Gedenkstättenzweck.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne und zu Hause! Wir haben bereits mehrfach im Hauptausschuss über das Thema „Unna-Massen“ geredet. Wir haben dazu auch schon mehrfach Position bezogen. Das kann ich hier aber gern noch einmal machen.
Daran zu erinnern, dass es Flucht und Vertreibung und die Schrecken von Flucht und Vertreibung gibt, ist wichtig; ebenso, dies zu dokumentieren. Das war früher wichtig, und das ist auch heute wichtig.
Auch heute ist eben – das haben wir gerade gehört – diese Aufnahmestelle in Unna-Massen teilweise wieder Aufnahmeort für geflüchtete Menschen. Aber schon der Name „Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen“ sagt doch, dass es um mehr geht als um Vertriebene und um Aussiedler. Wir dürfen einfach keinen Unterschied machen, von wo Menschen geflohen sind, ob diese im Zweiten Weltkrieg und danach aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten geflohen sind, oder ob sie heute kommen – aus dem Nahen Osten, aus Afrika oder aus Asien. Denn all diesen Menschen ist gemein, dass sie fliehen. Sie fliehen vor Krieg, vor Gewalt und unmenschlicher Not. All diesen Menschen können und müssen wir eine sichere Heimstatt bieten.
Um zu dokumentieren, was weltweit zu Flucht und Vertreibung führt, können wir gerne ein Zentrum der Erinnerung einrichten – gerne auch zusammen mit der Bundesebene. Einen Alleingang von NordrheinWestfalen halten wir indes, ebenso wie die Beschränkung der Dokumentation auf einzelne Gruppen von Geflüchteten, nicht für sinnvoll.
Wie schon gesagt, das haben wir mehrfach im Hauptausschuss besprochen. Dieses Thema werden wir jetzt wieder im Hauptausschuss erörtern. Wir sehen der Beratung im Ausschuss gespannt entgegen. Ich hoffe auf neue Sichtweisen, die dann dort besprochen werden. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Geschichtsbewusstsein in Nordrhein-Westfalen zu stärken und Konzeptionen dazu weiterzuentwickeln, das hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Dazu gehört natürlich auch, das Schicksal der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg nicht zu vergessen und die Kultur der Vertriebenen zu bewahren.
Die Landesstelle Unna-Massen ist in diesem Zusammenhang ohne Zweifel für unsere Landesgeschichte von Bedeutung. Seit 1951 wurden nämlich in dieser Landesstelle mehr als 2,5 Millionen Menschen – Vertriebene, aber auch Flüchtlinge und Aussiedler – vorübergehend aufgenommen. Für all diese Menschen war die Landesstelle ein erster Zufluchtsort oder, wie Frau Freimuth eben so schön gesagt hat, ein Tor nach Nordrhein-Westfalen.
Die Integration von Millionen Heimatvertriebenen und Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen kann man zweifellos auch als eine Erfolgsgeschichte bezeichnen. Denjenigen, die diese Integrationsleistung mit ermöglicht haben, oftmals mit nicht unerheblichem ehrenamtlichem Einsatz in Unna und darüber hinaus, gebührt ein großer Dank.
Im Hauptausschuss – das ist eben schon angesprochen worden – wurde das Thema am 23. Januar 2014 noch einmal intensiv diskutiert und von allen Seiten beleuchtet. Viele haben zu Recht darauf hingewiesen, dass im Zuge der aktuellen Entwicklung derzeit wieder Flüchtlinge in Unna-Massen untergebracht sind. Wichtig ist es – da teile ich die Meinung von meinen Vorrednern –, jetzt die Menschen, die dort ankommen, zu versorgen und ihnen zu helfen. Das ist im Moment absolut prioritär.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie aber auch daran erinnern und darauf aufmerksam machen, dass der Hauptausschuss im vergangenen Jahr mehrheitlich einen Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zu einem Antrag der CDU-Fraktion beschlossen hat. Mit diesem Beschluss vom Oktober letzten Jahres ist die Landesregierung unter anderem aufgefordert worden, sich aktiv an der Erarbeitung neuer Konzepte zum weiteren Umgang mit dem Thema „Kulturpflege der Vertriebenen“ im Sinne des § 96 Bundesvertriebenengesetzes und den Phänomenen von Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert zu beschäftigen.