Sie sollten auch sagen, dass wir deshalb solidarisch sein konnten, weil wir in der Vergangenheit gut gewirtschaftet haben, und es in Zukunft nicht mehr können, weil unsere Wirtschaftskraft pro Kopf immer weiter zurückgeht.
Damit sinkt unsere Steuerkraft. Damit sinken die Möglichkeiten, dass wir selbst unsere Zukunft gestalten. Das BIP pro Kopf geht dramatisch zurück in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen, verglichen mit dem Länderdurchschnitt, nicht in der allgemeinen Zahl, aber in der Tendenz.
Damit droht uns bei aller Neuordnung, die wir dann machen, dass wir weiter rutschen, möglicherweise nur auf höherem Niveau. Das würde allerdings den Herausforderungen dieses Landes nicht gerecht. Insofern müssen wir uns dieser Sichtweise sicher auch noch einmal annehmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir schon von den regierungstragenden Fraktionen gewünscht, dass sie anerkennen, dass die Opposition in diesem Haus in dieser Legislaturperiode immer, wenn es um das Thema der Neuordnung von Bund-LänderFinanzbeziehungen ging, ausdrücklich konstruktiv mitgewirkt hat. Das ist kein Showdown gewesen – die eine Seite des Parlaments gegen die andere oder Parlament gegen Regierung. Wir haben das Thema in vielen Erörterungsrunden auch im Haushalts- und Finanzausschuss sehr sachbezogen besprochen.
Wir sagen ausdrücklich: Da, wo berechtigte Landesinteressen von Nordrhein-Westfalen betroffen sind, sind wir selbstverständlich mit im Boot und vertreten die entsprechenden Argumente.
Ich selber komme als Parteivorsitzender der FDP aus dem Ruhrgebiet, die vor elf Jahren schon ein umfangreiches Papier beschlossen hat mit der Überschrift „Strukturfinanzierung an ökonomische Kriterien und nicht an Himmelsrichtungen knüpfen“. Da finde ich auch an der einen oder anderen Stelle
vieles von Ihrem Vokabular wieder. Insofern: Da, wo es berechtigte Gründe gibt für unser Land und Argumente, da sollten wir auch zusammenarbeiten.
Es gibt Sachargumente für die Reform des Länderfinanzausgleichs. Es gibt Fehlanreize im heutigen System, einen Negativausgleich. Wenn man sich anstrengt und mehr eigene wirtschaftliche Dynamik realisiert und das dann in ähnlicher Größenordnung vom Länderfinanzausgleich abgezogen bekommt, ist das kein Anreizsystem.
Wir haben keinen Wettbewerbsföderalismus, wo die Länder ernsthafte Gestaltungsoptionen hätten. Es wäre mal interessant zu sehen, was in Bayern anders ist. Dort ist ja die Grunderwerbsteuer nur etwa halb so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Es wäre interessant, da auch mal die Wähler über Standortpolitik entscheiden zu lassen.
Wir haben selbstverständlich auch sachlich ungerechtfertigte Besserstellungen wie die Einwohnerveredelung bei den Stadtstaaten oder die jetzt seit Jahrzehnten laufende Ostförderung, die natürlich auch zurückgefahren gehört. Das ist gar keine Frage.
Entscheidend ist aber der Umgang mit der Debatte. Jeder will nur möglichst viel vom Kuchen – so wie sich das hier bei SPD und Grünen anhört –, obwohl eine immer größere Torte auf dem Tisch steht.
Wir sagen: Das ist nicht ausreichend. Wir brauchen eine Neuordnung der Finanzbeziehungen, die wir für zweierlei nutzen müssen, nämlich erstens für mehr Leistungsgerechtigkeit zwischen den Ländern und zweitens aber auch für eine Entlastung der Bürger und Betriebe, nämlich der Steuerzahler. Beides sind Ziele, die in diesem Prozess verfolgt werden müssen.
Genau dieser zweite Ansatz fehlt der rot-grünen Landesregierung. Sie möchten im Kern eigene Konsolidierungsanstrengungen der öffentlichen
Hand vermeiden. Das konnte man ja gerade auch bildlich bei der Debatte über Ihr Ineffizienzteam studieren. Das ist Ihr eigentlicher Antrieb.
Die Lage ist aber eine andere. Wir haben viele Jahre hinter uns mit immer neuen Steuereinnahmerekorden. Wir haben eine Fortschreibung der eiskalten Progression, die den Bürgern jedes Jahr weniger Geld in der Tasche lässt anteilig von dem, was sie produktiv erarbeiten. Es gibt Kommunen, die ständig neue Steuern einführen. Die Länder – wie gerade auch Nordrhein-Westfalen – machen bei Landessteuern Steuersatzerhöhungen. Wir haben jetzt auch noch Ihr Ziel einer indirekten Steuererhöhung dadurch, dass Sie den Soli Ost mit einem neuen Dauerabgabecharakter umgestalten als
Das lehnen wir ab. Die Politik muss Wort halten und den Soli abschaffen. Das ist in der Tat unser Antrag
in dieser Debatte. Die FDP-Landtagsfraktion erwartet, dass der Soli allerspätestens 2020 endet. Es darf keine dauerhafte Beibehaltung dieser Ergänzungsabgabe geben.
Zum einen ist das, was dazu als neues Sonderopfer West für Infrastruktur in Ihrem Antrag steht, in der Konstruktion, die der Soli heute hat, verfassungswidrig.
Zum anderen beschädigt das, so wie es an unterschiedlichen Stellen auch von Schwarz-Rot-Grün gefordert wird, in massiver Weise das Ansehen der Politik und die Glaubwürdigkeit, wenn etwas, was ein befristetes Instrumentarium war, um einen speziellen Zweck zu erfüllen, dann auf Dauer bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag fortgeschrieben wird, wenn dieser Zweck längst erfüllt ist.
Der Soli ist kein Wanderpokal, der jetzt vom Osten in den Westen ziehen soll. Es geht darum, die Zusatzbelastungen, die wir an dieser Stelle gehabt haben, dadurch, dass der Zweck und die Aufgabe erfüllt sind, jetzt auch wieder einzustellen. Deshalb gibt es mit uns keine Verlängerung des Soli bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Ein wesentliches Anliegen neben der Verteilung zwischen den Ländern muss auch eine gerechte Verteilung zwischen Staat und Bürgern sein. Deshalb keine indirekte Steuererhöhung, sondern eine Entlastung der Steuerzahler an dieser Stelle!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Bund-LänderFinanzbeziehungen transparent und fair weiterentwickeln – ein Vorgang, der insbesondere vom Herrn Finanzminister und Herrn Staatssekretär Dr. Messal gerade in den letzten Monaten sehr akribisch und fleißig bearbeitet wird.
Es mag sein, dass der Solidaritätszuschlag ein ganz wesentliches Element dieser Debatten, dieser Auseinandersetzungen ist, insbesondere aber – darum geht es ja im Antrag der regierungstragenden Fraktionen – das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich auch Soli genannt. Er ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer in
Das Aufkommen steht nach Art. 106 des Grundgesetzes allein dem Bund zu. Daher bedarf dieses Solidaritätszuschlagsgesetz auch nicht der Zustimmung der Länderkammer, des Bundesrates.
tätszuschlags geäußert. In den vergangenen Jahren gab es dazu zwei bedeutsame Anlässe. 2011 nahm der Bund erstmals mehr Geld aus dem Soli ein – nämlich 12,8 Milliarden € –, als er in den Aufbau Ost steckte, nämlich 12,7 Milliarden €. Seitdem sind die Ausgaben stetig gesunken. Zweckgebundenen Einnahmen stehen nicht mehr in gleichem Umfang zweckgebundene Ausgaben gegenüber. Im vergangenen Jahr brachte der Solidaritätszuschlag der Staatskasse 15 Milliarden € ein. Das war ein Anstieg um 4,6 % im Vergleich zu 2013.
Weil es sich beim Soli eben nicht um eine Steuer, sondern um einen thematisch klar zuordbaren Zuschlag handelt, wird seine Abschaffung immer wieder gefordert. Mit dem formellen Ende des Aufbaus Ost bzw. mit dem Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019 wird auch die verfassungsrechtliche Grundlage jenes Steuerzuschlags brüchig; sie entfällt.
Der Zuschlag wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt, wie wir wissen, was richtig war. Ergänzungsabgaben wie den Soli darf der Staat nach Ansicht vieler Verfassungsrechtler und auch der Piratenfraktion aber nicht einfach bis in alle Ewigkeit erheben. Sie müssen vielmehr abgeschafft werden, wenn die Begründung, mit der sie einst eingeführt wurden, weggefallen ist. Da gilt es auch nicht, dem Kind einen neuen Namen zu geben und zu sagen: Das Geld wollen wir behalten, wir wollen es weiter einnehmen. Ganz sicherlich geht das nicht in Zeiten immer noch steigender Steuereinnahmen.
Der Bundesfinanzhof entschied 2011, dass der Soli zwar rechtens sei, aber nicht auf ewig bestehen dürfe. Er darf nicht auf ewig bestehen! Nun versucht die Politik, ihn auf ewig bestehen zu lassen, indem das Ding einfach umbenannt wird.
Jetzt sitzen hier zwei Fraktionen im Saal – CDU und SPD –, die beide im Bund die Große Koalition bilden. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Nutzen Sie doch bitte einmal Ihre Möglichkeiten und Ihren Einfluss im Bund und bewegen Sie etwas Visionäres! Das hat, glaube ich, zuletzt Friedrich Merz gemacht. Er hat darüber nachgedacht, wie es zwei große Volksparteien doch vielleicht einmal hinbekommen könnten, eine Steuerreform, die den Namen verdient, auf den Weg zu bringen. Das sind die Chancen, die aus einer Großen Koalition entstehen. Und das sind die Chancen, deren Realisierung die Menschen in diesem Land erwarten.
Alles andere, liebe Kolleginnen und Kollegen, führt zu einem Glaubwürdigkeitsverlust und zu weiterer Politikverdrossenheit gegenüber der politischen Klasse. Die Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, überhaupt nicht. Da können Sie fragen, wen Sie wollen. Dieses Vorgehen – nämlich den Solidaritätszuschlag bzw. dessen Aufkommen unter anderem Namen aufrechtzuerhalten – ist ein unrühmli
Wenn die regierungstragenden Fraktionen jetzt anführen, im Antrag gehe es nicht um die Fortführung des Solis – das tun Sie ja –, sondern nur darum, dass das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag erhalten bleiben muss, muss man folgende Frage stellen: Auf welche Weise soll das Aufkommen des Solis über 2019 hinaus erhalten bleiben? Damit beschäftigt sich der Antrag. Das soll fair geschehen. Das Ding ist aber an sich schon unfair. Befassen Sie sich doch bitte einmal ganz klar mit Dingen wie Unternehmenssteuer und Stopfen von Steuerschlupflöchern. Das sind doch die großen Dinge, die Sie im Bund anstoßen können. Das sind die Leistungen, die die Menschen wollen und die sie verstehen.
Es muss ein Ende haben, hier einfach den Bürgerinnen und Bürgern des Landes bzw. des Staates in die Taschen zu greifen und ihnen eben nicht klarzumachen, worum es hier im Lande eigentlich geht.
Sie von SPD und CDU haben die Möglichkeiten dazu. Packen Sie das einmal im Bund an, und verlassen wir das Gebiet! – Wir werden dem Antrag der SPD leider nicht zustimmen können. Dem Antrag der FDP werden wir zustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Walter-Borjans.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben erstens die gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es für den Länderfinanzausgleich, für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen und für den Solidarpakt nach 2019 einen Anschluss gibt. Das ist deshalb so, weil wir alle miteinander feststellen müssen: Die Aufgaben, die mit dem bisher laufenden Pakt zu bewältigen waren, sind mit dem Ablauf des Jahres 2019 nicht abgeschlossen.
Es wird im Osten Deutschlands weiterhin Aufholbedarf geben. Es wird in einigen Ländern des Westens, in denen es von der Haushaltssituation her schwierig ist – ich nenne das Saarland, Bremen und auch Schleswig-Holstein –, das Problem geben, auch hier durch Umverteilung Hilfestellung zu geben. Das alles sind Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen.
Zweitens. Nordrhein-Westfalen wird in diesem Prozess ein solidarischer Partner sein, so wie es auch in den vergangenen Jahrzehnten ein solidarischer Partner gewesen ist. Es geht aber auch darum – das ist hier von den Vertretern der Regierungsfraktionen schon angesprochen worden –, dass dieser Prozess transparent gestaltet wird. Dazu gehört es, dass die horizontalen Finanzbeziehungen und auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern in ihrer Gänze dargestellt werden.
Es kann nicht sein, dass Nordrhein-Westfalen Jahr für Jahr unter dem Strich 1,5 Milliarden € für den Aufbau, den Umbau und die Problembewältigung anderer abgibt und in Statistiken als Nehmerland dasteht. Diese Aufteilung in dem Bereich, in dem Nordrhein-Westfalen ein Drittel des Umverteilungsvolumens bei der Umsatzsteuer auf die Schulter nimmt, auszublenden und sich immer nur dem einen Teil zuzuwenden, wo in der anderen Hälfte des Finanzausgleichs ein Stück zurückgezahlt wird, kann so nicht fortgesetzt werden.