Jetzt geht es um die Einrichtungen und die neuen Zahlen: Welche Glaskugel besitzen Sie, dass Sie der Landesregierung vorwerfen, auf Zahlen nicht reagiert zu haben, die das BAMF erst kürzlich korrigiert hat? Es ist doch wirklich, ich sage einmal, intellektuell unredlich, wenn Sie hergehen und von uns, noch bevor das BAMF die neuen Zahlen überhaupt genannt hat, verlangen, schon die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.
Sie haben es ja – da sehe ich mich in einer hohen Gemeinsamkeit auch bezogen auf die Einschätzung der Anstrengungen des Landes – eindeutig konzediert: 16.500 ist eine der Antworten.
Die entscheidende Antwort ist aber – auch daran müssen wir gemeinsam arbeiten – die Beschleunigung der Verfahren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir das nicht hinbekommen, haben wir bezogen auf die Menschen, und zwar jeweils diejenigen Flüchtlinge mit einer langfristigen Aufenthaltserwartung und diejenigen mit einer nur sehr kurzfristigen Bleibeperspektive, etwas ganz Falsches gemacht, denn dann hindern wir diejenigen, die einen Anspruch auf eine langfristige Bleibe hätten, an der Integration. Anderen erschweren wir eine mögliche Rückkehr dadurch, dass sie sich hier, so sage ich mal, zu lange aufhalten.
Das hat aber weniger mit uns zu tun, sondern eine ganze Menge damit, dass jetzt endlich die richtigen Konsequenzen gezogen worden sind. Ich glaube, diese 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr –
wobei mir klar ist, dass das nicht von heute auf morgen wirksam werden wird – sind auch hier ein Schritt in die richtige Richtung.
Wenn es allerdings – da haben Frau Howe, ich und andere erst kürzlich ein Fachgespräch geführt – noch sieben Monate dauert, bis die Akten der Fälle, die zu entscheiden sind, vom Bundesamt zu den Verwaltungsgerichten gelangen, dann sehen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo das Nadelöhr ist. Dann sollte man bitte auch nicht versuchen, das mit kleinlichen parteipolitischen Zänkereien und Spielchen aufzumischen.
Ich darf Ihnen sagen, dass wir dennoch froh darüber sind, dass dieser Antrag gestellt wurde. Denn das gibt uns die Gelegenheit, anders als im Innenausschuss, in dem wir immer nur die Frage nach Einrichtungen und Kapazitäten stellen, das sich daraus ergebende Problem, dass wir sehr viele Menschen haben, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, im Gesamtzusammenhang gemeinsam und in allen Facetten zu diskutieren.
Wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu und freuen uns darauf, dass wir im Rahmen unserer sachlichen Beratungen im Ausschuss auch Ihren Erkenntnishorizont ausweiten dürfen. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde den Antrag der CDU-Fraktion in vier Kategorien einteilen, was die Forderungen und Feststellungen anbelangt. Erste Kategorie: begrüßenswerte Erkenntnisse. Zweitens: Die Landesregierung macht das schon. Drittens: Falschbehauptungen bis hin zu übler Nachrede. Viertens: unglaubwürdige finanzielle Forderungen.
Fangen wir mit der ersten Kategorie an, weil es durchaus etwas Positives zu vermelden gibt. Auch die CDU-Fraktion schreibt jetzt Sätze aufs Papier wie: gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden. Herr Kuper, herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis. Ihre letzten Anträge in dieser Angelegenheit hatten diese Erkenntnis noch nicht; das Wort „gemeinsam“ tauchte dort nicht auf. Also – man sollte ja auch das Begrüßenswerte und Positive hier wertschätzend würdigen –, wir finden das gut.
Es geht weiter, vor allen mit den Sachen, bei denen Sie hier wirklich falsche Dinge behaupten und Unterstellungen in den Raum stellen, die hanebüchen sind.
Fangen wir an mit der Feststellung – sie zieht sich wie Prosa durch den Antrag, und Sie haben es auch gerade noch einmal in der Rede gesagt – unter Punkt 6: Die Landesregierung verweigert sich, die Ausbauziele für die Landeseinrichtungen - sie liegen bei 10.000 Plätzen - zu erhöhen.
Die Landesregierung hat das auch in der Vergangenheit so nie dargestellt, Herr Kuper. Das ist einfach falsch. – Es gab ein Ziel. An diesem Ziel wird weiter gearbeitet, und es wird nicht anhand der Platzzahl definiert, sondern anhand der Aufenthaltsdauer.
Um was geht es uns? – Es geht darum, dass die Flüchtlinge mindestens vier Wochen in diesen Einrichtungen bleiben können, damit alles geordnet ablaufen kann. Um diese vier Wochen zu erreichen, waren aufgrund der alten Prognosen 10.000 Plätze avisiert, und in den ZUEs – auch das werfen Sie durcheinander – kommen im Übrigen noch die Erstaufnahmeplätze dazu.
Kommen Sie einfach einmal in den Innenausschuss; man müsste das vielleicht einmal zusammenfügen, Herr Kruse, damit nicht immer eine solche Parallelität entsteht. Sie müssten Ihrem Kollegen einmal mitteilen, was im Innenausschuss gesagt wird. Im letzten Innenausschuss hat der Innenminister auf meine Frage „Wie müssen wir denn jetzt angesichts der Prognosen die Zahlen anpassen?“ noch einmal sehr deutlich gesagt, dass es immer mittelfristig das Ziel war und die 10.000 Plätze jetzt selbstverständlich angepasst werden müssen.
Das war also nie irgendein Festhalten. Vielmehr ging es immer darum, wie viel wir in diesem Jahr schaffen. Das Ziel war und bleibt immer, mindestens diese vier Wochen zu erreichen.
Dass das jetzt länger dauert – damit bin ich natürlich auch nicht zufrieden; es ist aber nun einmal so; hören Sie sich vor Ort an, welche Probleme es dort gibt –, hat einfach etwas damit zu tun, dass sich die Flüchtlingszahlen von einem Jahr zum anderen mal eben verdoppeln, um es ganz klar zu sagen,
und zwar schon seit mehreren Jahren in Folge. Insofern reicht die gegenwärtige Ausbaugeschwindigkeit nicht aus. Das ist eine richtige Feststellung.
Es hat aber nichts damit zu tun, dass hier die Ziele falsch gesetzt sind. Die Ziele sind und bleiben, hier
Zu dem Punkt „Falschbehauptungen und Unterstellungen“ zählt auch Ihre Behauptung, die Landesregierung könne mit den Platzkapazitäten in den Einrichtungen kein ordentliches Asylverfahren garantieren. Herr Kuper, wer ist denn für Asylverfahren zuständig? Das ist nicht das Land, es sind nicht die Ausländerbehörden, sondern es ist das Bundesamt. Dort stellt man als Flüchtling seinen Antrag. Ein ordentliches Asylverfahren kann auch gar nicht von der Landesregierung garantiert werden, sondern nur vom Bundesamt.
Selbst wenn die Flüchtlinge jetzt drei Monate oder sechs Monate oder für manche Länder ein Jahr in der Erstaufnahmeeinrichtung wären – was überhaupt nicht wünschenswert ist; die Menschen sollen sich ja vor Ort integrieren –, gäbe es immer noch Flüchtlinge, die bis dahin noch nicht einmal angehört worden sind, weil im Bundesamt dafür gar keine Stellen zur Verfügung stehen, obwohl die Menschen einen gesetzlich garantierten Anspruch auf ein ordentliches Asylverfahren haben. Auch mit den avisierten Stellen, die im Übrigen alle noch nicht da sind, wird dieser Anspruch nicht zu erfüllen sein.
Die Belastung für die Kommunen, die Sie hier zu Recht ansprechen, hat etwas damit zu tun, dass die Menschen dort noch nicht einmal, wie es eigentlich sein soll, mit einer Gestattung ankommen, die das BAMF ausstellt, wenn sie einen Asylantrag stellen, sondern mit einer sogenannten BÜMA, einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Das hat zur Folge, dass sie von der Kommune aus wieder zu einer Außenstelle des BAMF gefahren werden müssen. Das sehen Sie im zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan an den Ansätzen für Transportkosten.
Diese Transportkosten, die wir als Land finanzieren, haben wir nicht zu verantworten, sondern der Bund, weil er diesen Menschen kein ordentliches Asylverfahren garantieren kann. Das wird auch noch sehr, sehr lange dauern. Da können wir Platzkapazitäten schaffen, wie wir wollen! Auch hier gibt es eine völlige Verdrehung der Verantwortung. Das ist nicht redlich.
Sie machen hier eine Milchmädchenrechnung auf, indem Sie sagen, wir sollten die Menschen in Asylbewerber erster Klasse und Asylbewerber zweiter Klasse unterteilen, also diejenigen, die schnell gehen, schnell machen und die anderen nach Anerkennungsquote der Herkunftsländer aussortieren; dann würden die Kommunen alle entlastet.
Auch das ist eine Falschaussage. Was passiert denn jetzt aufgrund der Zusage, dass die Kosovaren bis zum Abschluss ihres jeweiligen Asylverfah
rens in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und dass diese Verfahren schnell durchgeführt werden? Das heißt, dass ihre Akten beim Bundesamt einfach von unten nach oben kommen. Wer bleibt denn dann aufgrund fehlender Stellen einfach unten liegen? Was passiert mit denen?
Herr Kuper, das sind Menschen – ich habe mit ihnen gesprochen; ich habe das im Innenausschuss auch dargestellt –, die ein Jahr oder sogar zwei Jahre auf ihre Anhörung beim BAMF warten. Abgesehen von der Belastung für die Menschen ist das auch eine Belastung für die Städte und Gemeinden, weil diese Menschen, die ihr Asylverfahren wahrscheinlich auch positiv beschieden bekommen, bis dahin keine Chance haben, sich hier zu integrieren. Auch diese Kostenbelastung hat nicht das Land zu verantworten. Das heißt: Auch das ist eine Milchmädchenrechnung.
Zum Schluss komme ich zu den unglaubwürdigen finanziellen Forderungen, die Sie hier aufstellen. Auch das finde ich nicht redlich. Ich habe mich neulich noch gefragt – wir waren hier ja auch fünf Jahre in der Opposition –: Haben wir hier jemals
ich kann mich nicht erinnern – inhaltliche Anträge auf die Tagesordnung gesetzt, die Folgekosten von mehreren 100 Millionen € nach sich gezogen haben? Herr Kuper, wenn das was, Sie hier fordern, so umgesetzt würde, wären das mehrere 100 Millionen €.
Solche Anträge in den Raum zu stellen und gleichzeitig nicht zu sagen, wie das zu finanzieren ist: Nein, das haben wir in der Opposition hier nicht gemacht.
Diesen Minimalanspruch sollte eine Opposition, die hier ernst genommen werden will, auch erfüllen. Sie haben hingegen beim vorigen Tagesordnungspunkt, bei dem es darum ging, dass wir immerhin 200 Millionen € nachsteuern, von denen 180 Millionen € in den Flüchtlingsbereich gehen, kritisiert, es werde nicht genug gespart, während Sie einen Atemzug später hier mehrere 100 Millionen € mal eben in den Raum stellen, die wir morgen schon ohne Probleme für die Geduldeten und die anderen Flüchtlinge eins zu eins an die Kommunen weitergeben könnten.
Das ist unredliche Politik. Das sind parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der Menschen. Ich bitte Sie, hier zu einer gemeinsamen Verantwortung zurückzukehren. Damit komme ich auch auf meine positive Eingangsbemerkung zurück. Ja, es ist eine gemeinsame Verantwortung. Ich halte es auch in diesem Landtag für eine gemeinsame Verantwor
tung von Regierung und Opposition, damit wir hier das gute gesellschaftliche Klima, das wir im Land haben, erhalten. Ich bitte Sie, zu redlicher Politik zurückzukehren. – Danke schön.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! – Frau Kollegin Düker, wenn Sie in dieser Stunde Opposition wären, hätten Sie vor dem Hintergrund dessen, was das Land in der Frage der Flüchtlingspolitik finanziell leistet, hier in der Tat den Untergang des christlichen Abendlandes verkündet.