Protokoll der Sitzung vom 21.05.2015

Sie setzen einen Prozess in Gang, in dem eine angebliche Diskussion auf Augenhöhe mit den Hochschulen stattfinden soll. In Wahrheit jedoch haben Sie schon im Vorfeld einen Expertenrat konstituiert, was eigentlich, wenn man die Aussage zur Augenhöhe ernst nehmen wollte, für die Hochschulen ein Schlag ins Gesicht ist. Das Hochschulzukunftsgesetz gibt Ihnen in Verbindung mit den Rahmenvorgaben die Möglichkeit, den Landeshochschulentwicklungsplan jeweils diktatorisch in einen eigenen Hochschulplan für die jeweiligen Hochschulen vor Ort umzusetzen.

(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD – Karl Schultheis [SPD]: Wir sind hier in einem Parlament!)

Mit diesem Instrument versuchen Sie jetzt also, den großen Wissenschaftstanker Nordrhein-Westfalen zu steuern. Ich prognostiziere, dass Sie sich mit diesen Planungsgrundsätzen auf einer Sandbank festfahren werden.

(Zurufe von der SPD)

Entweder werden die Hochschulen den Plan umgehen, was das Beste für Nordrhein-Westfalen wäre, oder aber sie folgen diesem Plan, und wir alle werden die Degeneration des Wissenschaftsstandorts erleben.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Solch ein Plan hätte im Übrigen schon im Hochschulfreiheitsgesetz von Minister Pinkwart aufgestellt werden können. Aber Andreas Pinkwart hat dieses Instrument niemals angewendet.

(Zurufe von der SPD)

In den Jahren, in denen Andreas Pinkwart auf die Aufstellung eines sinnlosen Plans verzichtet hat, entwickelte Nordrhein-Westfalen in allen Hochschulbereichen mehr und mehr Exzellenz, mehr und mehr Kompetenz. Warum Sie diese Blüten jetzt abschneiden wollen, versteht kein Mensch. Deshalb lehnt die CDU diese Planungsgrundsätze ab.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Für die Fraktion Die Grünen spricht Frau Dr. Seidl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Berger, zu Ihrem Beitrag kann man einfach nur sagen: besser ein Plan statt planlos.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Lassen Sie mich lieber Herrn Prof. Marquardt, den Vorstandsvorsitzenden des Forschungszentrums Jülich, zitieren, der die Diskussion über den Landeshochschulentwicklungsplan und den damit verbundenen Dialogprozess in der Anhörung sehr präzise auf den Punkt gebracht hat:

„Dann, wenn man sozusagen Leitplanken setzt, miteinander in die Diskussion geht, Autonomie und Verantwortung zusammenbringt, wird es gelingen, was für uns so wichtig ist, nämlich Kooperation zu erreichen, eine Ausdifferenzierung des Hochschulsystems, der Hochschullandschaft, sowohl was die Ausprägung der Typen angeht, aber auch die Arbeitsschwerpunkte.“

Das ist genau der Weg, den wir in NordrheinWestfalen in dieser Landesregierung gerade gehen. Insofern fehlt mir, ehrlich gesagt, jedes Verständnis für Ihre völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen, Herr Dr. Berger.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Die rechtliche Verselbstständigung der Hochschulen im Jahre 2006 hat das Defizit einer wirksamen hochschulübergreifenden Landesplanung doch erst deutlich gemacht.

Hochschulen, die sich in einem Wettbewerb untereinander befinden, sind immer weniger in der Lage, die landesweite Gesamtentwicklung im Blick zu haben und sich entsprechend untereinander abzustimmen. Der Landeshochschulentwicklungsplan ist vor diesem Hintergrund ein neues Steuerungsinstrument, das vor allem auch dem Parlament Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Hochschulpolitik eröffnet, indem er die grundsätzlichen strukturellen Leitlinien für die Weiterentwicklung des Gesamtprofils der 37 öffentlichen nordrhein-westfälischen Hochschulen definiert.

Er greift also keineswegs in die Detailplanungen einzelner Hochschulen ein, sondern beschränkt sich auf die Prioritäten des Landes. Dazu gehören zum Beispiel ein überregional abgestimmtes und regional ausgewogenes Leistungsangebot, eine ausgewogene Fächervielfalt, die Studiennachfrage, die Auslastung der Kapazitäten sowie Fragen der Forschung.

Grundlage sind die heute vom Landtag zu billigenden Planungsgrundsätze. Sie geben dem Landes

hochschulentwicklungsplan das inhaltliche Grundgerüst. Die Erarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplans soll bis Anfang 2016 erfolgen. Der Beschluss als Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Landtag ist für Mitte 2016 vorgesehen. So sieht es der Zeitplan vor.

Insofern macht es Sinn, parallel zur Erarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplanes die Verhandlungen für eine neue Hochschulvereinbarung aufzunehmen. Diese soll die finanzielle Planungssicherheit unserer Hochschulen nahtlos gewährleisten und mit der Laufzeit und den Anforderungen des Landeshochschulentwicklungsplanes synchronisiert werden. Hochschulvereinbarungen und Entwicklungsplan können dann gleichzeitig in Kraft treten und umgesetzt werden.

Herr Berger, wir sind im Übrigen stolz darauf, dass wir die Mittel für die Hochschulen trotz der schwierigen Haushaltslage in den letzten Jahren kontinuierlich und erheblich steigern konnten – übrigens im Gegensatz zu den Kürzungen der Hochschuletats in verschiedenen anderen Bundesländern. Das Land investiert in diesem Jahr 7,8 Milliarden € in Lehre und Forschung. Das sind – ich sage das ganz deutlich – ein Drittel mehr Mittel als 2010, also zu einem Zeitpunkt, als Sie von Schwarz-Gelb noch in Regierungsverantwortung waren, Herr Dr. Berger.

Mit der Hochschulvereinbarung NRW 2016 wird der gemeinsame Rahmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum Jahr 2016 fortgeschrieben. Damit werden die seit über einem Jahrzehnt aufgrund des Qualitätspaktes und des Zukunftspaktes verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen für ein weiteres Jahr gesichert. Dies versetzt die Hochschulen im Land in die Lage, ihre erfolgreiche Arbeit fortzusetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vor diesem Hintergrund scheint mir die Fokussierung auf die Finanzierung des Umlagefonds eher ein Nebenschauplatz zu sein. Das wird wahrscheinlich gleich noch einmal vonseiten der FDP-Fraktion noch einmal eingebracht werden. Dabei geht es um 1,2 % der Mittel – wir hatten die Diskussion im Ausschuss – aus dem laufenden Betrieb, die wieder zurück an die Hochschulen fließen. Fiskalisch gesehen scheint das, wie gesagt, doch eher ein Nebenschauplatz zu sein.

Da kann ich – Frau Freimuth, ich spreche Sie schon einmal an – nur sagen: Wer wie die FDP-Fraktion hochschulpolitisch keine eigenen Ideen anzubieten hat, zieht sich eben gerne auf Nebenschauplätze zurück.

Tatsache ist doch, dass die laufenden Zuschüsse an die Hochschulen bis einschließlich 2016 von haushaltswirtschaftlichen Eingriffen – insbesondere von globalen Minderausgaben und Ausgabensperren – ausgenommen bleiben. Das ist ein Privileg, das anderen Ressorts vorenthalten bleibt.

Ich kann deshalb nur an Sie appellieren: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, unterstützen Sie mit uns zusammen die Hochschulen, damit wir die unter Rot-Grün begonnene Planungssicherheit in der Tradition von Qualitätspakt, Zukunftspakt und Hochschulvereinbarung für eine verlässliche Hochschulfinanzierung in den kommenden Jahren weiter fortführen können! – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herzlichen

Dank, Frau Dr. Seidl. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Freimuth.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Planungsgrundsätze des Landeshochschulentwicklungs

plans. Konkret soll da festgelegt werden, wie der Landeshochschulentwicklungsplan erarbeitet und welche Ziele grundsätzlich berücksichtigt werden sollen.

Wenn man in die Planungsgrundsätze hineinschaut, sollte man vorher einen Blick in das neue Hochschulgesetz geworfen haben, das SPD und Grüne hier im Landtag verabschiedet haben. Denn dort hat die Koalition bereits sechs Themenfelder für den Landeshochschulentwicklungsplan explizit genannt. Die Planungsgrundsätze, die zugegebenermaßen sehr übersichtlich sind, enthalten sieben Grundsätze. Man könnte ja denken: Okay, das sind die sechs aus dem Gesetz und zusätzlich noch einer, der dazugekommen ist.

Man sucht dort aber die Deckungsgleichheit vergebens. Lediglich für den Erhalt der kleinen Fächer, die in Nordrhein-Westfalen ja ohnehin kein Problem darstellen – Frau Ministerin hat in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vor einiger Zeit ausdrücklich klargestellt, dass die kleinen Fächer in NordrheinWestfalen eben nicht bedroht sind –, findet man sowohl im neuen Hochschulgesetz als auch in den Planungsgrundsätzen eine Aussage. Ansonsten wird nichts von dem, was im Gesetz steht, weiter ausgeführt. Die Ausgestaltung des Landeshochschulentwicklungsplans ist nach wie vor offen.

Ausgerechnet zu den Fragen der Forschung – wie es im Hochschulgesetz leider verankert wurde – sagen Sie in den Planungsgrundsätzen faktisch nichts. Niemand weiß deshalb so richtig, welche Fragen der Forschung im Landeshochschulentwicklungsplan behandelt werden sollen. Das betrifft elementar die Forschungsfreiheit.

Gerade weil die Planungsgrundsätze an dieser Stelle so oberflächlich und unkonkret sind, verunsichert das doch die ohnehin schon im Gesetzgebungsverfahren massiv verunsicherten Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Hochschulen insgesamt in Bezug darauf, was Sie denn tatsächlich an Gängelung

so vorbereiten. Das verunsichert nur noch zusätzlich. Man fragt sich in den Hochschulen zu Recht: Was bereiten Sie denn jetzt ganz konkret vor? Welche Eingriffe sind denn in der Vorbereitung?

Ich werfe dann einen Blick auf den Zeitplan: Die Planungsgrundsätze sind ja nicht vom Himmel gefallen. Das Hochschulgesetz ist auch nicht über Nacht entstanden. Trotzdem sprechen wir heute, wo es ausreichend Zeit gegeben hätte, wirklich konkreter zu werden, über zwei Seiten lieblosen Text, zusammengekleistert aus Allgemeinplätzen und Oberflächlichkeiten. Die Ausgestaltung des Landeshochschulentwicklungsplans bleibt damit weiterhin beliebig.

Die Hochschulen fürchten – wie ich finde, zu Recht – eine weitere Beschneidung ihrer Autonomie durch die Landesregierung und eine Beschränkung der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit.

Es kann dann aber auch nicht verwundern, wenn der sogenannte Dialog so geführt wird wie bisher und mit den Hochschulen nicht auf Augenhöhe vorher gesprochen wird. Wir konnten im parlamentarischen Beratungsverfahren erreichen, dass den Hochschulen im parlamentarischen Verfahren auch die Möglichkeit eröffnet wurde, ihre Perspektiven einzubringen.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch eine Anmerkung zu dem Entschließungsantrag machen, der heute von SPD und Grünen vorgelegt wurde und der sicherlich auch auf die Beratungen in der letzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses zurückzuführen ist. Dabei geht es um das Thema „Hochschulvereinbarung“.

Es ist einmal vorwerfbar, dass sich die Ministerin weigert, Wasserstandsmeldungen über die Verhandlungen für die Hochschulvereinbarung NRW zu geben, wohl aber ist es bedauerlich, dass sie noch nicht einmal Klarheit darüber herstellt, auf welcher Grundlage und auf welche ministerielle Initiative hin denn diese Gespräche und Verhandlungen geführt werden.

Frau Kollegin Dr. Seidl, Sie sagen, das seien Peanuts. Das sehen die Hochschulen anders. Es geht um die Beschneidung und Kürzung der Grundmittel der Hochschulen, mit denen die Hochschulen frei arbeiten können. Für die Hochschulen in diesem Land – und wir haben die Schreiben der Hochschulen alle vorliegen – sind diese 1,2 %, die in Rede stehen, eben keine Peanuts. Das bitte ich einmal festzuhalten.

(Zuruf von der SPD: Die wird es auch nicht geben!)

Wenn Sie keine Grundmittelkürzungen bei den Hochschulen wollen – ein Aufwuchs wäre sogar eher geboten –, dann, meine Damen und Herren, wäre ich Ihnen verbunden, wenn wir ganz klipp und klar sagen

würden: Liebe Hochschulen, mit diesem Parlament wird es keine Kürzung der Grundmittel geben.

(Beifall von der FDP)

Dazu haben Sie aber bislang nicht den Mut und die Kraft gehabt, und deswegen werden wir diesem Entschließungsantrag, in dem zu diesem wesentlichen Punkt nichts gesagt ist, auch nicht zustimmen.