Mit den Transparenzpflichten, die jetzt auferlegt sind, auch der Schulaufsicht, das gegenüber dem Schulträger, gegenüber den Schulkonferenzen darzubieten, haben wir zu einem guten Modell gefunden. Bezüglich der Frage der amtsangemessenen Stellenbesetzung, die sich vorhin auch stellte, ist schon der Hinweis gekommen. Da, wo auf kommunale Entscheidungen hin Schulen auch neu überführt werden, wo Schulen auslaufen, müssen Kolleginnen und Kollegen auch eine Zukunftsperspektive haben. Das ist wichtig. Aber das soll natürlich auch in der Rücksprache mit den kommunalen Schulträgern erfolgen.
Deswegen haben wir in den Entschließungsantrag deutlich hineingeschrieben, dass wir darauf achten werden, dass wir dazu eine Evaluation vorlegen, aber von beiden Seiten miteinander in dieser Verantwortungsgemeinschaft zu arbeiten. Das ist im Gesetz noch einmal bestärkt. Das ist so angelegt.
Der dritte Punkt sind die individuellen Bildungsverläufe, die wir sichern wollen. Es ist in der Tat so, die Bildungskonferenz hat dazu herausgearbeitet, dass wir im Prinzip zwei verschiedene Wege in Nordrhein-Westfalen haben, die durch den Schulkonsens in der Landesverfassung so niedergelegt sind. Das ist einmal der Weg über das gegliederte System, zum anderen der Weg in das integrierte System. Eltern brauchen Beratung, in welchen Weg sie hineingehen. Dann muss auch klar sein, wie es weitergeht, falls sich dort Hindernisse aufbauen.
Gerade in der Frage der Demografie ist es ganz wichtig, dass Schüler und Schülerinnen möglichst ohne Brüche an einer Schule ihre Bildungslaufbahn fortsetzen und im Heimatort beschult werden können, auch wenn es in diesem Fall zum Beispiel keine Hauptschule gibt, wenn es dort kein integriertes System gibt oder das integrierte System schon belegt ist.
Dann ist es auch die Aufgabe des gegliederten Systems, genau diese Fürsorge für die Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Das gilt im Übrigen auch für die rheinische Lösung, was die Gymnasien betrifft. Das ist ja auch immer in der Diskussion herausgearbeitet worden. Es war interessant, in der Anhörung zu hören, dass es diese rheinische Lösung gibt und dass man da auch im Sinne von Schülerinnen und Schülern entscheidet und entscheiden kann. Das sind sicherlich spannende Dinge, die uns da in Zukunft begleiten werden.
Zum Schluss: Das jahrgangsübergreifende Lernen ist auch schon angesprochen worden. Mir liegt sehr daran, dass wir davon wegkommen, es als Notlösung zu betrachten. Nein, das ist ein pädagogisches Konzept. Das hat sich bewährt – gerade an den kleinen Grundschulstandorten, an denen als Folge der Demografie diese Innovation immer stärker im Land greift, aber auch mit Überzeugung umgesetzt wird. Man sieht an den Schulen, die das schon über Jahre praktizieren: Das ist gutes Lernen. Das tut den Kindern gut.
Die Unterschiedlichkeit, die Verschiedenheit von Kindern kann im jahrgangsübergreifenden Unterricht ganz besonders berücksichtigt werden. Es ist ein guter Ansatz, der die Teilstandorte im Land stärkt, der aber auch allen Schulen neue Impulse gibt und auch Freiheiten einräumt, pädagogisch mit der Verschiedenheit von Kindern gelingend umzugehen.
Ich bedanke mich bei allen, die in diesem intensiven Prozess mitgewirkt haben, und freue mich, dass wir heute mehr Klarheit für Schulen, für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler im Land schaffen. Das ist ein guter Beschluss, den wir jetzt noch kurz vor den Sommerferien fassen und der dann baldmöglichst hier auch wirksam werden kann. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Beer, lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Ich war bei der Anhörung anwesend und habe auch zugehört. Natürlich gab es auch die Äußerungen, die Sie hier gerade zitiert haben. Es gab aber auch Äußerungen in eine andere Richtung. Darauf werde ich nachher noch einmal konkret eingehen.
Sie haben die Gespräche angeführt, zu denen Sie eingeladen haben, um hier zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Für das Gesprächsangebot habe ich mich bedankt. Das tue ich an dieser Stelle gerne noch einmal. Dass es jetzt nicht zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gekommen ist, erklärt sich vielleicht gleich aus meiner Rede heraus. Gleichwohl finde ich es gerade in solchen entscheidenden Fragen immer richtig und wichtig, dass man miteinander einen Dialog führt, um gemeinsam um die beste Regelung zu ringen.
Aber – jetzt kommt das Aber, auf das Sie sicherlich schon gewartet haben – der jetzt vorliegende Gesetzentwurf einschließlich des Entschließungsantrags von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat uns in seinem Inhalt als FDP-Fraktion nicht überzeugt. Ich möchte Ihnen auch sagen, warum: Wir haben als FDP von Anfang an erklärt, dass die Verantwortung zur Feststellung der Gefährdung des Schulfriedens nicht auf die Schulen abgewälzt werden kann.
Sie haben vorhin eine in unserem Antrag enthaltene Feststellung angesprochen. Ja, dazu stehen wir auch. Es war schon ein schlanker Fuß, den Sie sich zunächst – zunächst – gemacht haben,
indem Sie nämlich einfach den vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Satz im Schulgesetz gestrichen haben.
Daraufhin haben Sie dann zwar eine Anhörung zu diesem 12. Schulrechtsänderungsgesetz einberufen. Aber auch da muss ich Wasser in den Wein gießen; denn der Zeitpunkt und das Verfahren in Bezug auf die Anhörung wurden nicht nur seitens der FDP-Fraktion kritisiert, sondern auch von vielen Verbänden, die erklärt haben, dass ihnen in diesem knappen Zeitraum überhaupt keine Möglichkeit gegeben worden ist,
zu dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz ausreichend Stellung zu beziehen. Diesen Vorwurf müssen Sie sich auch gefallen lassen.
Frau Kollegin Gebauer, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Hendricks würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Sonst sehr gerne; aber jetzt würde ich gerne weiter fortfahren. Vielleicht erübrigt sich die Zwischenfrage dadurch nachher auch.
Unter anderem die Lehrerverbände haben in der Anhörung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dieses Verfahren, das der knappen Zeit geschuldet war, trotzdem der Sache nicht angemessen war.
Sie haben jetzt Änderungen vorgenommen, die von meinem Vorredner und meinen beiden Vorrednerinnen schon dargelegt worden sind. Es bleibt aber dabei: Sie bürden den Schulen weiterhin die Hauptverantwortung auf.
Auch folgende Anmerkung kann ich Ihnen nicht ersparen: Dass Sie in Ihren Entschließungsantrag hineinschreiben, dass Schulen sich mit vorgesetzten Behörden abstimmen können und sollen, ist keine tatsächliche Hilfestellung. Meine Damen und Herren, das halte ich für eine pure Selbstverständlichkeit. So etwas muss nicht explizit in einem zusätzlichen Antrag erwähnt werden.
Wir hätten es uns jetzt einfach machen und sagen können: Mit dem, was Rot, Schwarz und Grün hier zusammen mit den Piraten auf den Weg gebracht haben, sind wir nicht einverstanden. – Das haben wir nicht getan, sondern aufgrund der Ernsthaftigkeit des Themas einen eigenen Entschließungsantrag erarbeitet, weil wir der Meinung sind, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt tatsächlich nach mehr verlangt.
In unserem Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag sind in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht weiter reichende Formulierungen dargelegt, die den Schulen auch im Gesetz präzisere Handlungsorientierungen geben würden.
Sie haben auf die vom Bundesverfassungsgericht genannte Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum örtlich begrenzt über den Einzelfall hinausgehende gesetzliche Regelungen zu verankern, explizit verzichtet. Hier hat das Bundesverfassungsgericht aber von substanziellen Konfliktlagen und der „konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen“ gesprochen. Das ist dann letztendlich im Schulgesetz selber oder auf dem Verordnungswege zu regeln.
Wir aber sind der Überzeugung, dass Sie in diesem Zusammenhang den Schulen in jedem Einzelfall eben die Konflikte aufzwingen.
Man muss sich auch bewusst machen, dass die Schule – und eben nicht die Schulaufsicht oder das Ministerium – die letztlich getroffene Entscheidung gegenüber Schülern, gegenüber den Eltern und gegenüber den Lehrern verantworten muss. Dass wir das so nicht mittragen können, hat uns zu diesem Entschließungsantrag am heutigen Tage bewegt.
Vielleicht werden in den nächsten Jahren nur in geringer Zahl Konflikte auftreten. Aber, meine Damen und Herren – das möchte ich hier auch zu bedenken geben –, das könnte sich aus unterschiedlichsten Gründen in den nächsten Jahren durchaus ändern.
Frau Ministerin Löhrmann hat sich dafür gelobt, dass man jetzt mit einer Neuregelung – so wie sie jetzt vorliegt – unter den Bundesländern ganz vorn sei. Aber auch hier sagen wir als FDP: Sie hätten in diesem Zusammenhang doch lieber noch einmal innehalten sollen. Denn die Folgen dieses überstürzten Handelns werden hier in NordrheinWestfalen die Schulen ausbaden müssen.
Ich komme noch zu zwei weiteren Punkten. Einmal ist es das Vorgehen gegen die Schulen in freier Trägerschaft. Auch dieses Vorgehen werden wir als FDP-Fraktion nicht mittragen.
Sie greifen zwar die im Grundgesetz verankerte Privatschulfreiheit nicht direkt an. Nein, das tun Sie nicht; das ist richtig. Aber mit der Verabschiedung dieses 12. Schulrechtsänderungsgesetzes droht trotzdem ein schleichendes, gezieltes Verhindern der Gründung von Schulen in freier Trägerschaft. Das, meine Damen und Herren, wurde auch in der Anhörung ganz deutlich.
An dieser Stelle wundert mich dann doch das Verhalten der CDU. Denn die Evangelischen Kirchen haben das in der Anhörung ganz deutlich zum Ausdruck gebracht.
Last, but not least – auch Sie haben das angesprochen, Frau Beer – das Thema „Schulleiterwahl“: Auch hier können wir als FDP-Fraktion nicht zustimmen. Ich war eigentlich immer der Meinung, dass es hier ein gemeinsames Ziel ist, den Schulen mehr Beteiligung zu ermöglichen.
Sie geben nun der Verwaltung per Ermächtigungsnorm die Möglichkeit, zukünftig „überzählige“ Schulleiter direkt auf die entsprechenden Posten zu vermitteln.
(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wollen Sie die in den Keller schicken? Oder was machen Sie mit denen? – Ingrid Hack [SPD]: Die sind über- zählig? – Sigrid Beer [GRÜNE]: Überzählige Schulleitungen?)
Lehrer, Eltern und Schüler werden nicht mit eingebunden. Auch das haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich kritisiert.
Meine Damen und Herren, aus unserer Sicht sichert dieser Gesetzentwurf keinen Schulfrieden. Er ist ein Angriff auf die freie Trägerschaft, und er nimmt den Schulgemeinden die entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten. Von daher werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächster Redner hat für die Piraten Herr Kollege Marsching das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Als Letzter zu so einem Thema zu reden, ist immer sehr dankbar. Wenn man nichts wiederholt, kann man viel Zeit sparen.
Ich versuche einmal, Folgendes noch beizutragen und unsere Position klarzumachen. Ich habe hier in der ersten Lesung gesagt: