Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Die Frage richtet sich an die Kulturministerin, Frau Schäfer. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

(Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen, ich darf darum bitten, etwas ruhiger zu sein, damit die, die interessiert sind, der Antwort auch folgen können. – Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kollegin Schmitz, die Kammerphilharmonie Amadé ist ein freies Kammerensemble, von denen sich viele – auch in Nordrhein-Westfalen – auf dem Markt befinden. Sie steht damit in Konkurrenz zu vielen anderen vergleichbaren Ensembles.

Ohne an dieser Stelle über den vermeintlichen Rang der Kammerphilharmonie Amadé urteilen zu wollen, darf ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung gibt. Da das Land NRW nicht in der Trägerschaft dieses Orchesters steht, ist es auch nicht dafür verantwortlich, in welchen Strukturen das Orchester arbeitet. Das ist grundsätzlich Sache des Trägers.

Die Kammerphilharmonie Amadé wurde allerdings über viele Jahre vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert, teils mit erheblichen Summen. Trotz mittlerweile jahrzehntelanger Förderung durch das Land – teils in beträchtlicher Höhe – sind reibungslose Abläufe von Förderverfahren mit diesem Orchester jedoch eher die Ausnahme geblieben.

Die Kulturabteilung hat über viele Jahre immer wieder Wege gesucht, das Ensemble trotz seiner schwierigen Haushaltslage zu fördern. Aus diesem Grund ist in den letzten Jahren der Fokus auf die Premierenförderung – das heißt auf die Förderung der Probenphase und des ersten Konzertes – gelegt worden. Mit einer Konzentration auf diesen Aspekt sollte das Ensemble ab 2007 in die Lage versetzt werden, seine wirtschaftliche Situation zu verbessern. Dies ist jedoch nicht gelungen.

Aufgrund von Verstößen gegen die Zuwendungsvorschriften – festgestellte regelmäßige Verstöße sind zum Beispiel: vorzeitiger Maßnahmebeginn, zweckfremde Verwendung, vorzeitiger Mittelabruf, fehlende Nachweise von Ausgaben – ist es bei fast allen Maßnahmen der geförderten Jahre 2006 bis 2012 zur Rückforderung durch die Bezirksregierung gekommen. Die Bezirksregierung Köln hat festgestellt, dass die Kammerphilharmonie Amadé trotz langjähriger Förderungen und Erfahrungen aus vorjährigen Prüfverfahren die zuwendungsrechtlichen Vorgaben immer noch nicht einhält.

Im Rahmen eines dieser Verwendungsnachweisprüfverfahren hat die Bezirksregierung zudem festgestellt, dass seitens der Kammerphilharmonie Amadé falsche Angaben im Nachweisverfahren erfolgt sind, die dann zu einer Rückforderung seitens des Landes führten.

Die Bezirksregierung hat festgestellt, dass aus ihrer Sicht ein Täuschungsversuch vorliegt und somit Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung bestehen. Daher hat sie eine Förderung des eingereichten Zuwendungsantrages abgelehnt. Diese Einschätzung wurde vom Ministerium geteilt. Daraufhin wurde der Zuwendungsantrag abgelehnt.

In der Folge hat der Verein Kammerphilharmonie Amadé mit Sitz in Köln die Bezirksregierung Köln und damit das Land auf Erlass einer Zuwendung verklagt. Das Verfahren war im März 2014. Auch vor Gericht wurde festgestellt, dass ein Täuschungsversuch vorliegt.

Die Rückforderungsansprüche des Landes aus den Jahren 2007 bis 2012 sind auf Antrag des Ensem

bles gestundet worden, und die Stundungsfrist läuft zum 30.09.2015 aus. Danach hat das Ensemble die entsprechenden Rückforderungsansprüche an das Land zu leisten. – So viel von mir dazu.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Frage von Frau Schmitz. – Bitte schön, Frau Schmitz.

Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Ministerin. Bevor ich meine Nachfrage stelle, darf ich mir erlauben, die Vertreter des Orchesters ganz herzlich hier zu begrüßen, insbesondere den Dirigenten, der extra aus Berlin angereist ist. Herr Obstfeld, herzlich willkommen!

Frau Ministerin, mit Erlass vom 30. Mai 2012 teilte Herr Peter Landmann vom Ministerium der Bezirksregierung Köln mit, dass man deren Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung teile und daher keine Möglichkeit sehe, Projektanträge für dieses Jahr zu bewilligen. Für den Fall, dass die KPA hiergegen klage, solle die Bezirksregierung sämtliche Nachweise der Unglaubwürdigkeit und der nicht ordnungsgemäßen Geschäftsordnung prüfen.

Wie wir nun erfahren haben, existiert neben diesem offiziellen Erlass auch eine interne Version, wonach darauf zu achten sein, dass bei der Frage, wann der Antragsteller zukünftig wieder die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung biete, auch die Begleichung ausstehender Rückforderungen zu berücksichtigen sei.

Weshalb hat man dem Gericht nicht auch diese interne Fassung zukommen lassen, damit es sich ein vollständiges Bild von dem Sachverhalt machen kann?

Frau Ministerin, bitte schön.

Der Bericht ist dem Ministerium nicht bekannt.

Die nächste Frage stellt Herr Witzel. – Bitte schön, Herr Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Frau Ministerin Schäfer, am 21. Februar 2012 wurde der KPA die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn von der Bezirksregierung Köln erteilt. Einen Tag später teilte die Bezirksregierung dem Ministerium nach unseren Informationen mit, dass sich die Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung ergeben hätten.

Hierüber wurde die KPA weder informiert, noch gab man ihr die Möglichkeit zur Anhörung. Drei Monate später wies das Ministerium die Bezirksregierung an, den Antrag abzulehnen. Das Projekt war von der KPA zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführt und aufgrund des Ablehnungsbescheides so eine Deckungslücke in Höhe von 17.000 € entstanden.

Meine Frage lautet: Weshalb hat die Landesregierung die KPA nicht rechtzeitig über den Verdachtsfall informiert und ihr nicht die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, indem der Ablehnungsbescheid erst Wochen nach der Projektdurchführung versendet und damit eine schwierige finanzielle Schieflage des Orchesters in Kauf genommen worden ist?

Frau Ministerin, bitte schön.

Ich glaube, Herr Witzel, ich habe in meiner Antwort deutlich gemacht, dass es in den vergangenen Jahren nie möglich war, tatsächlich reibungslose Abläufe von Förderverfahren mit diesem Orchester hinzubekommen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist keine Förderzusage.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Schneider hat eine Frage.

Herr Präsident, vielen Dank. – Frau Ministerin, in dieser Fragestunde wird auch Bezug genommen auf ein Telefonat zwischen dem ehemaligen Innenstaatssekretär von SachsenAnhalt Dr. Rainer Holtschneider aus dem Vorstand des Vereins der Freunde und Förderer der Kammerphilharmonie Amadé mit Herrn Staatssekretär Neuendorf.

Dieses Telefonat war nach vielen erfolglosen Versuchen zustande gekommen, nachdem der

„Deutschlandfunk“ für eine Sendung am 18.12.2013 zu recherchieren begonnen hatte, in der er dann über die zynische Kommunikationslosigkeit der Landesregierung berichtete.

Obwohl der Staatssekretär in dem Gespräch vorschlägt, den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen, wird bereits ein anknüpfendes Schreiben von Herrn Holtschneider vom 28. Dezember 2013 nicht mehr beantwortet. Wieso verweigert die Landesregierung trotz ihrer Versprechungen und zahlreicher Versuche der Kontaktaufnahme weiterhin das Gespräch?

Frau Ministerin, bitte.

Die Landesregierung hat keine Versprechungen gemacht. Das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.

Ich glaube, in meinem ersten Redebeitrag ist deutlich geworden, dass die Rahmenbedingungen für die Abläufe bei den Förderverfahren sich bei diesem Orchester sehr schwierig gestalten. Dahin gehend kann eine verantwortungsbewusste Landesregierung keine weiteren Förderungen zusagen, zumal auch in einem Gerichtsurteil offiziell nachgewiesen worden ist, dass hier ein Täuschungsversuch vorgelegen hat.

Vielleicht darf ich auch noch darauf hinweisen, dass sich dieser Verein – nachdem über die Bezirksregierung Köln keinerlei Förderung mehr erfolgt ist; auch nicht mehr über das Ministerium – dann 2013 in Münster gegründet hat, um so zu versuchen, vielleicht über die dortige Bezirksregierung in ein Verfahren der Förderung hineinzukommen. Aber auch das ist aus den von mir genannten Gründen nicht erfolgreich gewesen.

Und vielleicht darf ich auch noch sagen, dass nach dem bemerkenswerten anfänglichen Engagement von Frau Dr. Düttmann-Braun und Herrn Dr. Holtschneider nach den Gesprächen mit dem Land – auf der Ebene von Herrn Staatssekretär – bzw. der Bezirksregierung kein weiteres Engagement seitens dieses Vereins erfolgt ist. Eine Internetseite dieses Vereins existiert bis heute nicht. Wir konnten in der Kürze der Zeit auch nicht herausfinden, ob es diesen Verein überhaupt noch gibt. Jedenfalls ist für das Jahr 2015 seitens der KP Amadé oder seitens des besagten Freundeskreises kein Förderantrag gestellt worden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren angemeldeten Fragen mehr vor.

(Wortmeldung von Ralf Witzel [FDP])

Herr Witzel, bitte schön. Sie haben das Wort zu Ihrer zweiten und letzten Frage.

Herr Präsident, ich habe noch eine Nachfrage: Der von der KPA selbst erwirtschaftete Anteil aus Konzerteinnahmen, Spenden und privaten Leistungen betrug nach unseren Erkenntnissen in den Jahren 1997 bis 2012 im Durchschnitt rund 63 %. Damit lag er deutlich höher als bei Orchestern in freier Trägerschaft. Er betrug mehr als beispielsweise bei einem der Vorzeigeorchester, der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen.

Trotz dieser vielversprechenden Wirtschaftszahlen behauptete das Ministerium im „Deutschlandfunk“ im 16. Dezember 2013, dass derzeit anscheinend keine ausreichende Nachfrage nach Konzerten der KPA bestünde und dass es der KPA in all den Jah

ren nicht gelungen sei, sich eine Existenz aufzubauen, die nicht von Projektzuschüssen des Landes abhängig sei.

Wie kommt die Landesregierung zu dieser Einschätzung? Wieso berücksichtigt sie nicht die wirtschaftlichen Fakten der KPA?

Frau Ministerin.

Ich kann nur für das Land Nordrhein-Westfalen sprechen. Für das Land NordrheinWestfalen stellte sich die Sache genauso dar, wie es im „Deutschlandfunk“ gesagt worden ist.

Ansonsten weise ich noch einmal darauf hin, dass das Gerichtsurteil auch deutlich gemacht hat, dass aufgrund einer mangelnden oder nicht vorhandenen Geschäftsführung offensichtlich die Förderabläufe und die Förderverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. So etwas kann eine nordrhein-westfälische Landesregierung nicht weiter unterstützen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Damit beende ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage 65 und danke der Frau Ministerin für die Beantwortung.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 66

des Herrn Abgeordneten Marc Lürbke von der Fraktion der FDP auf:

„Das Geheimnis Staumühle – Zeitnahe Veräußerung der Wohnsiedlung Staumühle oder weiter andauernde Blockade für die Zukunft eines Ortsteils in der Gemeinde Hövelhof?“