Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass ein Vertreter des Landkreistages in der Anhörung zu der Revision des Kinderbildungsgesetzes gesagt hat – ich zitiere –:

Eine Evaluation ist allein „deshalb entbehrlich, weil es schlichtweg im Prinzip der kommunizierenden Röhren einen dauernden Austausch auch zu den Konsequenzen und zur Praxis des KiBiz gibt in den Arbeitsstrukturen, auch beispielsweise des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport.“

Wir sind da auf einem richtigen Weg. Wir sind in einer guten Kooperation mit allen Verantwortlichen in dem Bereich der Kindertageseinrichtungen.

Einen Satz noch zum Schluss zu Frau Milz: Frau Milz, Sie haben zu Beginn Ihres Beitrages die Medikamentenvergabe und die Tatsache, wie das dokumentarisch begleitet werden muss, sehr ausführlich dargestellt. An der Stelle muss ich Ihnen allerdings entgegenhalten: Ich finde es ausgesprochen berechtigt, dass man das in den Kitas auf diese Weise nachhält. Damit ist sehr viel Verantwortung verbunden.

Noch einmal zu den Studien, zu den Arbeitsbelastungen in den Kindertageseinrichtungen: Es gibt so viele Studien, die das alles dokumentiert haben, sodass eine Evaluation wirklich entbehrlich ist. Das können Sie nachlesen. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Landtag nicht noch einmal mit einer zusätzlichen Anhörung belasten auch wenn das Ihr gutes Recht ist; das steht außer Frage.

Zur Belastung: Herr Hafke, Sie fordern immer Entbürokratisierung. Die Anzahl der Kleinen Anfragen, die Sie an die Landesregierung stellen, bewirkt jedoch Folgendes: dass wir immer in den Jugendämtern vor Ort nachfragen müssen. Das ist ein enormer Arbeitsaufwand für die kommunalen Vertreter. Wir machen das natürlich.

Aber Sie propagieren auf der einen Seite, Sie wollten von Bürokratie entlasten, und auf der anderen Seite provozieren Sie mit Ihrem eigenen Handeln das Gegenteil.

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage …

Auch das ist Ihr parlamentarisches Recht. Wir werden auch weiterhin alles beantworten. Nur, Sie müssen sich gelegentlich mal die Konsequenzen vor Augen führen, die das nicht nur für das Ministerium, sondern auch für alle anderen auslöst.

Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hafke zulassen?

Sehr gerne.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich bin über diese Ausführungen jetzt doch etwas irritiert. Mich würde nämlich

interessieren, ob Sie mir einmal darlegen können, wie Sie die Rolle einer Opposition einschätzen, ob es nicht die Aufgabe einer Opposition ist, die Regierung entsprechend zu kontrollieren, und dass es in der Geschäftsordnung, in der Verfassung vorgesehen ist, dies mit Kleinen Anfragen zu tun?

(Beifall von der FDP)

Selbst in der letzten Ausschusssitzung wurde der Opposition teilweise vorgehalten, wir würden viel zu viele Debatten über Zahlen und Kontrollmechanismen der Regierung führen. Was ist denn nach Ihrer Auffassung die Aufgabe einer Opposition?

(Beifall von der FDP)

Sie haben völlig recht. Natürlich müssen Sie das tun, und Sie dürfen das tun. Nur können Sie sich überlegen, ob Sie das einmal oder fünfmal machen. In der Regel machen Sie das fünfmal. Das verursacht den Aufwand. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich möchte darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um eine Minute und drei Sekunden überzogen hat. Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/8936 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Alle haben dem zugestimmt. Ein Stück Frieden ist wieder eingekehrt.

Ich rufe auf:

10 Rechtssicherheit bei Verpflichtungserklärung

schaffen – Engagement anerkennen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8986

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Herrn Kollegen von Grünberg das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Kolleginnen und Kollegen waren in der vorletzten Wo

che, glaube ich, in Lampedusa und in Griechenland an der Außengrenze der EU und haben die Situation der Flüchtlinge dort studiert. Ich selber war in dieser Zeit im Nordirak, um im Auftrag der UNOFlüchtlingshilfe zu prüfen, wie man dort die Situation verbessern kann.

Im Nordirak gibt es 5 Millionen Einwohner und fast 2 Millionen Flüchtlinge. Es ist davon auszugehen, dass das massiv mehr werden können, weil in der Nähe die Stadt Mossul liegt, die von ISIS besetzt ist. Die Menschen dort müssen damit rechnen, dass in der nächsten Zeit Hunderttausende zu den 2 Millionen dazukommen.

Deswegen fällt es ein bisschen schwer, die Probleme mit der Zahl unserer Flüchtlinge hier überhaupt zu erörtern. Es fällt emotional schwer, wenn man dort diese Mengen von Flüchtlingen und die Last gesehen hat, unter denen die Menschen dort zu leiden haben, wie sie sie bewältigen und mit welcher Selbstverständlichkeit sie ihren Nachbarländern helfen.

Ich möchte auf den Antrag zu sprechen kommen. Dafür ist es notwendig, dass wir Revue passieren lassen, was hier den syrischen Flüchtlingen geboten wurde. Ein erstes Programm der Bundesregierung hat es 5.000 Flüchtlingen ermöglicht, nach Deutschland zu kommen. Diese kamen aus dem Libanon, ausgesucht vom UNHCR. 5.000 Flüchtlinge bei den Millionen von Flüchtlingen, die fliehen mussten, sind natürlich äußerst wenig.

Die Länder, zuerst das Land Nordrhein-Westfalen, haben sich dann bereit erklärt, Programme für die Familienzusammenführung aufzulegen, damit man den Menschen, die wegen der Ungewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen in Not sind, helfen kann. Ein solches Programm ist sinnvoll, damit die Menschen hierherkommen können und wir gleich eine Situation haben, in der sie in der Familie und nicht in Flüchtlingslagern unterkommen und möglichst schnell integriert werden können.

Wir haben nicht nur den Familien, sondern auch Dritten – Freunden, Kirchengemeinden, Parteigruppen oder Ähnlichen – die Möglichkeit gegeben, die Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung zu leisten.

Nun war es so, dass wir diese Verpflichtungserklärung vorausgesetzt haben. „Verpflichtungserklärung“ heißt Übernahme der Kosten bis auf die Krankenkosten. Damals war mir – und ich glaube, auch der Landesregierung – klar, dass das im Rahmen der üblichen und bis dahin schon in Bezug auf die Bosnien-Flüchtlinge ergangenen Rechtsprechung entschieden werden musste. Schon damals ist von einer Belastungsgrenze für die aufnehmenden Menschen gesprochen worden, die nicht überschritten werden dürfte.

Inzwischen haben wir bundesweit 80.000 Anträge für diese Familienzusammenführung, davon über

30.000 in Nordrhein-Westfalen. Diese Anträge mussten bis Ende Februar des letzten Jahres gestellt werden. Auf die Eskalierung, die in der Zwischenzeit passiert ist, und auch auf die Ausweitung der Konflikte auf andere Länder haben wir noch nicht reagiert. Wir haben also bisher bereits 80.000 Anträge für diese Familienzusammenführung, haben es bisher jedoch noch nicht hinreichend geschafft, die Menschen wirklich hierherzuführen, weil es hohe Hürden, zum Beispiel diese Verpflichtungserklärungen, gibt.

Diese hohen Hürden werden immer höher, wenn man die Auslegung der Bundesregierung nimmt, die besagt, dass die sich Verpflichtenden bis zum Tode oder bis zur Ausreise aus dem Land haften müssen. Das führt zu einer massiven Belastung für die Familien, nicht nur finanziell, sondern auch räumlich. Die Familien haben die Flüchtlinge in ihre Wohnungen aufgenommen, und jetzt stellen viele fest, dass es bei diesen beengten Verhältnissen einfach nicht geht. Deswegen müssen wir Hilfestellung geben.

Die Auffassung der Bundesregierung, die sich Verpflichtenden müssten dauerhaft finanzieren, führt dazu, dass viele es sich überlegen werden, einen Schlepper zu beauftragen. Sie wissen, es kostet 5.000 € – einen überschaubaren Betrag –, aber dann ist auch relativ sicher, dass der Flüchtling hierherkommt und sie keine weiteren Kosten haben – obwohl sie möglicherweise Todesgefahren hinnehmen müssen.

Ich kann das nicht verstehen. Für mich bedeutet das praktisch eine Aufforderung für ein Schlepperprogramm. Das ist auch deswegen völlig unverständlich, weil die Bundesregierung sowie die anderen europäischen Länder gleichzeitig verkünden, sie wollten ein Programm entwickeln, mit dem gegen die Schlepper und für die Sicherheit der Flüchtlinge gearbeitet wird.

Das passt alles nicht zusammen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die Bundesregierung im Rahmen dieser Rechtsfrage wirklich die Position der Landesregierung einnimmt.

Ihre Redezeit.

Ich bin stolz auf die Landesregierung, dass sie nicht nur das Programm gemacht hat, sondern auch eine eindeutige Rechtsauffassung hat und diese auch mitgeteilt hat. Doch das hilft vor Ort nicht unbedingt weiter, weil zum Beispiel die Jobcenter erklärten, sie zahlten nicht oder nähmen Rückgriff.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist deutlich überschritten.

Deswegen ist eine Entscheidung der Bundesregierung dringend notwendig. Ich bitte um Unterstützung, damit diese Position der Bundesregierung geändert wird und wir wirklich wieder die Chance haben, dass den Menschen, …

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um eine Minute überschritten.

…die wirklich helfen wollen, tatsächlich geholfen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege von Grünberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dramatische Situation in Syrien, in diesem Bürgerkriegsland, kann man hinreichend in der Tagesschau verfolgen. An die 10 Millionen Syrer sind auf der Flucht, der größte Teil noch im eigenen Land, aber eben auch viele außerhalb des Landes.

Aufgrund dieser enormen Notsituation hat der Bund mehrere Aufnahmeprogramme, Kontingente entschieden.

Aber auch das Land hat gehandelt. Denn das, was der Bund machte, reichte dem Land nicht aus. Nur im Rahmen seiner Kompetenzen, sprich: mit Zustimmung des Bundesinnenministers, kann das Land ein eigenes Aufnahmeprogramm machen. Voraussetzung für einen Familiennachzug war, dass die hier lebenden Familienangehörigen den Lebensunterhalt für die aufzunehmenden Verwandten aus den Bürgerkriegsregionen finanzieren.