Aber auch das Land hat gehandelt. Denn das, was der Bund machte, reichte dem Land nicht aus. Nur im Rahmen seiner Kompetenzen, sprich: mit Zustimmung des Bundesinnenministers, kann das Land ein eigenes Aufnahmeprogramm machen. Voraussetzung für einen Familiennachzug war, dass die hier lebenden Familienangehörigen den Lebensunterhalt für die aufzunehmenden Verwandten aus den Bürgerkriegsregionen finanzieren.
Nun ist es gutes Recht von jedem und jeder, der hier ankommt, auch einen Asylantrag zu stellen. Das haben viele dieser Menschen getan. Der Asylantrag wird in der Regel auch positiv beschieden, und die Menschen dürfen bleiben.
Jetzt kommt der Bundesinnenminister und sagt: Liebe Kollegen und Kolleginnen in den Ländern, so haben wir nicht gerechnet. Wir haben nicht damit gerechnet, dass ihr die Menschen über ein Familiennachzugsprogramm nach Deutschland holt und die Asylanträge genehmigt werden.
Man hat beim Bundesinnenminister – ich formuliere das in der nötigen diplomatischen Art – übrigens öfter den Eindruck, dass für ihn der Flüchtling ein Kostenfaktor ist. Im Rahmen dieser Denke – jeder Flüchtling ist ein Kostenfaktor – erklärt er – nicht wörtlich, aber sinngemäß –, die Verpflichtungserklärung der hier schon lebenden Verwandten gelte fort,
Die gilt fort, da – das sagt er nicht, aber das sage ich dazu – der SGB-II-Status, den die Flüchtlinge nach Anerkennung haben, zu seinen Lasten geht. Er will für diese Menschen nicht zahlen. Also gilt die Verpflichtungserklärung fort.
Welche Konsequenzen das für die Familien hat, wird hier nicht gesehen. Denn es gibt Dinge, die der Bund dabei nicht berücksichtigt.
Zum einen berücksichtigt er nicht, in welche Situation er damit die Verwandten bringt, die das unter Umständen über die Jahre nicht mehr stemmen können und es nicht mehr schaffen, dieser Verpflichtung nachzukommen. Es gibt Situationen in den Familien, die zu großen Verwerfungen führen, weil Familien, die sich in dem Druck, der Not gerecht zu werden und ihre Familien nachzuholen, übernommen haben. Das ist selbstverständlich der Fall. Solche persönlichen Situationen, die ich auch vorgetragen bekommen habe, sind wirklich erschütternd.
Dann wird diesem Mensch der Asylantrag genehmigt. Trotzdem sagt das Jobcenter: Nein, SGB II ist nicht; wende dich an deine Verwandten. – Ich finde das inhuman.
Es ist aber auch eine falsche Denke des Bundesinnenministers; denn damit werden Chancen vertan. Jeder syrische Flüchtling, der hier einen festen asylrechtlichen Status bekommt, ist doch eine Chance für unser Land. Bei ihnen besteht eine hohe Motivation. Wir haben viele Menschen mit guten Abschlüssen, die sich hier integrieren wollen und bei uns arbeiten wollen. Mit dem Status des SGB II bekommen sie auch eine verbesserte, echte Integrationsmöglichkeit. Diese Chancen sollen wir nutzen.
Nein, Flüchtlinge sind für uns kein Kostenfaktor. In dem Geschacher darum, wer für den syrischen Flüchtling zahlt, gehen menschliche Belange unter. Es gehen aber auch die Chancen unter, die diese Flüchtlinge für unser Land mitbringen. Daher ist dieses Schwarze-Peter-Spiel – „Wer zahlt jetzt für die Menschen, die im Rahmen des Familiennachzugs zu uns gekommen sind?“ – unwürdig.
Ich finde es deswegen gut, dass der Landtag hier noch einmal dem Innenminister den Rücken stärkt; denn dieser Punkt steht gerade – deswegen ist unser Innenminister auch nicht hier – bei der Innenministerkonferenz auf der Tagesordnung. Andere Länder haben sich dieser Rechtsauffassung auch angeschlossen. Ja, es ist ein neuer Aufenthaltszweck, wenn ein Mensch anerkannter Asylbewerber ist; dann gelten auch die Bestimmungen des SGB II für ihn.
Dass der Bundesinnenminister das nicht akzeptiert, halte ich für erbärmlich. Ich hoffe, dass die Innenminister ihn in ihrer Mehrheit jetzt auf der Innenminis
terkonferenz überzeugen können. Niedersachsen und Hessen haben sich inzwischen auch der Meinung von NRW angeschlossen. Insofern hoffe ich, dass es auf der Innenministerkonferenz gelingt, den Bundesinnenminister zu überzeugen.
Ich finde dieses finanzielle Geschacher inhuman. Damit verkennt man aber auch die Chancen, die diese Menschen mitbringen. Wir alle tun gut daran, sie hier schnell zu integrieren und ihnen eine echte, faire Chance in unserem Land zu geben. Deswegen bitte ich um Unterstützung unseres Antrags.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Düker, ich teile mit Ihnen Ihre Empörung, ich teile mit Ihnen Ihre Sorgen, und ich teile mit Ihnen die Einschätzung bezüglich der Not der Menschen, die Verpflichtungserklärungen abgegeben haben und zum Teil tatsächlich wirtschaftlich in Schwierigkeiten gekommen sind, weil sie denjenigen helfen wollten, die aus einem Kriegsgebiet hier eine sichere Zuflucht fanden.
Die Debatte ist in der Tat unwürdig – aber nicht wegen der Haltung des Bundesinnenministers, sondern weil Sie und die Kollegen von der SPD hier eine solche Debatte führen, nur um sich einen schlanken Fuß zu machen. Einverstanden; Flüchtlinge dürfen für uns kein Kostenfaktor sein. Dann ist es an Ihnen, die Kosten dafür zu übernehmen – und nicht an den ebenfalls Armen, wie Herr von Grünberg hier so schön geschildert hat.
Trennen wir ganz deutlich das Schicksal, trennen wir deutlich die Not, und trennen wir deutlich die Notwendigkeit, diesen Menschen zu helfen. Da sagen wir eindeutig Ja. Auf der anderen Seite fragen wir aber: Wer gebiert sich denn hier als die großen Helfer?
Wir haben in diesem Zusammenhang zwei große Aufnahmeprogramme, zum einen das Bundesaufnahmeprogramm und zum anderen das Landesaufnahmeprogramm.
Der Bund zahlt für 20.000 Menschen – das ist sein Kontingent – die Regelleistungen nach SGB II und auch nach SGB XII. Daraus hat er nie ein Hehl gemacht. Dabei verzichtet der Bund von Anfang an auf Verpflichtungserklärungen. Er will niemanden aus den Familien in die Haftung nehmen. Ist das erbärmlich? Nein, das ist anständig.
Dann wollten die Länder nicht nachstehen, liebe Frau Düker und lieber Herr von Grünberg. Einverstanden; auch sie wollen humanistisch sein; sie wol
len humanitär helfen. Es gibt eigene Landesaufnahmeprogramme. Prima! 15.000 Menschen umfasste das Ursprungskontingent. Der Bundesinnenminister hat den Ländern angeboten: Ich gestatte euch, die Landesaufnahmeprogramme auch ohne Verpflichtungserklärungen umzusetzen. Ihr könnt als Länder sagen: Wir machen das genauso wie der Bund und tragen die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nein, jetzt nicht. – Ohne großes Zögern, ohne Nachdenken haben die Länder das abgelehnt. Sie haben darauf bestanden, diese Verpflichtungserklärungen haben zu wollen. Das ist die Situation.
Das heißt: Sie und Ihre Regierung gebärden sich hier nach dem Motto, wie toll es sei, was Sie alles täten. Frau Kraft lobte gestern das große Engagement und die großartige Arbeit und sagte, die Menschen seien an die Grenzen der Belastbarkeit gestoßen. Eintreten wollen Sie dafür aber nicht; denn Sie lassen die Familienangehörigen bezahlen und wollen selbst das Lob für sich haben. Das nenne ich schlicht scheinheilig.
Jetzt mögen Sie ja eine Rechtsdebatte beginnen – wir werden gleich noch den Justizminister hören – und darstellen, dass die Haltung, die Ihrem Antrag unterliegt, auch rechtlich fundiert werden kann. Natürlich ist das möglich. Sie wissen aber genau, dass es auf der Gegenseite ebenfalls eine Rechtsmeinung gibt, die auch stark fundiert werden kann. Die Kostenträgerschaft kann sich rechtlich nur dann ändern, wenn mit der Gewährung eines Aufenthaltstitels ein anderer Aufenthaltszweck verwirklicht würde. Davon kann hier aber nicht ausgegangen werden.
Wir müssen diese Debatte doch heute gar nicht führen. Diese zwei Rechtsmeinungen stehen sich nun einmal gegenüber.
Wenn Sie hier immer den Bundesinnenminister beschimpfen, sollten Sie nicht vergessen, zu erwähnen, dass er starke Verbündete in diesen Fragen hat. Das ist zum Beispiel das Land Berlin, das klar sagt, dass der Bundesinnenminister recht hat. Für mich ist aber viel spannender, dass auch das Land Baden-Württemberg erklärt, der Bundesinnenminister habe recht. Der Ministerpräsident des Landes
Baden-Württemberg ist ein Grüner. Er gehört Ihrer Partei an. Darum können Sie nicht einfach behaupten, was da erzählt werde, stimme nicht. Auch der „junge Mann“ und seine Regierung stützen diese Auffassung.
Worum geht es? Es geht darum, dass wir den Menschen, die hier sind, helfen und die Menschen in den Familien nicht überfordern. Darum hoffe ich, dass die Innenminister heute eine Lösung finden und ein Stückchen weiterkommen.
Dass die Richtung stimmt, merken Sie daran, dass aus dem Bundesprogramm weniger als 1 % der Menschen einen Asylantrag gestellt haben, aber aus dem Landesprogramm rund 20 %; denn sie werden entsprechend informiert und gebeten, den Antrag zu stellen, nur um dann zu sagen: Dann bist du, Bund, auch der Kostenträger.
Was Sie hier machen, ist scheinheilig. Sie versuchen, sich vor den Kosten zu drücken, die Sie zu übernehmen hätten. Den Menschen muss geholfen werden. Stehen Sie zu Ihrer Verpflichtung, und dann werden wir uns hier über die Situation auch einig.
Herr Kollege Biesenbach – wir können das mit der Anzeige jetzt auch deutlich machen –, es liegt eine Kurzintervention von Frau Kollegin Düker vor. Frau Kollegin Düker erhält das Wort. Bitte schön.
Danke, Herr Präsident. – Herr Biesenbach, ich kann Sie nicht davon entbinden, hier doch einmal einen Blick ins Gesetz zu werfen; denn das erleichtert ja nun einmal auch die Rechtsfindung. Hier geht es in der Tat um einen juristischen Streit. Aber es kann nicht sein, dass Sie hier die Dinge derart verdreht darstellen – deswegen möchte ich dies so nicht im Raum stehen lassen –, was das Landesaufnahmeprogramm angeht.
Kommen wir zur Regelung des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Natürlich können die Länder auch Landesaufnahmeprogramme machen. Aber das ist nur die zweitbeste Regelung. Denn eine Kontingentaufnahme – da müssen Sie mir doch zustimmen – ist immer auch eine nationalstaatliche Aufgabe. Es kann doch nicht sein, dass es an den Bundesländern liegen soll, ob hier eine Aufnahme aus humanitären Gründen stattfindet.
Deswegen ist jedes Landesaufnahmeprogramm – diesen kleinen Halbsatz sollten Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen – nur möglich, wenn der Bundesinnenminister zustimmt. Das heißt, ein Land kann hier gar nicht autonom agieren. Wir brauchen immer die Zustimmung des Bundesinnenministers. Selbstverständlich hätte das Land NRW gerne zu den Be
dingungen des Bundesaufnahmeprogramms ein Landesaufnahmeprogramm gemacht, sodass die Menschen hier ankommen können und SGB-IILeistungen erhalten.
Es ist eben nicht nur eine Frage nach dem Kostenträger, sondern eine Statusfrage, ob jemand, der hier ankommt, einen SGB-II-Status oder einen AsylbLG-Status erhält. Das wissen Sie doch ganz genau! Der AsylbLG-Status grenzt Menschen von Integrationschancen aus, was der SGB-II-Status eben nicht tut.
Deswegen – um Ihnen das noch einmal sehr deutlich ins Stammbuch zu schreiben –: Ihr Bundesinnenminister …
… hätte niemals – das sagt er auch – eine Zustimmung zu einem Landesprogramm gegeben, mit dem der SGB-II-Status gewährt würde. Deswegen galt es für das Land damals, abzuwägen: mit einer Verpflichtungserklärung oder gar kein Landesprogramm? Im Sinne der Humanität haben wir uns für eine Verpflichtungserklärung entschieden.
Denn ansonsten hätten Hunderte von Menschen keinen Schutz hier bei uns erhalten. Selbstverständlich hätten wir es gern anders gehabt, aber das hat Ihr Bundesinnenminister verhindert.