Denn ansonsten hätten Hunderte von Menschen keinen Schutz hier bei uns erhalten. Selbstverständlich hätten wir es gern anders gehabt, aber das hat Ihr Bundesinnenminister verhindert.
Frau Düker, hätten Sie mir zugehört und wären offen für Argumente, hätten Sie Ihre Intervention gar nicht bringen müssen. Ich könnte das Ganze jetzt wiederholen und würde damit alles das widerlegen, was Sie gesagt haben.
Damit Sie die Chance haben, es nachzulesen – das ist dann vielleicht leichter, als es zu hören –: Der Bundesinnenminister hat am 16. Juni 2015 einen dreiseitigen Brief an den Landesinnenminister geschrieben. Ich nehme an, dass Sie diesen Brief auch haben. Zum Abschluss darf ich nur den letzten Satz von Seite 2 zitieren. Er schreibt dort: Ich hoffe, Ihnen damit unsere Position klargemacht zu haben, und dass Sie künftig bitte vermeiden, den Eindruck
Das ist die Not, in der Sie stecken. Sie versuchen, zu sagen: Wir sind Humanisten, und der Bund soll es bezahlen.
Herr Kollege Hafke hat es eben im Zusammenhang mit einem ganz anderen Thema gesagt: Das Einzige, was Sie können, ist, mit dem Finger auf andere zu zeigen. – Dasselbe gilt hier auch. Das Einzige, was Sie wollen, ist das Lob – aber bezahlen sollen es die anderen. Das ist durchschaut, das ist erkannt, und das werden wir heute nicht mitmachen.
Vielen Dank, Herr Biesenbach. – Nun spricht als nächster Redner für die FDP-Fraktion Herr Dr. Stamp.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Düker, lieber Herr Kollege von Grünberg, wir haben dieses Programm seinerzeit mit Ihnen gemeinsam beschlossen. Es war damals zunächst auf 1.000 Personen begrenzt. Die Idee war: Das Bundeskontingent reicht uns nicht, wir wollen aus NordrheinWestfalen heraus selber etwas unternehmen. Dann eröffnen wir doch wenigstens die Chance, dass diejenigen, die einreisewillige Verwandte haben, und die entsprechend bezahlen können, diese Verwandten herholen können. Das waren die Geschäftsbedingungen.
Wir haben dann gesehen, dass es für dieses Programm deutlich mehr Bewerbungen gab als die ursprünglich vorgesehen 1.000. Dann waren wir es als Freie Demokraten, die beantragt haben,
die Piraten auch –, die Grenze von 1.000 aufzuheben und das Ganze zu öffnen. Das ist dann ja auch gelungen.
Wir als Freie Demokraten haben darüber hinaus auch ein Landeskontingent für Flüchtlinge aus dem Irak gefordert, was Sie hier abgelehnt haben. Aus unserer Sicht – gerade auch, wenn wir uns die aktuellen Bilder anschauen – macht der Terror von ISIS oder IS – je nachdem, wie wir es nennen wollen – eben nicht an der Grenze zwischen Syrien und dem Irak, die ja kaum zu erkennen ist, halt. Die Schicksale sind auf irakischer wie auch auf syrischer Seite die gleichen.
Wir sind auch in der Lage, zu erkennen, dass sich – wir haben viele Gespräche geführt, die uns das gezeigt haben – viele von denjenigen, die Verwandte hergeholt oder für sie gebürgt haben, übernommen haben – diejenigen, die aus einer humanitären Ver
pflichtung, zum Teil auch aus familiären Verpflichtungen heraus hier in die Bresche gesprungen sind. Wir wissen um die Not dieser Menschen. Wir sind bereit, mit Ihnen darüber nachzudenken, wie wir als Land hier eingreifen können und wie wir die Situation verbessern können.
Aber mit dem, was Sie hier vorschlagen, machen Sie sich einfach einen schlanken Fuß. Nur zu sagen: „Die Menschen sind in Not, und deswegen müssen wir jetzt eben zusehen, dass für die Kosten der Unterkunft die Kommune und für Hartz IV der Bund bezahlt“, ist uns als Freien Demokraten zu einfach. Das bedeutet zudem eine zusätzliche Belastung für die Kommunen. So einfach geht das hier nicht.
und in der Konsequenz wird es so sein, dass ihr dann die Leistungen von anderer Seite erhaltet und eure Verwandten nicht mehr belastet werden“, das finde ich auch nicht redlich. Mit dem Bund hat es eine andere Verabredung gegeben.
Wir sind für weitere Kontingente perspektivisch darauf angewiesen, dass wir die Zustimmung des Bundesinnenministers bekommen. Wir bekommen die Zustimmung des Bundesinnenministers aber bestimmt nicht, wenn wir nachträglich die Geschäftsbedingungen verändern. Deswegen müssen wir uns schon an das halten, was wir hier beschlossen haben.
Dann können wir – dieses Angebot unterbreite ich für die Freie demokratische Fraktion in diesem Hause – gerne darüber sprechen, was man vielleicht an Deckelung einführen kann, was man dort an Rechtssicherheit schaffen kann. Wir können gerne darüber reden, wo im Haushalt wir vielleicht Mittel umschichten könnten, damit man so etwas ermöglichen kann. Dafür stehen wir zur Verfügung. Aber uns hier als Land einen schlanken Fuß zu machen – das ist uns zu billig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Es wird jetzt ein wenig so dargestellt, als würden wir im Nachhinein versuchen, jetzt wieder etwas umzudrehen, was ursprünglich einmal
verabredet war, damit wir keine finanziellen Belastungen mehr haben bzw. die Betroffenen aus der Verpflichtungserklärung wieder entlassen werden. – Dem ist nicht so.
Als die Sache mit den Verpflichtungserklärungen losging, hatte beispielsweise – da kann ein einzelner Politiker falsch informiert worden sein – ein Bonner Bürger bei einem Bonner Kommunalpolitiker nachgefragt, wie es denn aussieht: Gilt diese Verpflichtungserklärung mein Leben lang? – Dieser Politiker antwortete: Nein, das kannst du ruhig machen. Es passiert überhaupt nichts. Wenn das Asylverfahren durch ist, endet die Verpflichtungserklärung automatisch. – Darauf hat sich dieser Bonner Bürger verlassen. Ich denke, das war seinerzeit allgemeines Wissensgut.
Wir haben mit der Verpflichtungserklärung vielen einen Bärendienst erwiesen. Das gilt zum Beispiel für den kleinen Restaurantbesitzer aus Münster, der selbst eine fünfköpfige Familie hat und der die sechsköpfige Familie seines Bruders bei sich aufgenommen hat. Die Unterbringung von elf Leuten in einer Dreizimmerwohnung – und das über viele Monate hinweg – bedeutete zusätzlich zu den immensen Kosten eine psychische Belastung, die er sich so gar nicht ausgerechnet hatte.
Gott sei Dank war das in Münster. Das heißt, der Asylantrag ist genehmigt worden. Danach entspannte sich die Situation. Dieser Mann hat jedoch sein Restaurant verloren und ist jetzt hochverschuldet. Aufgrund dieser Schulden kann er noch nicht einmal eine neue Verpflichtungserklärung unterschreiben, um seine kranke Mutter aus Syrien herauszuholen, die als Letzte dort verblieben ist.
Diese Form der Landesaufnahme ist letztendlich eine Lösung für Reiche. Dementsprechend kann sie nicht ausreichend sein. Was bleibt für die anderen?
Die Situation ist ganz absurd. Da sitzt ein Syrer hier in Deutschland; der Asylantrag ist durch; die Familienzusammenführung ist genehmigt worden. Er hat alle Unterlagen beisammen. Diese Unterlagen sind zu den entsprechenden Konsulaten geschickt worden. Jetzt sitzt seine Frau mit den drei kleinen Kindern im Nordirak, in Erbil, und geht tagtäglich die zig Kilometer zum Konsulat, bis sie endlich die Antwort bekommt: Für das Visum müssen Sie nach Ankara. – Eine Familie ohne Geld soll sich wer weiß wie viele Kilometer durch IS-Gebiet nach Ankara durchschlagen! Herzlichen Glückwunsch!
Die Alternative für die anderen ist die Flucht über das Mittelmeer. Wir haben gestern und heute schon mehrfach die Reise angesprochen, die einige geschätzte Kollegen und ich nach Italien und Griechenland unternommen haben. Wir waren dort vor Ort. Auf Lampedusa gibt es ein privates Museum von einem Aktivisten. Wir haben diese unzähligen großen und kleinen Schuhe gesehen, Milchflaschen, Schwimmwesten und Bibeln – alles Treibgut.
Hier und heute haben wir es natürlich nicht in der Hand, die ganz großen Würfe zu machen. Was brauchen wir? Das Auswärtige Amt muss endlich aus dieser Schockstarre heraus und massiv Personal in den Konsulaten und Botschaften aufstocken, damit die Fälle irgendwie abgearbeitet werden können.
Wir brauchen sichere Korridore, zumindest für die Menschen, die hundertprozentig mit Asyl rechnen können. Das sind unter anderem Syrer und Eritreer. Über die anderen Flüchtlinge, die zu uns kommen, weil wir in den letzten Jahrhunderten – und auch noch aktuell – die Wirtschaft in ihren Ländern zerstört haben – zum Beispiel Ghana –, brauche ich an dieser Stelle gar nicht zu sprechen.
Einen ersten Schritt können wir hier aber machen. Die Verpflichtungserklärung darf für Menschen, die helfen wollen, nicht zur Falle werden. Deshalb ist diesem Antrag unbedingt zuzustimmen. Ich habe nur leider die Befürchtung, die Herr Dr. Stamp gerade schon angesprochen hat: Der Bund wird es sich zukünftig dreimal überlegen, bevor er zu einer Genehmigung der Landesaufnahme Ja sagt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Brand. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Herrn Minister Jäger Herr Minister Kutschaty.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen aus den Krisenregionen dieser Welt ist uns allen gemeinsam ein ganz besonders wichtiges Anliegen. Insbesondere die aufgrund des andauernden Bürgerkriegs schwierige Situation der Flüchtlinge aus Syrien und den Nachbarstaaten hat Bund und Länder dazu veranlasst, bislang drei humanitäre Bundesaufnahmeprogramme und 15 Länderaufnahmeprogramme aufzulegen. Wegen dieser großen Nachfrage sind alle Plätze belegt.
Im Rahmen des Landesprogramms NordrheinWestfalen sind bislang mehr als 6.000 VorabZustimmungen der Ausländerbehörden und Visa der Auslandsvertretungen in Visumsverfahren erteilt worden. All diese Personen können einreisen und von diesem Angebot auf Schutz in unserem Land Gebrauch machen.
Der Flüchtlingsdruck konnte dadurch jedoch nicht aufgefangen werden. Daher wird man sich im Rahmen der laufenden Gespräche weiter um eine EUweite Lösung im Rahmen der EU-Migrationsagenda bemühen müssen.
Im Rahmen des Landesprogramms NordrheinWestfalen wird unter anderem vorausgesetzt, dass hier lebende Personen für die Aufnahme von Verwandten sogenannte Verpflichtungserklärungen abgeben. Darin verpflichten sie sich, für den Lebensunterhalt zu sorgen. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich zunächst zeitlich unbefristet.
Sind alle Voraussetzungen des Landesprogramms erfüllt, kann nach erfolgreichem Visumsverfahren der aufzunehmende Verwandte nach der Einreise einen Aufenthaltstitel erhalten. Einige entscheiden sich dann jedoch, in Deutschland einen Antrag auf Asylanerkennung zu stellen. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einer Vielzahl von Fällen die Antragsteller als asylberechtigt oder als Flüchtling anerkannt. Damit ändert sich auch der jeweilige Aufenthaltstitel.
Nach Auffassung der Landesregierung ändert sich dadurch auch der Status der Betroffenen. Nach unserer Auffassung gelten die abgegebenen Verpflichtungserklärungen in diesem Fall nicht mehr weiter. Bei der Aufnahme nach dem Landesprogramm einerseits und der Anerkennung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling andererseits handelt es sich um Aufnahmen mit verschiedenen Schutzwecken. Das macht den rechtlichen Unterschied aus. Der jeweilige Status der Betroffenen unterscheidet sich somit dann auch im Hinblick auf die Rechtsfolgen. Insofern bin ich den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar dafür, dass sie die Rechtsauffassung der Landesregierung mit diesem Antrag unterstützen.
Anders sehen das jedoch leider der Bund und Teile dieses Hauses. Ein Konsens konnte zwischen Bund und Ländern bislang leider nicht erreicht werden.
Da jedoch ein berechtigtes Anliegen besteht und damit auch Klarheit bei denjenigen herrscht, die sich bislang über eine Verpflichtungserklärung gebunden haben, gilt es, eine Lösung in dieser Frage zu finden. Dafür wird sich heute der Innenminister auf der Innenministerkonferenz, aber zukünftig auch die gesamte Landesregierung weiter starkmachen. – Danke.