Da jedoch ein berechtigtes Anliegen besteht und damit auch Klarheit bei denjenigen herrscht, die sich bislang über eine Verpflichtungserklärung gebunden haben, gilt es, eine Lösung in dieser Frage zu finden. Dafür wird sich heute der Innenminister auf der Innenministerkonferenz, aber zukünftig auch die gesamte Landesregierung weiter starkmachen. – Danke.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Stimmen wir also ab über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/8986. Wer stimmt dem zu? – SPD, Grüne und Piraten. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/8986 mit breiter Mehrheit von SPD, Grünen und Piraten im Hohen Hause angenommen.
Gentechnik-Opt-out – Erhalt der Gentechnikfreiheit in NRW durch bundesweite Opt-outRegelung gewährleisten!
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8987 – Neudruck
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das letzte Mal vor 14 Monaten, jetzt schon wieder – da wird man sich fragen, ob das sein muss. Aber nach einer Umfrage des Bundesamtes für Naturschutz lehnen 84 % der Bürgerinnen und Bürger Gentechnik auf dem Acker ab. Die aus Sicht dieser Menschen nicht kalkulierbaren Risiken durch die nicht kontrollierbare Verbreitung dieser Pflanzen und die damit verbundenen Sorgen müssen aus unserer Sicht ernst genommen werden.
Im Land haben wir schon einiges getan, um uns dieser Sorgen anzunehmen. Seit 2011 ist Nordrhein-Westfalen auf Initiative dieses Parlaments Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen.
Im April des letzten Jahres – ich erwähnte es bereits – forderte der Landtag die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass es den Staaten der EU ermöglicht wird, nationale Verbote für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erlassen. Im Januar 2015 beschloss das EUParlament den sogenannten Opt-out-Mechanismus, den Parlamentarier und Regierungen der Mitgliedsstaaten untereinander ausgehandelt hatten. Er soll nun diese von uns geforderten nationalen Verbote ermöglichen.
Nun geht es also darum, wie das Opt-out auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Verantwortlich ist in Deutschland dafür der CSU-Agrarminister Christian Schmidt. Dieser hat vorgeschlagen, die Verantwortung den Ländern zu übertragen.
Aus unserer Sicht führt diese 16-fache Verbotsentscheidung nicht nur zu überflüssiger Bürokratie, sondern vor allem zu einem Flickenteppich mit gentechnisch anbaufreien Bundesländern neben solchen mit Gentechnikmais, beispielsweise SachsenAnhalt. Verunreinigungen können so nicht vermieden werden, da zum Beispiel der Pollen von Maispflanzen durch Insekten und den Wind kilometerweit verbreitet wird. Das geschieht natürlich auch über Ländergrenzen hinweg.
Nicht nur die meisten Bundesländer lehnen deshalb konsequenterweise diese Entscheidung ab, sondern auch das Bundesamt für Naturschutz, zahlreiche Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sehen den Schmidt-Vorschlag sehr kritisch.
Begründet wird der vorliegende Gesetzentwurf damit, dass die Bundesländer am besten wüssten, welche regionalen Besonderheiten es gebe, die man zur Legitimation des Verbotes heranziehen könnte. Nur so könnten aus ihrer Sicht Anbauverbote möglichst wasserdicht rechtssicher begründet werden.
Dieser Rechtsauffassung widerspricht nun die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und hinterlegt das mit zwei von ihr beauftragten Rechtsgutachten. Sie komme zu dem Ergebnis, dass es für die Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit eines flächendeckenden Anbauverbotes unerheblich sei, ob es durch die Länder oder durch den Bund erlassen werde. Es könnte sogar vorteilhafter sein, die Frage national zu klären, da eine einheitliche Norm eine höhere Rechtssicherheit erwarten lasse, verglichen mit dem schon angesprochenen Flickenteppich.
Wenn man will, kann man natürlich sagen: drei Juristen, fünf Meinungen. Man kann aber auch sagen: Hier gibt es einen juristischen Gleichstand. – Ich sehe das allerdings nicht. Mir erscheinen die juristischen Argumentationslinien der Befürworter einer bundesweiten Regelung deutlich logischer. Klare und einheitliche Regeln schaffen Rechtssicherheit für alle.
Wenn man trotzdem von einem juristischen Gleichstand ausgeht, muss man aus unserer Sicht spätestens dann den Gegenstand politisch-inhaltlich betrachten. Und hier kann es wohl keine Argumente für länderspezifische Lösungen geben – es sei denn, man will den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen durch die Hintertür doch ermöglichen.
Wir in Nordrhein-Westfalen sind uns einig: Wir wollen diesen Anbau nicht. Wir wollen eine Nutzung der Opt-out-Optionen für das ganze Bundesgebiet. Das ist für uns die konsequenteste und wirkungsvollste Lösung. – Glück auf!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sundermann hat es bereits gesagt: Nach ungefähr einem Jahr diskutieren wir im Landtag von Nordrhein-Westfalen erneut über Agro-Gentechnik. Wenn man die Diskussion in
den letzten Monaten verfolgt hat, dann kann man eigentlich nur sagen: Was sich da entwickelt hat, ist ein Trauerspiel. Und in diesem Trauerspiel spielt der Bundeslandwirtschaftsminister leider eine einsame Hauptrolle. Manchmal fragt man sich aber, ob das Ganze wirklich ein Trauerspiel ist oder nicht doch ein Marionettentheater, was uns dort aufgeführt wird.
Fakt ist: Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen, in der deutschen Landwirtschaft Gentechnik einzusetzen. Fakt ist ebenfalls, dass auch im Bundestag, aus dem heraus diese Bundesregierung eigentlich getragen wird, eine Mehrheit eine nationale Lösung möchte und nicht das, was der Bundeslandwirtschaftsminister vorschlägt. Fakt ist überdies, dass sich die Bundesländer geschlossen gegen Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt stellen.
Mit seinem Ansatz, dass jedes Land selbst begründen möge, warum eine GVO-Pflanze nicht angebaut werden solle, und dass das besonders rechtssicher sei, steht er in Deutschland mittlerweile völlig alleine da.
Mehrere Gutachten stützen die Auffassung der Bundesumweltministerin Hendricks und der Bundesländer, dass ein GVO-Anbauverbot sehr wohl auf Bundesebene rechtssicher möglich ist, ja, auf dieser Ebene sogar deutlich besser angesiedelt ist.
Konkret: Es geht jetzt darum – und das ist eine wichtige Frage –, wie wir das ermöglichte Anbauverbot von GVO-Pflanzen umsetzen. Wir haben bereits in unserem Antrag „Nordrhein-Westfalen muss gentechnikfrei bleiben“ zum Ausdruck gebracht, dass wir zum Schutz unserer heimischen Landwirtschaft und zum Schutz unserer Verbraucherinnen und Verbraucher eine strikte nationale Anbauregelung wünschen.
Wir wollen diese Regelung, weil wir fest davon überzeugt sind, dass gerade hier in Deutschland, in Mitteleuropa, aufgrund der geografischen Bedingungen, aufgrund der Verteilung der Äcker – wir haben eine kleinstrukturierte Landwirtschaft – überhaupt keine Vorteile aus dem Anbau von GVOPflanzen entstehen werden, sondern dass mit Sicherheit die Nachteile überwiegen werden.
Volkswirtschaftlich wird man vermutlich ausrechnen können, dass der einzelbetriebliche Vorteil, der eventuell gegeben sein kann, am Ende aber von den Nachteilen, den viele andere beim Anbau dieser Pflanzen haben werden, überwogen wird. Dem stehen erhebliche Kosten gegenüber, die aus zusätzlichen Kontrollkosten entstehen. Man muss die Warenströme deutlich voneinander trennen. Die Frage ist, ob das am Ende überhaupt gelingen kann.
Entscheidend aus unserer Sicht ist aber auch, dass der Bundeslandwirtschaftsminister mit seiner Position die sehr guten Perspektiven, die für gentechnik
freie Produkte vorhanden sind, wenn nicht zunichtemacht, so doch zumindest gefährdet. Wir haben es im letzten Jahr erlebt, wie die großen Geflügelfleischproduzenten aus der gentechnikfreien Fütterung ausgestiegen sind. Dann haben wir aber auch gesehen, wie zügig sie den Ausstieg vom Ausstieg hinbekommen haben, nachdem sie bemerkt haben, dass ihr Markt erheblich gefährdet ist.
Wer die Tageszeitung liest, hat sicher festgestellt, dass seit Wochen eine größere bayerische Molkerei ausdrücklich für ihre Produkte aus dem Naturraum Bayern wirbt und auch damit wirbt, dass ihre Molkereiprodukte gentechnikfrei sind.
Ganz aktuell weise ich auf das Beispiel der beiden Discounter Lidl und Aldi hin, die beide angekündigt haben, bei Molkereiprodukten den gentechnikfreien Anteil deutlich ausbauen zu wollen. Lidl hat darüber hinaus angekündigt, das Label „Ohne Gentechnik“ ab dem 1. September 2015 bundesweit für alle Frischeier und für das gesamte Frischfleisch und Geflügelfleisch einzusetzen. Wir sehen also: Es gibt eine klare Nachfrage, die man auf keinen Fall gefährden sollte.
Es ist schon ärgerlich und unverständlich, dass der Bundesminister sich weigert, eine ambitionierte, gute Regelung zu erlassen und dass er versucht, das Ganze den Ländern aufzudrücken.
Auch das neueste Gutachten, das unter anderem Landwirtschaftsminister Johannes Remmel mit in Auftrag gegeben hat, belegt, dass es sinnvoll ist, diese Regelungen auf Bundesebene vorzunehmen. Wenn man sich dieses Gutachten durchliest, erkennt man, dass die Argumentation von Minister Schmidt einfach nicht richtig ist.
Wenn wir mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen, können wir uns leicht vorstellen, dass eine solch kleinteilige Trennung – Gentechnikanbaugebiet, Nichtgentechnik, dann wieder Gentechnikanbaugebiet – nicht funktionieren kann. Am Ende wird dieser Flickenteppich nur Probleme machen, die Kontaminationsgefahr wird immer größer, und der Kontrollaufwand für die Betriebe und auch für die Nahrungsmittelindustrie wird weiter ansteigen.
Meine Damen und Herren, auch der Kollege Sundermann hat es gesagt: In Wirklichkeit geht es gar nicht darum, die Gentechnikfreiheit zu sichern, sondern es geht darum, die Türen für Gentechnikproduktion zu öffnen. Das lehnen wir ab, und deshalb haben wir auch diesen Antrag gestellt.
Ich bin gespannt, wie sich die CDU-Fraktion hier gleich im Landtag verhält, wie sie sich positioniert, ob sie diesen Antrag mitträgt oder sich irgendwie mit einer Enthaltung wegwindet. Ich kann da nur an die Position Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg erinnern, die gemeinsam mit SPD und Grünen den Wunsch mittragen, hier zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen.
Von daher fordere ich Sie auf: Wenn Sie gemeinsam mit uns etwas für den ländlichen Raum tun wollen, stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die CDU-Landtagsfraktion steht der Gentechnik kritisch gegenüber.
Das haben wir mehrfach klar zum Ausdruck gebracht, zuletzt mit unserem Entschließungsantrag im April.
Herr Rüße, Verunsicherungen bei den Bürgerinnen und Bürgern möchten wir gar nicht erst aufkommen lassen. Unser Ziel ist es, den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland flächendeckend zu verbieten.
Allerdings – und da unterscheiden wir uns – kommt es auf den Weg an. Wie können wir rechtssicher ein flächendeckendes Anbauverbot von GVO erreichen? Bundesminister Christian Schmidt hat bei der Frage des Opt-out eine Lösung vorgelegt, die aus unserer Sicht genau das ermöglicht, was wir wollen: nämlich eine Lösung, die auch vor Gericht Bestand hat. Es ist ein Gesetzentwurf, der sauber begründet ist, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet und der praktisch durchführbar ist.
Im Kern will Christian Schmidt, dass künftig der Bund und/oder die Länder ein Anbauverbot aussprechen können. Wer die Verbote erlässt, hängt dann davon ab, wer sie rechtssicher begründen kann. Wie Sie wissen, sind Anbauverbote nicht pauschal möglich, sondern sie müssen in jedem Einzelfall anhand plausibler Daten begründet werden.
Anbauverbote sind ein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit, in die Grundrechte der Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Ohne gute Begründung darf der Staat in diese fundamentalen Rechte nicht eingreifen. Das sagt im Übrigen selbst das Gutachten, das Minister Remmel gemeinsam mit seinen Kollegen aus fünf weiteren Bundesländern in Auftrag gegeben hat. Wenn ein Eingriff rechtssicher zu begründen ist, sind also künftig schon nach dem