(Nadja Lüders [SPD]: Hätten Sie mal zuhören müssen! – Hans-Willi Körfges [SPD]: Gut, dass Sie das nicht zu entscheiden haben!)
Das ist doch schon sehr bezeichnend. Offensichtlich haben Sie sich noch zu keiner Meinung durchgerungen, obwohl Sie ja tatsächlich eine haben. Darauf komme ich später zurück.
Herr Kollege Bolte, überall da, wo Sie die CDU angesprochen haben, hätten Sie sich genauso gut die SPD vorknöpfen können. Das hätte mindestens genauso gepasst.
Meine Damen und Herren, von demjenigen, der eine Law-and-Order-Politik propagiert, sollte man erwarten können, dass er sich selbst strikt an geltendes Recht hält. Gefährdern und Rechtsbrechern begegnet man nicht, indem man selbst als Gesetzgeber Recht bricht oder Grundrechte gefährdet.
Was sollte zur Terrorabwehr oder Verbrechensbekämpfung nicht schon alles legitim sein: der Abschuss von Passagierflugzeugen mit Unschuldigen, der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, die Nutzung von Mautdaten usw. Wir sind der Überzeugung, dass die Einhaltung der Verfassung und die Wahrung der Freiheit in der realen und in der digitalen Welt hohe Güter sind.
Etwa in den einschlägigen Paragrafen der Strafprozessordnung bzw. des Verfassungsschutzgesetzes NRW finden Sie umfassende Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden, etwa zur Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie die anlassbezogene Vor
Das soll aber nicht ausreichen. Gewünscht ist das anlasslose Speichern der Daten und die Sicherstellung, dass diese nicht durch den Nutzer gelöscht werden können, bevor die Behörden zugreifen. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ermöglicht indes die Rekonstruierbarkeit praktisch aller Aktivitäten der Bürger, einschließlich der Möglichkeit, nachträglich detaillierte Verhaltens- und Bewegungsprofile erstellen zu können. Dass dies durch den Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist, kann nicht beruhigen.
So führte die Landesregierung in der Vorlage 16/2518 bezüglich der Mautdaten noch aus – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Es kann … auch ein Missbrauch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Landesregierung ist sich der Gefahr des Missbrauchs der erhobenen Daten bewusst …“
Das gilt für die Vorratsdatenspeicherung natürlich genauso, ebenso wie die Gefahr durch Hacker und ausländische Geheimdienste.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist kein Mittel, um präventiv Anschläge auf unsere Bürger zu verhindern. Das sahen auch der Bundesjustizminister und Justizminister Kutschaty so. Sie stellt vielmehr eine abzulehnende anlasslose Überwachung aller Bürger dar.
Auch aus Kreisen der EU-Kommission verlautet bislang, es werde kein neuer Vorschlag vorbereitet. Eine schrankenlose Speicherung von Daten der Bürger ist mit dem Grundgesetz und dem europäischen Recht nicht vereinbar. Jede anlasslose Speicherung von Daten der Bürger birgt die Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in ihre Grundrechte wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten.
Meine Damen und Herren, im Landtagsplenum am 30. Januar 2015 führte Justizminister Kutschaty zutreffend aus:
„Es ist jedoch falsch, meine Damen und Herren, jetzt reflexartig und ohne genaue Analyse der Angriffe in Paris eine anlasslose und voraussetzungslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger zu fordern. Denn die Wirksamkeit, meine Damen und Herren, steht durchaus infrage.
Schließlich ist gerade bereits gesagt worden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung die Anschläge in Paris nicht verhindern konnte. Und sie hat auch nicht dazu beigetragen, die Täter zu fassen.
Wer so etwas fordert, muss sich natürlich genau die rechtlichen Grundlagen dazu anschauen, in welchem Spektrum und in welcher Bandbreite wir uns überhaupt bewegen können.“
„Bislang hat mir noch kein Innen- oder Sicherheitspolitiker eine gangbare Lösung aufgezeigt, wie das auch tatsächlich verfassungskonform funktionieren kann.“
Da hat er recht. Experten halten den vorliegenden Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ist der Auffassung, er genüge in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben. Er beklagt neben defizitärer Information der Betroffenen genau wie die FDP den mangelnden Schutz der Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Abgeordnete, Anwälte oder Journalisten.
Auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist in einer Entschließung vom 9. Juni 2015 auf ihre erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf hin. Es wird also voraussichtlich wieder einmal den Gerichten obliegen, den Grundrechten der Bürger Geltung zu verschaffen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Kommunikationsnutzende auch auf den Besucherterrassen! Was Hartz IV für den Sozialstaat war, ist die Vorratsdatenspeicherung für den Rechtsstaat: eine Perversion und Umkehrung der Beweislast und die Einführung eines Generalverdachts. – Herr Kutschaty, nach Ihren eigenen früheren Maßstäben darf ich Sie jetzt wohl in der Steinzeit verorten.
Eingriffe und Grundrechte wollten Sie abgewogen haben, Herr Römer. Die Durchsetzung der Maßnahme Vorratsdatenspeicherung wiegt demnach schwerer als die Freiheit – eine Maßnahme, deren Wirkung bezüglich des vermeintlichen Ziels gar nichts bringt, also keine Verbrechen verhindert und selbst laut Minister Kutschaty nur in sehr geringem Umfang aufklärt?
Im Gegenteil. Sie verschwenden mit der Vorratsdatenspeicherung Ressourcen, die wir für echte Verbrechensbekämpfung verwenden könnten. Dazu kommt auch noch das Missbrauchsrisiko der gesammelten Daten. Es ist wirklich erschreckend, wie
Falls Ihnen ideologisch der Blick auf die Kuriositäten der Vorratsdatenspeicherung versperrt ist, möchte ich es Ihnen einfach machen. Nehmen wir einmal an, Freiheit und die Errungenschaften des Rechtsstaats würden uns nichts bedeuten und es ginge allein um die Erfolge für die Verbrechensaufklärung; von Bekämpfung sprechen wir gar nicht.
Dann muss ich Ihnen leider sagen: Die Vorratsdatenspeicherung ist die Pkw-Maut der Verbrechensaufklärung: Wenig Nutzen, Holzhammermethode, bürokratisch – die geringen Effekte werden vom Bürokratieaufwand aufgezehrt – und viel zu teuer für das, was dabei herauskommt, gerade für NRW!
Sie betrifft die Polizei, die öffentliche Hand, aber auch die Wirtschaft. Die gescheiterte Vorratsdatenspeicherung von 2007 hat der deutschen Wirtschaft Kosten in Höhe von bis zu 340 Millionen € verursacht, für die sie keine Erstattung bekommen hat. Bei einem neuen Anlauf der Vorratsdatenspeicherung rechnet eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, mit Aufwendungen in Höhe von 600 Millionen € für insgesamt 2.500 Betriebe, die hinzukommen. Auf NRW entfällt ein Großteil davon; denn in NRW sitzt ein Großteil der betroffenen Firmen. Die gestiegenen Kosten ergeben sich aus den höheren Anforderungen und den gewachsenen Datenmengen; denn auf die 2007 entworfene Technik kann man nicht mehr zurückgreifen.
Also wo ist der Ruf zum Beispiel nach einem bundespolitischen Ausgleich der Kosten? Die nordrhein-westfälische Bevölkerung und die Wirtschaft zahlen für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung und somit für ihre eigene Totalüberwachung und Datenzwangserfassung. Können wir in NRW etwas dagegen tun? Ja; denn NRW hat Gewicht. Das geht auch mit einer SPD. Da bin ich mir sicher. Wir müssen eben mit dem arbeiten, was wir in NRW so haben.
Schauen wir nach Kiel und Schleswig-Holstein. Da setzt sich der aktuelle Innenminister der SPD sogar gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Wir wissen, er hat sogar seinen Job deswegen. Er war dagegen. Es geht also. Man kann nämlich auch in der SPD frei und aufrichtig entscheiden, zumindest in Kiel. Bis Kiel reicht der Einfluss von Sigmar Gabriel offensichtlich nicht.
Sie, Frau Ministerpräsidentin Kraft und Minister Jäger, haben selbst dafür gekämpft, dass in Zukunft Bewegungsprofile angelegt werden. Sie haben dafür gekämpft, dass wir alle unter Generalverdacht stehen.
Warum stimmt die NRW-SPD überhaupt zu? Das frage ich mich hier. Darauf haben wir noch keine Antworten bekommen. Was hat die Delegierten da
zu bewogen? Das Schauspiel von Sigmar Gabriel, der Konvent hätte noch eigene Evaluationen durchgesetzt? Also zuerst Totalüberwachung und dann nachdenken?
Was haben die Menschen in NRW davon? Frau Kraft, warum gibt es Berichte, wonach Delegierte unter Druck gesetzt wurden? Welchen Preis erzielen Sie eigentlich für Ihren persönlichen Einsatz, für den hemmungslosen Ausverkauf unserer persönlichen Freiheit, die überhaupt nicht verkäuflich sein sollte? Was ist der Deal? Geld fließt scheinbar nicht nach NRW. Wir haben heute noch keine plausiblen Argumente gehört. Vielleicht bekommen wir sie noch.
Sie nehmen den Ausverkauf der Bürgerrechte in Kauf. Ich kann nur darüber spekulieren, dass die Gründe irgendwo zwischen unglücklichen Karriereplanungen und dem Verkauf der SPD an eine CDUHolding liegen. Soviel zur Relevanz, Herr Römer. „Gekippte Gewässer II“!
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zur CDU sagen. – Herr Golland nannte Beispiele von Facebook und Google und meinte, dann könnte man auch alle Menschen überwachen. Das ist so, als wenn man sagt: Viele Menschen rauchen freiwillig. Welches Recht leiten wir für den Staat daraus ab? Vielleicht Chemtrails? – Das Gegenteil ist der Fall. Wir versuchen ja, die Bevölkerung vor Feinstaub und Luftverschmutzung zu schützen.
Derzeit scheint der Weg nach Karlsruhe vorgezeichnet. Die Vorratsdatenspeicherung war bereits vor einem Jahr ein glatter Verfassungsbruch und wird auch diesmal scheitern. Besser wäre allerdings, wir bringen das jetzt hier zum Scheitern. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte ging es an wenigen Stellen wirklich um die Inhalte von Vorratsdatenspeicherung. Ich glaube, das war auch nicht beabsichtigt. Das muss man denjenigen, die zuhören und zusehen, einmal erläutern.
Der Antrag zur Aktuellen Stunde bezieht sich auf die Debatte und die Entscheidung eines SPD-Bundeskonvents. Das finde ich überraschend. Warum ist das so? – Das einzige Ziel dieser Aktuellen Stunde ist aus meiner Sicht, ein Schauspiel aufzuführen, um SPD und Grüne zu spalten. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Wir halten es aus, dass wir unterschiedliche Positionen haben. Wir sind nämlich nicht eine Partei, sondern zwei Parteien.