Protokoll der Sitzung vom 14.09.2012

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Scheffler, es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Praxisgebühr 2003 unter Rot-Grün eingeführt worden ist. Ich erinnere mich noch genau an die Debattenlage als die Praxisgebühr im Jahr 2003 auf nachdrücklichen Wunsch des Bundeskanzlers Schröder im Rahmen seiner Agendapolitik von der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführt worden ist.

(Zuruf von der SPD: Das ist doch Ge- schichtsklitterung sondergleichen!)

Genau die Argumente, die seinerzeit gegen die Einführung der Praxisgebühr ins Feld geführt wurden, sind heute die Argumente, die für die Abschaffung genannt werden. Der einzige Unterschied ist, dass die Kassen damals leer waren. Heute sind sie dank der positiven wirtschaftlichen Entwicklung prall gefüllt. Die Kassen haben einen Überschuss von 13,8 Milliarden € erzielt.

Es gibt aber noch einen weiteren zu beachtenden Unterschied. Während es bei der Einführung der Praxisgebühr um die Generierung von Einnahmen ging, geht es heute darum, die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems nachhaltig zu sichern. Es liegt in unserer aller Verantwortung, das Geld der Beitragszahler zusammenzuhalten und die Gesamtlast der Sozialversicherungsbeiträge im Zaum zu halten. Es darf natürlich nicht sein, dass die Alternative zur Abschaffung der Praxisgebühr die Einführung eines Zusatzbeitrages wird, wenn die wirtschaftliche Entwicklung nicht so weiter läuft wie man das jetzt annehmen darf.

Es gibt sicher Möglichkeiten, den Versicherten einen Teil ihrer Beitragsleistung in Form von Erfolgsprämien, Prämien oder sonstigen Erstattungen zurückzugeben. Das wird auch tatsächlich so gemacht. Es gibt also vernünftige Wege für die Krankenkassen, ihre Versicherten zu entlasten.

Bekanntlich finanzieren sich die Krankenkassen aus einem Mix aus Beiträgen, staatlichen Zuschüssen und Zuzahlungen. Dieses System hat sich bewährt. Die Praxisgebühr ist eine Komponente, aus denen sich die Einnahmen der Kassen speisen, und bringt jährlich rund 2 Milliarden € ein. Sie ist zudem sozialverträglich ausgestaltet, da die Patienten durch eine Überforderungsklausel geschützt werden.

Im Übrigen ist es jedoch so, dass wir uns gerade in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Gesundheit mit weitaus drängenderen Themen befassen müssen als mit der Abschaffung der Praxisgebühr. Ich möchte nur einige Beispiele nennen. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ist es wichtig, bereits heute finanzielle Rücklagen zu bilden, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Krankenhäuser müssen Tariferhöhungen auffangen, die von den Krankenkassen mitfinanziert werde. Die Krankenhäuser benötigen mehr Geld für ihre Arbeit. Ich möchte an das Stichwort Krankenhausförderung erinnern. Eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum muss sichergestellt werden.

Es ist aus unserer Sicht also leichtsinnig, eine Einnahmequelle von 2 Milliarden € im Jahr dauerhaft zu streichen, ohne zu sagen, wie das Geld im Zweifel aufgebracht werden kann. Wir erwarten von den Krankenkassen ein nachhaltiges Wirtschaften. Das kann nur funktionieren, wenn die Einnahmen der Kassen nicht der Beliebigkeit ausgesetzt werden.

Nach Ansicht der CDU darf es eben keine unüberlegten Schnellschüsse geben. Es kommt darauf an, eine gute medizinische Versorgung der Menschen langfristig sicherzustellen und einen hohen Qualitätsstandard beizubehalten und zu finanzieren. Es gilt auch hier das Sprichwort. „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!“.

Einzelne Maßnahmen zu fordern, ohne das Ganze im Blick zu haben, sind kurzsichtige Manöver. Das ist zu einfach. Wir sind wie unsere Unionskolleginnen und -kollegen im Deutschen Bundestag der festen Überzeugung, dass es im Interesse der Patienten und Versicherten ist, in der aktuellen guten finanziellen Lage der Krankenkassen nicht überstürzt zu handeln, sondern auf eine vorausschauende Finanzpolitik zu setzen.

Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der FDPFraktion ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Preuß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Ünal.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich nehme die Quintessenz vorweg:

Erstens. Die Praxisgebühr belastet insbesondere Menschen mit geringem Einkommen.

Zweitens. Die Praxisgebühr führt zu unnötigem bürokratischem Aufwand in den Arztpraxen.

Drittens. Die Praxisgebühr hat als Steuerungsinstrument versagt.

Viertens. Die Praxisgebühr gehört daher abgeschafft.

Keines der im Jahr 2004 gesteckten Ziele ist mit dieser Praxisgebühr erreicht worden. Die Zahl der Arztbesuche ist praktisch gleich hoch geblieben.

Meine Damen und Herren, allerdings benachteiligt die Praxisgebühr insbesondere Menschen mit wenig Geld. Knapp 12 % der Bevölkerung gehen nach Angaben des Virchow-Bundes nicht oder zu spät zum Arzt, weil für sie diese Praxisgebühr eine zu hohe finanzielle Belastung darstellt. Nicht zuletzt bleiben dadurch natürlich viele Krankheiten unerkannt, was schließlich zu weitaus höheren Folgekosten führen kann.

Hinzu kommt, dass für die Praxen und die Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter die Praxisgebühr zu einer hohen bürokratischen Belastung geworden ist, die auch Zeit beansprucht, die schließlich bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten völlig fehlt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir haben deshalb wiederholt die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert. Im Frühjahr haben die Grünen hierzu einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Hier und heute werden wir dem FDP-Antrag zustimmen, weil wir die Forderung grundsätzlich teilen.

Zunächst scheint etwas Bewegung auf dem bundespolitischen Parkett notwendig. Denn im Bundestag verhindern leider die FDP und die Union derzeit noch eine Abstimmung über die dort vorliegenden Anträge zur Abschaffung der Praxisgebühr. Aus diesem Grunde freue ich mich natürlich besonders, dass die FDP-Fraktion diesen Antrag hier gestellt hat.

Meine Damen und Herren, die Abschaffung der Praxisgebühr ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Die Rückführung anderer Selbstbeteiligungen ist aber auch zwingend mit einer Änderung in der Finanzierung der GKV verbunden. Dazu gehört als erster Schritt die Abschaffung der Zusatz

beiträge, die die Versicherten einseitig belasten. Dazu gehört in einem weiteren Schritt aber auch, dass wir die solidarische Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Richtung einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Nur dadurch ist es möglich, eine flächendeckende medizinische, psychotherapeutische und pflegerische Versorgung in der Bundesrepublik auf einem hohen Niveau sicherzustellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Danke schön, Herr Ünal. – Für die Fraktion der Piraten spricht nun Herr Lamla.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Arztpraxen und Krankenhäusern und liebe Patienten! Im Jahre 2003, dem Jahr immer knapper werdender finanzieller Polster der Krankenkassen, musste eine Lösung her, am besten ein Gesetz. Das Ganze nannte man dann „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Das hörte sich erst einmal toll an, war es aber anscheinend nicht, denn sonst müssten wir uns heute nicht darüber unterhalten.

Unter einer ganzen Reihe von kleinen Maßnahmen und Reförmchen gab es eine Sache, die für ganz besonders viel Aufsehen gesorgt hat, nämlich die „geregelte Zuzahlung beim Arztbesuch“, auch „Praxisgebühr“ genannt. Die genauen Details sollten inzwischen allen bekannt sein.

Jetzt gibt es diese Praxisgebühr schon seit ca. acht Jahren. Zum Teil führt diese Regelung zu wirklich seltsamen Absurditäten. Lassen Sie mich ein Beispiel aufführen.

Eine Person stürzt mit einem Fahrrad, verletzt sich am Fußgelenk und wird vom Rettungsdienst in eine chirurgische Notfallambulanz gebracht. Dort angekommen wird dieser Verletzte zuerst nach seiner Krankenversicherungskarte gefragt und ihm dann die Zahlungsaufforderung für die 10-€-Notfallgebühr überreicht.

(Zuruf von der SPD: Sie waren wohl noch nie im Krankenhaus!)

Anschließend legt dieser Mensch eine Odyssee durch das ganze Krankenhaus hin, um diese 10 € an der Krankenhauskasse zu bezahlen, ehe er, wieder zurück in der Notfallambulanz angekommen, erst dann nach dem genauen Unfallhergang gefragt wird. Zur Erinnerung: Der Fuß ist immer noch kaputt.

Diese Geschichte habe ich jetzt nicht etwa erfunden oder irgendwo gehört. Nein – vielleicht wissen es einige von Ihnen –, noch bis vor ein paar Monaten

wir ich selbst als Rettungsassistent im Rettungsdienst tätig. Ich durfte Verletzte in ein Krankenhaus bringen und anschließend dort dem massiv unterbesetztem Pflegepersonal in der Notaufnahme bei der Aufnahme der Patienten in den Computer helfen, weil das Personal mit Verwaltungskram umfänglich ausgelastet war.

Dieses Gesetz sollte die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und sogenannte Bagatellfälle, sprich blaue Flecken und triefende Nasen, aus den Arztpraxen verbannen, um die Behandlungskosten zu senken. Stattdessen sorgte es für einen massiven Verwaltungsoverflow und generierte es zusätzliche Kosten durch Personaleinsatz.

(Beifall von den PIRATEN)

Heute kann man Dank mehrerer Studien sehr zuverlässig sagen: Die Anzahl der Arztbesuche ist signifikant nicht weniger geworden. Insofern muss man feststellen: Die Praxisgebühr hat ihren Zweck verfehlt.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Diese Gebühr generiert zwar fast 2 Milliarden € zusätzlicher Einnahmen, aber das sind nur 0,2 Prozentpunkte des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung. Stellt man diese Einnahmen den Verwaltungskosten der Krankenhäuser und Arztpraxen sowie den Kosten für entsprechende Mahnverfahren und den vielen weiteren versteckten Kosten gegenüber, wird erst recht deutlich, welch eine negative Bilanz das Ganze hat.

(Beifall von den PIRATEN)

Diese Praxisgebühr ist ein Bürokratiemonster. Es bindet wertvolle medizinische Kapazitäten. Die Aufgabe der Pflegekräfte und Ärzte ist nicht das Geldeintreiben, sondern die Behandlung und Versorgung ihrer Patienten!

(Beifall von den PIRATEN)

Einige Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben inzwischen gelernt, in diesem System zu leben, und wurden zugleich kreativ. So werden Überweisungen auf Vorrat zu Hause gebunkert oder einfach größere Verpackungseinheiten der Medikamente gefordert, um nicht jedes Quartal zum Arzt rennen zu müssen, um ein albernes Rezept zu holen. Diese Tatsache wiederum führt dazu, dass chronisch kranke Patienten wie zum Beispiel Diabetiker keine engmaschige Kontrolle mehr über ihre Zuckerwerte erfahren und schlimmstenfalls noch kränker werden, als sie schon vorher waren. Diese Praxisgebühr erzeugt also nicht nur zusätzliche Kosten durch Verwaltung, sie macht sogar die Menschen kränker, als sie vorher waren.

(Beifall von den PIRATEN)

Trotz der eindeutigen Faktenlage hält die Bundesregierung an dieser Regelung fest. Sie ist scheinbar

nicht bereit, sich auch nur ein bisschen zu bewegen. Die gesetzlichen Krankenkassen und Gesundheitsfonds stehen derzeit finanziell ganz gut da. Das wissen wir ja alle. Es gibt also keinen Grund, die Kranken weiterhin so zu belasten.

Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen verwundert, dass dieser Antrag von der FDP im NRW-Landtag gestellt wird. Denn wenn ich mich recht erinnere, dann gehört der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr der FDP-Bundestagsfraktion an. Vielleicht sollten Sie ab und zu mal mit ihm telefonieren und sich austauschen, denn ich denke, die Zuständigkeit ist ganz klar geregelt.

(Beifall von den PIRATEN – Christian Lindner [FDP]: Er hat dieselbe Meinung wie wir! Das kann man in der Zeitung nachlesen!)

Herr Lindner, grüßen Sie schön zurück.