Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine unabhängige Patientenberatung ist ein wesentliches Element, um im Gesundheitswesen eine Orientierung an den Interessen von Patientinnen und Patienten zu stärken. So können mit ihrer Hilfe bestehende Probleme im Verhältnis zwischen Patienten, Leistungserbringern und Krankenkassen aufgezeigt werden.
Gerade angesichts dieser Komplexität des Gesundheitswesens ist es so wichtig, dass es Beratungsangebote gibt, die nicht von den Interessen der Kostenträger oder Leistungserbringer gesteuert werden. Deshalb hat auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, FDP, die unabhängige Patientenberatung mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes seit 2011 als Regelaufgabe im SGB V verankert und eine Förderung in Höhe von mehr als 5 Millionen € im Jahr etabliert.
Die bisher geleistete Arbeit ist anzuerkennen; das haben die meisten meiner Vorredner auch schon ausgeführt.
Die UPD hat als ein Verbund mit 21 Beratungsstellen bundesweit – davon befinden sich mit Bielefeld, Dortmund und Köln drei in Nordrhein-Westfalen – in den letzten Jahren jeweils über 80.000 Beratungen zu rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen mit Patienten und deren Angehörigen durchgeführt. Wie gesagt, es waren 80.000 Beratungen. Zum Vergleich: Der Patientenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen führt gerade einmal 1.000 im Jahr durch.
Aber auch eine gute Arbeit kann immer noch besser werden. Dazu kann einerseits die Erhöhung der Fördersumme auf 9 Millionen € jährlich beitragen, dazu zählt andererseits die Frage einer besseren telefonischen Erreichbarkeit für die Menschen, die keine der regionalen Beratungsstellen aufsuchen können.
Wir halten es allerdings auch durchaus für sinnvoll, dass sich die Anbieter der Patientenberatung einer Ausschreibung stellen sollen. Sie sollen sich mit ihren Konzepten im Wettbewerb messen und so auch zur Weiterentwicklung der Beratungsarbeit beitragen.
Vielleicht hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland als etablierter Anbieter hier im aktuellen Vergabeverfahren ein wenig zu sehr auf die Würdigkeit der bisher geleisteten Arbeit vertraut.
Die aktuelle Ausschreibung ist jedoch auch aus anderen Gründen zu kritisieren. Laut Medienberichten soll bei den Bewertungskriterien die Unabhängigkeit der Anbieter und die regionale Vernetzung der Beratungsstellen nur eine geringere Rolle gespielt haben, während ein besonderer Schwerpunkt die bundesweite telefonische Erreichbarkeit sein sollte. Insofern ist schon die Frage zu stellen, ob ein Teil der Kriterien so gewählt wurde, dass ein für die Krankenkassen manchmal auch unbequemer Partner wie die UPD geringere Chancen hat.
Der Gesetzgeber hat klar festgeschrieben, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen zwar über die Vergabe der Fördermittel entscheidet, aber auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen darf. Denn eine derartige Auswahl der Kriterien würde indirekt einen Einfluss auf die Beratungstätigkeit darstellen.
Im laufenden Verfahren steht ein Zuschlag an die Sanvartis GmbH im Raum. Wir sehen das nicht als Problem, dass es sich dabei um einen privatgewerblichen Anbieter handelt. Nicht alleine die Rechtsform oder die Gesellschafter können aus unserer Sicht eine Unabhängigkeit der Beratung infrage stellen.
Vielmehr geht es in diesem Fall um mögliche Interessenkonflikte. Sanvartis betreibt nach eigenen Angaben das größte medizinische Callcenter
Deutschlands und übernimmt seit Jahren für etliche Krankenkassen Callcenter-Aufgaben. Da gilt doch dann der alte Satz: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Vieles wurde schon gesagt. Noch ein paar Worte zur CDU: Sie pochen hier auf Vertraulichkeit. Also als vertraulich würden wir das nicht bezeichnen, was hier so alles gelaufen ist. Sie versuchen, den Patientenbeauftragten des Bundes, Staatssekretär Laumann, zu verteidigen, der zu der öffentlichen Kritik eher schweigt und nur mit einigen Randbemerkungen negative Einschätzungen der UPD anklingen ließ. Ansonsten versuchen Sie mit dem Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren der Kritik an der Vergabe auszuweichen. Sachlich haben Sie aber den Fragen möglicher Interessenkonflikte und einer Gefährdung der unabhängigen Patientenberatung nichts, aber auch gar nichts entgegenzusetzen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hätten dem Antrag von SPD und Grünen sogar zugestimmt. Aus technischen Gründen konnten wir ihn gemeinsam nicht mehr abändern, sodass einfach zwei Punkte, die der FDP wichtig gewesen wären, nicht mehr herausgenommen werden konnten. Von daher bitte ich Sie einfach: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will gar nicht mehr zu dem kompletten Verfahren noch einmal ausführen. Dazu haben wir jetzt schon so einiges gehört.
Selbstverständlich geht es in diesem Ausschreibungsverfahren um viel Geld, um 63 Millionen € über sieben Jahre verteilt, also um 9 Millionen € jährlich.
Selbstverständlich ist zumindest die Gefahr, dass dort nicht alles ganz sauber läuft bei so einer Vergabe und auch bei der Gewichtung entsprechender Kriterien – Frau Kollegin Schneider hatte das gerade auch schon angeschnitten –, nicht ganz von der Hand zu weisen. Damit sollte man sich zumindest auch hier im Parlament beschäftigen.
Was nicht hilft, ist, sich wie Kollege Preuß aus der Verantwortung zu ziehen und zu sagen, das Vergabeverfahren ist unter dem Strich noch nicht abge
Die Firma Sanvartis in Duisburg – vielleicht sollten wir uns darüber freuen – ist ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen und das sichert Arbeitsplätze usw.
Sich da einfach aus der Verantwortung zu ziehen, Herr Kollege Preuß, das ist zu wenig. Ich glaube, wir sind am Ende nicht überrascht, wenn wir nicht noch irgendwo einschreiten, dass die Firma Sanvartis dann diesen Zuschlag tatsächlich bekommen wird.
Über diese Kriterien hat auch Frau Kollegin Schneider gerade schon gesprochen. Das ist eine merkwürdige Gewichtung. Da sieht es schon so aus, dass die Ausschreibung zumindest so gestaltet wurde, dass die UPD, die bislang den Job nachgewiesenermaßen qualitativ hochwertig erledigt hat, am Ende dumm aus der Wäsche schaut und den Zuschlag nicht bekommen kann.
Was hätte allerdings in der Zwischenzeit passieren können oder passieren müssen? Ich will mich da ganz kurz auf die verschiedenen Player beziehen.
Die CDU hätte handeln können. Armin Laschet hätte seinen Kontakt zum Patientenbeauftragten des Bundes spielen lassen können. Er hätte mit Herrn Kollegen Laumann reden können. Er hätte gucken können, was er da machen kann. Das ist alles nicht passiert. Wir haben eben auch schon gehört: Laumann schweigt im Großen und Ganzen zu diesem Vergabeverfahren. Von der Seite ist während des gesamten Verfahrens keine Unterstützung zu erwarten gewesen und wird wohl auch in den nächsten Tagen und Wochen, bis dann die endgültige Entscheidung gefallen ist, nicht zu erwarten sein.
Was hätte das Ministerium, was hätte die Landesregierung machen können? Frau Kollegin Steffens hätte in den verschiedenen Gremien darauf hinarbeiten können, dass ein anderes Vergabeverfahren gestartet wird. Das ist zumindest nicht nachvollziehbar passiert. Aber dazu wird Frau Ministerin Steffens nachher noch etwas erklären können.
Eine Bundesratsinitiative hätte natürlich auch gestartet werden können. Das ist ebenfalls nicht passiert.
Die Sozialdemokraten haben im Bundestag – das haben wir eben auch schon gehört – letzten Endes das Verfahren mit durchgewunken. Also auch auf höchster Ebene, im Bundestag, ist dort nichts passiert während des gesamten Verfahrens.
Jetzt komme ich zu dem Ergebnis, wie wir als Piraten mit den beiden Anträgen umgehen. Der Beschlusstext ist in beiden Anträgen ja gleich:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unabhängigkeit der Patientinnen- und Patientenberatung auch in Zukunft sichergestellt wird.“
Das kann man wohl so unterschreiben. Das steht sogar schon im Sozialgesetzbuch, zwar nicht bezogen auf die Landesregierung, aber bezogen auf die Beratung. Das brauchen wir hier gar nicht zu beschließen. Unter Nerds würde man wahrscheinlich sagen, das ist Captain Obvious. Das ist völliger Unfug.
Wir werden es als Piraten nicht mit unterstützen, dass wir Sie da aus der Verantwortung entlassen, indem wir hier einen Antrag mit breiter Mehrheit beschließen und sagen: Alles klar, bitte, liebe Landesregierung, sorgt weiter für die Unabhängigkeit!
Ich halte das für selbstverständlich. Soweit ich die Ministerin kenne, wird sie das auch weiterhin tun, und zwar völlig egal, mit welcher Mehrheit wir heute welche Anträge beschließen.
Unsere Konsequenz ist, beide Anträge abzulehnen. Wir hätten uns gewünscht, das Verfahren vielleicht noch ausführlicher zu beschreiben. Wir hätten uns gewünscht, dass in den Anträgen konkrete Forderungen gestellt werden, eine konkrete Forderung nach dem Stopp des Vergabeverfahrens, nach einem neuen Vergabeverfahren mit vernünftigen Bewertungskriterien. All das fehlt in beiden Anträgen. Deswegen können die unsere Zustimmung leider nicht bekommen. – Vielen Dank.
Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute hier sehr viel über die unabhängige Patientenberatung gehört. Wir haben aber auch schon in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 26. August darüber diskutiert.
Herr Düngel, wenn Sie die Kollegen gefragt hätten, hätten Sie wahrscheinlich schon die Informationen gehabt, was wir von Landesseite und was ich persönlich schon alles gemacht habe. Ich kann es gleich gerne noch einmal für alle vortragen.
Wir haben an allen Stellen versucht, in irgendeiner Form Informationen zu dem Verfahren zu haben. Wir haben versucht, dass diese Entscheidung mehrfach hinterfragt wird. Ich hätte mir an der Stelle eine andere Entscheidung als die, die jetzt getroffen worden ist, gewünscht. Doch wir haben als Land überhaupt keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Ich habe am Rande der Gesundheitsministerkonferenz intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen darüber
gesprochen. Wir haben versucht, alle Möglichkeiten und Telefonnummern, die wir haben, auszuschöpfen, um uns in irgendeiner Form für unsere hochqualifizierte Patientenberatung durch die UPDen einzusetzen. Das werden wir auch weiterhin tun. Doch das Verfahren liegt nicht in unserer Hand.
Wenn wir uns die UPDen ansehen, wie sie heute sind, brauchen wir hier nach all den Redebeiträgen nicht noch einmal zu sagen, wie wichtig sie genau in dieser Struktur sind. Denn das, was die Menschen an gesundheitlichen Problemen und gerade an Schwierigkeiten mit ihrer Krankenkasse und ihrem Kostenträger haben, bedeutet, dass sie in vielen Fällen eine persönliche Beratung, eine hochqualifizierte und hochspezialisierte Beratung brauchen.
Wir wissen, wie die Bewertungen der UPDen auf Bundesebene sind. Der Erfahrungsbericht der Bundesregierung vom 15. April 2013 sagt: Es ist eine gute Etablierung der Beratungstätigkeit, es ist eine Beratung auf qualitativ hohem Niveau, und das ist die Beratung, die wir brauchen. Es gibt auch durch die Nutzerinnen und Nutzer eine durchweg positive Bewertung dieser unabhängigen Beratungsstruktur.
Das Auslaufen der aktuellen Förderphase bis zum 31. Dezember 2015 ist dargestellt worden. Der erste Schritt, an den man schon viele Fragezeichen machen kann, ist das europaweite Ausschreibungsverfahren vom 18. Oktober 2014. Denn in dem Ausschreibungsverfahren ist der Rahmen festgelegt worden, wer sich bewirbt, mit welchem Profil man sich bewirbt und wie am Ende Zuschläge gegeben werden. Da hat der SpiBu gemeinsam mit den Patientenbeauftragten die Steigerung der Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität ganz weit oben angesiedelt, die verbesserte Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots.