Protokoll der Sitzung vom 02.09.2015

Das Auslaufen der aktuellen Förderphase bis zum 31. Dezember 2015 ist dargestellt worden. Der erste Schritt, an den man schon viele Fragezeichen machen kann, ist das europaweite Ausschreibungsverfahren vom 18. Oktober 2014. Denn in dem Ausschreibungsverfahren ist der Rahmen festgelegt worden, wer sich bewirbt, mit welchem Profil man sich bewirbt und wie am Ende Zuschläge gegeben werden. Da hat der SpiBu gemeinsam mit den Patientenbeauftragten die Steigerung der Anzahl der Beratungskontakte bei sichergestellter Qualität ganz weit oben angesiedelt, die verbesserte Erreichbarkeit des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots.

Herr Preuß, genau da fängt das Problem an, dass die Definition von „unabhängig“ sehr unterschiedlich sein kann. Denn das „unabhängig“, das wir heute in den meisten Redebeiträgen gehört haben, heißt, dass auch aus Sicht der Patienten und Patientinnen der Wunsch besteht, dass jemand, der jemanden gegen die Interessen der Krankenkassen berät, nicht wirklich als Hauptfinanzier, egal welchen Geschäftszweigs, die Krankenkassen hat.

Diese Unabhängigkeit ist die, die jetzt im Verfahren von sehr vielen nicht so gesehen wird. Wenn man die ablehnenden Stellungnahmen sieht, egal, ob es die Kassenärztlichen oder die Zahnärztlichen Vereinigungen, die Krankenhausgesellschaft, die Patientenbeauftragten, die Bürgerinnen und Bürger sind, die sich dazu geäußert haben, dann stellt man fest, dass es durchweg nicht als eine Neutralität und Unabhängigkeit gesehen wird.

Denn die Firma Sanvartis selbst sagt, jeder dritte, jeder vierte Patient, der seine Krankenkasse anruft, landet bei ihrer Hotline. Das heißt, jeder Dritte und

Vierte, der eine Auskunft von seiner Krankenkasse haben will, landet bei diesem Unternehmen, und dieses Unternehmen soll unter Umständen gegen die Interessen der Krankenkassen beraten. Daran stehen viele Fragezeichen.

Welche Chancen und Möglichkeiten haben wir noch? – Die Anrufung der Vergabekammer hat stattgefunden. Dort wird das Vergabeverfahren jetzt erst einmal gestoppt und überprüft, aber – auch da muss man sich nichts vormachen – die Überprüfung ist eine Überprüfung, ob es ein formal richtiges Vergabeverfahren gegeben hat. Dabei wird nicht überprüft, ob die Gewichtung der Ausschreibung eine richtige war, dabei wird nicht überprüft, ob hier der Patientenbeauftragte im Interesse der Patienten und Patientinnen gehandelt hat, sondern hier werden nur ganz formale Kriterien überprüft. Dabei kann viel herauskommen.

Heute ist es insofern wichtig, hier dieses Zeichen zu setzen, dass die heutigen unabhängigen Patientenberatungsstrukturen, die unabhängig sind, wichtig sind. Aber wir werden uns mit diesen Verfahren noch beschäftigen müssen, wenn es abgeschlossen ist. Denn dann werden wir die Entscheidung nachvollziehen können, dann werden wir die Gewichtung sehen. Herr Preuß, ich glaube, dann werden Sie die Rede von heute so wahrscheinlich nicht wiederholen.

Deswegen hoffe ich, dass wir von NordrheinWestfalen aus ein deutliches Zeichen setzen, ein deutliches Zeichen in Richtung des Patientenbeauftragten, dass wir für Nordrhein-Westfalen unsere Strukturen für wichtig und richtig halten und die Unabhängigkeit für uns auch wirkliche Unabhängigkeit bedeutet. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung über zwei Anträge.

Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/9594. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/9594 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten angenommen.

Wir kommen – zweitens – zur Abstimmung über den Erschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/9657. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Die FDP stimmt zu. Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag Drucksache 16/9657 mit den Stimmen der SPD, der CDU,

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten abgelehnt. Bei Zustimmung der FDP-Fraktion hat es eine Ablehnung gegeben.

Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 4.

Ich rufe auf:

5 Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes

für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes- beamtengesetz – LBG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/9578

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDUFraktion Herrn Abgeordneten Theo Kruse das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen werden Beamte bedauerlicherweise immer öfter zur Zielscheibe von Gewalt. Das betrifft nicht nur den Polizei- und Strafvollzugsdienst, sondern inzwischen auch Mitarbeiter von Jobcentern oder von anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und ebenso die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr.

Aus solchen Angriffen resultieren für die Betroffenen zwar in aller Regel Schmerzensgeldansprüche, die mangels Liquidität des Schädigers jedoch häufig nicht durchsetzbar sind.

Für die verletzten Beamten ist dieser Zustand äußert unbefriedigend. Sie haben das Gefühl, von ihrem Dienstherrn in einer Situation alleine gelassen zu werden, die ihren Ursprung einzig und allein in ihrer dienstlichen Pflichterfüllung hat.

(Beifall von der CDU)

Der heute von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf soll diesen Missstand nun endlich beenden. Er sieht nämlich vor, dass entsprechende Schmerzensgeldansprüche vom Land Nordrhein-Westfalen erfüllt werden, wenn bei den Schädigern nichts zu holen ist.

Ich gehe davon aus, dass die regierungstragenden Fraktionen, sprich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, diesen Vorstoß zum Wohle der verletzten Beamtinnen und Beamten in unserem Land unterstützen werden, der aus Sicht der CDUFraktion eine entscheidende Verbesserung der Rechtsposition der Beamten vorsieht.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es schon einige Bundesländer gibt, die eine entsprechende Erfüllungsübernahme in geltendes Recht gegossen haben. Dieses sind unter anderem die Länder Bayern und Schleswig-Holstein.

Ich freue mich natürlich auf die Beratungen im Ausschuss und stimme der Überweisungsempfehlung zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Kollege Stotko.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kruse, wir freuen uns natürlich, dass Sie einen Gesetzentwurf aufgegriffen haben, der auch an uns als regierungstragende Fraktion herangetragen wurde.

Wir haben, als er an uns herangetragen wurde, abgelehnt, ihn einzureichen. Ich will Ihnen auch unsere Gründe hierzu erläutern: Wenn man sich anschaut, dass in anderen Ländern – Bayern haben Sie als Beispiel genannt – ein solches Verfahren funktioniert, muss man sich als Erstes fragen, warum denn nur ein Teil der Belegschaft des Landes berücksichtigt wird. Warum sollen die Tarifbeschäftigen einen Schmerzensgeldanspruch vom Dienstherrn nicht ausgeglichen bekommen? Wie sieht es mit anderen Mitarbeitern in Jobcentern, wo auch immer, aus, die auch im Dienste des Staates ihre Tätigkeit erbringen, jetzt von einem Leistungsempfänger aus welchem Grund auch immer verletzt werden und einen Schmerzensgeldanspruch herleiten?

Uns fehlt bei diesem Gesetzentwurf die Gleichbehandlung der Beschäftigten im Land NordrheinWestfalen, im Übrigen auch der Beamten und Tarifbeschäftigten in der gesamten Bundesrepublik. Deshalb haben wir immer angeregt, bundesweit zu schauen, wie es in anderen Ländern aussieht, welche Möglichkeiten es dort gibt. – Das ist einer der Gründe, warum wir Ihrem Gesetzentwurf derzeit nicht sonderlich positiv gegenüberstehen.

Es gibt aber noch einen zweiten Grund, Kollege Kruse. Dort, wo Sie es benennen, wo es stattfindet, nämlich der Übergang des Schmerzensgeldanspruchs auf den Dienstherrn im negativen Sinne, führt es zu dem Problem, dass festgestellt werden muss, welcher Anspruch eigentlich angemessen ist.

Sowohl beim rechtskräftigen Urteil und der Feststellung eines Schmerzensgeldanspruchs, aber insbesondere auch bei der Feststellung im Vergleichswege wird eine Summe festgelegt, bei der der Geschädigte und der Schädiger vielleicht der Meinung sind, das sei angemessen.

Jetzt schreiben Sie selber in Ihrem Gesetzentwurf, dass diese Summe aber nur dann gilt, wenn sie angemessen sei. Wer stellt denn das fest?

Das führt zu folgendem Problem: Der Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel im Vergleichswege einen Anspruch von 3.000 € er

wirkt. Das Land Nordrhein-Westfalen meint aber, er dürfe nur 1.000 € bekommen. Das heißt, Sie führen den Streit, ob jemand ordnungsgemäß sein Schmerzensgeld bekommt, in die Frage zwischen Dienstherrn, dem Land Nordrhein-Westfalen, und Beschäftigtem. Ich halte das für keine kluge Idee.

Im Grundsatz haben Sie in einem recht: Diejenigen, die für das Land Nordrhein-Westfalen, die für den Staat unterwegs sind und dabei verletzt werden, dürfen wir bei ihren Ansprüchen nicht alleinlassen. Leider scheint uns aber Ihr Gesetzentwurf nicht der richtige zu sein, um dieses Problem zu heben. Wir freuen uns aber auf die weiteren Beratungen im Landtag Nordrhein-Westfalen. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In bester koalitionärer Eintracht darf ich da anknüpfen, wo Thomas Stotko gerade aufgehört hat,

(Beifall von Thomas Stotko [SPD]

nämlich bei der Feststellung, jede Beamtin, jeder Beamter, die oder der in Ausübung ihrer oder seiner Tätigkeit verletzt wird, ist eine Person zu viel.

Wir diskutieren oft im Innenausschuss, Kollege Kruse, über die Frage, wie wir einen optimalen Schutz vor Übergriffen gewährleisten. Da kommt von der CDU in der Regel wenig von substanziellem Gehalt. Die Kollegen Golland und Co. führen dann mehr Überwachung, Taser oder Bodycams und Ähnliches an. Sie wissen, dass wir da nie zusammenkommen. Deswegen müssen wir heute auch darüber nicht diskutieren. Wir sprechen heute auch nicht über den Untoten, den Sie jedes Mal wieder beleben, wenn wir gerade den Antrag abgelehnt haben, nämlich die rechtspolitisch falsche und wirkungslose Strafrechtsverschärfung.

Wir reden heute über etwas anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein Mensch, der in Ausübung einer staatlich übertragenen Funktion und Aufgabe Ziel von Übergriffen, von Gewalt wird, braucht bestmögliche Unterstützung. Da gibt es heute schon zahlreiche Konstellationen, in denen das Land als Dienstherr Leistungen zugunsten der Betroffenen erbringt. Davon sind etwa Leistungen der Unfallfürsorge, insbesondere Kosten der Heilbehandlung und Pflege, umfasst, um nur zwei Beispiele zu nennen. Dabei handelt es sich dann um die Übernahme tatsächlich anfallender Kosten.

Beim Schmerzensgeld liegt es rechtlich betrachtet etwas anders. Das Schmerzensgeld hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Es ist als Ersatz für immaterielle Schäden konzipiert. Diesen Unter

schied muss man dann in der Debatte auch berücksichtigen.

Uns ist klar, dass es für Menschen frustrierend ist, wenn es ihnen nicht möglich ist, ausgeurteilte Ansprüche tatsächlich durchzusetzen, wenn sie schon einmal Recht bekommen haben. Aber nichtdestotrotz werden wir in den kommenden Diskussionen im Rahmen der Dienstrechtsreform natürlich darüber sprechen müssen, was geht und was nicht geht.

Wir sind uns einig, dass Beamtinnen und Beamte, gerade diejenigen, die sich regelmäßig in kritische Situationen begeben, um einen Dienst an der Gemeinschaft zu leisten, Anerkennung und Unterstützung brauchen. Aber das, was Sie hier so nonchalant einbringen, wirft doch eher Fragen, insbesondere Rechtsfragen auf, die einer Klärung bedürfen. Das unterschlagen Sie an dieser Stelle.

Ich möchte gerne einige Fragen umreißen – Thomas Stotko hat eben schon einige angesprochen –, die uns beschäftigen.