Protokoll der Sitzung vom 02.09.2015

Ich möchte gerne einige Fragen umreißen – Thomas Stotko hat eben schon einige angesprochen –, die uns beschäftigen.

Das beginnt damit, dass wir vor einer Änderung wissen müssen, wie viele Fälle es überhaupt gibt, bei denen eine solche Regelung einschlägig wäre.

Ich erinnere mich noch an die Diskussionen, die wir in der letzten Legislaturperiode um die sogenannten Blaulichtunfälle hatten. Dabei gab es nur einige wenige Fallkonstellationen, in denen unser Entschädigungsrecht nicht funktioniert hat. Da ging es tatsächlich um Einzelfälle. Das konnten wir mit einer Stiftung lösen. Ich befürchte aber, dass wir es bei der Konstellation, auf die Sie abstellen, wegen der steigenden Fallzahlen mit einer deutlich größeren Zahl zu tun haben dürften.

Damit eng verknüpft ist die Frage, wo genau die Schutzlücke liegt. Damit verbunden ist die Frage, wie wir das im Zweifelsfall juristisch sauber definiert bekommen, wo diese Schutzlücke liegt. Wie sieht es aus mit der ungleichen Behandlung von Tarifbeschäftigten, wenn nur Beamtinnen und Beamte in den Genuss dieser Fürsorgeleistungen kommen würden? Warum wollen Sie den Tarifbeschäftigten nicht auch diese Leistung zuteilwerden lassen?

Das sind nur einige Fragen, die Ihre isolierte Vorlage zum Beamtenrecht aufwirft. Sie werfen mit dem heute eingebrachten Antrag mehr Fragen auf, als Sie lösen.

Um zum Abschluss zu kommen: Ich finde schon seltsam, wie Sie verfahren wollen. Wir haben ein breit angelegtes Verfahren zur Dienstrechtsreform. Das Verfahren geht auf die Zielgerade. Die Entwürfe für das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wurden von der Landesregierung dem Landtag übermittelt. Das ist ein großes Paket mit insgesamt 18 sehr guten und wichtigen Vorschlägen, wie wir unsere Ziele für einen attraktiven und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst erreichen können. Ich will exemplarisch nur die Durchlässigkeit und das Gesund

heitsmanagement herausgreifen und – für unseren Kontext natürlich besonders wichtig – die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei-, Feuerwehr- und Justizzulage. Die Ruhegehaltsfähigkeit haben wir immer versprochen. Das wird jetzt verwirklicht.

Sie greifen in dieser großen Debatte einfach einen Punkt aus einem riesigen Vorhaben heraus. Das finden wir vom Verfahren her nicht wirklich vernünftig. Das Dienstrecht ist nämlich ein organisches Ganzes. Es ist dabei nicht sinnvoll, einen Teilbereich herauszureißen. Sie haben sich für einen anderen Weg entschieden. Der ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Aber das ist okay. Deswegen freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kruse, der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf dem Schreiben einer Polizeigewerkschaft. Das ist durchaus okay. Ich denke aber, dass wir uns dem Thema – so sehen wir Freien Demokraten das – in weit größerem Umfang nähern müssen. Es besteht nämlich mehr Überprüfungs- und Verbesserungsbedarf als nur die Schaffung eines neuen Paragrafen im Landesbeamtengesetz.

Fakt in Nordrhein-Westfalen ist doch: Die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte steigt leider. In Köln wurden im letzten Jahr 1.774 Beamte im Dienst angegriffen. Das ist auch kein singuläres Problem der Polizei. Dieses Problem betrifft genauso unsere Rettungskräfte und die Feuerwehr bis hin zu Gerichtsvollziehern, die zunehmend mit Übergriffen zu leben haben.

Wir sollten in dieser Frage aus diesem Hause heraus das unmissverständliche Signal senden, dass jedem, der sich mit denen anlegt, die ausrücken, um Leben zu schützen und Leben zu retten, klar sein muss, dass er sich nicht nur mit den Rettungskräften, den Feuerwehrleuten und den Polizeibeamten anlegt, sondern mit uns allen, also mit dem Rechtsstaat. Dafür muss er auch die Quittung des Rechtsstaates erhalten.

(Beifall von der FDP)

Das bedeutet dann aber auch eine schnelle und konsequentere Bestrafung. Da sind wir dann ganz schnell beim Problem, meine Damen und Herren. Denn diese erfolgt in Nordrhein-Westfalen ja zumeist nicht. Prozesse gegen Täter, die Beamte beleidigt, bedroht, angegriffen oder gar verletzt haben, landen in Wahrheit bestenfalls in Aktenbergen bei

den Staatsanwaltschaften oder später dann in dicken Prozessaktenstapeln bei Gericht.

Der akute Personalmangel bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere aber auch den Strafkammern der Landgerichte, sorgt dafür, dass Täter nach solch brutalen Taten gegen Amtsträger ja nicht nur oft jahrelang unbehelligt weiter agieren können, sondern dass später wegen der langen Verfahrensdauer auch Strafnachlässe einzurechnen sind.

Das ist dann letztlich ein Offenbarungseid des Rechtsstaates, und für alle Beamten, die bei der Ausübung ihres schwierigen Jobs verletzt worden sind, bedeutet das im Grunde genommen einen weiteren Schlag ins Gesicht.

(Beifall von der FDP)

Ich denke, wir müssen dringend an dieses Problem heran. Deshalb muss auch der Justizminister endlich aktiver werden, zum Beispiel mittels beschleunigter oder besonders beschleunigter Verfahren. Doch diese werden in Nordrhein-Westfalen leider kaum angewendet. Finden dann die normalen Verfahren endlich nach etlichen Monaten – eher Jahren – statt, werden in den seltensten Fällen im Wege sogenannter Adhäsionsverfahren die zivilrechtlichen Sprüche unmittelbar im Strafprozess mit abgeurteilt.

Ich meine, man muss endlich mit einer einheitlichen Linie gegen Gewalttäter, die Beamte angreifen, vorgehen. Ziel muss sein, dass neben der Strafe auch die finanzielle Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens und Schmerzensgeld

durchzusetzen sind. Geht das nicht, dann müssen zumindest ein schneller Prozess und Strafe erfolgen und dabei gleichzeitig eine Aburteilung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Dazu zählt natürlich im Übrigen, dass der Staat beschädigte Einsatzmittel und Kosten für Dienstausfälle eben auch konsequent beim Schädiger einklagen und eintreiben muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls sich diese Ansprüche am Ende mangels Liquidität des Schädigers für unsere Beamtinnen und Beamten nur als teilweise oder auch als gar nicht durchsetzbar erweisen, erscheint für uns als Freie Demokraten in Anbetracht der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Erfüllungsübernahme sachlich darstellbar.

Es ist letztlich die Frage, ob man als Land fiskalisch dazu bereit ist, in Vorleistung zu treten oder bei Nichteintreibbarkeit eventuell den Ausfall zu tragen. Wir wissen noch nicht, was das kostet. Herr Kruse hat schon angesprochen, dass es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein in Bezug auf die Beamten die Möglichkeit der Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn gibt. Die dortigen Erfahrungen sollten wir mit einfließen lassen in die Beratungen im Ausschuss.

Wir Freien Demokraten würden gern im Sinne der verletzten Beamten eine wirklich notwendige und vor allen Dingen dann einheitliche Linie gegen Gewalttäter durchsetzen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Schatz.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Ein wichtiges Thema wird wieder einmal von der CDU auf die Agenda gebracht. Gewalt. Wir haben es schon häufig behandelt. Häufig ist es speziell die Gewalt gegen Polizeibeamte. Hier geht es allgemeiner um die Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch zum Beispiel um Gewalt gegen Beamte, die in Jobcentern arbeiten etc.

Es ist grundsätzlich gut, wenn wir dieses Thema behandeln. Das Thema kann nicht oft genug behandelt werden. Diesmal macht es die CDU aus meiner Sicht sogar mit einem durchaus sinnvollen Beitrag. Das kann ich schon einmal sagen.

Man hat die Verfahren, um einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, schon vereinfacht, zum Bespiel über das Adhäsionsverfahren. Man kann Ansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen. Wie die Vorredner schon festgestellt haben, ist es dann aber durchaus ein Problem und sehr frustrierend für die Beamten, wenn die sie als Betroffene feststellen, dass das Verfahren zwar vereinfacht worden ist, aber sie ihren Anspruch nicht durchsetzen können, weil er nicht durchsetzbar ist: Ich bekomme den Titel nicht beziehungsweise kann ihn nicht durchsetzen, weil der Schädiger kein Geld hat.

Das wirkt sich auf die Moral der Beamten, auf das allgemeine Klima usw. aus. Jeder Beitrag, der dazu führt, Gewalt zu mindern oder – wie in diesem Fall – zumindest deren Folgen finanziell auszugleichen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Speziell bei diesem Entwurf der CDU-Fraktion kann ich auch nach den Beiträgen meiner Vorredner nichts erkennen, was grundsätzlich gegen diese Idee spricht. Die haushalterische Belastung dürfte sich in Grenzen halten und keine Rolle spielen.

Herr Stotko sagte, die Gleichbehandlung sei ein Problem. Er hat auch gefragt, wer über die Angemessenheit entscheidet. – Ja, da haben Sie recht. Das ist ein Problem. Das kann man zunächst einmal nicht von der Hand weisen. Aber wir befinden uns hier im Gesetzgebungsverfahren. Wir beschließen heute diesen Gesetzentwurf nicht so, wie er uns vorliegt. Wir haben einen Ausschuss. Darin kann man darüber reden. Wenn es nötig ist, kann

man sogar noch eine Anhörung beantragen. Es gibt viele Möglichkeiten. Der Gesetzentwurf muss nicht in dieser Form das Haus verlassen. Wir können uns hinsetzen und gemeinsam Ideen entwickeln. Ich sehe darin eigentlich kein Problem.

Wenn ich mir diesen Gesetzentwurf ansehe, wäre es mir persönlich sogar lieb, wenn wir aus der Kann-Vorschrift eine Soll-Vorschrift machen würden. Ansonsten ist die Durchsetzbarkeit ohnehin nicht ohne Weiteres gegeben. Ich kann nur sagen: Die Idee ist charmant. Mit unserer Unterstützung kann gerechnet werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gut ist, dass der Antrag ein Thema aufgreift, welches wir gemeinsam aufs Schärfste verurteilen, nämlich Gewalt gegen Beamtinnen und Beamte. Das gilt sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte. Das ist überhaupt keine Frage.

Der Entwurf lässt aber aus unserer Sicht einige Fragen offen, insbesondere die nach einer verlässlichen Beurteilung der Erfahrungen aus Bayern und Schleswig-Holstein, den beiden einzigen Ländern, die zurzeit solche Regelungen haben. Das schließt im Übrigen die unbeantworteten Fragen ein, ob es weitere Fürsorgeleistungen des Dienstherrn geben soll und wie man sie sachgerecht ausgestaltet. Herr Stotko hat auf die Problematik hingewiesen. Auch stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten. Dies unterliegt naturgemäß nicht dem LBG.

Unser Vorschlag wäre, dieses wichtige Thema im Zuge der Dienstrechtsmodernisierung zu diskutieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/9578 an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Unterausschuss Personal. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenom

men.

Ich rufe auf:

6 Leerrohre statt leerer Versprechen: Breit

bandausbau-Blockade von Bauminister Groschek beenden; Zukunft mitdenken und einbauen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9585

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der Piraten Herrn Kollegen Bayer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Besucher hier und am Stream – je nach Internetanbindung! Wir brauchen für die Entwicklung unseres Landes in Zukunft ein richtig schnelles Internet – überall: in der Stadt und auf dem Land. Dafür brauchen wir Leerrohre unter unseren Verkehrswegen.

Doch wie kann man Inkompetenz der Politik ganz wunderbar vor der Haustür der Menschen darstellen? – Man installiert eine Baustelle und macht die Straße neu. Lärm, Dreck, Ärger, blanke Nerven. – Aber okay, das muss sein. Der Trick ist, nach wenigen Monaten erneut die Straße aufzureißen und Kabel für ein Telefonunternehmen zu verlegen. Dann zuschütten und warten. Dann reißt man die Straße noch einmal auf und verlegt Kabel für einen Kabelnetzbetreiber.