Synopse zu ziehen. Wir fordern Sie auf, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen und der entsprechenden Verordnungen vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Bombis das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Sehr geehrte Herren! Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen interjection: (TVgG NRW) ist mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Das ist ein Zitat des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Wir haben es immer gesagt, die rot-grüne Regierungskoalition hat Nordrhein-Westfalen, seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und dem Mittelstand ein Gesetz zugemutet,
- ein Gesetz, das nun dem Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorliegt, weil auch Gerichte erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel haben; ein Gesetz, das der EuGH bereits im September 2014 für europarechtswidrig erklärt hat;
- ein Gesetz, das nicht laut uns, sondern laut der kommunalen Spitzenverbände kommunale Auftraggeber vollkommen überfordert; ein Gesetz, das laut dem Städte- und Gemeindebund „massiven bürokratischen Aufwand“ mit sich bringt;
- ein Gesetz, das laut einer von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Evaluierung über 60.000 Unternehmen in Nordrhein
Westfalen Probleme bei der Umsetzung verursacht, das allen Beteiligten – inklusive Steuerzahlern – Prozesskosten verursacht, Gerichten wertvolle Ressourcen raubt und jetzt – so heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Düsseldorfs – die in der Landesverfassung garantierte Tarifautonomie unterläuft.
Meine Damen und Herren, warum tut sie das? Tut sie es nur aus Prinzip? Tut sie es nur, weil man nicht zugeben kann, dass es hier ein misslungenes Gesetz gibt? Sie tut es jedenfalls nicht, weil auch nur der Hauch einer positiven Wirkung von diesem Gesetz ausgehen würde.
Sie wollen einen Beweis dafür? – Ich zitiere noch einmal aus der von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebenen Studie:
„Gleichzeitig sollte von der aktuellen Zielerreichung insoweit abstrahiert und reflektiert werden, als dass das TVgG NRW in erheblichem Maße gemeinwohlorientiert ist.“
Eine klarere Ohrfeige kann man von einem Gutachter gegenüber dem eigenen Auftraggeber kaum erwarten. Hierin steht mühsam verklausuliert nur, dass das Gesetz keines seiner postulierten Ziele erreicht, dies aber nicht so schlimm sei, weil es wenigstens gut gemeint ist.
Spätestens jetzt, wenn der Landesregierung ein Verfassungsbruch attestiert wird, gibt es keine Begründung mehr für ein solches Gesetz. Die rotgrüne Landesregierung hat bereits mehrfach herbe Niederlagen vor dem Verfassungsgerichtshof eingefahren.
Dass SPD und Grüne dieser Umstand nicht stört, ist bemerkenswert. Persönlich füge ich hinzu: Es ist für mich aus rechtsstaatlicher Sicht auch durchaus bedenklich.
Deshalb: Werden Sie bitte endlich Ihrer Verantwortung gerecht! Nehmen Sie diese Belastung zurück, die Sie den Kommunen durch das Tariftreue- und Vergabegesetz auferlegt haben. Nehmen Sie die Belastung für Mittelstand und Handwerk in NRW zurück, die Sie auch durch eine Evaluation nicht mehr verbessern können. Das System des Gesetzes lädt immer noch bei den Unternehmen Dinge ab, die die Unternehmen nicht leisten können.
Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass dieses Gesetz einen Schaden für die Integrität der Rechtsordnung und letztlich auch einen Schaden für das Ansehen der Politik mit sich bringt.
Ich sage zum Abschluss noch einmal das, was Kollege Bergmann direkt zu Anfang gesagt hat: Die Ziele des Gesetzes stehen hier nicht zur Debatte. Aber dieses bürokratische und rechtswidrige Ungetüm gehört abgeschafft. Nehmen Sie die Gelegenheit endlich wahr.
Vielen Dank, Herr Kollege Bombis. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Schmeltzer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Beim Eilantrag unterstellt man, dass ein Grund nach Antragstellung gegeben sein muss. Ich unterstelle einmal, der Grund lag in den Äußerungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der letzten Woche.
Herr Kollege Bergmann hat ganze neun Sekunden auf diesen Grund verwandt. Das zeigt, Sie haben eigentlich nur einen Grund gesucht, um zum gefühlten 153sten Mal das Thema aufzurufen.
Natürlich wünsche ich das. Klar. Ich habe doch nur einmal darauf hingewiesen, Herr Kollege Bergmann, wieviel Zeit Sie mit der tatsächlichen Ursache verbracht haben. Alles andere von dem, was Sie hier gesagt haben, ist nichts Neues. Es ist zum gefühlten 153sten Mal das Alte. Das Alte wird nicht dadurch besser, dass Sie es permanent wiederholen. Auch im Eilantrag selbst haben Sie ganze sieben Zeilen darauf verwandt. Alles andere ist alter Tabak, ob das Bürokratie ist oder ob das Kosten sind.
Anders als es in der Evaluation zum Tragen gekommen ist, haben 92 % der Unternehmen keine Schwierigkeiten mit der Umsetzung dieses Gesetzes. Sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen begrüßen dieses Gesetz. Sie geben natürlich Hinweise darauf, wie es vereinfacht werden kann. Wir haben das bereits in verschiedenen Debatten gehört. Wir nehmen das sehr ernst. Wir werden diese Hinweise aufnehmen. Es steht eine Novelle an. Diese Vereinfachungen werden nicht nur ernst genommen, sondern auch aufgenommen.
Was hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf gesagt? Herr Kollege Bombis hat gerade zitiert. Das Verwaltungsgericht urteilt ganz offensichtlich in diesem Zitat schon darüber, was verfassungswidrig ist und was nicht. Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht gesagt: Wir fassen einen Vorlagebeschluss für das Verfassungsgericht in Münster. – Den haben sie gefasst und vorgelegt. In der Sache haben sie das gesamte Verfahren ausgesetzt.
Von daher machen wir es nicht so, wie Sie es gerne von uns hätten. Wir mutmaßen nicht, was eventuell kommen könnte. Das haben Sie vor dem Evaluationsbericht immer wieder getan. Auch er hat andere Inhalte als die, die Sie gerne hätten. Wir mutmaßen nicht. Wir warten auf Ergebnisse. Wenn diese Ergebnisse vorliegen, werden wir handeln, wie wir es immer gesagt und getan haben.
Herr Kollege Bombis, Sie haben einen Satz aus der Evaluation herausgesucht und selbst gesagt, er sei mühsam verklausuliert. Der aus Ihrer Sicht mühsam verklausulierte Satz wurde von Ihnen noch interpretiert. Das ist treffend dafür, wie Sie den Evaluationsbericht lesen und alle anderen Punkte zur Begrüßung dieses Gesetzes absolut außer Acht lassen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Unternehmen fordern mehr Prüfung. Sie fordern mehr Service. Darauf werden wir eingehen. Sie fordern eine bessere Verständlichkeit. Dies ist ohne Weiteres von uns aufgenommen werden. Von inhaltlichen Änderungen, von denen Sie immer sprechen, ist in der Evaluation von niemandem die Rede gewesen. Die Hinweise werden geprüft und inhaltlich diskutiert.
Die Novelle ist angekündigt und wird unter Beibehaltung des Zieles sicher mit diesen entsprechenden Änderungen und Vereinfachungen kommen. Die aus dem Evaluationsbericht hervorgehende Befürwortung dieses Gesetzes nehmen wir sehr ernst. Deswegen ist dieser Eilantrag natürlich wieder nur abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Danke, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Priggen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist schon bemerkenswert, wenn vorher zwei Redner von der Opposition sagen, sie begrüßten die Ziele des Gesetzes, aber jedes Mal wieder fordern: Das ganze Gesetz muss abgeschafft werden.
Das wundert mich bei der FDP weniger, weil die FDP auch beim Mindestlohn immer nur dagegen war. Da gab es bei der CDU mit Karl-Josef Laumann und anderen Menschen, die für einen Mindestlohn waren. Trotzdem hat sich die CDU lange Zeit auch damit schwer getan. Aber es ist schon merkwürdig: Alle Ziele werden unterstützt, aber das konkrete Gesetz wollen Sie lieber nicht haben. Es gibt auch keinen Alternativvorschlag. Es gibt immer nur die pauschale Forderung, das Gesetz abzuschaffen.
Jetzt reden wir heute über einen Eilantrag. Der Anlass für den Eilantrag ist eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. August. Wir haben uns gestern und heute bemüht, vom Verwaltungsgericht die genaue Vorlage zu bekommen. Wir haben auch in Münster nachgefragt. Beim Verfassungsgericht ist sie noch nicht angekommen. Das Verwaltungsgericht hat seinen Vorlagenbeschluss auch noch nicht im Internet stehen. Er soll fertig sein. Man hat Schwierigkeiten, ihn einzustellen, aber er soll in Kürze übermittelt werden. Das ist der aktuelle Sachstand.
Laut Pressemitteilung geht es um die Tariftreuepflicht im ÖPNV, also nicht um das ganze Gesetz, nicht um alle Sachverhalte, sondern um einen bestimmten Aspekt. Wenn uns die Vorlage des Gerichtes zugegangen ist, werden wir uns diese Vorlage genau anschauen und sie diskutieren. Sie hat es nicht gehindert, einen Eilantrag zu stellen mit der zentralen Forderung, das Gesetz sofort abzuschaffen.
Das ist aber auch nichts Neues. Es ist etwa ein Jahr her, im Plenum am 4. Juli 2014 ist der entsprechende Antrag der FDP, das Gesetz abzuschaffen, von SPD, Grünen und Piraten abgelehnt worden. Also
werden wir auch diesmal diesem Eilantrag sicherlich nicht folgen, weil auch das keine vernünftige Vorgehensweise ist.
Wir werden die Vorlage des Gerichtes genau auswerten und darauf schauen, welche Hinweise es gibt. Der Evaluationsprozess läuft. Kollege Schmeltzer hat einige Punkte angesprochen, bei denen wir Konsens haben. Wir waren ja bereit, die Evaluation relativ schnell zu machen. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie uns im Detail anschauen und sehen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Ich bin sicher, da werden Sie uns wie das täglich grüßende Murmeltier sicherlich wieder einen neuen Antrag bescheren, mit dem wir uns dann befassen werden. Und wir werden uns über die Evaluation weiter unterhalten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Sommer das Wort.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte wenige Menschen auf der Tribüne und – ich hoffe mehr – am Stream! Wir beschäftigen uns, wie Kollege Schmeltzer schon sagte, zum gefühlten 153. Mal, wenn ich die Zahl richtig in Erinnerung habe