Die Frage, die Sie dann daraus ableiten, ist: Welche einzelnen Hintergründe und Begleitumstände sind der Landesregierung zur offenbar völlig neuen Entscheidungslage aufseiten der EU-Kommission bekannt? Dazu kann ich Ihnen sagen: Hintergründe und Begleitumstände von Entscheidungen der EUKommission kenne ich nicht.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich vermute, es gibt eine Nachfrage, die sich auf meinem Display leider nicht abbildet. – Gehe ich recht in der Annahme, dass Herr Kollege Wedel eine Nachfrage stellen möchte? Ich hoffe, dass Ihr Mikro funktioniert. Bitte.
Vielen Dank. – Herr Minister, Ihre Begründung für die Unterlassung der PFSPrivatisierung ist eine neue Rechtsauffassung der EU-Kommission, die Sie vom WestLB-Abwicklungstreuhänder per E-Mail weitergeleitet bekommen haben. Welchen Rechtscharakter bzw. welche Rechtsverbindlichkeit hat diese Mitteilung?
Es gab keine Strategieänderung, sondern ich habe Ihnen ja gerade gesagt: Die Auflage der EU-Kommission ist Privatisierung oder Abwicklung, gegebenenfalls auf dem Weg der Übertragung. Das ist am Ende eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die die Portigon AG vorzunehmen hat, wobei natürlich einzufließen hat, welche Folgen die nur auf das Unternehmen Portigon bezogenen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für den Gesamtkomplex Portigon und EAA haben, also für das Land insgesamt.
Natürlich sind Auflagen, die zu berücksichtigen sind und die gegebenenfalls auf der Strecke verschärft werden, auch mit ausschlaggebend dafür, was wirtschaftlicher ist – die Abwicklung, die Übertragung oder der Verkauf, die Privatisierung.
Sie kennen den Weg, dass ursprünglich alle Beteiligten die feste Überzeugung hatten, dass es neben der EAA einen weiteren Kunden für die PFS geben würde, die FMS Wertmanagement. Es hatte nichts mit der EU-Kommission zu tun, dass es nicht zu diesem Abschluss gekommen ist. Es hatte auch nichts damit zu tun, dass unterwegs Entscheidungen gefallen sind bzw. sich Rahmenbedingungen verändert haben, die deutlich gemacht haben, dass zurzeit nicht mit einem seriösen Verkauf der PFS gerechnet werden kann.
Es hat insofern von der EU eine Verschärfung gegeben, als die EU festgestellt hat, dass der Kooperationsvertrag zwischen der PFS, der Portigon Financial Services, und der Ersten Abwicklungsanstalt getrennt von einer Veräußerung zu sehen ist. Damit verändern sich natürlich Rahmenbedingungen. Das heißt, wenn Sie ein Unternehmen am Markt verkaufen wollen, das keinen Kunden mehr hat, weil selbst der große Ankerkunde, den es bedient, nicht zusammen mit dem Unternehmen verkauft werden kann, dann schränkt das den Kreis derer, die sich für ein solches Unternehmen interessieren oder dafür sogar etwas bieten könnten, extrem ein.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, leider haben wir die technischen Probleme immer noch. Deshalb möchte ich folgendes Verfahren vorschlagen, damit wir nicht riskieren, dass die Mikrofonanlage komplett abstürzt, wenn sich jetzt noch weitere Kollegen einklinken – das können wir hier vorne lei
der auch überhaupt nicht sehen –: Wir machen es wie früher in der Schule mit einem Handzeichen. Die Liste führen wir natürlich weiter. – Bitte nicht alle auf einmal! Es kommt jeder dran, bis zur zulässigen Höchstgrenze der Anzahl der Fragen und mit Blick auf die Uhr, bis die 60 Minuten um sind.
Die nächste Frage kommt von Frau Kollegin Freimuth. Sie ist so nett und kommt nach vorne. Denn erfreulicherweise funktioniert das Mikrofon hier vorne.
(Angela Freimuth [FDP]: Herr Präsident, ich würde Ihnen ungerne widersprechen, aber dieses Mikrofon hier funktioniert auch!)
Das mag sein, aber gleich haben wir drei offene Mikros. Dann können wir das nicht mehr koordinieren, und dann geht vielleicht gar nichts mehr. So ist es am einfachsten. Derjenige, der eine Frage stellen will, meldet sich und kann dann sofort, wenn ich einverstanden bin, nach vorne kommen. Frau Freimuth, bitte.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, Sie vermitteln den Eindruck, die Verfügungslage der EU zur Bestandsgefährdung des Kooperationsvertrags mit der EAA sei für Sie völlig überraschend ausgefallen, da die EU offenbar eine neue Haltung eingenommen habe. Dies würde die Planungssicherheit bei der WestLBAbwicklung aus bislang unerklärlichen Gründen stark einschränken.
Wenn sich die EU bislang tatsächlich anders verhalten hätte, als sie es jetzt neu verlangt, dann stellt sich mir die Frage, die ich an Sie richten möchte: Welche Erklärungsansätze haben Sie für eine plötzliche und unerwartete Kehrtwende der EU?
Frau Freimuth, es gibt keine unerwartete Kehrwende der EU. Wir wissen, dass die EU-Kommission offenbar mit den jeweils tätigen Caseteams Rahmenbedingungen enger zieht, Forderungen nachlegt. In diesem Fall ist es die zusätzliche Forderung, die vorher nicht bestanden hat, weil auch die Lage vonseiten der EU-Kommission zu dem Zeitpunkt so konkret nicht wahrgenommen worden ist.
Jedenfalls gibt es mit einer E-Mail vom 28. August an das Bundeswirtschaftsministerium … Nein, eine früher. Es gab früher schon eine Mitteilung der Kommission, dass man in diesem Verkaufsverfahren Wert darauf legt, dass ein bestehender Kooperationsvertrag nicht kombiniert mit dem Unternehmen veräußert werden darf. Ich sage aber dazu, dass schon unabhängig davon davor – angesichts der bis zu diesem Zeitpunkt zuletzt vorhandenen vagen Kaufinteressen – die Auffassung bestand, dass ein Verkauf gegenüber einer Übertragung nicht wirtschaftlicher sein würde.
Insofern hat auch diese sicher erschwerende Bedingung, die den Kreis der Interessenten im Prinzip auf null dreht, nicht dazu beigetragen, dass es eine Kehrtwende oder eine völlig andere Entscheidungslage gab. Es ist eine verschärfte Rahmenbedingung, und sie hat im Prinzip ein ohnehin schon bestehendes Urteil noch einmal verschärft.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage kommt von Herrn Kollegen Bombis, der so nett ist, nach vorne zu kommen. Nach der Beantwortung durch Herrn Minister Walter-Borjans ist Herr Kollege Hafke dran und danach Herr Nückel. Wir notieren die weiteren Redner. Jetzt erst mal Herr Kollege Bombis mit seiner Frage.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, durch die Übertragung der PFS auf die EAA würden dort der Personalbestand und die Fixkostenstrukturen weiter anwachsen, obwohl umgekehrt dazu der Portfolioumfang kontinuierlich weiter sinkt. Ich frage Sie deshalb: Aus welchen Gründen wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, bei der EAA eine solche Expansion bei den Strukturen vorzunehmen, die mittelfristig, mit fortschreitender Abwicklung, dort auch wieder abgebaut werden müssten?
Das ist richtig. Ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss mehrfach erklärt, dass die sich ändernden Rahmenbedingungen unter der Strategie, die Sie am Anfang erfragt haben, nämlich dass sich Portigon quasi selbst mit dem ursprünglich zur Verfügung gestellten Kapital auflösen muss, auch zu veränderten Anpassungsschritten führen.
Hätte es einen Vertrag mit der FMS Wertmanagement gegeben, dann hätte mehr Personal beschäftigt werden können, und man hätte auch Umsätze und Gewinne erzielen können, mit denen insgesamt ein größerer Apparat zu erhalten gewesen wäre. Denn es war uns immer wichtig, Perspektiven für möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Portigon zu erhalten. Wenn solche Dinge aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen – erst recht nicht vor dem Hintergrund von Gesprächen, die ich mit dem Bundesfinanzminister und mit anderen geführt habe – nicht zustande kommen, dann verändert sich das.
Das ist in diesem konkreten Fall genauso. Eine PFS, die auf die EAA übertragen wird und am Ende nur noch – sie darf ja kein Neugeschäft machen – das Geschäft für die EAA machen kann, wird mit weniger Personal auskommen. Das bedeutet natürlich, dass sie weiter schrumpfen muss.
schon gesagt – ist die Sicht vom Eigentümer Land auf beide Elemente, auf die Portigon und auf die Erste Abwicklungsanstalt. Die Erste Abwicklungsanstalt nimmt zurzeit die Dienstleistungen der PFS für die Abwicklung der Portfolien in Anspruch. Es geht uns natürlich darum, die operative Stabilität der EAA und der Portigon AG zu gewährleisten. Zu einem ganz erheblichen Teil sehen wir als Voraussetzung dafür, sicherzustellen, dass die PFS nicht in die Hände von – so sage ich es einmal – Finanzinvestoren gerät, bei denen die operative Stabilität der EAA nicht mehr gewährleistet wäre.
Es gibt Vorteile. Die Portigon AG kann sich dann auf die eigene Abwicklung konzentrieren, und dadurch kann schneller abgebaut werden. Es gibt eine Stabilität, die für zukünftig erforderlichen Leistungen der Portigon AG sichergestellt wird. Es werden Risiken reduziert. Es wird auch eine Sicherung der Beschäftigungsmöglichkeit am Standort Düsseldorf für den dann zumindest kleineren Kreis derer, die Dienstleistungen erbringen, für die EAA geben.
Das alles ist nicht gesichert, wenn die Interessenten, die sich bislang ohne konkrete Angebote, aber vage melden, Finanzinvestoren sind, von denen man nicht den Eindruck haben kann, die Fortsetzung, die Qualifizierung, möglicherweise sogar die Vergrößerung des Unternehmens ist das Ziel. Damit ist in höchstem Maße fraglich, ob die EAA dann ihre operative Stabilität sichergestellt weiß.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben auf einen Strategiewechsel bzw. auf die veränderten Rahmenbedingungen bei der WestLB-Privatisierung verwiesen. Da würde mich die neue Verfügungslage, die bezüglich des Abwicklungstrustees entstanden ist, interessieren. Um welche Person oder um welches Unternehmen handelt es sich dort? Vielleicht können Sie etwas konkreter ausführen wie die Situation bei dem Trustee hier aussieht.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, die doch neue Entscheidungslage der EU torpediert die von der Landesregierung seit Jahren verfolgte Privatisierung
der Servicegesellschaft PFS. Das dürfte Ihnen ja eigentlich nicht recht sein. Darum würde mich interessieren, welche argumentativen oder rechtlichen Prozesse Sie als Reaktion gegenüber der EU bislang angestrengt haben, um die EU vielleicht umzustimmen und eine Privatisierung faktisch weiter zu ermöglichen?
Ich habe im Verlauf der letzten Jahre keinen Hehl aus meiner Auffassung gemacht, dass der Begriff, den Sie gewählt haben, nämlich den Prozess zu torpedieren, an vielerlei Stellen offenbar richtig gewählt ist.
Das fängt nicht erst mit den Auflagen an, die man jetzt noch bekommt, sondern es beginnt mit der Frage, wie die Restrukturierung der WestLB hätte erfolgen können. Sie wissen, dass damals auch der Westfälische Sparkassenverband über Klagemöglichkeiten nachgedacht hat. Hin und wieder muss man sagen: Ja, es ist ärgerlich, dass man einer gewissen bürokratischen Vorgabe ausgeliefert ist.
Wir haben viele Gespräche geführt. Wir haben die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Wir haben es damals aus anderen Gründen zwar zunächst erwogen, sind aber dann zu einem anderen Ergebnis gekommen. Jetzt haben wir es nicht erwogen, weil – noch einmal – die zusätzliche Auflage nicht ursächlich dafür war, sich für die Übertragung zu entscheiden.
Es war vorher schon klar: Diejenigen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Interesse am Erwerb der Portigon Financial Services gezeigt haben, waren keine Unternehmen, die im Sinne der Eigentümer und des Aufsichtsrats gesichert hätten, dass die EAA den erfolgreichen Abbau, den sie in den letzten Jahren betrieben hat, erfolgreich hätte fortsetzen können.
Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass wir insgesamt über die letzten Jahre eine Großbank in Ruhe haben abwickeln können – das habe ich auch im Ausschuss vorgetragen –, natürlich mit besseren Rahmenbedingungen, als sie ursprünglich erschienen, aber eben auch durch die hervorragende Arbeit aller Beteiligten in der Portigon AG, in der Portigon Financial Services und in der Ersten Abwicklungsanstalt. Als wir 2012 darüber diskutiert haben, bestand im Bundesfinanzministerium, im Bund und an vielen anderen Stellen die große Sorge, dass hier Turbulenzen entstehen könnten, die weit über Nordrhein-Westfalen und sogar über Deutschland hinausgegangen wären. Der Rückbau ist jedoch in hervorragender Weise gelungen.
Aber genauso habe ich gesagt: Weder die lebende WestLB hatte Freunde in Brüssel noch die sterbende. – Insofern gebe ich zu, dass auch ich hin und wieder verärgert darüber bin, wenn man sieht, dass dieser erfolgreiche Weg nicht geebnet wird. Die Eu
ropäische Union und die Europäische Kommission müssten meines Erachtens ein hohes Interesse an einem sauberen Weg haben, schon alleine deshalb, weil wir im Moment ohne Blaupause arbeiten. Das hat es in dieser Größenordnung noch nicht gegeben. Das, was wir leisten, kann sicher noch für viele Fälle in den nächsten Jahren Blaupause sein. Es muss auch einer Kommission daran gelegen sein, dass es hier um einen Prozess geht, der nicht bei anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, von Anfang an dazu führt, dass man sich querstellt, wenn man weiß, dass man keine kalkulierbaren Grundlagen hat.
Ich sage aber noch einmal: Wir waren hier schon vorher an einem Punkt, an dem wir erklärt haben, dass nach den gegenwärtigen Vergleichsmaßstäben die Übertragung auf die EAA der bestmögliche Weg ist.
Ich darf noch einmal darum bitten, dass sich niemand aus Versehen in die Mikrofonanlage eindrückt. Das Mikro ist dann möglicherweise offen, wir können es aber nicht mehr abschalten. Das könnte nicht überschaubare Konsequenzen für die Kommunikation haben. – Herr Kollege Kerbein, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist unwahrscheinlich, dass die EU anlasslos in einem laufenden Abwicklungsprozess eine neue, so weitreichende Verfügung zur Änderung der WestLBAbwicklung trifft. Daher frage ich Sie: Welche kommunikativen oder faktischen Handlungen haben seitens der Landesregierung, der Portigon AG oder der EAA im Vorfeld der neuen Verfügung stattgefunden, die auf die neue Entscheidungslage Einfluss gehabt haben dürften?
Erst einmal ist es so, dass wir zwar immer wieder die Kommunikation zur EU-Kommission gesucht und gefunden haben, aber Sie kennen das normale Verfahren. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitgliedstaat, und darüber besteht der offizielle Kontakt.
Auf der Grundlage unseres Verfahrens wurde zum einen ein Gutachten der EAA über die Umsetzung der von der Kommission vorgegebenen Beschlüsse bzw. Entscheidungen erstellt. Zum anderen haben wir einen stetigen Kontakt zu dem eben von mir angesprochen Trustee.
Darüber hinaus muss ich Ihnen sagen: Auch das ist wieder eine Vermutung Ihrerseits, die Sie äußern können. Sie halten es für unwahrscheinlich, dass
dem nicht etwas vorausgegangen ist. Für uns gab es auf dem Weg der weiteren Abwicklung – ohne Erkenntnis, warum eine solche Entscheidung getroffen worden ist – schlicht und ergreifend eine weitere Vorgabe. Das ist nicht neu, das ist nicht zum ersten Mal so.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, nach Ihren Angaben hat Herr Staatssekretär Dr. Messal ein klärendes Gespräch mit den EU-Behörden geführt – wenn ich richtig informiert bin, am 19. August –, bei dem die Hintergründe dieser überraschenden neuen Erwartungshaltung der EU-Kommission geklärt worden sein sollen. Welche neuen Erkenntnisse und Verabredungen haben sich für die Landesregierung aus dem Gespräch des Staatssekretärs mit der EU ergeben?