Protokoll der Sitzung vom 03.09.2015

Rekordzuweisungen, verlässlicher Partner für die Kommunen

(Minister Ralf Jäger: Das mache ich immer so!)

und gerechte Verteilung.

(Minister Ralf Jäger: Das mache ich immer so!)

Das Ergebnis, Herr Innenminister, ist aber ernüchternd.

(Zuruf von der SPD: 10 Milliarden €!)

Erstens. Die Verbundsteuern könnten insgesamt höher ausfallen. Die Steuereinnahmen der nordrhein-westfälischen Kommunen liegen zwar in Summe über dem Bundesdurchschnitt, allerdings fiel die Wachstumsdynamik in NRW seit 2008 mit 6,5 % unterdurchschnittlich gering aus. Bundesweit stiegen die Steuereinnahmen in diesem Zeitraum allerdings um 11 % an.

Hätte Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland entsprechend dem Bundestrend 4,5 % mehr Steuern eingenommen, würde die Verbundsteuermenge entsprechend höher ausfallen, und es gäbe schlicht viel mehr zu verteilen.

Letztlich trägt diese Landesregierung mit ihrer wirtschaftsfeindlichen Politik dazu bei, den zu verteilenden Steuerkuchen erheblich kleiner ausfallen zu lassen, als er ausfallen müsste. Folglich hätte die Verbundsteuermenge entsprechend höher als die angesetzten 43,6 Milliarden € ausfallen müssen.

Zweitens. Das Land stellt den Gemeinden 23 % vom Verbundsatz seines Anteils an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer zur Verfügung, wobei durch den Vorwegabzug effektiv nur rund 21 % verbleiben.

Ein Verbundsatz von 23 % ist jedoch angesichts des hohen Kommunalisierungsgrades in NRW viel zu gering angesetzt. Zuletzt ist die dramatische kommunale Finanzsituation in Nordrhein-Westfalen durch den Kommunalen Finanzreport 2015 der Bertelsmann Stiftung belegt worden.

Die Haushaltsergebnisse der Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben sich 2014 dramatisch verschlechtert. 2014 erzielten wir hier ein Defizit von 1,5 Milliarden €. In keinem anderen Bundesland gab es einen vergleichbaren Einbruch. Die bayerischen Kommunen verzeichneten gar einen Überschuss in fast gleicher Höhe.

Verantwortlich für das Defizit in NRW ist nicht ein Rückgang der Einnahmen, sondern ein starker Anstieg der Ausgaben für Personal und insbesondere für Soziales. Folge dieser Entwicklung sind weiter wachsende Kassenkredite – eine der letzten Möglichkeiten für notleidende Kommunen, kurzfristig ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern.

Trotz des ambitionierten Stärkungspaktes, den die nordrhein-westfälische Landesregierung 2010 aufgelegt hat, stiegen die Kassenkredite im vergangenen Jahr auf das Rekordniveau von 26,5 Milliarden € – das sind 1.500 € für jeden Einwohner dieses Landes. Damit steht jeder zweite Euro, den Kommunen in Deutschland als Kassenkredit aufnehmen, in den Bilanzen einer NRW-Kommune.

Allein die Stadt Essen muss mit fast 2,2 Milliarden € viermal mehr Kassenkredite bedienen als alle Kommunen Bayerns, Baden-Württembergs und Sachsens zusammen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Besonders in der Bredouille sind die zehn Städte Essen, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Dortmund, Hagen, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Mülheim und Bochum. Auf sie entfallen allein schon 12,5 Milliarden € der 27 Milliarden € Kassenkredite. Keiner dieser Städte gelang es zwischen 2012 und 2014, die Belastung spürbar zu reduzieren – im Gegenteil: Sie stieg an.

Von allen Städten und Kreisen in NRW kam einzig der Kreis Gütersloh im vergangenen Jahr gänzlich ohne Kassenkredite aus. In Nordrhein-Westfalen sind die Kassenkredite inzwischen höher als die Investitionskredite. Das Bundesland gerät daher bei Investitionen in die lokale Infrastruktur mehr und mehr in Rückstand. Die Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg investieren dagegen pro Einwohner 2,5-mal mehr als wir in NordrheinWestfalen.

Die Probleme der NRW-Kommunen sind maßgeblich verursacht durch finanzielle Belastungen aus dem Sozialbereich. Die kommunalen Ausgaben für Soziales liegen in NRW bei rund 853 € je Einwohner und damit 40 % über dem Bundesdurchschnitt.

Nach einer im November 2014 von Ernst & Young veröffentlichten Studie zur Verschuldung der deutschen Großstädte ab 100.000 Einwohner verzeichnen mehrere NRW-Städte traurige Schuldenrekorde. 2013 waren durchweg fünf NRW-Städte die am höchsten verschuldeten Kommunen in ganz

Deutschland. Zu nennen sind: Essen mit knapp 3,3 Milliarden, Köln mit 2,75 Milliarden, Dortmund mit 2,17 Milliarden, Duisburg mit 2,17 Milliarden und Oberhausen mit knapp 1,8 Milliarden €.

Den bundesweit stärksten Schuldenanstieg verzeichnete ausgerechnet die Heimatstadt von Ministerpräsidentin Kraft. In Mülheim an der Ruhr stieg die Verschuldung gar um 99 % auf 1,1 Milliarden €.

Mit Oberhausen mit knapp 8.596 €, Hagen mit 6.892 €, Mülheim an der Ruhr mit 6.579 € rangieren zudem drei Städte aus NRW unter den negativen Top 5 der Städte mit der bundesweit höchsten ProKopf-Verschuldung im Bundesgebiet.

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund ist der Verbundsatz grundsätzlich zu erhöhen. Ein Verbundsatz von 23 % ist unangemessen gering. Die Kommunen bräuchten einen größeren Anteil an der Steuerverbundmasse.

Drittens. Gegenüber dem Steuerverbund des GFG 2015 sieht das GFG 2016 eine Steigerung um rund 383 Millionen € vor. Das entspricht ungefähr 3,92 %. Die verteilbare Finanzierungsausgleichsmasse wurde eben vom Minister mit knapp 9,981 Milliarden € dargestellt. Das ist übrigens ein Mehrbetrag von 313 Millionen € gegenüber 2015. Dabei muss man wissen, dass die effektiven Zahlen erst Ende des Monats festgestellt werden.

Die Verbundmassenentwicklung der Monate Oktober 2014 bis Mai 2015 bewegt sich um etwa 6 % über dem Niveau der Verbundmassenentwicklung der Vergleichsmonate des Verbundzeitraums des GFG 2015.

Es wird allerdings keine Verbesserung der Finanzlage der Kommunen festzustellen sein. NRW ist und bleibt Hochsteuerland und im Standortwettbewerb benachteiligt. Die Städte und Gemeinden sind faktisch fremdbestimmt, sodass von kommunaler Selbstverwaltung kaum noch die Rede sein kann. Das jährliche GFG kann noch so hohe Rekordzuweisungen an die Kommunen auszahlen, aber wenn diese Landesregierung den Kommunen weiterhin Aufgaben aufbürdet, ohne für die ausreichende finanzielle Auskömmlichkeit zu sorgen, wird die finanzielle Situation der Kommunen weiter dramatisch schlecht bleiben und – ich ergänze – noch schlechter werden.

Die Städte, Gemeinden und Kreise in NRW haben bundesweit die meisten Aufgaben zu leisten, was sich im höchsten Kommunalisierungsgrad von 54 % niederschlägt, ohne dass das Land den Kommunen ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stellt, wie die Diskussion um die Kosten für die Inklusion und – gestern – die Kosten für die Flüchtlinge bestätigt.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland und innerhalb von NRW ist diese Entwicklung äußerst bedrohlich. Die Unterschiede zwischen den Regionen werden verfestigt, und die Regierung hat keinen Plan, um dieses Problem zu lösen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das GFG schafft es weder, unterschiedliche Finanzstärken von Kommunen auszugleichen, noch, Anreize zu entwickeln, die eigene wirtschaftliche und finanzielle Situation zu stärken oder Vorteile für

die Kommunen im Standortwettbewerb zu schaffen. Das Ziel interkommunaler Verteilungsgerechtigkeit wird offensichtlich nach wie vor verfehlt.

Mit dem ungerechten und wirkungslosen Kommunal-Soli werden jegliche Anreize für wirtschaftlich sinnvolles kommunales Handeln zunichtegemacht.

Ferner nimmt diese Landesregierung in diesem GFG einen neuen Vorwegabzug von 70 Millionen € vor. Die Kommunen werden somit nicht an den Mehreinnahmen durch die Grunderwerbsteuererhöhung beteiligt. Städte und Gemeinden profitieren entgegen der Aussage des Innenministers gerade nicht mehr von den wachsenden Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Sie war bekanntlich trotz heftiger Kritik zum Jahresanfang von 5 auf 6,5 % angehoben worden. Die Mehreinnahmen von rund 70 Millionen € dienen nun dazu, den Landesanteil am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ für finanzschwache Kommunen zu senken.

Das GFG 2016 setzt finanzielle Anreize zur Erhebung der realen Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer, indem die fiktiven Hebesätze des GFG nachhaltig erhöht werden. Zusammen tragen die Kommunen damit künftig jährlich 277 Millionen € und bis zum Jahre 2020 rund 2 Milliarden € zur Finanzierung des Stärkungspakts bei. Diese Mittel fehlen den Kommunen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir fordern daher den Verzicht auf den unausgegorenen Kommunal-Soli und den Verzicht auf zusätzlich 70 Millionen € Vorwegabzug an den Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer, die eigentlich den Kommunen zustehen würden.

Außerdem werden durch die Anhebung der fiktiven Hebesätze im kommunalen Finanzausgleich Städte und Gemeinden mittelbar dazu gedrängt, auch die örtlichen Realsteuersätze mindestens in Höhe dieser fiktiven Hebesätze zu erheben – mit der Folge einer nicht zu stoppenden Steuererhöhungsspirale.

Daneben sind auch zukunftsfähige Ansätze wie die stärkere Berücksichtigung der demografischen Entwicklung im Rahmen des GFG viel stärker zu berücksichtigen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Wir werden der Überweisung zustimmen. – Wir freuen uns darauf, den Antrag der FDP im Ausschuss intensiv zu behandeln. Mich freut es, dort weiter intensiv diskutieren zu dürfen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Nettelstroth. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Hübner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bei der Haushaltsdebatte üblich, sind wir nicht mehr ganz so zahlreich wie zu Beginn der Debatte. Nichtsdestotrotz sind wir genügend,

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

und man ist überrascht, dass wir das noch konstruktiv debattieren können.

Herr Kollege Nettelstroth, ich fange mit Ihrem Beitrag an. Zu Beginn habe ich gedacht, der Vortrag ist gut strukturiert, gut vorbereitet. Mir gefallen auch große Teile Ihrer Analyse zur Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Da schließe ich mich ausdrücklich an, insbesondere wenn wir uns über die kommunale Finanzsituation unterhalten. Ich finde, es gehört dazu, das richtig zu bewerten.

Aber dann sind Sie bei bestimmten Themen auf ein Niveau zurückgefallen, das eher dem des FDPAntrags entspricht. Zum Beispiel zu der Solidaritätsumlage zu sagen: „Da werden die Städte bestraft, die gut gewirtschaftet haben“ – das ist FDPRhetorik, die ich schon mal anders und konstruktiver gehört habe. Das fand ich schon ziemlich vermessen. Es entspricht auch nicht der Güte des Beginns Ihres Vortrages.

Sie wissen in Bezug auf den Stärkungspakt genau, dass wir ganz bewusst auch von den Städten, denen es finanziell besser geht, eine Solidaritätsabgabe eingefordert haben. Die haben wir auch noch einmal abgesenkt. Sie war ursprünglich mit knapp 181 Millionen € geplant, und wir haben sie auf 90 Millionen € abgesenkt. Wir halten das im Rahmen des Stärkungspaktes; mit dem den Städten insgesamt 5,76 Milliarden € zur Verfügung gestellt werden, auch für gerechtfertigt. Da hat Ihre Analyse ja auch zu dem Ergebnis geführt, zu sagen: Wir müssen genau diesen Städten helfen, die besonders von Überschuldung bedroht sind. Ganz bewusst haben wir eine bilanzielle Betrachtung durchgeführt, um das entsprechend aufzugreifen.

Wir helfen diesen Städten. Sie sind in Summe sehr dankbar für diese Hilfe. Das wird dann sicherlich auch immer wieder anhand bestimmter Fragen diskutiert, zum Beispiel wenn es darum geht, auch im kommenden Jahr über das kommunale Investitionsprogramm etwa 1,3 Milliarden € – dankenswerterweise über den Bund – zur Verfügung zu stellen. Aber eine ganz massive Forderung ist, dass das in Nordrhein-Westfalen auch auf Basis einer vernünftigen Analyse zu geschehen hat.