Protokoll der Sitzung vom 03.09.2015

Das heißt in der Summe: 10 Milliarden € Gemeindefinanzierungsgesetz plus „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ plus die verschiedenen Landesprogramme. Wir reden von mehr als 20 Milliarden €, die den Kommunen direkt oder indirekt über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Das sind rund 30 %.

Thema „Hauptansatzstaffel“: Wir haben lange darüber diskutiert im Rahmen verschiedener Kommissionen. Wir haben Gutachten eingeholt, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Selbst der Verfassungsgerichtshof bescheinigt, dass die gewählte eine richtige Herangehensweise ist. Sie ist angemessen.

Nun könnte man sagen, die NRW-Leute beschreiten mal wieder ihren eigenen Weg. Schauen wir uns einmal an, wie es in den anderen Bundesländern aussieht. Auch hier werden Sie feststellen: Alle arbeiten mit dem Instrument der Hauptansatzstaffel. Wenn Sie sich die Spreizung anschauen: in Nordrhein-Westfalen 100 % bzw. bei 615.000 Einwohnern 139 %. In Bayern liegt sie zwischen 112 % bis 150 %, Niedersachsen geht bis auf 180 %, Sachsen bis auf 190 %. Offensichtlich sind wir da auf einem guten Weg, wenn wir in ähnlicher Art und Weise die Verteilung der Kommunalfinanzen unter anderem abhängig machen von der Größe der Städte.

Gleiches Thema beim Soziallastenansatz: Sie haben es über Jahre hinweg versäumt, in diesem Zusammenhang eine Aktualisierung der Grunddaten vorzunehmen. Wir verzeichnen, wie Sie zu Recht ausgeführt haben, einen Anstieg bei den Sozialaufwendungen. Das bildet sich auch über einen entsprechenden Soziallastenansatz ab. Das komplett infrage zu stellen, macht deutlich, dass Sie sich offensichtlich immer noch auf einem Trümmerfeld diverser Gedanken bewegen – das haben Sie vorhin

so beschrieben – und nicht wissen, wie Sie damit umzugehen haben.

Insofern freuen wir uns auf die Debatte, die wir in den entsprechenden Ausschüssen zu führen haben. Wie das Ganze ausgehen wird, kann ich Ihnen heute schon sagen: Wir werden an unserem kommunalfreundlichen Kurs festhalten, und ich empfehle Ihnen: Schauen Sie sich einmal an, wie dieser Kurs in den entsprechenden Mitteilungen des Städte- und Gemeindebundes, des Städtetages und Landkreistages bewertet wird. Sie finden dort erhebliche Unterschiede zu der Herangehensweise, wie sie seinerzeit Schwarz-Gelb an den Tag gelegt hat. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Schulz.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Zum Gemeindefinanzierungsgesetz haben wir bereits von Herrn Innenminister Jäger Ausführungen gehört. Der Verbundsatz bleibt, es wird keine weiteren Befrachtungen der Kommunen geben, und die Kommunen werden an der Grunderwerbsteuer, die erhöht worden ist, beteiligt.

Der Finanzminister hat heute Vormittag auch schon gesagt, dass die Kommunen aus dem Jahreshaushalt 2016, so wie es geplant ist, rund 22 Milliarden € erhalten; das bestätigt Herr Kollege Krüger mit rund 20 Milliarden €. Okay, 22 Milliarden € werden es wohl sein.

Wir reden von einer Verbundmasse von 10 Milliarden €. Herr Kollege Nettelstroth, in der Tat: Wir vonseiten der Piraten sind doch einigermaßen erstaunt, dass jetzt plötzlich die Forderung nach einer Erhöhung der Verbundquote erhoben wird. Das haben wir vor drei Jahren an selber Stelle gefordert. Damals wurden wir dafür mehr oder weniger belächelt, und zwar auch aus Ihrer Fraktion; das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Deswegen freut es mich natürlich, dass Sie das heute fordern. Nur, das löst letztlich nicht die Probleme.

9,98 Milliarden € verteilbare Finanzausgleichsmasse ist die Zahl, die hier im Raum steht. Nach Abzug der Investitionspauschale und des Zukunftsinvestitionsfonds bleiben noch 9,46 Milliarden € übrig. Die neue Systematik der Verteilung der Finanzen ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet worden. Daher muss man eigentlich grundsätzlich davon ausgehen, dass es passen sollte.

Es passt aber nicht. Die Kommunen in NordrheinWestfalen leiden trotz des Stärkungspaktes, trotz

der Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung unter einer hohen, einer weiter steigenden Belastung, die keineswegs ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass sie im Moment ein Mehr an Zuführung von Flüchtlingen zu verkraften haben.

Das läuft sowieso, meine Damen und Herren, außerhalb dieser Haushaltssituation, so wie sie hier im Gemeindefinanzierungsgesetz vorgesehen ist.

Selbstverständlich werden darin zum Teil auch Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen enthalten sein, und es wird ein Mehr darin enthalten sein müssen, das der Nachtragshaushalt 2015 und der Haushalt 2016 am Ende ausweisen wird, legt man die Zahlen zugrunde, die wir aus dem Innenministerium des Bundes hören.

Allerdings hören wir aus demselben Ministerium auch, dass eine Gesetzesänderung angedacht sei, die es ermögliche, dass der Bund direkt an die Kommunen zahlt. Das wäre eine sehr interessante Föderalismusreform, die dort vielleicht in Rede steht, dass die Länderhoheit über die Finanzen, die in den Ländern zu verteilen sind, möglicherweise zumindest in Teilbereichen ausgehebelt wird.

Damit kämen wir gleichzeitig zu der Fragestellung der Konnexität, die hier auch schon aufkam, und zwar insbesondere in Bezug auf die Sozialkosten. Ich meine die Konnexität zwischen den Bundesfinanzen, Länderfinanzen und Kommunalfinanzen. Dieser Aspekt wird zwar immer wieder angeführt, aber nicht aufgegriffen. Immer wieder kommt es zu einem Konnexitätsstreit, egal, welches Problem wir anpacken.

Das gilt auch für die Inklusion, Frau Kollegin Löhrmann. Ich meine, die 52 plus x Gemeinden klagen nicht umsonst, und die Gemeinden pfeifen auch nicht umsonst aus dem letzten Loch. Denen wird immer Konnexität vorgehalten. Entschuldigung, aber können die Gemeindechefs alle nicht rechnen? Sind die eigentlich alle blöd?

Wir müssen doch eines hier festhalten: Sämtliche Gemeinden und kommunale Verbände in Nordrhein-Westfalen, die zu einem großen Teil wirklich aus dem letzten Loch pfeifen und die die Ausgaben innerhalb ihrer Gemeinden für die soziale Daseinsvorsorge, für die schulische Versorgung bis hin für die Versorgung der Flüchtlinge leisten, können doch unmöglich alle so schlecht und blöd sein, dass sie aus dem letzten Loch pfeifen. Schließlich heißt es vonseiten der Landesregierung permanent: Alles super, alles toll! Ihr bekommt viel Geld! 10 Milliarden €! Rekordsummen werden den Kommunen zugewiesen. Herzlichen Glückwunsch!

Dann fragt man sich doch eines: Wirtschaften die alle wirklich so schlecht? Ich frage Sie das, Herr Innenminister Jäger. Wenn das so ist, wie Sie es hier sagen – und ich frage das auch die regierungstragenden Fraktionen –, dass die Mittel, die das Land

den Gemeinden zur Verfügung stellen will, ausreichen, frage ich mich, warum es so ist, dass es den Gemeinden so schlecht geht. Oder lügen die alle? Ich glaube kaum, dass die alle die Unwahrheit sagen. Im Gegenteil: Die gucken einfach in ihre Kassen.

Herr Kollege Nückel hat die 62 Milliarden € Gemeindeverschuldung und dieses enorme Potenzial an Kassenkrediten deutlich betont. Die Kassenkredite werden sich weiter erhöhen, wenn die Zuweisungen aus dem Land nicht ausreichen. Von mir aus können die Zuweisungen auch aus dem Bund kommen. Dann muss sich das Land eben an den Bund wenden und sagen: Leute, zahlt mehr.

Wir haben doch die Situation bei der Flüchtlingsaufnahme. Wir hatten doch den Flüchtlingsgipfel im Juni, auf dem alle Länderfinanzminister – und das natürlich in Rücksprache mit den kommunalen Spitzenverbänden aller Bundesländer – gesagt haben: Wir brauchen 12.500 € pro Kopf pro Jahr.

Da landen wir aber nicht. Wir kommen unter Berücksichtigung der Prognosen, die von einer gleichbleibenden Zuwanderung ausgehen, auf round about 10 Milliarden € für das Jahr 2016; das gilt wohlgemerkt bundesweit. Bezogen auf das restliche Jahr 2015 und Nordrhein-Westfalen – wir haben das vorhin gehört – liegen wir bei 500 bis 700 Millionen €. Das sind doch Zahlen, und so viel muss den Kommunen doch zur Verfügung gestellt werden. Jede Woche, die ins Land zieht und in der den Kommunen nichts zur Verfügung gestellt wird, gräbt an der Autonomie der Kommunen und führt dazu, dass sich die Finanzlage der Kommunen weiter verschlechtert.

Das kann man doch nicht einfach so hinnehmen. Wenn sich Kollegen der Opposition hier hinstellen und sagen, Sie würden die Kommunen mehr oder weniger im Regen stehen lassen, dann ist das nicht nur reines Oppositionsgeplänkel. Die Politiker der Opposition reden ja auch mit den Gemeinden, die sie vertreten. Sie hören von den kommunalen Vertretern ihrer Parteien, die in den jeweiligen Kommunen verwurzelt sind, was da los ist. Das ist doch alles nicht erfunden. Wir reden hier doch von Realitäten, und diesen Realitäten muss man ins Auge schauen.

Neben den Kosten der Versorgung für Flüchtlinge – ich sprach das bereits an – bereiten auch die Sozialkosten den meisten Kommunen noch immer – gerade auch im Ruhrgebiet – große Schwierigkeiten.

Die Kosten der Inklusion sprach ich an. Frau Ministerin Löhrmann, ich muss Sie ganz ehrlich fragen: Wo sind denn die Gelder, die die Gemeinden in die Lage versetzen, die Inklusion so durchzuführen, wie Sie sie hier im Landtag als Leuchtturmprojekt verkündet und beschlossen haben, und die es den Gemeinden ermöglichen, die Last abzubauen bzw. eben nicht aus dem letzten Loch zu pfeifen?

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Sie werden doch gar nicht abgerufen! Eilbrief des Deutschen Städ- tetages! – Michael Hübner [SPD]: 35 Millio- nen € sind jedes Jahr da!)

Gut, „Eilbrief des Deutschen Städtetages“.

Herr Kollege Schulz, möchten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Beer zulassen?

Der Frau Kollegin Beer? Ja, bitte gerne, Frau Kollegin Beer.

Danke schön, Herr Präsident. – Danke, Herr Kollege Schulz. Ist Ihnen bekannt, dass wir mit dem Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion 35 Millionen € pro Jahr zur Verfügung stellen, dass der erste Evaluationsbericht vorliegt und dass von den 25 Millionen € allein für die Schulträgeraufgaben bislang nur 8,6 Millionen € von den Kommunen abgerufen worden sind? Es ist sicherlich davon auszugehen, dass das steigt, aber das ist bisher Fakt.

Ist Ihnen das bekannt, und ist Ihnen auch bekannt, dass die Landesregierung keinen Cent zurückgefordert hat, sondern das Geld bei den Kommunen belässt?

Frau Kollegin Beer, genau da liegt das Problem.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Dass das Geld da ist, ist das Problem?)

Erstens ist mir das bekannt, ja. Zweitens, Frau Kollegin Beer, sage ich Ihnen noch etwas: Es ist also offenbar nicht nur so, dass die Stadtkämmerer der jeweiligen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zu blöd sind, zu rechnen und Gelder abzurufen oder zu verteilen, sondern auch die Gemeinden sind offensichtlich nicht in der Lage, die Verteilungsmasse, die Sie gerade angesprochen haben, richtig zu verteilen oder abzurufen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist ein Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände!)

Oder es gibt keine entsprechenden Ausgaben. Dann frage ich Sie aber ernsthaft, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass 52 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ohne Grund vor den Verfassungsgerichtshof ziehen und gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Zahlung oder eine entsprechende Entlastung klagen – und dies unterstützt durch entsprechend viele Juristen, die sicherlich nicht alle dämlich sind.

Irgendetwas stimmt hier also nicht. Entweder stimmt das eine oder das andere. Frau Kollegin Beer, ich

will ja durchaus anerkennen, dass die Zahlen, die Sie genannt haben, stimmen. Ja, die stimmen. Auch die Abrufzahlen werden stimmen. Nur: Kann es denn möglicherweise sein, dass die Gemeinden darüber überhaupt nichts wissen?

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Die kommunalen Spitzenverbände haben das mitverhandelt!)

Wir haben hier doch genau die gleiche Problematik wie im Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr von Minister Groschek. Auch dort haben wir die Problematik – so heißt es zumindest –, dass das Landesministerium bestimmte Zahlungen, die vom Bund bereitgestellt werden, nicht abgefordert haben soll. Hier haben wir jetzt die Situation, dass bestimmte Zahlungen, die vonseiten der Landesregierung bereitgestellt werden, von den Gemeinden nicht abgefordert werden, um die Inklusion zu finanzieren.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Herr Schulz, Sie ken- nen die Realitäten nicht!)

Frau Kollegin Beer, wir können natürlich gerne beim Bierchen draußen diskutieren – von mir aus auch beim Tee –, aber ein bilaterales Gespräch wird hier natürlich nicht funktionieren.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Aber ein bisschen Sachkenntnis hilft! – Michael Hübner [SPD]: Details helfen! Da hat die Kollegin Beer recht!)

Ja, das ist doch völlig richtig. Ich habe die Zahlen, die Frau Kollegin Beer hier in den Raum gestellt hat, ja auch gar nicht infrage gestellt. Um Gottes willen! Ich sage auch nicht, dass das, was die Frau Kollegin Beer sagt, nicht stimmt. Ich stelle hier nur die Frage: Stimmt denn das, was die Gemeinden sagen? Stimmt es denn, dass die Gemeinden offensichtlich zu blöd sind – ich sage das einmal so –, die entsprechenden Gelder abzufordern? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Im Umkehrbeschluss behaupten Sie das aber.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Es geht um die Zuver- lässigkeit des Landes!)

Das Problem bleibt also bestehen. Die Umsetzung der Inklusion ist offensichtlich nicht ausreichend finanziert. Die Gemeinden werden schon ganz genau wissen, was sie abzufordern haben, und sie werden genau das, was sie bekommen können, auch abfordern. Es scheint aber doch wohl nicht zu reichen. Sonst würden nicht über 50 Städte und Gemeinden gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf eine entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion klagen.

Herr Kollege, es gibt eine weitere Frage, und zwar des Kollegen Hübner. Würden Sie sie zulassen?

Wir können das gerne noch machen. – Bitte schön, Herr Kollege Hübner.