Klar ist, dass es einen legitimen Anspruch auf Transparenz geben muss. Der wird aber aus unserer Sicht durch die jetzige Gesetzeslage umgesetzt, indem immer, auch im Anschluss, informiert werden muss. Das heißt, wir können von der RWTH Aachen auch im Anschluss wissen: Woran ist in den vergangenen Jahren geforscht worden? Mit wem ist geforscht worden – der Name –, und worüber ist geforscht worden? Denn auch das Thema muss angesetzt werden.
Das heißt: Wir haben eigentlich eine Transparenzpflicht von dieser Seite nachträglich geschaffen. Es ist nur nicht so, dass sozusagen schon im Vorhinein alles offengelegt werden muss, wo die Ängste oder die Vermutungen bestanden haben, da könnte etwas in die Öffentlichkeit gelangen. Dann kann es natürlich sein, dass die Unternehmen keine Lust mehr haben, mit den Hochschulen zu kooperieren, wenn ihnen klar wird: Da könnte etwas an den Konkurrenten gehen, da könnten tatsächlich Wettbewerbsgeheimnisse in der Welt sein.
Das hat man uns sehr deutlich gesagt. Wir haben das abgewogen und auch im Sinne des Hochschulgesetzes, das wir gemeinsam verabschieden wollten, aus meiner Sicht einen guten Kompromiss gefunden.
spionage bekämpfen“ und „Abwägung“ die Rede ist, muss ich sagen: Das alles ist spannend und in Teilen auch zutreffend, zumindest was die Wirtschaftsspionage angeht, nur in dem Antrag steht davon nichts. Der Antrag macht deutlich, was schon in den Beratungen zum sogenannten
Hochschulzukunftsgesetz deutlich wurde, dass Ihnen die Kooperation zwischen Hochschulen, Wissenschaft und Wirtschaft eher ein Dorn im Auge ist
und Sie alles tun, um Wirtschaft von den Hochschulen fernzuhalten. Jetzt ist natürlich das aktuelle Urteil über die Offenlegung des Forschungsabkommens ein willkommener Anlass, diese Debatte erneut aufzumachen.
Meine Damen und Herren, die Piraten verfolgen damit dieselbe Idee, die auch im ursprünglichen Entwurf zu dieser Hochschulgesetznovelle seinerzeit deutlich wurde; Sie beziehen sich ja auch ausdrücklich auf die ursprüngliche rot-grüne Formulierung zu den Veröffentlichungspflichten bei Drittmittelkooperationen.
Sie sind im Beratungsverfahren – die Kollegin Seidl hat es ebenso wie der Kollege Bell schon angesprochen –von den Unternehmen, sowohl von den Arbeitgebern als auch den Beschäftigten bzw. den Arbeitnehmern, vertreten durch die Kammern bzw. die Verbände und Gewerkschaften, zu Recht darauf hingewiesen worden, dass diese Vorstellung eine Gefährdung von Innovationskraft und Arbeitsplätzen in unserem Land bedeutet.
Bei der Anhörung ist ebenfalls sehr deutlich unterstrichen worden, dass eine solche Veröffentlichungspflicht, wie sie mit der ursprünglichen Formulierung vorlag, 86 % der Unternehmen von Forschungskooperationen abhalten würde. Bei der Anhörung müssen Sie offensichtlich besonders die Ohren gespitzt und die Veröffentlichungspflicht nun als das taugliche Instrument erkannt haben, Drittmittelkooperationen letztlich zu unterbinden.
Mich irritiert dann die Auflistung, in welche Bereiche Ihre Veröffentlichungspflichten nicht hineingreifen dürfen: in die Forschungsfreiheit, in Persönlichkeitsrechte und in Betriebsgeheimnisse.
Dass aber nun die von Ihnen geforderte allgemeine Veröffentlichungspflicht dem fundamental widerspricht, ist doch offensichtlich. Denn ohne diese Bereiche betreffende Angaben lässt sich doch das Informationsbedürfnis, das Sie beschreiben, gar nicht stillen. Deshalb würde auch kein Unternehmen das Risiko eingehen, dem Mitbewerber das eigene Forschungsinteresse auf dem Präsentierteller zu servieren. Das hat die Kollegin Seidl aus der Anhörung sehr zutreffend hier dargestellt; es wurde doch sehr glaubwürdig und anschaulich berichtet.
Der gesamte Antrag der Piraten zeugt übrigens von dem gleichen Misstrauen gegenüber autonomen Hochschulen und Kooperationen mit der Wirtschaft, was wir auch an vielen anderen Stellen im Gesetzgebungsverfahren gesehen haben.
Letztlich unterstellen Sie der Industrie, wie in diesem Falle Bayer, dass die Infrastruktur der Hochschulen für Unternehmensgewinne missbraucht wird. Der Chemie- und Pharmariese eignet sich ja auch hervorragend für das linkspiratige Feindbild der bösen Großindustrie. So heißt es in dem Antrag dann auch verschwörerisch, dass sich die Landesregierung den Interessen der Wirtschaftsvertreter gebeugt habe. Gegen diese „Verschleierungstaktik des Kapitals“ hilft natürlich nur die Allzweckwaffe Nummer eins der Piraten, die Transparenz.
Meine Damen und Herren, dass die Hochschulen und die Allgemeinheit von diesen Forschungsgeldern und Forschungskooperationen auch profitieren, fällt hier komplett unter den Tisch. Keinerlei Abwägung!
Ich sage Ihnen, wer die wahren Verlierer Ihres Antrages wären, wenn er hier beschlossen würde: Das wäre nicht die Großindustrie, die Ihnen ja ein Dorn im Auge ist; die kann in andere Bundesländer oder sogar in andere Staaten ausweichen, gegebenenfalls in ihren eigenen Forschungsabteilungen diese Forschungen selbst betreiben. Nein, es würde vor allen Dingen die mittelständische Wirtschaft in unserem Land treffen, die eben regional verwurzelt und verbunden ist und nicht die Möglichkeit hat, einfach Standorte zu verlagern, auszuweichen und sich selbst Alternativen zu eröffnen.
Ich wäre dankbar, wenn wir im weiteren Beratungsverfahren auch bei den Piraten noch die Erkenntnis wecken könnten, dass es keine gute Idee ist und Sie dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen mit Ihren Vorstellungen schaden.
Zum Verständnis der Rechtsstaatlichkeit und dem Grundprinzip der Gewaltenteilung hat der Kollege Bell, mit dem ich ansonsten nicht unbedingt immer einer Meinung bin,
viel sehr Zutreffendes angemerkt. Auch hierbei lässt der Antrag der Piraten tief blicken. – Vielen Dank.
ist wichtig; denn die Hochschulen werden überwiegend öffentlich finanziert, und sie leisten herausragende Arbeit für unsere Gesellschaft. Viele der großen Lösungen – für den Klimawandel, für die älter werdende Gesellschaft, für Mobilität – werden an den Hochschulen erdacht und entwickelt. Deswegen ist es wichtig, dass dort Transparenz herrscht.
Deswegen hatten wir beim Hochschulzukunftsgesetz eine breite Debatte darüber, wie wir diese Transparenz sicherstellen können. Wir haben eine sehr sinnvolle Lösung gefunden, die genau den richtigen Schritt in Richtung Transparenz geht: Die Rektorate informieren die Öffentlichkeit in geeigneter Weise.
Frau Freimuth, das war schon im ersten Referentenentwurf so. Wir haben es da nur so formuliert, dass auf das Informationsfreiheitsgesetz verwiesen wurde, in dem das im Grunde genommen schon enthalten ist.
Im zweiten Entwurf haben wir es explizit in das Hochschulgesetz aufgenommen. Wir sind also in beiden Gesetzentwürfen unserer Linie komplett treu geblieben.
Dieses Gesetz ist seit dem 1 Oktober 2014, also seit knapp einem Jahr, in Kraft. Jetzt gab es ein Gerichtsurteil, auf das sich die Piraten beziehen. Das Oberverwaltungsgericht hat noch einmal bekräftigt, dass Informationsfreiheit auch die Wissenschaftsfreiheit beachten muss. Wir fühlen uns sehr deutlich bestätigt, dass wir in unserem Gesetz genau die richtige Abwägung getroffen haben und in die richtige Richtung gehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie haben eben den Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz im Referentenentwurf angesprochen. Es gibt eine gewisse Reihenfolge. Wir wollen das Transparenzgesetz, aber uns ist klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz in schneller Weise Lösungen schaffen kann.
Sie sagten, dass jetzt nur noch die Worte „in geeigneter Weise informieren“ enthalten sind – eine sehr schwache Formulierung.
wenn der alte Satz mit dem Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz geblieben wäre, hätte anders ausfallen können? Denn dann wäre das Informationsfreiheitsgesetz, auf das sich die Klage bezogen hat, explizit erwähnt worden.
Es war etwas schwierig, die Frage zu verstehen, die Sie gestellt haben. Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie, dass ich bewerte, wie ein Gericht entschieden hätte, wenn die Gesetze anders wären. Das tue ich nicht. Ich akzeptiere die Gewaltenteilung.
Gerne gebe ich Ihnen noch einen Hinweis: Direkt auf Ihrer ersten Seite beziehen Sie sich auf den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten für die Jahre 2011 und 2012. Darüber habe ich mich etwas gewundert. Vielleicht können wir in den Beratungen im Ausschuss mal darüber reden, was sich zwischen 2012 und 2015 verändert hat. Ich finde, das Gesetz, das wir auf den Weg gebracht haben, ist eine wichtige Veränderung. Darüber lohnt es sich immer wieder – auch im Ausschuss – zu diskutieren. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/9589 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.