Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

Ich bin lange nicht dabei, zu behaupten, so etwas sei noch nie dagewesen. Aber mit Blick auf die Historie dieses Landes gab es, glaube ich, keine Situation mit einer so kurzen Abfolge von Nachtragshaushalten mit diesen Volumina – wenn ich jetzt einmal die WestLB/Portigon ausklammere. Man braucht keine prophetischen Gaben zu besitzen, um zu erahnen, dass das nicht letzte Mal sein wird, dass wir bei einem Haushalt, den wir Ende eines Jahres für das nächste Haushaltsjahr verabschiedet haben, noch einmal nachsteuern müssen.

Wir reden auch darüber, dass wir vom Bund zusätzliche Leistungen bekommen haben. Am 24. September 2015 fand der Gipfel statt. Herr Laschet hat das hier gestern so dargestellt, als ob wir uns alle der Bundeskanzlerin und ihrer Politik anschließen würden und das auch so sagen müssten.

Ich kann hier nur noch einmal daran erinnern, dass sich der Bund über eine beträchtliche Zeit mit Händen und Füßen gewehrt hat, überhaupt einen Flüchtlingsgipfel einzuberufen. Er hat vielmehr so getan, als wenn er mit dieser Sache gar nichts zu tun hätte und als sei das alles Aufgabe der Länder und Kommunen.

Es hat immensen Drucks der Länder bedurft, und es gab auch immense Diskussionen in Ihrer Partei, meine Damen und Herren von der Christdemokratie. Dieser Gipfel ist dann einberufen worden, und die Ergebnisse sind ein Kompromiss. Wir werden auch nicht schlechtreden, was dort erreicht wurde. Wir werden aber auch nicht so tun, als wenn das die alleinige Idee der Bundesregierung gewesen wäre. So zu tun, als wenn das alles eins zu eins die Politik der Bundeskanzlerin wäre, wäre auch ein bisschen zu viel des Guten, meine Damen und Herren von der CDU!

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch bei der Verteilung der Bundesmittel für Flüchtlinge ist völlig klar: Die 216 Millionen €, die vom Bund in diesem Jahr zusätzlich kommen, werden ohne jede Diskussion eins zu eins, Herr Dr. Optendrenk, an die Kommunen überwiesen. Auch für 2016 ist völlig klar, dass alle Ausgaben für die Kommunen in dem Sinn erfolgen müssen, dass diejenigen, die Flüchtlinge betreuen, natürlich dann auch eins zu eins die Kosten erstattet bekommen. In dieser Frage gibt es überhaupt keinen Dissens.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Wenn allerdings das Land diese Einrichtungen unterhält, dann können Sie nicht verlangen, dass wir den Kommunen Kosten erstatten, die bei uns anfallen. Das haben wir gestern in der Debatte auch schon erklärt. Das ist auch mit dieser Formulierung „ein Großteil“ gemeint. Ich bitte Sie, das dann auch so zur Kenntnis zu nehmen und nicht so zu tun, als wenn hier irgendwelche Pläne existierten oder als wenn hier irgendjemand „klebrige Finger“ hätte, um damit den Kommunen das Geld vorzuenthalten. Das ist Blödsinn.

(Beifall von den GRÜNEN)

Anlass für den Dritten Nachtrag ist die enorm gestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Wir werden laut der Prognose in diesem Jahr voraussichtlich 800.000 Flüchtlinge in der Bundesrepublik aufnehmen, 170.000 davon in NordrheinWestfalen. Dank des beschleunigten Verfahrens, das vom Bund beschlossen wurde, können wir das auch umsetzen.

Wir haben vor allen Dingen mit dem Zweiten Nachtragshaushalt bereits nachgesteuert. Wir haben eine immense Anzahl von zusätzlichen Stellen bei den Bezirksregierungen geschaffen. Ich will nur noch einmal die Zahlen nennen: Über 3.000 LehrerInnenstellen werden jetzt geschaffen, 250 Stellen für

Polizeianwärter, 37 Stellen bei der Justiz. Das Haushaltsvolumen beträgt fast 1 Milliarde €; 900 Millionen € ist dieser Nachtrag groß geworden. Als wir angefangen haben, darüber zu beraten, lagen wir noch bei Größenordnungen von etwa der Hälfte.

Rund 152 Millionen € alleine an zusätzlichen Ausgaben planen wir in diesem Haushalt für den Ausbau der Unterbringungskapazitäten, um eine ausreichende Zahl an Unterkunftsplätzen bereitzustellen. Insgesamt sollen es bis zu 50.000 Unterbringungsplätze werden; derzeit insbesondere Notunterkunftsplätze. Aufgrund der erheblichen Unwägbarkeiten bei den weiteren Planungen sind in den Mehrausgaben auch Verstärkungsmittel in Höhe von 100 Millionen € enthalten.

Ob das reichen wird, werden wir sehen. Für dieses Jahr wird es gehen. Wir werden in den Haushaltsberatungen 2016 noch über eine Ergänzungsvorlage reden. Ich möchte noch einmal festhalten, dass wir hier in dem beschleunigten Verfahren gemeinsam vorgehen. Ich hoffe, dass diese Mittel schnell ankommen und dass es bei denjenigen, die sich jetzt auf die Stellen bewerben, alles reibungslos funktioniert. Kurz vor den Herbstferien können wir an dieser Stelle jedenfalls sagen: Das, was wir im Moment tun konnten, haben wir getan; und dazu dient dieser Nachtrag. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Abel. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal ist es so: Bestimmte Mehrausgaben sind ungeplant, aber dennoch unabweisbar. Da wir natürlich eine konstruktive Opposition sind und stets differenziert die Initiativen dieser Landesregierung beurteilen, stellen wir uns auch einer Beschlussfassung nicht in den Weg, die notwendig ist, um kommunale Belastungen zu lindern, Bundesmittel in Empfang zu nehmen und diese an Kommunen weiterzuleiten.

(Beifall von der FDP)

Gleichwohl sind Fragezeichen zum Umgang mit den Flüchtlingsströmen und deren Finanzierung angebracht, die hier im Rahmen einer offenen Debatte auch sachgerecht angesprochen werden müssen. Der Bund erstattet zukünftig rund 8.000 € je Asylbewerber jährlich im Wege einer Spitzabrechnung für die tatsächliche Aufenthaltsdauer. Das Land vergütet nur rund 7.500 € bei seiner Pauschalabrechnung mit einem Stichtag zum 1. Januar eines jeweiligen Jahres. Während des Jahres hinzukommende Flüchtlinge werden also erst im Folgejahr berücksichtigt.

(Heike Gebhard [SPD]: 2016 beraten wir spä- ter!)

Die Bundesgelder werden also nicht vollständig weitergegeben. Die kommunalen Spitzenverbände halten übrigens eher einen Verrechnungssatz von 12.000 € für angemessen. Auch das zeigt, welche Lücke sich je nach kommunaler Kostenkonstellation hier ergibt.

Nordrhein-westfälische Kommunen werden also weiter stark leiden müssen unter dem rasanten Anstieg der Migration. Die FDP-Landtagsfraktion schlägt hier eine quartalsweise Neuberechnung und eine zeitnahe Erstattung auf Basis der tatsächlichen Flüchtlingszahlen vor.

Viele weitere ungeklärte Probleme bereiten den Kommunen Sorge, wie die explodierenden Kosten für die Inobhutnahme allein reisender Minderjähriger oder der unzureichende Härtefallfonds bei den Krankheitskosten, der Erstattungen vonseiten des Landes eben erst oberhalb eines Schwellenwertes von 70.000 € vorsieht. Darunter sind allein die Kommunen im Obligo.

Ministerpräsidentin Kraft hat Optimismus geäußert, dass die Verfahren nun beschleunigt würden. Das ist wichtig. Das würden auch wir uns wünschen, damit einerseits tatsächlich asylberechtigte menschliche Schicksale von politischer Verfolgung schneller integriert werden können und andererseits eine zügigere Abschiebung der Armutsflüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern erfolgen kann.

Ebenso wie einerseits die bessere und schnellere Integration dauerhaft Aufenthaltsberechtigter absolut notwendig ist, ist es umgekehrt auch eine zentrale Verantwortung des Landes, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber umgehend zu vollziehen.

Haushalterisch ist eindeutig zu kritisieren, dass durch Migration bedingte dauerhafte Kostenstrukturen aufgebaut werden, ohne an anderer Stelle vonseiten der Landesregierung im Haushalt etwas einzusparen. Einmal mehr verteilt der Finanzminister einfach das Geld des Bundes und immer neue Rekordhöhen von Steuermehreinnahmen, die teilweise aus Mehrbelastungen wie der kalten Progression oder eigenen Steuererhöhungen des Landes wie der Verdoppelung der Grunderwerbsteuer resultieren.

Einsparbemühungen werden wieder einmal nirgendwo unternommen. Der Haushaltsausgleich wird daher scheitern, sobald die Bestbedingungen beendet sind und sich wieder auf ein Normalmaß hinbewegen.

Mehrere Jahre haushaltspolitisch idealer Rahmenbedingungen sind daher leider nicht für strukturelle Verbesserungen in unserem Land NordrheinWestfalen genutzt worden.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Dieses Vorgehen wird sich für zukünftige Haushalte rächen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Die Steuermehreinnahmen betragen seit dem Amtsantritt von Rot-Grün – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –, also in der Zeitspanne 2010 bis zu Ihrem neuen Haushaltsentwurf für 2016, gigantische 12,5 Milliarden € bezogen auf einen Ausgangswert des Jahres 2010 von 38 Milliarden €. Sie haben also heute rund ein Drittel Ihrer ursprünglichen Einnahmebasis mehr.

Im Vergleich zu 12,5 Milliarden € Mehreinnahmen sinkt die Neuverschuldung aber nur um 3,5 Milliarden €. Das heißt: Über 70 % Ihrer Steuermehreinnahmen werden von Ihnen konsumiert, und der Schuldenberg wächst deshalb weiter beständig an. Das kritisieren wir.

Mit diesem Nachtragshaushalt realisiert die Landesregierung an einer Stelle aktuell das, was die FDPLandtagsfraktion seit Längerem fordert, nämlich angesichts stetig wachsender Aufgaben und Herausforderungen für die Polizei nicht gerade dort auch noch Stellen abzubauen. Denn wenn hier nicht gehandelt wird, werden zukünftig die Altersabgänge ansonsten die Ausbildungskapazitäten überschreiten.

In der Tendenz ist die Ansatzerhöhung also richtig. Sie ist aber nicht nachhaltig, nicht dauerhaft und nicht planungssicher nach dem, was Sie als Landesregierung bislang vorgelegt haben.

Dabei ist die Situation bei der Kriminalität und der polizeilichen Arbeitsbelastung so, wie wir das verschiedentlich hier in den letzten Wochen und Monaten diskutiert haben, nämlich geprägt von zahlreichen Herausforderungen. Wie gegenwärtig Kriminalität in unserem Alltag heute in Nordrhein-Westfalen leider ist, hat auch Innenminister Jäger persönlich am eigenen Leib erfahren dürfen. Gerade haben Sie aufgrund eines Fahrraddiebstahls Anzeige erstattet, und unlängst wurde Ihnen vor großem Publikum trotz Personenschutz das Handy entwendet.

Infolge von Krankenstand, faktischer Nichtbesetzung von Planstellen durch Teilzeit und Elternzeit, Abordnungen und Auslandseinsätzen sowie Verwendungseinschränkungen sprechen die eigenen Experten des Innenministers von einer gravierenden dauerhaften Schwächung des Personalkörpers um bis zu 25 %, welche mit dem Bestand bei gleichen Aufgaben und gleicher Arbeitsorganisation nicht kompensierbar ist.

Die derzeitige Polizeidichte in Nordrhein-Westfalen bewegt sich danach für ein Flächenland mit ausgeprägten Ballungs- und Ballungsrandzonen im Ländervergleich auf einem nicht mehr zu unterschreitenden, niedrigen Niveau an drittletzter Stelle bundesweit. Das sagen jedenfalls, Herr Innenminister, Ihre eigenen Experten, die dafür auch Kennziffern bilden.

Zweimal bedurfte es eines Nachtragshaushalts im vereinfachten Verfahren, um die Polizeianwärterstellen einmalig etwas zu erhöhen. Im Februar ging es um die Kompensation von 385 Polizeibeamten zur Terrorabwehr, die aus den Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen abgezogen wurden.

Nun soll ein dritter Nachtragshaushalt erneut nur Flickschusterei mittels einmaliger Erhöhung betreiben. Wir als FDP-Landtagsfraktion fordern eindringlich eine notwendige strukturelle, planmäßige Erhöhung der Polizeianwärterzahlen zur Kompensation der Altersabgänge.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Wer vor dem Hintergrund der enormen Flüchtlingszahlen – in Nordrhein-Westfalen sind es bislang über 150.000 Menschen, 200.000 sind prognostiziert – glaubt, die Zahl der in Nordrhein-Westfalen wohnenden Menschen werde in den nächsten Jahren schrumpfen, ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Es gibt deshalb sicherlich keine demografische Rendite, also keine Möglichkeit zum Personalabbau. Wer das anders sieht, lebt wohl nicht in der Wirklichkeit.

Die Dichteziffer, die wir an dieser Stelle für die polizeiliche Arbeit haben, aus dem Jahr 2013 beträgt 1:438. Man muss rund 400 zusätzliche Beamte einstellen, um die auch zukünftig bei der nun deutlich größer gewordenen Bevölkerung aufrechterhalten zu können.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.

Herr Präsident, ich komme zu meiner letzten Bemerkung zum Abschluss. Zusammenfassend ist festzustellen:

Die heutigen Beschlüsse sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu kurz gesprungen für eine dauerhafte und planungssichere Lösung. Rot-Grün muss an vielen Stellen nachbessern, damit vor Ort in den Kommunen kein Chaos herrscht und diese endlich nach einer grundlegenden Aufgabenkritik einen Bürokratieabbau betreiben, damit die richtige Prioritätensetzung bei öffentlichen Aufgaben in der Haushaltspolitik erfolgt…

Jetzt ist Ihre Redezeit über eine Minute überzogen.

…und der Haushalt nicht dauerhaft überfordert wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion der Piraten spricht nun der Kollege Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim am Stream! Es bleibt bezüglich des Dritten Nachtragshaushaltes die Frage im Raum: Warum erst jetzt? Bis heute gibt es leider auch kein Bekenntnis zur späten Einbringung. Es war nämlich bereits spätestens Mitte August angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen absehbar, dass die Mittel nicht reichen.

Der Finanzminister hat vor gut einem Monat an diesem Pult stehend ausgeführt, dass man angesichts der Zahl von 800.000, die für das Jahr 2015 prognostiziert war, bundesweit von 10 Milliarden € Kosten ausgeht. Er hat diese Rechnung auf der Annahme basierend vorgenommen, dass 12.500 € Kosten pro Kopf in Rede stehen.