Vor diesem Hintergrund nochmals meine Aufforderung: Lassen Sie uns die Selbstverzwergung der Kommunalpolitik beenden. Lassen Sie uns mit Selbstvertrauen da herangehen. Lassen Sie uns durchaus mit dem Wunsch auftreten, hier mitgestalten zu wollen. Und lassen Sie uns heute einen Beitrag dazu liefern, dass das etwas attraktiver wird. – Vielen Dank.
Herr Vorsitzender! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir schließen mit diesem heutigen Entschließungsantrag eine 18-monatige Arbeit ab. Ich möchte erst einmal all denjenigen danken, die an dieser Arbeit innerhalb der Kommission selbst beteiligt waren. Das betrifft zum einen die Vertreter aus den Fraktionen, zum anderen die Vertreter aus den kommunalpolitischen Vereinigungen, zum Dritten die Vertreter aus den kommunalen Spitzenverbänden und selbstverständlich auch die Mitarbeiter aus den einzelnen Fachgebieten.
Ich glaube, dass wir in der Summe ein gutes Ergebnis erreicht haben. Das wird auch deutlich, wenn wir uns den Entschließungsantrag ansehen, der beit – von den Fraktionen der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP – getragen wird. Auf die Piraten gehe ich gleich noch ein.
Ich sage das auch deshalb, weil nicht alle Empfehlungen eins zu eins Gegenstand des Entschließungsantrages sind. Ich denke hier an die Frage der Mindestfraktionsgrößen. Es wird aber deutlich, dass es in diesem Zusammenhang bezogen auf das Gesamtarbeitsergebnis sehr wohl einen Konsens gibt.
Ohne Zweifel gibt es einen Handlungsbedarf. Herr Nettelstroth, Sie haben das gerade aufgezeigt. Ich will das einmal an einem kleinen Beispiel, an dem einer berufstätigen Ratsfrau, deutlich machen, die alleinerziehend ist und einen neunjährigen Sohn hat. Ihre Arbeitszeit geht von 7:30 Uhr bis 16 Uhr, Kernarbeitszeit ist von 9 bis 15 Uhr. Sie hat eine Anfahrtszeit von 30 Minuten bis zum Rathaus.
Wenn man sich erstens die entsprechenden Satzungen ansieht, stellt man fest, dass der Arbeitszeitausfall in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16 Uhr nicht finanziert wird. Warum? Es gilt die Kernarbeitszeit. Die Konsequenz ist, dass die Frau tatsächlich einen entsprechenden Verdienstausfall hinnehmen muss.
auch um die Kinderbetreuung kümmern. Der Sohn ist neun Jahre alt. In Mülheim hat man nur dann Anspruch auf Kinderbetreuungskosten, wenn das Kind nicht älter als acht Jahre ist. Das heißt, er würde dort von vornherein herausfallen. In der Gemeinde Holzwickede beispielsweise greift die Regelung bis zum Alter von elf Jahren. In Mülheim werden Kinderbetreuungskosten in Höhe von 7 € pro Stunde zugestanden. In Holzwickede sind es 8 €.
Wenn man beispielsweise eine Studentin oder einen Studenten ansprechen und um entsprechende Hilfestellung bitten würde, dann bekommt man folgende Antwort: Mit 15 € bist du dabei, aber nicht mit 7 oder 8 €. Bittet man eine pädagogische Kraft um Hilfe, ist man bei 20 € oder 25 €.
Anders formuliert: Die gute Frau, die sich politisch ehrenamtlich engagiert, zahlt wirklich drauf. Das wollen wir ändern. Wir haben das in der Ehrenamtskommission auch in weiten Bereichen des Berichtes deutlich gemacht. Das ist ein Auftakt, den wir hier im Rahmen des Entschließungsantrages aufgreifen.
Ich komme zu dem von den Piraten vorgelegten Entschließungsantrag. Herr Herrmann, Sie beschreiben diesen Antrag mit der Formulierung „Das Füllhorn wird über einzelne Ratsmitglieder ausgeschüttet“. – Wenn ich mir vor Augen führe, dass Sie landauf, landab technische Fraktionen mit anderen Gruppierungen gebildet haben – mit der Zielsetzung, über eine entsprechende Fraktion Zuwendungen der öffentlichen Hand, sprich: der Kommune, zu erhalten –, kann ich nur sagen: Sie predigen Wasser, in Wirklichkeit trinken Sie Wein.
Wir reden hier nicht von 200 € zusätzlicher Aufwandentschädigung für einen Ausschussvorsitzenden in einer Gemeinde bis 150.000 Einwohner. In meiner Gemeinde mit mehr als 450.000 Einwohner sind es 306 €. Dann reden wir über mehrere 10.000 €, die Ihnen in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden.
Selbstverständlich nehmen Sie auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vom 19. Juni 2013 nicht zur Kenntnis, in dem unter anderem ausgeführt wurde, dass, „Fraktionsgemeinschaft“ voraussetzt, bereits ein gleichgerichtetes Wirken auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung vorliegt. Das ist nur dann glaubhaft, wenn es seinen sichtbaren praktischen Ausdruck gefunden hat.
Selbst die Rechtsprechung sagt also in diesem Zusammenhang, dass das so normalerweise nicht geht. Insofern ist es schon verwunderlich, dass Fraktionsgemeinschaften, wie sie in der Vergangenheit gebildet worden sind, von den Beteiligten dann auch genehmigt worden sind.
Mit Ihrem Antrag schüren Sie Sozialneid, Sie bedienen sich eines populistischen Vokabulars, und Sie erweisen dem politischen Ehrenamt letztendlich einen Bärendienst. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Tagesordnungspunkt lässt mich ein bisschen an mein altes röhrendes Faxgerät mit Thermopapierrolle erinnern. – Keine Sorge, Lisa Steinmann, damit will ich jetzt nicht die Arbeit der Kommission beschreiben. Er erinnert mich an das erste Dokument, das ich auf Thermopapier gefaxt bekam. Das war der Schnoor-Erlass, der bis heute in vielen vergilbten Aktenordnern gut gehütet wird, die Minibibel für Fraktionsvorsitzende in Räten und Kreistagen, bis heute gültig. Nun wird er modernen Zeiten angepasst.
Den Anstoß zur Bearbeitung des Erlasses über Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen gab unser – so nenne ich es mal – farbenübergreifendes Projekt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ehrenamtlicher Kommunalpolitiker. Die Kommission hat diese Dinge in den letzten 18 Monaten erörtert und Verbesserungen geprüft bzw. lässt sie in Zukunft noch prüfen.
Zunächst war es eine Neuauflage der erfolgreichen interfraktionellen Zusammenarbeit in der 14. Wahlperiode, welche auch in ein gemeinsames Gesetz mündete. Wichtig war diesmal einerseits die Einbeziehung der Perspektiven der Betroffenen durch die Mitwirkung der kommunalpolitischen Vereinigungen, andererseits der Perspektiven der Verwaltung durch die Anwesenheit der kommunalen Spitzenverbände. Auch das Innenministerium stand uns mit seinen Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite.
Positiv waren die Abkoppelung vom parteipolitischen Alltagsgeschäft und eine über weite Zeiträume sehr sachorientierte Zusammenarbeit. Das Ergebnis ist eine respektable Anzahl gemeinschaftlicher Verbesserungsvorschläge zur zeitnahen Umsetzung; die begrüßenswerten Regelungen im Detail wurden ja bereits gewürdigt und genannt.
Mir war beispielsweise ein Punkt wichtig, den ich deswegen noch einmal unterstreichen möchte: die gebotene Gleichstellung der Aufwandsentschädigung für Regionalräte mit der für Landschaftsverbände und den RVR. Wichtig ist sicherlich auch die Beauftragung der Landesregierung, eine Expertise zu der Fortentwicklungsmöglichkeit der Freistellungsregelung für flexible Arbeitszeitmodelle einzu
Aber wo Licht ist, war auch immer ein wenig Schatten, und den blauen Himmel trüben zumindest kleinere dunkle Wolken. Denn ich musste schon feststellen, dass auf den letzten Metern der sonst konsensorientierten Zusammenarbeit von interessierter Seite versucht wurde, zur Durchsetzung – ich nenne es mal so – parteistrategischer Vorteile, die Arbeit von Ehrenamtlern von Minderheiten zu erschweren. Konkret geht es um den Versuch, den auch Herr Krüger gerade nannte, die Mindestgrößen von Fraktionen heraufzusetzen. Nach Intervention unter anderem der FDP konnte dies in letzter Minute abgewehrt werden. Ansonsten hätte es, glaube ich, heute kein gemeinschaftliches Ergebnis gegeben und dann sicherlich auch keinen fraktionsübergreifenden Antrag.
Dass nun trotz gefundener Einigung just am selben Plenartag ein Gesetzentwurf zur Einführung kommunaler Sperrklauseln eingebracht wurde, ist sicherlich kein Versehen und auch kein Zufall. Alles in allem hat die Vertrauensbasis für Gemein
durch diese Ereignisse schon einen gewissen Schaden genommen. Ob es vor diesem Hintergrund in Zukunft eine weitere Ehrenamtskommission aller Fraktionen geben wird, ist, glaube ich, nicht ganz sicher.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Nückel, vielen Dank, dass Sie noch einmal ein bisschen die Stimmungslage dargestellt haben. Beim Thema „Mindestgröße“ zum Beispiel haben wir auch im Ausschuss mit einer Stimme gesprochen.
Liebe Abgeordnete der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU, bei der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs zum kommunalen Demokratieabbau heute Mittag hatten Sie nach meinem Eindruck keinen leichten Stand; irgendwie fehlten da die Argumente. Jetzt kommen Sie mit einem Antrag, der sich zunächst auch wieder richtig und wichtig liest, besonders in der ersten Zeile:
unserer Demokratie. Auch die Einschätzung, dass die Anforderungen an die Freizeitpolitiker steigen, teilen wir Piraten. Die Aufgaben werden zeitintensiver, komplexer und schwieriger. Die Überwachung und Kontrolle der gesamten Verwaltung ist für Politiker im Ehrenamt fast nicht mehr zu leisten.
Obwohl wir von der gleichen Ausgangslage und der gleichen Problembeschreibung ausgehen, kommen wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu unterschiedlichen Positionen. Wir Piraten sind der Auffassung, dass sich die steigenden Anforderungen und die immer komplexer werdenden Verfahren nicht einfach mit einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung erledigen. Hier braucht es strukturelle Reformen, Entbürokratisierung und weitere Verbesserungen. Es geht eben nicht darum, nur die Vorsitzenden zu stärken.
Nur weil Fraktionsvorsitzende nach Ihren Plänen in Zukunft mehr Geld in der Tasche haben, vergrößert sich nicht die kostbare Freizeit aller kommunalen Ehrenamtler.
Ihre Vorschläge, große Fraktionen der großen Parteien sowie Ausschussvorsitzende mit mehr Geld auszustatten, werden die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt insgesamt nicht verbessern. Mehr Geld ist nicht das richtige Argument für die Stärkung des kommunalen Ehrenamts.
Fraktionsvorsitzenden und die zusätzliche einfache Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden in den Räten, Kreistagen und Landschaftsversammlungen lehnen wir Piraten ab. Das bringen wir mit unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck.
Aber neben den finanziellen Aspekten haben wir in der Arbeitsgruppe auch über andere Themen gesprochen, etwa das Livestreaming. Die Prüfung, ob die Rechtsgrundlagen für Livestreams aus kommunalen Gremien präzisiert werden sollen, ist ein guter Anfang. Wir müssen den Kommunen, die dies möchten, durch klare Regelungen Rechtssicherheit verschaffen. Das haben Sie in Ihren Antrag aufgenommen, und das begrüßen wir ausdrücklich.
Wir Piraten finden es wichtig, dass Zugangsbarrieren zu Ratssitzungen abgebaut werden. Eine Saalöffentlichkeit – also: wer Zeit hat, kann kommen – reicht heute nicht mehr aus. Wir haben das Wissen und die Technologie, dass wir Menschen das zeitversetzte Verfolgen von Ratssitzungen ermöglichen können, so wie wir es auch hier im Plenum praktizieren.
Die Transparenz der kommunalen Vertretungen in Form von offenen Ratsinformationssystemen und weitere Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger müssen ebenfalls noch intensiver umgesetzt werden.
Deshalb begrüßen wir auch, dass unser Fazit, die Entwicklung und Stärkung des kommunalen Ehrenamts als Daueraufgabe wahrzunehmen, es in Ihren Antrag geschafft hat. Trotzdem werden wir Ihren Antrag ablehnen und werben dafür, unseren Entschließungsantrag anzunehmen.
Einen Satz habe ich aber noch in Richtung der Fraktionen, die heute Morgen den Antrag eingebracht haben. Ihr Vorhaben, die insgesamt steigenden Anforderungen an die kommunalen Ehrenamtler auch mit der steigenden Anzahl kommunaler Fraktionen und Gruppen zu begründen, muss scheitern. Ein Kommunalparlament muss den Wählerwillen abbilden. Wählerstimmen zu ignorieren und wegzuwerfen, darf kein Vorschlag sein, der im Haus Beifall findet. – Danke für die Aufmerksamkeit.