Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Ministerin Kampmann! Liebe Christina, auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu dem neuen Amt! Viel Glück bei der Ausübung!
Eine persönliche Bemerkung sei mir gestattet: Es ist schon eine besondere Freude für mich, dass wir heute zu demselben Tagesordnungspunkt reden, wo wir doch nicht nur aus derselben Stadt kommen, sondern auch noch einem Ortsverein angehören.
Die Fraktion der Piraten möchte mit ihrem Antrag eine NRW-eigene Regelung für eine gerechte Übergangslösung unter der Berücksichtigung des Datums der Antragstellung zur Gleichbehandlung aller Antragstellenden erreichen. Die Forderung der Piraten ist unter einem gewissen Gerechtigkeitsgesichtspunkt nachvollziehbar, obwohl ich die Logik schwer nachvollziehen kann, sich auf der einen Seite gegen das Betreuungsgeld auszusprechen und auf der anderen Seite mit diesem Antrag eine ProHaltung einzunehmen. Diese Forderung ist jedoch nach gültiger Rechtslage nicht umsetzbar.
Ein Blick auf die Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend schafft eindeutige Klarheit. Dort ist zu lesen, welche Familien noch Betreuungsgeld erhalten, also welche Familien umfassenden Vertrauensschutz gewährt bekommen.
Familien, die einen Antrag gestellt haben, bei dem der Bewilligungszeitraum in der Zukunft lag oder liegt, erhalten Betreuungsgeld für die Dauer der Bewilligung. Für Familien, die nach dem 21. Juli 2015 einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, entscheidet im Einzelfall eine Prüfung, ob Vertrauensschutz gewährleistet ist, also ob Betreuungsgeld noch ausgezahlt werden kann – so die Mitteilung des zuständigen Bundesministeriums. Seit dem 21. Juli 2015 werden keine Bewilligungsbescheide mehr erlassen.
Um es noch einmal ganz deutlich herauszustellen: Es gilt nicht das Datum der Antragstellung, sondern das Datum der Bewilligung des Betreuungsbescheides.
Nach meiner Kenntnis hat sich das Land NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern um eine weiter gehende Regelung bemüht. Dem ist das Bundesministerium jedoch nicht gefolgt. So haben die Länder – auch Nordrhein-Westfalen – die geltende Rechtsprechung an die Betreuungsgeldstellen weiterzugeben, die dann die entsprechenden Anträge so beantworten.
Da das Bundesministerium den Ländern und Kommunen übergeordnet ist, kann es in NordrheinWestfalen keinen Sonderweg geben. Im Übrigen bergen Fristen auch immer einen gewissen Grad an Ungerechtigkeit. Das liegt in der Natur der Sache und ist für die Betroffenen bitter, aber leider nicht zu ändern.
Die Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Einer rechtswidrigen Beschlussfassung der Antragsforderung wird meine Fraktion nicht folgen. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einen Widerspruch aufgrund dieses Antrags herbeizureden, finde ich nicht redlich. Das ist der Versuch, vom Thema abzulenken. Eines hat der Antrag der Piraten doch erkannt: Er ist lösungsorientiert. – Dazu komme ich gleich noch.
Daher werden wir uns enthalten. Die Vorbemerkungen passen uns natürlich nicht, Herr Düngel. Aber in der Analyse und den Forderungen haben Sie uns 100%ig an Ihrer Seite.
Der Piratenantrag verweist auf den Vertrauensschutz. Bei dieser Landesregierung – das haben wir in den letzten Jahren mehrmals gemerkt – ist der Vertrauensschutz nicht hoch gestellt.
Meine Damen und Herren, das Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung. Davon profitieren in Nordrhein-Westfalen 110.000 Familien. Es ist eine gute Leistung. Ich gönne diesen Familien dieses Betreuungsgeld, weil sich ihre finanzielle Situation dadurch verbessern kann.
Meine Damen und Herren, 10.000 Familien sind davon betroffen, weil man in Nordrhein-Westfalen nicht in der Lage ist, eine gerechte Lösung herbeizuführen. Herr Düngel hat es ausgeführt. Wir brauchen Gerechtigkeit in dieser Sache. Es kann nicht angehen, dass in einigen Teilen und in einigen Ämtern wegen der etwas verzögerten Bearbeitung – ich will das einmal höflich ausdrücken – Familien Nachteile erleiden.
Daher glauben wir schon, dass die Punkte II und III vollkommen berechtigt sind. Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung das im Sinne des Piratenantrags auch inhaltlich unterstützen würde. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite ganz herzlichen Glückwunsch an die neue Frau Ministerin Kampmann! Ich freue mich, dass Sie Ihr neues Amt heute antreten. Ich wünsche Ihnen ganz viel Glück und Erfolg. Auf gute Zusammenarbeit!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es einmal sehr klar zu sagen – ich glaube, das ist keine Überraschung –: Wir Grüne – ich denke, für die SPDFraktion gilt das auch – sind sehr froh, dass das Betreuungsgeld weg ist.
Ich will noch einmal festhalten: Das war eine der unsinnigsten Leistungen, für die jemals Steuergelder ausgegeben wurden. Wer finanzielle Anreize setzt, um Kindern die Bildungseinrichtung Kita vorzuenthalten, hat weder die gesellschaftlichen Herausforderungen noch den Wert frühkindlicher Bildung verstanden. Deshalb sind wir froh, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Bildungsverhinderungsgeld einen Riegel vorgeschoben hat.
Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass das Betreuungsgeld nicht das erste Projekt der CSU ist, welches das Bundesverfassungsgericht gestoppt hat. Mit der Maut sah es genauso aus. Es zeigt sich: Diese Partei schert sich nicht um verfassungsfeste Gesetze,
sondern geht mit dem Kopf durch die Wand, wenn es ihr hilft, ihre konservative Klientel zufriedenzustellen.
Meine Damen und Herren, ausbaden müssen es dann – das ist richtig an diesem Antrag der Piraten; das ist richtig in der Problembeschreibung – die Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihrer persönlichen Lebensplanung auf diese Geldleistung eingestellt haben. Aber da zeigt sich das unprofessionelle Handling dieser CSU/CDU. Es war ja absehbar, dass das nicht verfassungsfest sein wird.
Natürlich hätte man bundesseitig eine Übergangsregelung für eine gewisse Zeit einführen können. Die Bundesregierung hat sich dagegen entschieden. Es ist nicht an uns als Ländern, da jetzt den Ausfallbürgen zu machen. Wir leiten das Betreuungsgeld bis jetzt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung weiter. Insofern haben wir die Entscheidungen, die in Berlin getroffen wurden, zu respektieren.
Aber eines ist mir noch wichtig, meine Damen und Herren: das, was wir in der vorletzten Debatte SPDseitig angesprochen haben. Auch ich habe es angesprochen – damals als Appell, weil Herr Schäuble sich seinerzeit schlicht geweigert hat, das Geld, das im Haushalt über das Betreuungsgeld bereits für Familien und Kinder reserviert war, weiter über die Länder den Kindertageseinrichtungen und der frühkindlichen Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Das ist jetzt gelungen, aber nur auf massiven Druck der Bundesländer innerhalb der Kompromisse um die Asylgesetzgebung. Das ist noch mal wichtig zu sagen. Ich bin froh, dass wir als Länder dieses Geld zur Verfügung haben.
Von Herrn Laschet konnte man gestern hören, dass er sich Sorgen darüber macht, ob wir das Geld dann tatsächlich für die frühkindliche Bildung zur Verfügung stellen. Ich kann nochmals betonen: Wir werden nicht so handeln, wie das damals die schwarz-gelbe Landesregierung unter Familienminister Laschet getan hat. Sie hat schamlos die Gelder aus dem Krippengeldgipfel in den eigenen Haushalt eingesackt und ist dann vor dem Landesverfassungsgericht unterlegen. Als Nachfolgeregierung mussten wir 1,7 Milliarden €
So seid ihr mit den Kommunen umgegangen! Wir werden nicht so mit dem Bundesgeld umgehen. Wir werden es in den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Da ist es notwendig. Das ist der richtige Schritt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fangen wir mit den guten Nachrichten an: Das Betreuungsgeld ist tot. Das hat im Großen und Ganzen jeder verstanden – bis auf die CSU.
Wir haben als FDP immer gesagt: Wir wollen nicht, dass Familien vor die schwierige Abwägung zwischen finanzieller Zuwendung und Förderung ihrer Kinder gestellt werden. Das Betreuungsgeld setzt gerade für bildungsferne Familien und für Familien mit Migrationshintergrund, deren Kinder in besonderer Weise von einer Förderung in der Kita profitieren würden, diesen falschen Anreiz.
Auch wenn das Betreuungsgeld nur aus formalen Gründen gekippt wurde, können wir diesen ideologischen Streit jetzt endlich beenden. Das sollte man eigentlich meinen. Aber die Piraten fordern in ihrem Antrag eine Verlängerung der Galgenfrist für das Betreuungsgeld. Dabei haben die Piraten in den bisherigen Debatten in diesem Haus stets betont, dass sie für die Abschaffung des Betreuungsgelds sind.
Ausgerechnet diese Piraten-Landtagsfraktion plädiert nun also dafür, dass die Familien, die bereits einen Fuß auf den größten Irrweg in der Geschichte der Bundesrepublik in der Familienpolitik gesetzt haben,