Protokoll der Sitzung vom 01.10.2015

diesen doch bitte zu Ende gehen. Das passt vorne und hinten nicht zusammen.

(Beifall von Gordan Dudas [SPD])

Die Motive der Piraten sind dabei verständlich. So wie sie erhalten derzeit alle Fraktionen Zuschriften, in denen sich über die besondere Härte des plötzlich gekippten Betreuungsgeldes beschwert wird, weil die eigentliche Lebensplanung darauf ausgerichtet war. Das ist zweifelsohne eine belastende Situation für die betroffenen Familien, weil dieses Geld auf der Habenseite fest eingeplant war.

Dass die Piraten der Forderung nach Anerkennung der bis zum 21. Juli 2015 eingereichten Anträge nachkommen wollen, zeugt allerdings leider von wenig Rückgrat. Wir Freien Demokraten sind der Meinung: Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, und es gut, dass es nicht mehr bezogen werden kann.

Allerdings kam das Ende des Betreuungsgeldes nicht so unverhofft, wie oftmals getan wird. Dass es gekippt werden könnte, hat sich bereits in der mündlichen Verhandlung im April angedeutet. Insofern hätte man den Eltern schon frühzeitiger die rechtlichen Folgen eines möglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts kommunizieren müssen.

Außerdem müssen diese rechtlichen Folgen endlich auch den Piraten klargemacht werden. Es gibt durch das Urteil keinerlei rechtliche Grundlage mehr, auf der die Anträge, die vor dem 21. Juli 2015 gestellt wurden, bewilligt werden könnten. Ihr Antrag kann also, selbst wenn man es ernsthaft wollte, nicht umgesetzt werden.

Außerdem verkennen Sie, dass Sie damit nur die nächste gefühlte Ungerechtigkeit schaffen würden. Selbstverständlich haben auch die Eltern, deren Kinder erst kürzlich den 15. Lebensmonat vollendet haben, das Betreuungsgeld fest eingeplant, also beispielsweise weder die Rückkehr aus der Elternzeit beantragt noch einen Kindergartenplatz gesucht. Können Sie da wirklich zwischen den Situationen, in denen die jeweiligen Familien sich befinden, unterscheiden?

Frau Ministerin, wie Sie sehen, stehen viele Eltern in Nordrhein-Westfalen plötzlich unvermittelt vor einer anderen Lebensplanung. Gerade der letzte Punkt wird für Sie ein erster Prüfstein sein. Die betroffenen Eltern stehen jetzt vor der Frage, ob sie ihr Kind nun nicht doch in eine Kindertagesbetreuung geben möchten.

Die unterjährige Unterbringung in Nordrhein

Westfalen ist jedoch nach wie vor sehr bürokratisch. Zum Wohle dieser Kinder wäre es wünschenswert, wenn schnell Lösungen gefunden und eine unkomplizierte unterjährige Aufnahme ermöglicht würde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Kampmann das Wort. Bitte schön.

Christina Kampmann, Ministerin Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann es eigent

lich gar nicht oft genug sagen: Es ist gut, dass das Betreuungsgeld endlich vom Tisch ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Denn es schafft keine Perspektiven für Kinder und Familien und hält vor allem diejenigen Kinder von frühkindlicher Bildung fern, die diese am meisten gebrauchen könnten.

Wir brauchen keine falschen Anreize, die Kinder davon abhalten, in die Kita zu gehen, und die Eltern davon abhalten, arbeiten zu gehen. Was wir stattdessen brauchen, sind gute Kitas, die Kindern das bieten, was sie von Anfang an haben müssen, nämlich Chancengleichheit – unabhängig davon, woher sie kommen und welchen familiären Hintergrund sie haben.

Es ist auch gut, dass Ländern und Kommunen dieses Geld in Zukunft zukommen wird, um in die Kindertagesbetreuung zu investieren.

Beim aktuellen Ifo-Bildungsbarometer hat eine deutliche Mehrheit der Deutschen das Betreuungsgeld negativ bewertet. Es gibt bei aktuellen Umfragen auch eine ganz klare Mehrheit dafür, das nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts freigewordene Geld für die Kindertagesbetreuung zu nutzen.

(Zuruf von der CDU: Das stimmt nicht!)

Es ist gut, dass hierfür in der vergangenen Zeit Entscheidungen gegen das Betreuungsgeld und für zusätzliche Investitionen in Kitas getroffen worden sind, die nahe an den Wünschen, an den Bedürfnissen der Kinder und der Familien dran sind.

Die Länder und Kommunen haben das Betreuungsgeld im Rahmen der Bundeauftragsverwaltung wahrgenommen. Sie sind damit an die Weisungen des Bundes gebunden – und das gilt auch für die Behandlung der noch nicht beschiedenen Betreuungsgeldanträge, liebe Piraten.

Die Betreuungsgeldanträge in den Kreisen und kreisfreien Städten sind in aller Regel zügig bearbeitet worden. Dass bei einem in Geltung befindlichen Gesetz in den Behörden auch Anträge vorliegen, über die noch nicht entschieden worden ist, ist unvermeidlich – vor allem wenn man bedenkt, dass nur beim Betreuungsgeld die Antragstellung bereits 15 Monate vor dem Anspruchsbeginn möglich war.

Ich kann die Mütter und Väter trotzdem gut verstehen, die mit dem Betreuungsgeld geplant und sich andere Lösungen beim Übergang erhofft hatten. Nordrhein-Westfalen hat sich deshalb im Sinne der betroffenen Familien mit dem Bund intensiv ins Gespräch begeben, und auch andere Länder haben das getan.

Das Bundesfamilienministerium hat das Ganze daraufhin noch einmal rechtlich geprüft, mit dem Ergebnis: Allgemeiner Vertrauensschutz kann für Eltern gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Ent

scheidung des Bundesverfassungsgerichts entweder bereits Betreuungsgeld erhalten hatten, im laufenden Betreuungsgeldbezug standen oder bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hatten, sodass die Zahlung in nächster Zeit aufgenommen werden sollte. Darüber hinaus sieht der Bund keine Möglichkeit, weitere Anträge auf Betreuungsgeld positiv zu bescheiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich zum Abschluss aber noch sagen: Ich freue mich ganz besonders, meine erste Rede zu dem Thema „Abschaffung des Betreuungsgeldes“ halten zu können – deshalb vielen Dank an die Piraten –; denn für mich stand das Betreuungsgeld von Anfang an für eine Familienpolitik von vorgestern, die so ziemlich allem zuwiderläuft, von dem ich glaube, dass es gut und richtig für Familien in NordrheinWestfalen ist.

Ich wünsche mir deshalb, dass wir das Ende des Betreuungsgelds gleichzeitig als Chance und Neuanfang für eine moderne Familienpolitik von morgen sehen, und ich freue mich, in Zukunft mit Ihnen gemeinsam daran arbeiten zu können. – Danke schön.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ausnahmsweise lasse ich die Beifallsbekundungen auf der Regierungsbank zu. Das ist eigentlich unüblich, in dieser Situation aber nachvollziehbar.

Das war Ihre erste Rede vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen. Dazu möchte ich Ihnen im Namen des gesamten Hohen Hauses herzlich gratulieren. Noch einmal: Herzlich willkommen bei uns im Landtag Nordrhein-Westfalen. – Danke schön.

(Beifall von allen Fraktionen)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Tenhumberg noch einmal um das Wort gebeten, und er bekommt es natürlich auch.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Wenn die Ministerin sagt – was ihr aufgeschrieben worden ist –, dass Vertrauensschutz gewährleistet werden solle, dann können wir dem Antrag unter Punkt II und Punkt III zustimmen, denn nichts anderes fordert der Antrag.

Dann stimmen Sie doch bitte zu: Vertrauensschutz ist – so heißt es in der Rede der Ministerin – gewährleistet. Also, stimmen Sie zu! Genau das formuliert dieser Antrag unter den Punkten II und III. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie können aufgrund der Rede der Frau Ministerin – wenn Sie sie ernst nehmen – diesem Antrag zustimmen.

(Beifall von der CDU - Vereinzelt Beifall von den PIRATEN – Zurufe von der SPD)

Falsch ist ihr allerdings aufgeschrieben worden, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt habe, dieses Geld sei für Kitas zu verwenden. Das hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht gesagt. Das Betreuungsgeld war für Familien gedacht. Die Ministerin will es für die Kitas verwenden, nicht für die Familien.

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh! – Weitere Zu- rufe)

So ist es. Das wollen Sie, denn es ist ohne Zweckbindung. Ich habe den Worten von Frau Asch sehr aufmerksam zugehört. Frau Asch hat gesagt, das Geld werde tatsächlich zweckentsprechend verwendet werden.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich bin mal gespannt. Der Haushaltsplanentwurf, der vorgelegt worden ist, dokumentiert das in keiner Weise. In keiner Weise ist in dem Haushaltsplanentwurf gewährleistet, dass diese Gelder zweckentsprechend für Kinder und Familien verwendet werden. Das ist nicht der Fall.

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE] – Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Das, was Sie hier sagen, und das, was Sie hier tun, sind also wieder mal zwei Paar Schuhe. Wir wollen, dass die Gelder auch zur Förderung von Wahlfreiheit verwendet werden.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Insofern freue ich mich, dass Sie jetzt bei der Abstimmung – weil die Piraten eine direkte Abstimmung gefordert haben – auf Empfehlung der Ministerin diesem Antrag unter den Punkten II und III zustimmen können. Wir freuen uns auf das Abstimmungsergebnis.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Frau Ministerin, Sie sehen, welche Dynamik Ihr Beitrag gleich ausgelöst hat – unter anderem auch in Form einer spontanen weiteren Wortmeldung für die SPD-Fraktion von Frau Kollegin Altenkamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bernhard, du bist wirklich ein alter Schlingel. Das ist wirklich nicht zu fassen. Aber okay, auch ich raufe mich gerne, und deshalb machen wir das einmal so.

Die kleinen Spitzfindigkeiten und Wortklaubereien, die du hier betreibst, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es an der Rechtslage tatsächlich nichts zu deuteln gibt. Es ist ganz eindeutig so, dass

das Thema „Vertrauensschutz“ schon auf der Ebene geregelt worden ist, auf der es zu regeln war: in Form einer Auftragsverwaltung. Insofern verbietet es sich im Augenblick, über eine landeseigene Regelung, so, wie es die Piraten gerne hätten, überhaupt noch einmal nachzudenken. Das ist die Konsequenz.

Jetzt noch einmal zu dem Thema „Betreuungsgeld“: Man könnte sich natürlich auf den Standpunkt stellen, den Bernhard Tenhumberg übrigens hier immer vertreten hat. Deshalb habe ich mich immer gewundert, warum es kaum jemandem aufgefallen ist, wie nah das Münsterland an Bayern liegt. Aber lassen wir das einmal.