Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir jetzt leicht machen: Herr Körfges hat alles gesagt; ich kann mich wieder setzen. Aber ich habe es noch nicht gesagt. Nein, ich möchte ein paar neue Aspekte ansprechen.
In der Tat hat uns das Verfassungsgericht am 6. Juli 1999 einen Auftrag gegeben. Dieser Auftrag lautete: Soweit die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretung gefährdet ist, darf der Gesetzgeber erneut über eine Sperrklausel nachdenken. Wir schreiben jetzt das Jahr 2015. Wir haben drei Kommunalwahlen hinter uns gebracht, und wir konnten – wenn Sie dieses umfangreiche Papier sehr aufmerksam gelesen haben – feststellen, dass sich in dieser Zeit nachhaltig etwas verändert hat, nämlich, dass wir eine Zersplitterung der Parlamentsarbeit vor Ort beobachten. Darauf wollen wir reagieren.
Von daher war der Wunsch der kommunalen Familie nach Wiedereinführung einer Sperrklausel immer groß. Dennoch haben wir uns Zeit gelassen, weil es uns darum ging, zu einer verfassungsmäßigen Lösung zu kommen. Im Rahmen des Kompromisses haben wir uns auf 2,5 % geeinigt. Ich sage ganz offen: Ich denke, dass dies auch in Abstufungen zu den Klauselregelungen mit 5 %, die wir für Landtags- oder Bundestagswahlen haben, eine angemessene Regelung ist. Denn nach wie vor sind kommunale Körperschaften immer noch Selbstverwaltungsorgane und von daher natürlich noch viel näher an den örtlichen Problemen dran.
gen. Auch wenn jetzt nach mir die Piraten sprechen werden – Herr Sommer wird gleich vortragen, dass das alles undemokratisch sei, weil dann einige ausscheiden würden, nämlich all diejenigen, die unter 2,5 % liegen –, sage ich Ihnen, dass wir dabei auch andere Aspekte berücksichtigen müssen.
Das ist die Wahlgleichheit, die Herr Körfges eben auch angesprochen hat. Denn derzeit wird – das ist empirisch festgestellt und hinterlegt worden –, dass ein Mandat zwischen 0,6 % und 2,8 % gewährt. Hinter diesen 0,6 % verbergen sich meistens die Einzelbewerber. Da sind Sie dann bei der Wahlgleichheit und müssen die Frage beantworten: Ist es demokratisch legitim, dass ein solcher Bewerber eine Stimme bekommt, während andere weniger bekommen?
Ich nehme meine Heimatstadt Bielefeld. Wir haben einen Einzelbewerber, der mit 0,9 % in den Rat gewählt wurde. Wenn ich das auf unsere Kollegen aus der CDU-Fraktion vor Ort beziehen würde, so müssten wir statt 20 eigentlich 30 Mandate haben. So sehen Sie, welche Probleme damit verbunden sind.
Aber ich möchte noch auf etwas ganz anderes hinweisen, was ich eigentlich noch für viel, viel wichtiger halte. Hier verweise ich auf Seite 11 der Vorlage, auf der diese Problemlagen insbesondere beschrieben werden. Es geht darum, dass wir zunehmend erleben, dass immer stärker Partikularinteressen wahrgenommen werden.
Wir haben Vereinigungen, die dem Stadtrat angehören, weil sie gegen den Ausbau einer Straße sind. Aber diese müssen sich zukünftig natürlich auch zu sozialen Fragen, städtebaulichen Fragen, Energiefragen und vielen anderen Fragen einbringen und Texte formulieren. Dazu sind die nicht in der Lage. Damit sind sie dann auch ein Stück weit überfordert.
Das führt dazu, lieber Herr Kollege Sommer, dass sie Partner suchen. Deshalb finde ich es interessant – wieder meine Heimatstadt –, dass sich dann der Einzelbewerber – in diesem Fall – von einer Bürgerinitiativengruppe und der Piratenbewerber zusammentun mit dem Argument: Wenn wir eine Gruppe bilden, haben wir andere Möglichkeiten der politischen Teilhabe. – Außerdem gibt es auch ein bisschen mehr Mittel.
Dazu sage ich Ihnen, lieber Herr Sommer und lieber Herr Herrmann: Regen Sie sich nicht auf, organisieren Sie sich dann doch bitte so, dass Sie die 2,5 % vorher anstreben, indem Sie Ihre politische Thematik breiter aufstellen. Sie werden dann einen größeren Erfolg haben, nämlich im Endeffekt daran auch teilhaben zu dürfen.
(Beifall von der CDU – Zuruf von den PIRATEN: Darum geht es doch überhaupt nicht! Nichts verstanden!)
Wenn wir schon dabei sind: Diese Entwicklung der Partikularinteressen steht im Gegensatz zu einer Entwicklung, wie wir sie leider in Bezug auf die Kommunalparlamente hier immer wieder diskutieren und die ich als kommunalpolitischer Sprecher hier natürlich noch einmal aufgreifen muss.
Die finanziellen Spielräume der Gemeinden werden immer geringer. Damit wird die Notwendigkeit immer größer, mit möglichst klaren, politisch gestaltbaren Mehrheiten dauerhafte Entscheidungen zu treffen und durchzuhalten. Die sind teilweise natürlich unpopulär; denn die Zeiten, in denen wir neue Freibäder und neue Hallenbäder beschlossen haben, sind lange dahin. Heute geht es um Schließungsbeschlüsse und um Initiativen dagegen. Und auch die muss man in ein größeres Gesamtgefüge einbinden. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch hierbei die entsprechenden Gruppeninteressen und Einzelbewerber zusammenfinden würden.
Hinzu kommt – das erleben wir auch ständig; die Piraten haben da ja auch etwas weniger kommunalpolitische Erfahrung als all die anderen –, dass man natürlich eine gewisse Kontinuität nur dann sicherstellen kann, wenn man in der Lage ist, darüber zu kommunizieren, abzustimmen und auch eine gewisse persönliche Kontinuität sicherzustellen.
Das ist natürlich bei Einzelbewerbern nicht gegeben. Ich selbst habe es erlebt – ich mache seit 20 Jahren Kommunalpolitik –, dass eine Ausschusssitzung dann quasi zum Unterrichtskurs für den Einzelbewerber wird, weil dieser natürlich eine Vielzahl von Fragen und Nachfragen hat, weil ihm bestimmte Usancen des gesamten Ablaufs nicht bekannt sind und weil er auch das Interesse hat, möglichst an allen Fragen teilhaben zu dürfen.
Wenn er das in den Ausschüssen nicht kann, wird er das dann im Rat geltend machen – mit der Folge, dass die Ratssitzungen exorbitant lang werden.
Ich denke, all das macht sehr deutlich, dass es höchste Zeit ist, hier eine Sperrklausel einzuführen, von der wir meinen, dass sie mit 2,5 % angemessen ist. Deshalb werden wir heute natürlich der Überweisung in den Hauptausschuss zustimmen. Ich bin auch zuversichtlich, dass diese Regelung verfassungskonform ist, meine Damen und Herren, und dass wir im Jahr 2020 vor diesem Hintergrund die Wahlen ausschreiben können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Nettelstroth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen haben es eben schon angesprochen: In den Kommunalparlamenten erleben wir eine zunehmende Fragmentierung nicht erst seit der letzten Kommunalwahl. Bereits seit 1999 ist dies zu erkennen. 2004 gab es einen ersten massiven Sprung. Mittlerweile ist es eher die Regel, dass zehn, zwölf oder 13 Gruppierungen in den Räten der Großstädte sitzen.
Das führt zu erheblichen demokratiepolitischen Problemen; denn in den kleineren Gemeinden gibt es dieses Problem aus dem Grunde nicht, weil dort eine natürliche oder faktische Sperrklausel entsteht. Zumindest gibt es dies dort in viel geringerem Ausmaß.
Herr Bogumil geht von etwa 2,8 % aus. Das führt mich zum ersten Argument in Bezug auf das, was ich hinsichtlich der Ausführungen des Verfassungsgerichts nicht so ganz verstanden habe:
Es wäre ja eine Möglichkeit, die Zahl der Ratsmandate so zu reduzieren, dass wir uns über eine Sperrklausel nicht unterhalten müssten. – Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Ich halte es für einigermaßen abwegig, so vorzugehen. Das wäre allerdings verfassungspolitisch offenkundig okay. Ich halte das politisch für nicht vertretbar.
Ich will auch betonen: Die Kommunalparlamente sind – anders als es oft suggeriert wird – keine Parlamente zweiter Klasse oder dritte Liga oder Parlamente, in denen man „mal ein bisschen Politik üben kann“. Hier werden wichtige Kreationsaufgaben wahrgenommen. Hier wird auch der Widerstreit zwischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern – also Hauptverwaltungsbeamten – und dem Rat ausgefochten. Hier müssen in aller Offenheit und Bürgernähe sowie mit einer hohen Ehrenamtlichkeit die Prozesse behandelt werden, die politisch zu diskutieren sind. Sie müssen transparent beziehungsweise nachvollziehbar gemacht werden.
Gleichzeitig gibt es ja auch noch – das darf man in Nordrhein-Westfalen nun einmal nicht vergessen – Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mit ihrer ergänzenden Funktion, die dazu führen, dass man – das wurde früher manchmal, auch aus meiner Sicht zu Recht, diskutiert – schon bei Erreichen nur sehr niedriger Schwellen sehr wohl in die Ratspolitik eingreifen kann.
Diese Räte – das ist eben angesprochen worden – arbeiten zum Teil unter Zeitdruck. Sie müssen Satzungen beschließen, müssen sich an vertragliche Bindungen halten, und das zeitgerecht. Deswegen können wir eben nicht so tun, als wenn sie alle Zeit der Welt hätten. Auch können wir nicht so tun, als wären diese Parlamente so nebenbei Übungsorga
Ich möchte noch auf einen ganz anderen Punkt hinweisen, auf den die beiden Kollegen vor mir verständlicherweise nicht abgehoben haben. Die Fragmentierung führt nämlich auch dazu, dass mittlerweile stabile Mehrheiten häufig nur noch durch große Koalitionen herstellbar sind. Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich: Diese großen Koalitionen sollten – das meine nicht nur ich, sondern das meinen, glaube ich, auch die Kollegen – eigentlich eher die Ausnahme sein. Sie unterliegen eher dem Prinzip „Teufel plus Beelzebub“.
Ich bitte da um Verständnis. – Man versucht, sich parlamentarische Mehrheiten dadurch zu erkaufen, dass man dann doch mit einem eigentlich meist ungeliebten politischen Partner – siehe meine Heimatstadt Essen – zusammenarbeitet, um eine Mehrheit herzustellen.
Ich glaube, wir sind uns einig: Das Modell „große Koalition“ muss die Ausnahme bleiben, weil sie eben nicht zu mehr Gleichgewicht und mehr Transparenz in den Räten führt, sondern unter Umständen dazu, dass man sehr schnell an den Räten oder zumindest der Transparenz vorbei Politik machen kann.
Ich will – wir haben heute ja nur fünf Minuten Redezeit; wir werden das Ganze aber noch sehr ausführlich in den Ausschüssen behandeln – noch einen weiteren Punkt ansprechen: Auch das Thema „Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt“ ist wirklich nicht mehr zu unterschätzen. Ich fand es einigermaßen merkwürdig, dass Sie sich, als es um die Länge der Ratssitzungen usw. ging, darüber lustig gemacht haben.
Ich kann Ihnen nur aus eigener Erfahrung sagen: Wenn man am Sonntagmorgen um fünf Uhr aufstehen darf, um seine Schicht zu fahren, damit man in der Woche für die Kinder da sein kann und auch um ein Ehrenamt wahrzunehmen, zehrt das bei manchen Leuten wirklich an der Substanz. Es führt nicht dazu, dass dieses Amt auf Dauer und auch fachgerecht ausgeübt werden kann. Ich finde es alles andere als angemessen, sich über diesen Tatbestand lustig zu machen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will Ihnen auch klar sagen: Wenn Sie ein Modell anbieten, das diese Punkte in anderer Weise darbietet, dann wäre ich sehr dafür, dass wir das wählen.
Wir haben uns aber sehr intensiv mit den Fragen „Gibt es andere Möglichkeiten der Zählsysteme?“ und „Gibt es andere Möglichkeiten, Dinge einzuführen?“ auseinandergesetzt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir die so nicht sehen.
Das Absurdeste, was ich in dieser Diskussion gehört habe, war: Ach, lass doch alle rein, und dann verwehrt ihnen Antragsrechte, Zugangsrechte zu Ratssitzungen und andere Elemente. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer im Stadtrat sitzt, muss vernünftig zusammenarbeiten können. Das müssen wir vorher regeln und nicht erst hinterher. Deswegen bitte ich um Überweisung an die Ausschüsse.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des wichtigsten Regelwerkes in Nordrhein-Westfalen, nämlich die Änderung unserer Landesverfassung. Man kann schon Zweifel daran haben, ob die bisherige Debatte geeignet ist, den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen dahin gehend zu beeindrucken, dass wir uns bisher mit juristischer, staatsrechtlicher Qualität hinreichend mit der Thematik befasst haben.
Ich sage das deshalb so deutlich, weil die Änderung einer Landesverfassung keine Petitesse ist. Diesen Eindruck konnte ich eben bei den Vorrednern gewinnen. Ich weiß, Sie haben sich intensiv mit dieser Frage befasst; auch wir tun das sehr intensiv.
Wir haben in diesem Hause im Jahre 2013 eine umfassende Expertenanhörung zu der Frage durchgeführt. Da ging es zwar nicht um die Änderung der Landesverfassung, sondern um die Änderung einfachgesetzlicher Regelungssysteme; und dennoch gelten die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei dieser Frage auch hier und heute.
Es ist am Ende die Kardinalfrage, ob wir den Grundsätzen höchstrichterlicher Rechtsprechung durch unsere Debatte und durch die Änderung der Verfassung auch nachkommen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Nettelstroth, da reicht es aus meiner Sicht nicht, zu sagen, man sei zuversichtlich – so haben Sie es eben hier am Redepult ausgeführt –, diese Grundsätze einzuhalten. „Zuversichtlich“ reicht nicht. Man muss sich schon sicher sein, dass es am Ende des Tages keine verfassungswidrige Verfassungsnorm ist.
Denn das wäre verheerend, weil wir ja heute schon wissen, dass die Piratenfraktion die Änderung beklagen wird. Es wäre verheerend, wenn der Verfassungsgerichtshof dann zum Beispiel rechtsradikalen Splitterparteien, die gegen diese Änderung vorgehen werden, mit einem entsprechenden Urteilstenor