Ich bestreite nicht, dass es Probleme gibt. Probleme gibt es mit Sicherheit überall. Die Zusammenarbeit kann und muss verbessert werden. Das ist auch sicher in allen Bereichen so.
Aber dieser Antrag kann doch nicht so beschlossen werden. Damit stoßen Sie doch die Niederländer vor den Kopf; das ist schon unfassbar. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, aber wenn irgendwo Probleme zwischen zwei Parteien bestehen, zeigt doch die Erfahrung, dass die Probleme in aller Regel auf beiden Seiten zu suchen sind. Sie
Außerdem darf in Ihren Anträgen auf keinen Fall das Stereotyp des bösen Osteuropäers fehlen. Das ist inzwischen auch alt; darauf brauche ich nicht mehr einzugehen. Ich sage nur: In diesem Land wird bereits genug gehetzt. Das muss nicht auch noch in Ihren Anträgen der Fall sein.
Ich möchte klarstellen, dass dem Grunde nach Ihrem Ansinnen, international agierende Straftäter und deren Straftaten besser zu bekämpfen, nichts entgegenzustellen ist. Daran ist nichts Verwerfliches. Dieses Ansinnen wird natürlich auch von uns geteilt. Aber doch nicht so, wie es in Ihrem Antrag steht! Sie schaffen es mal wieder, ein wichtiges Thema auf die rein populistische Ebene zu reduzieren.
Das zeigt sich meines Erachtens auch dadurch, dass der Antrag insgesamt doch eher mau ist. Ich meine, das Ziel, das Sie mit den Punkten 1, 2 und 4 unter III erreichen möchten – das hat Frau Düker auch schon erwähnt –, können Sie auch ohne Problem erreichen, wenn Sie entsprechende Anfragen stellen oder im Innenausschuss Berichte anfordern.
Es stellt sich auch die Frage, warum Sie sich bei diesem Antrag einmal wieder ausschließlich auf die Einbruchskriminalität beschränken. Auch das zeigt doch, dass es Ihnen wieder mehr darum geht, sich als starker Mann im Kampf gegen die osteuropäischen Einbrecherbanden hinzustellen, als um die Sache. Was ist denn mit den anderen Delikten, die in Ihrer Großen Anfrage thematisiert wurden? Was ist beispielsweise mit dem Menschenhandel? Nicht ein Wort dazu finden wir in Ihrem Antrag, obwohl das Thema sicherlich nicht weniger wichtig ist; davon bin ich überzeugt.
Insgesamt möchte ich für meine Fraktion festhalten: Das Thema ist wichtig. Aber eine Lösung bietet dieser Antrag nicht einmal im Ansatz. Meiner Meinung nach gehört dieser Antrag nicht im Plenum behandelt, sondern vielmehr im Innenausschuss. Dort kommt er jetzt auch hin, denn einer Überweisung werden wir uns natürlich nicht in den Weg stellen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Abgeordneter Lürbke, Sie jonglieren zwar mit den Zahlen, aber ich halte Ihnen zugute, dass Sie, anders als Herr Golland, wenigstens versuchen, die Zahlen präzise anzugeben. Herr Golland behauptet, nur einer von 100 kommt in
Als ich diesen Antrag heute Morgen gelesen habe, ist mir nur eines dazu eingefallen: nackte Verzweiflung. Herr Golland, Sie picken sich einen Landrat heraus, der Ihrem Parteikollegen Optendrenk etwas geschildert hat, also Hörensagen, der von Schwierigkeiten berichtet. Dann picken Sie sich ein Fallbeispiel von insgesamt 4 Millionen Einsätzen heraus, die die nordrhein-westfälische Polizei pro Jahr zu leisten hat, an dem Sie belegen wollen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederländern und den Belgiern überhaupt nicht funktioniert.
Herr Golland, bei allem Verständnis, dass der eine oder andere – der eine mehr, der andere weniger – nicht unbedingt Sachpolitik, sondern Parteipolitik betreibt – dafür kann man Verständnis haben –: Dieser Antrag ist völlig sinnlos.
Denn es geht erstens deutlich über die Kompetenzen des nordrhein-westfälischen Landtags hinaus, Rechtssystem und Arbeitsweisen ausländischer Sicherheitsbehörden zu kritisieren oder gar zu verändern. Außerdem ist das auch überhaupt nicht nötig. Denn die Zusammenarbeit mit den Belgiern und Niederländern funktioniert abgesehen von normalen Fehlerquoten – da, wo Menschen zusammenarbeiten, passieren immer Fehler – außerordentlich gut, und dies gilt auch bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs und insbesondere bei der Frage, wie wir mobilen Intensivtätern auf die Spur kommen.
Herr Golland, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mir einen dicken Stapel von Beispielen mitgegeben, die aufzeigen, wie gut die Zusammenarbeit funktioniert. Herr Präsident, ich glaube, ich werde, obwohl ich die fünf Minuten Redezeit vollständig ausschöpfen werde, trotzdem nicht fertig werden. Daher kündige ich jetzt schon an, dass ich die Beispiele, die ich gleich wegen der Begrenzung meiner Redezeit nicht vortragen kann, dann im Ausschuss vortragen werden.
Beispiel 1: EPICC. Herr Golland, EPICC ist ein herausragendes Beispiel für die schnelle und effektive Unterstützung grenzüberschreitender Zusammenarbeit. EPICC ist das Euregionale-Polizei-Informations- und Cooperations-Center. Die Zusammenarbeit läuft bereits seit 2005 mit den Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei in Belgien, den Niederlanden und der Bundespolizei. Übrigens, Herr Golland, arbeiten alle 30 Beamtinnen und Beamte unter einem Dach. Und dieser schnelle Informationsaustausch klappt auch deshalb gut, weil man sich persönlich gegenübersitzt.
Außerdem ist EPICC nicht nur bei der Steuerung und Konzeptionierung hilfreich, sondern auch beim operativen Geschäft. Niederländische und deutsche
Polizeibeamtinnen und -beamte können aus EPICC schnell Hilfe und Informationen über Vorgänge in den Grenzbehörden beziehen.
Selbst juristische Rechtshilfe kann in Einzelfällen unkompliziert durch EPICC eingeleitet werden; denn dort existiert eine Anbindung an das Internationale Rechtshilfezentrum Limburg in den Niederlanden, Herr Golland.
Beispiel 2: „EG Nova“. Herr Golland, wie gesagt, es gibt auch ganz konkrete Ermittlungserfolge aufgrund eines hervorragenden Netzwerkes mit unseren europäischen Nachbarinnen und Nachbarn insbesondere in den Beneluxstaaten.
Ein Beispiel dafür ist die Zerschlagung einer kriminellen Großfamilie. Diese Bande organisierte Täter und rekrutierte insbesondere Jugendliche, damit diese Einbrüche verübten, übrigens aus Holland kommend und überwiegend im Ruhrgebiet, in Ostwestfalen und in Norddeutschland. Für den Ermittlungserfolg waren letztendlich die gute internationale Zusammenarbeit und der intensive polizeiliche Nachrichtenaustausch ausschlaggebend, alles beruhend auf unserem nordrhein-westfälischen
Das Ergebnis fällt eindeutig aus: Nach monatelangen intensiven Ermittlungen der niederländischen und der deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Behörden, Herr Golland, konnten elf Täter festgenommen werden, darunter die Familienoberhäupter. Schmuck und Bargeld aus gleich mehreren Einbruchsserien wurden beschlagnahmt. Insgesamt konnten die Beamten 30 Wohnungseinbrüche insbesondere in Einfamilienhäuser mit einer Beute, Herr Golland, von insgesamt 360.000 € nachweisen. Die Haupttäter wurden wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen zu fünf Jahren und fünf Monaten bzw. zu zwei Jahren und sechs Jahren und zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Beispiel 3: Schwerpunktkontrollen 2014. Im Rahmen gemeinsamer Schwerpunktkontrollen unter Beteiligung der niederländischen Polizei wurden im letzten Jahr auf einem Rastplatz an der A30 zwei Männer in einem Auto kontrolliert. Es waren polnische Staatsbürger, die sich auf der Durchreise in die Niederlande befanden. Die schnelle Überprüfung im Fahndungssystem der niederländischen Polizei durch nordrhein-westfälische Polizeibeamte ergab, dass zu beiden Erkenntnisse wegen Taschendiebstahls vorlagen. Einer der beiden wurde per Haftbefehl in den Niederlanden gesucht. Direkt hinter der Grenze wurden die Personen von niederländischen Polizeibeamten, mit denen kooperiert wurde, festgenommen.
Dann ist das eingetreten, Herr Präsident, was ich bereits vorhersagte: Die Beispiele 4 bis 119, Herr Golland, trage ich dann im Innenausschuss vor.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Gregor Golland [CDU]: Warum gehen die Fallzahlen dann nicht zurück?)
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Wir kommen jetzt zur Überweisung des Antrags. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10067 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Europa und Eine Welt; die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für die Überweisung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Kamieth das Wort. Bitte schön.
Schönen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung. Sie richtet sich an besonders schutzwürdige Verletzte und deren Angehörige in einem Strafverfahren. Das gilt zum Beispiel für Kinder und Jugendliche, behinderte Menschen sowie Opfer von Sexualstraftaten, Gewaltdelikten und Menschenhandel. Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung ist es, diese beson
ders schutzwürdigen Verbrechensopfer vor, während und nach der Hauptverhandlung durch psychosoziale Fachkräfte zu unterstützen.
Warum ist das wichtig? – Wir wollen den Opfern den Gang in den Zeugenstand erleichtern, damit der Täter seine gerechte Strafe erhält. Durch die Vermittlung von Bewältigungsstrategien sollen die Belastungen und Ängste im Zusammenhang mit dem anstehenden Strafverfahren reduziert werden. Insbesondere soll vermieden werden, dass sie sich aufgrund der besonders belastenden Situation im Strafprozess ein zweites Mal als Opfer fühlen.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass diese intensive Form der Zeugenbegleitung die Aussagebereitschaft von Zeuginnen und Zeugen in den Hauptverhandlungen ganz wesentlich verbessert. Seit dem Jahr 2009 wird die psychosoziale Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung als eine besondere Form der Zeugenunterstützung erwähnt. Sie wurde bislang jedoch weder in der Strafprozessordnung noch anderswo gesetzlich definiert, geschweige denn konzeptionell unterfüttert.
Ich bin deshalb überaus froh, dass die CDUgeführte Bundesregierung die Bedeutung des Themas erkannt hat. Sie hat nämlich den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vorgelegt. Im Rahmen dieses Gesetzentwurfes soll die psychosoziale Prozessbegleitung künftig auch im deutschen Verfahrensrecht verankert werden. Die geplanten Vorschriften hierzu knüpfen an die Regelungen zum Verletztenbeistand an. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die psychosoziale Prozessbegleitung nunmehr auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden soll, bedeutet natürlich nicht, dass sich die Bundesländer bei diesem Thema ab sofort zum Nichtstun zurückziehen sollen. Im Gegenteil: Das Land Baden-Württemberg wird die Zeit bis zum Inkrafttreten der Regelung beispielsweise dazu nutzen, ein zweijähriges Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung
Das ist aus Sicht meiner Fraktion sinnvoll, weil ein solches Modellprojekt nicht nur wesentliche Hinweise auf die spätere flächendeckende Bereitstellung des Angebotes einer psychosozialen Prozessbegleitung, sondern insbesondere auch wertvolle Impulse für die weitere konzeptionelle Feinjustierung liefern wird, die nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelung Anfang 2017 ohnehin auf uns zukommen wird.
Und was tut sich bei uns in Nordrhein-Westfalen? – Herr Justizminister Kutschaty hat sich in der „NRZ“, Ausgabe von gestern, mit dem abgedroschenen Vorschlag zu Wort gemeldet, dass endlich spezielle