Und was tut sich bei uns in Nordrhein-Westfalen? – Herr Justizminister Kutschaty hat sich in der „NRZ“, Ausgabe von gestern, mit dem abgedroschenen Vorschlag zu Wort gemeldet, dass endlich spezielle
Davon abgesehen, dass Grundgesetzänderungen nicht in den Zuständigkeitsbereich der nordrheinwestfälischen Landespolitik fallen,
hat der Minister offenbar übersehen, dass Kinder genauso wie dicke, dünne und alte Menschen ohnehin Träger von Grundrechten sind; sie sind somit in Deutschland gerade nicht rechtlos. Zudem ist fraglich, ob die symbolische Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz verhindern wird, dass Kinder Opfer von Straftaten werden. Anstatt über bundespolitische Themen zu sinnieren, sollte Minister Kutschaty sich lieber konkret auf das konzentrieren, was man hier in Nordrhein-Westfalen tun kann, um Kinder und besonders schutzwürdige Verbrechensopfer besser zu schützen.
Die Etablierung eines Modellprojektes zur psychosozialen Prozessbegleitung im Sinne des vorliegenden CDU-Antrages bietet dazu eine gute Gelegenheit. Ich appelliere daher an die rot-grüne Landesregierung und die übrigen Fraktionen in diesem Hohen Hause, den CDU-Antrag zu unterstützen, dieses wichtige Thema sorgfältig aufzuarbeiten und letztendlich zunächst einmal der Überweisung in den Fachausschuss zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher hier auf der Tribüne! Herr Kollege Kamieth, man fragt sich immer, wer seitens der antragstellenden Fraktion die Anträge nach vorne bringt. Zweitens fragt man sich immer, wie derjenige seinen Antrag begründet. Sie haben gerade zwei Punkte Ihres Antrags hervorgehoben, auf die ich nun konkret eingehen möchte.
Ich denke, Herr Kollege Kamieth, wir sprechen hier über das Dritte Opferrechtsreformgesetz, das zurzeit natürlich insbesondere auf Bundesebene, im Bundestag, diskutiert wird. Darüber sprechen wir hier, und Sie haben sich einen Punkt aus diesem Gesetz herausgepickt.
Meine erste Anmerkung zu Ihnen: Ich finde es ganz gut, dass ein SPD-geführtes Justizministerium mit Heiko Maas als Justizminister dieses Opferrechtsreformgesetz nach vorne gebracht hat, natürlich unter einer Bundesregierung, deren Vorsitz Bundeskanzlerin Angela Merkel innehat. Es zeigt sich dann aber auch, dass Heiko Maas derjenige war, der dieses Gesetz mit seinem Ministerium erarbeitet hat.
Worum geht es denn hier? Es geht hier – Kollege Kamieth, das haben Sie gesagt – um die psychosoziale Prozessbegleitung. Das ist eine besonders intensive Form der Begleitung während, vor und auch nach einer Hauptverhandlung. Wir als in der Justiz Tätige wissen, dass es hier zwei Prinzipien des Strafrechtes gibt, nämlich auf der einen Seite die prozessuale Opfervermutung. Aber ganz wichtig ist auch die zweite Komponente, und zwar die Unschuldsvermutung des Angeklagten.
Es ist sehr wichtig, dass wir gerade in dieser Diskussion diese beiden Grundprinzipien unseres Strafrechtes auch gemeinsam sehen und diskutieren.
Noch einmal zurück zu der Anhörung am 17. Juni dieses Jahres! Auch im Bundestag werten alle Fraktionen gerade diese Anhörung aus, genauso wie wir es im Landtag Nordrhein-Westfalen machen. Ich habe mir auch ein paar Stellungnahmen aus der Anhörung zu Gemüte geführt. Für mich waren in diesen Stellungnahmen zwei Sachen ganz wichtig.
Zunächst war ganz wichtig, dass gesagt wurde, dass die Länder ausreichend Zeit haben sollen, sich auf eine sorgfältige Umsetzung dieser neuesten psychosozialen Prozessbegleitung einstellen zu können.
Das Zweite: Es wurde von allen Sachverständigen gesagt, dass die Inhalte und die Grundsätze dieser psychosozialen Prozessbegleitung bundesweit so einheitlich wie möglich geregelt werden sollen.
Sie haben es angesprochen: In Baden-Württemberg gibt es seit 2014 ein Pilotprojekt. In Rheinland-Pfalz gibt es seit September dieses Jahres an der Hochschule in Koblenz jetzt eine wissenschaftliche Weiterbildung in dem Bereich. Das ist bis zum September 2016 ausgelegt.
Wir in Nordrhein-Westfalen tun etwas sehr Gutes. Zunächst einmal beobachtet unsere Landesregierung, wie das Gesetz im Bundestag aussieht, und diskutiert dann im Bundesrat darüber, wie möglicherweise die Länderinteressen eingebracht werden.
Herr Kollege Kamieth, wenn wir im Jahr 2016 noch so ein Modellprojekt auf die Schiene geben sollten,
Das zeigt, dass wir nicht wieder ein eigenes Pilotprojekt nach vorne bringen wollen, sondern sehen wollen, was im Lande passiert.
Eines, Herr Kollege Kamieth, aber noch am Rande: Sie haben versucht, das Handeln des Justizministers in Nordrhein-Westfalen gerade im Bereich der Kinderrechte zu vergleichen und nehmen das, was Ihnen passt. Es kann doch nicht sein, dass Sie versuchen, die wirklich wichtige Implementierung von Kinderrechten gerade mit Dicken wie mir oder mit Dünnen wie Ihnen zu vergleichen. Das war wohl etwas neben der Sache.
Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. Wir freuen uns auf die Diskussion. Aber tendenziell stehen wir Ihrem Antrag sehr, sehr kritisch gegenüber. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pflicht zur Aussage vor Gericht ist eine weitreichende Pflicht. Das beschreiben Sie in Ihrem Antrag richtig. Sie ist eine weitreichende Pflicht für Bürgerinnen und Bürger.
Für uns ist der Opferschutz eine weitreichende Pflicht der Justiz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb hat die Landesregierung bereits 2012 einen sehr umfangreichen Opferschutzbericht erstellt. Die Lektüre empfehle ich dringend und nachhaltig. Denn dort finden Sie einen konsequenten Ansatz über alle unterschiedlichen Bereiche, vom Opferschutzbeauftragten bei der Polizei bis hin zum opferorientierten Strafvollzug.
Wir begrüßen es, was die Umsetzung der EURichtlinie für die psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern beschreibt und was uns nun im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt. Es ist mal wieder eine putzige Idee der CDU, dass die CDUFraktion hier aus dem Landtag heraus unsere Hilfe braucht, um die Bundesregierung zu treiben. Mal schauen!
Doch was Sie in Ihrem Antrag tatsächlich an Maßnahmen beschreiben oder was Sie am Ende in Ihrem Beschlussteil schreiben, ist entweder völlig klar
Die einzige Forderung, der wir widersprechen können, ist die nach dem Modellprojekt. Das ist völliger Unfug. Kollege Ganzke hat es schon beschrieben: Wenn wir jetzt ein Modellprojekt auf den Weg bringen, wäre es zeitlich überhaupt nicht mehr möglich, es bis zum 01.01.2017 auszuwerten, zu evaluieren und daraus Rückschlüsse zu ziehen für ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren im Bund.
Selbstverständlich hat sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat schon eingebracht und wird sich auch weiterhin einbringen. Ihr Antrag ist also völlig überflüssig.
Bei dem Verfahren im Bundestag ist aber auch schon deutlich geworden, dass Fachverbände wie der WEISSE RING darauf hingewiesen haben, dass ihnen eine bundeseinheitliche Regelung besonders wichtig ist, auch bei der Vergütung von Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern. Neben der Vergütung ist es auch für Opfer wichtig, dass sich Opfer unabhängig von ihrem Wohnort auf Hilfe und Unterstützung der Justiz in Strafverfahren verlassen können.
Selbstverständlich ist es uns ein Anliegen, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. In der Tat scheitert es mal wieder an der CDU. Wir fordern das seit vielen, vielen Jahren. Wir haben Kinderrechte in der nordrhein-westfälischen Verfassung verankert. Es ist gut, dass sie da verankert sind.
Wir würden gerne mit Ihnen darüber sprechen, wie wir Kinderrechte im Grundgesetz einsetzen und in der Landesverfassung ausbauen, und nicht, wie Sie es hier ins Lächerliche treiben mit unmöglichen Beispielen, die überhaupt nichts zur Sache beitragen. Es hat lange genug gedauert, bis die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Wir wollen eigentlich ein klares Bekenntnis der CDU für Kinder- und Jugendrechte.
Also: Ihr Antrag ist überflüssig. Trotzdem beraten wir ihn gerne mit Ihnen im Ausschuss. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.