Nun kennt in der Regel niemand seinen individuellen Steuersatz und nirgends lügt der Deutsche so häufig – auch dazu gibt es Statistiken – wie bei der von ihm zu zahlenden Einkommensteuer und beim Spritverbrauch seines Autos. Also hilft ein Blick in die Einkommensteuertabelle: Bei einem zu versteuerndem Einkommen – zu versteuernden Einkommen heißt: Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Spenden, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge etc. sind alle schon abgezogen – von 46.600 € jährlich beträgt der individuelle Steuersatz exakt 25 %.
Alle diejenigen mit einem Einkommen unter 46 600 € – sofern dieser Personenkreis überhaupt Kapitalerträge über 800 € erwirtschaften sollte –, hätten einen Vorteil durch Besteuerung nach Tarif, während alle diejenigen mit einem Einkommen über 46.600 € – also auch diejenigen mit einem Einkommen von 100.000 €, 500.000 € oder 3 Millionen € – einen Vorteil durch Beibehaltung der Abgeltungsteuer hätten.
Hier gilt natürlich auch: Je höher das Einkommen, desto höher der Vorteil durch die Abgeltungsteuer.
starke Personen auf ihre Kapitaleinkünfte von über 800 € nur den pauschalen Steuersatz in Höhe von 25 % zahlen anstatt den rechtmäßigen, gerechten, individuellen und eben manchmal auch höheren Steuersatz.
Das Argument, dass Unternehmensgewinne schon auf Unternehmensebene versteuert seien und die individuelle Versteuerung beim privaten Anleger zu einer Erhöhung der Gesamtbesteuerung führt, mag möglicherweise nicht in allen Fällen komplett falsch sein, ist aber auch nicht aussagekräftig.
Jeder private Konsument zahlt aus bereits versteuertem Einkommen zusätzlich zur Einkommensteuer die Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer und so weiter.
Viel wichtiger und schwerwiegender ist doch das Argument der sozialen Gerechtigkeit. Warum sollte jemand, der zum Beispiel als Arbeitnehmer ein Einkommen von 50.000 € jährlich erwirtschaftet, darauf deutlich höhere Steuern zahlen müssen als jemand, der das gleiche Einkommen aus Zinserträgen erwirtschaftet?
Dazu gibt es übrigens auch ein Gutachten von Prof. Dr. Englisch, das besagt, dass die derzeit gültige Abgeltungsteuer gegen die Gleichbehandlung der Einkunftsarten verstoße, nicht verhältnismäßig sei und deshalb ihre Verfassungsfestigkeit zumindest zweifelhaft sei.
Steuergerechtigkeit bedeutet, dass diejenigen, die höhere Einkommen beziehen, auch eine höhere Steuerlast leisten können als diejenigen, die niedrigere Einkommen beziehen.
Darauf fußt unser System. Es gibt für uns keinen nachvollziehbaren Grund, an dieser ungerechten Abgeltungsteuer festzuhalten, wenn denn ein flächendeckender, automatischer Informationsaus
Wer soziale Steuergerechtigkeit haben will, muss den vorliegenden FDP-Antrag ablehnen und stattdessen dem rot-grünen Entschließungsantrag zustimmen. Wir, die rot-grüne Koalition, werden das mit Freude tun. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Witzel, Ihre Argumentation war wenig geeignet, steuersystematisch für den Erhalt der Abgeltungssteuer zu werben.
In Bezug auf den FDP-Antrag, insbesondere aber nach Vorlage des Entschließungsantrags von der SPD und den Grünen möchte ich die Historie der derzeitigen steuerlichen Regelungen in Erinnerung rufen:
Geistiger Vater des Teileinkünfteverfahrens war SPD-Bundesfinanzminister Hans Eichel. Die entsprechenden Regelungen hat er sicherlich nicht geschaffen, um den Reichen etwas Gutes zu tun.
Verantwortlich für die Abgeltungssteuer war SPDBundesfinanzminister Peer Steinbrück, der seinerzeit aufgrund des fehlenden Regelungswillen der Schweizer Regierung mit der Kavallerie in die Schweiz einmarschieren wollte und nach weiteren vollmundigen Ankündigungen und wenig Taten dann mit der Formel – ich zitiere –: „Besser 25 % von X als 42 % von nix“ für die Abgeltungssteuer warb und ihre Einführung umsetzte.
Für die damalige Situation war das eine pragmatische Einschätzung. Viele Steuerabkommen waren seinerzeit zwar in der Verhandlung, aber noch nicht abgeschlossen. Ein automatischer Informationsaustausch auf EU- oder OECD-Ebene lag in weiter Ferne.
Heute sieht die Situation deutlich anders aus. In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich Steuerabkommen geschlossen. Ab 2017 wird der automatische Informationsaustausch zwischen derzeit 56 Ländern stattfinden.
Diese veränderte Ausgangslage bildet die Grundlage dafür, über die Abgeltungssteuer neu nachzudenken. Bundesfinanzminister Schäuble hat die Debatte angestoßen, Zins- und Kapitalerträge in Zukunft wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern.
Wir sind der Ansicht, dass es richtig ist, darüber nachzudenken. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, ohne die eine Abschaffung der Abgeltungssteuer für uns nicht in Frage kommt. Ich nenne exemplarisch fünf Punkte.
Erstens: Der internationale Informationsaustausch greift erst vollständig ab 2017. Bis er auch praktisch funktioniert, wird es sicherlich noch weitere Zeit dauern. Das muss zunächst sichergestellt werden.
bunden. Nach einem Systemwechsel wird die zukünftige Bearbeitung von den Steuererklärungen beigefügten Anlagen KAP durch das Finanzamt zu erheblicher Mehrarbeit führen. – Über Details können wir uns gerne an anderer Stelle unterhalten.
Drittens. Betroffen sind auch die Banken, die ihre Systeme seinerzeit umgestellt haben und heute dafür sorgen, dass die Abgeltungssteuer reibungslos abgeführt wird. Auch hier müssen der zusätzliche Aufwand, die Praktikabilität und die Zuverlässigkeit einer Neuregelung bedacht werden.
Viertens. Die sowohl von der FDP als auch von den Koalitionsfraktionen angeführte private Vorsorge durch Kapitalbildung ist ein wichtiger Punkt, der in die Diskussion mit einfließen muss.
Fünftens. Letztlich ist auch eine mögliche steuerliche Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu bedenken, wobei die zwingende Wiedereinführung des Werbungskostenabzugs gegenzurechnen ist.
Liebe Kollegin Andres, ich bin in vielen Punkten Ihrer Meinung, aber der Antrag der SPD ist unsachlich und populistisch.
Ich nenne hier insbesondere den Absatz II, in dem einerseits die Rückkehr zur herkömmlichen Besteuerung gefordert wird und andererseits steht, dass – ich zitiere – „durchschnittliches privates Sparen und Vorsorgen“ nicht höher belastet werden sollen. Definieren Sie einmal, was „durchschnittliches privates Sparen“ ist! Diese Forderung und diese Verknüpfung sind einfach unsinnig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, beide Anträge sind für die CDU-Fraktion zu populistisch, wenig sachgerecht und können daher unsere Zustimmung nicht finden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist wahr, die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer ist murks. Egal, ob Sie Steuerberaterinnen fragen, ob Sie mit Finanzämtern reden, ob Sie mit Wirtschaftsinstituten sprechen, mit Unternehmerinnen, sie ist bürokratisch, sie ist ungerecht und sie bringt uns noch nicht einmal messbar Mehreinnahmen. Kurzum: Sie gehört abgeschafft.
teilweise anderen Bewertungen als zum Beispiel Sie, Herr Krückel. Es ist erstens so – reden Sie mit den Finanzämtern –, dass insbesondere die Günstigerprüfung ein Riesenaufwand ist.
Zweitens. Sie schwächt die deutsche Wirtschaft, Herr Witzel, weil sie die Eigenkapitalbasis schwächt. Es gibt hier einschlägige Untersuchungen, beispielsweise vom DIW, die das belegen. Pro eingesetzten Euro spart eine Unternehmerin Steuern, wenn sie das Kapital in einer Bank anlegt statt im eigenen Unternehmen zu verwenden. Es gibt bereits Verhaltensanpassungen, die im Grunde dazu führen, dass Eigenkapital schlechter gestellt wird als Fremdkapital. Das hat das DIW nachgewiesen. Wie wirtschaftsfeindlich ist das denn, Herr Witzel? Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie das hier heute so beantragen, wie Sie es getan haben.
Die Abgeltungssteuer erhöht das Insolvenz- und Überschuldungsrisiko von deutschen Unternehmen, indem Fremdkapital steuerlich deutlich besser gestellt wird.
Drittens. Es ist ungerecht und niemandem zu erklären – da hat die Kollegin Andres völlig recht –, dass jemand, der alleine von Kapitalerträgen leben kann, maximal 25 % zahlen muss, und der ganz normale Arbeitnehmer, die ganz normale Arbeitnehmerin maximal 42,5 %. Das ist ungerecht. Das ist nicht vermittelbar. Deswegen muss es abgeschafft werden.