Protokoll der Sitzung vom 04.12.2015

Ich möchte noch einen Hinweis geben: Die dritte Lesung der Haushaltsvorlagen ist für die Plenarsitzungen am 16. und 17. Dezember dieses Jahres vorgesehen.

Ich rufe nun auf:

3 Zweites Gesetz zur Änderung des Landespla

nungsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/8458

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/10314

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Thiel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben bereits im April dieses Jahres hier im Plenum über diesen Gesetzentwurf der FDP gesprochen und ihn zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk überwiesen. Dieser hat zwischenzeitlich getagt und Zustimmung empfohlen. Aus meiner Fraktion bin ich von dem einen oder anderen gefragt worden, warum wir denn einem FDP-Gesetzentwurf zustimmen sollen. Na ja, das ergibt sich eigentlich aus dem Gesetzentwurf selber und aus der Vorgeschichte.

2005 wurden die rechtlichen Grundlagen für regionale Flächennutzungspläne geschaffen. Sechs Ruhrgebietsstädte bildeten daraufhin die „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ und erarbeiteten einen regionalen Flächennutzungsplan, der am 3. Mai 2010 von der schwarz-gelben Landesregierung noch genehmigt wurde. Die Regionalplankompetenzen gingen aber bereits 2007 für die Metropolregion Ruhr und 2009 für den Regionalverband Ruhr an den RVR. Ebenfalls durch Schwarz-Gelb wurde die Regelung im § 39 des Landesplanungsgesetzes beschlossen, die unter anderem eben die Befristung bis zum 31. Dezember vorsieht, Änderungen und Ergänzungen im regionalen Flächennutzungsplan vornehmen zu können.

Die Planungsgemeinschaft der Städteregionen befürchtet nun zu Recht ab nächstem Jahr rechtliche Unsicherheiten für ihren regionalen Flächennutzungsplan und eine extreme Belastung der davon betroffenen Verwaltungen. Auch wenn es nur um 5 ha geht, meine Damen und Herren: Der Zusammenhang mit dem noch nicht vorhandenen Regionalplan des RVR macht es den sechs Ruhrgebietsstädten schwer, ab Januar 2016 noch Veränderungen vornehmen zu können.

Der Planungsverbund hat daher eine Entfristung im Landesplanungsgesetz vorgeschlagen, um das Problem zu lösen. Das ist nun im Antrag etwas umständlich umschrieben. Aber im Klartext ausgedrückt: Das Problem besteht doch darin, dass Schwarz-Gelb die Kompetenzen der Flächenplanungen zwischen regionaler Flächennutzungsplanung und dem Regionalplan RVR nicht sauber synchronisiert hat. Der Vorschlag der Ruhrgebietsstädte wird vom RVR unterstützt. Das hat die FDP aufgegriffen.

Die CDU vermengt das Problem im Landesplanungsgesetz gern mit dem LEP, der mit den Nachlässigkeiten von Schwarz-Gelb nun wirklich nichts zu tun hat. Wahrscheinlich wird auch gleich wieder am LEP herumgemäkelt. Aber, verehrte Damen und Herren, das hilft den Ruhrgebietsstädten, der Planungsgemeinschaft, dem RVR und auch der hilfs

bereiten FDP nicht, die die gemeinsame schwarzgelbe Nachlässigkeit aus der Welt schaffen möchten. Darum helfen wir gern. Wir stimmen dem Antrag zu.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Thiel. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Bergmann.

Herr Thiel, ich muss Sie leider enttäuschen. Es wird nicht herumgemäkelt, und ich spreche auch nicht über einen Antrag, wie Sie es fälschlicherweise tun, sondern ich spreche über den Gesetzentwurf; denn das ist es, worüber wir hier diskutieren. Es ist schön, dass Sie das inzwischen mitbekommen haben.

(Marc Herter [SPD]: Ja, Sie haben heute rich- tig Erfolg!)

Es ist wohl auch unstrittig, dass die engere Zusammenarbeit der Ruhrgebietskommunen wichtig und sinnvoll ist. Als jemand, der nicht im RVR-Gebiet lebt, gehe ich sogar noch einen Schritt weiter: Die oft eher den ländlichen Gebieten unseres schönen Landes unterstellte Kirchturmdenkerei muss gerade im Ruhrgebiet endlich überwunden werden. Wie weit man dabei gehen könnte, soll hier heute allerdings nicht das Thema sein.

Wenn man also schon einmal einen RVR hat, dann kann es doch nicht richtig sein und noch nicht einmal als suboptimal bezeichnet werden, dass die Planungshoheit für einzelne Bereiche des Ruhrgebietes derzeit bei drei Regierungspräsidien liegt, nämlich Düsseldorf, Münster und Arnsberg. Die nun von der FDP gewünschte Entfristung des städtebezogenen Regionalen Flächennutzungsplans für die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen verfestigt jedoch eben diesen Status.

Als wir im April dieses Jahres hier erstmals den Gesetzentwurf diskutierten, waren die Voraussetzungen noch gänzlich andere als heute. Damals schien es sich nur um eine reine Fristensache zu handeln. Es gab Signale seitens des RVR, die die Zustimmung des Verbandes vermuten ließen, während – wie wir dann alle erst später erfuhren – der bestehende Vorbehalt der Gremienzustimmung nicht mitgeteilt wurde. Die Willensbildung im RVR ist allerdings inzwischen weiter vorangeschritten, wie auch die schriftliche RVR-Stellungnahme zur Anhörung nächste Wochen noch einmal verdeutlicht.

Es geht also, nicht um eine reine Entfristung, wie man vordergründig annehmen könnte, sondern um den notwendigen Anschub und nicht immer nur Appelle für abgestimmte Planungen im RVR. Dieser hat seit 2007 die Planungskompetenz für das Ruhrgebiet auf dem Papier. Mit Auslaufen des Regiona

len Flächennutzungsplans zum 31.12.2015 könnte dieser Theorie dann auch Praxis folgen. Der RVR ist dazu bereit und wartet, dass ihn die Landesregierung endlich auch personell in die Lage dazu versetzt, regionale Planungen vorzunehmen.

(Beifall von der CDU)

Wenn also die Entfristung zum 31.12. nicht vollzogen würde, käme endlich Druck auf den Kessel, ohne freilich rechtsfreie Räume zu schaffen; denn es entsteht kein Mangel und auch kein Vakuum, in das der RVR mit dem Jahreswechsel automatisch fiele. Er bewirtschaftet auch schon jetzt die Teilgebietsentwicklungspläne.

Wir von der CDU hätten, nachdem von Regierungsseite ein Entwurf für ein komplett neues LPlG vorgelegt wurde, gern, wie im Ausschuss ursprünglich besprochen, beide Bereiche parallel diskutiert und entschieden. Jetzt ist die FDP nicht länger bereit, zu warten, und die Landesregierung war nicht in der Lage oder willens, schneller zu handeln. Daher haben wir uns von der CDU entschlossen, im Interesse der superkommunalen Planungschancen gegen eine Entfristung zu stimmen, um endlich zu erreichen, was angeblich alle wollen, nämlich dass der RVR zukünftig einen eigenen Regionalplan für das Verbandsgebiet aufstellt. Jetzt ist aus unserer Sicht die Zeit gekommen, dem Appell auch endlich Taten folgen zu lassen.

Daher lehnen wir die im vorliegenden Gesetzentwurf – Gesetzentwurf, Herr Thiel, nicht Antrag – gewünschte Fristverlängerung ab. So werden alle Handelnden strukturell und personell gefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Sichtweite auch einmal ein Aufstellungsbeschluss für einen Regionalplan durch den RVR erfolgt und die Ruhrgebietskommunen zeitnah auf das Instrument Regionaler Flächennutzungspläne verzichten können.

Wir von der CDU sind auf die anstehenden Diskussionen des Gesetzentwurfes der Landesregierung gespannt. Heute helfen wir erst einmal gern dabei, dass nicht immer nur regional gesprochen, sondern endlich auch einmal regional gehandelt werden kann. Es handelt sich aus unserer Sicht um eine Probe aufs Exempel, und deswegen sind wir gespannt auf das Abstimmungsverhalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Bergmann. – Für die Fraktion Die Grünen spricht Herr Kollege Goldmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, aber ich bin ausgesprochen froh, wenn diese Ange

legenheit gleich mit einer parlamentarischen Mehrheit des zur Entscheidung anstehenden Gesetzentwurfes der FDP zur Frage der Entfristungsregelung nach § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz endlich zu einem sinnvollen Ende gebracht wird. Ich gehe davon aus, allein schon, um wieder Planungssicherheit sowohl für den RVR als auch für die am Regionalen Flächennutzungsplan beteiligten Ruhrgebietskommunen über den 31.12. dieses Jahres hinaus zu erreichen.

Es geht heute bei der vorliegenden Beschlussfassung schlichtweg darum, wie es der geschätzte Kollege Brockes in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26. August dieses Jahres zu Recht ausgeführt hat, nicht offenen Auges in ein zeitliches Problem zu laufen.

(Dietmar Brockes [FDP]: Guter Mann!)

Das sehen übrigens alle Beteiligten – Herr Thiel hatte es eben auch angesprochen – so: der RVR als zuständige Regionalplanungsbehörde, dem seit Oktober 2009 die Regionalplanungskompetenz übertragen wurde, sowie alle sechs Städte, die aktuell die Kompetenz für den Regionalen Flächennutzungsplan haben, und selbst die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, wie in Ihrer Stellungnahme vom 10.08. dieses Jahres nachzulesen ist. Alle erkennen die formalrechtliche Notwendigkeit, die Befugnisse der Planungsgemeinschaft zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung des RFNP über den 31.12. dieses Jahres hinaus sicherzustellen und sachgerecht zu verlängern. Eine Ausnahme bildet nach der Diskussion im Wirtschaftsausschuss – diese Auffassung hat sich hier gerade auch fortgesetzt – die CDU.

Die Frage lautet: Warum eigentlich?

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Einsam und allein!)

Überzeugende Gründe, Herr Dr. Bergmann, wurden von Ihnen auch heute nicht vorgetragen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sich gedanklich noch einmal vor Christa Thoben zu stellen, die die Synchronisierung der sich verändernden Zuständigkeiten und die daraus resultierende völlig unzureichende Personalausstattung des RVR seinerzeit nicht vollständig erkannt hat, ist aus Sicht der Grünen geschenkt.

(Zuruf Josef Hovenjürgen [CDU])

Herr Hovenjürgen, da gibt es keinen Vorwurf und auch keinen Blick zurück. Das sehen wir rein pragmatisch.

Warum aber dann der Meinungsumschwung zur Haltung des FDP-Gesetzentwurfs? In der ersten Behandlung des Themas im Plenum am 29. April dieses Jahres, Herr Dr. Bergmann, haben Sie für die CDU dem Antrag noch zugestimmt. Ich zitiere mit Zustimmung des Präsidenten aus dem Plenarprotokoll vom 29.04.2015:

„Da die Ruhrgebietskommunen nach dem jetzigen Stand wohl auch über 2015 hinaus noch auf das Instrument des regionalen Flächennutzungsplans zurückgreifen müssen, spricht vieles dafür, dem Gesetzentwurf der FDP zuzustimmen. Das tun wir von der CDU auch und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss.“

Diese Aussage war – und das ist sie auch weiterhin – der Sachlage entsprechend.

Warum Sie Ihre Meinung geändert haben, erschließt sich nicht wirklich. Sie sollten vielleicht etwas weniger Rücksicht nehmen auf die CDUFraktion im RVR. Dort hat die Ablehnung aus meiner Sicht persönliche, zum Teil emotionale, aber keine sachlich fundierten Gründe.

Herr Kollege Goldmann, möchten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hovenjürgen zulassen?

Aber natürlich.

(Marc Herter [SPD]: Die kennen sich ja aus dem RVR!)

Herzlichen Dank, lieber Kollege Goldmann. – Herr Kollege Goldmann, sind Sie denn bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass beim Auslaufen des Regionalen Flächennutzungsplans dieser in der Arbeit der RVR weiter Bestand hätte, dass also kein Vakuum entstünde und der RVR das täte, was ihm eigentlich zusteht, nämlich die Regionalplanung umzusetzen und durchzuführen? Mit dem, was wir jetzt beschließen sollen und Sie gemeinsam mit Grünen, SPD und FDP tragen wollen, stellen Sie sicher, dass sechs Städte alleine diesen Bereich bewirtschaften und der RVR nicht an der Gesamtplanung beteiligt ist.

Natürlich ist es rein formalrechtlich so, dass dann der RVR an die Stelle der sechs Ruhrgebietsstädte treten würde und diese Aufgabe zwangsläufig wahrnehmen müsste.