Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

(Beifall von der AfD)

Greenpeace hat bereits im letzten Jahr Unterlagen aus den Geheimverhandlungen zum sogenannten TiSA-Abkommen veröffentlicht, wonach die Datenschutzverordnung quasi komplett ausgehebelt werden soll, sobald unsere Daten auf den amerikanischen Kontinent überspielt sind. Meine Damen und Herren, das passiert, wenn man die Rechte der Deutschen nach Brüssel verschachert, anstatt Politik im eigenen Interesse zu machen.

(Beifall von der AfD)

Und wenn TiSA dann kommt, stehen die Grünen bei der Demo in der ersten Reihe und weinen Krokodilstränen um den Ausverkauf des deutschen Datenschutzes.

(Zuruf: Unglaublich!)

Nein, meine Damen und Herren, an dieser EUVerordnung gibt es nichts zu feiern und auch nichts zu begrüßen. Sie ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem deutschen Datenschutz. Wir lehnen die Vorlage daher ab, stimmen der Ausschussverweisung jedoch zu.

(Beifall von der AfD)

Danke, Herr Kollege Tritschler. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Reul.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal feststellen, dass Datenschutz richtig, wichtig und notwendig ist. Aber es kommt auch immer auf das richtige Maß an. Darüber hat man sich in der Politik gestritten, und man wird sich auch weiterhin darüber streiten. Wir brauchen einen klugen und sachgerechten Datenschutz und, wie auch bei anderen Fragen, keinen ideologischen Eifer.

Dieser Antrag – das finde ich ein bisschen irritierend – erweckt den Eindruck, dass die DatenschutzGrundverordnung den Datenschutz in Deutschland voranbringt. Das ist nun wirklich falsch. Das Interessante und Richtige und auch Wichtige ist damit – und da widerspreche ich meinem Vorredner –, dass der Datenschutz in Europa vorangetrieben wird und es eine Vereinheitlichung in Europa gibt. Das ist eine Riesenchance auch für Deutschland und für deutsche Unternehmen. Das ist richtig und vernünftig.

In Deutschland gibt es schon feste Regeln. Es gibt Regeln, die die Rechte von Betroffenen in den Blick nehmen. Sie sind teilweise streng, manche sagen, sie seien sehr streng. Zumindest im europäischen Vergleich sind sie viel strenger als anderswo. Wir hatten somit keinen Nachholbedarf. Das war nicht das Problem. Das Problem dieser Regulierung war vielmehr, den Versuch zu unternehmen, das in ganz Europa zum Tragen zu bringen, weil damit dann auch für die Wirtschaft gleiche Chancen in den europäischen Staaten gegeben sind.

Ich glaube, das Problem ist vielmehr verknüpft mit der Frage, ob andere Staaten in Europa diese Regeln am Ende auch einhalten werden. Dann besteht natürlich eine große Chance für Unternehmen, auch für internationale Unternehmen. Im Moment suchen internationale Unternehmen – das weiß jedermann – nämlich gerade deshalb bestimmte europäische Staaten auf, weil die Datenschutzregelungen dort nicht so streng sind wie beispielsweise in Deutschland. Das ist insbesondere für diejenigen Unternehmen bedeutsam, für die Daten eine wertvolle Währung sind.

Insofern kann diese Verordnung auch für deutsche Unternehmen und den Standort Deutschland Vorteile bringen. Allerdings gilt das nur dann, wenn sich auch alle Mitgliedstaaten daran halten.

Gut ist an dieser Verordnung, dass die Sicherheitsbehörden von ihr ausgenommen worden sind. Wäre

das nicht passiert – das war anfangs übrigens im Europäischen Parlament so geplant –, dann hätte diese Verordnung dem internationalen Terrorismus Vorschub geleistet. Dazu ist es Gott sei Dank nicht gekommen. Ich möchte jetzt nicht weiter darauf eingehen, wer diese zusätzlichen Verschärfungen im Europäischen Parlament realisieren wollte. Das hätte übrigens auch viele Nachteile für die deutsche Wirtschaft gehabt.

Ich persönlich finde nicht, dass es die allerbeste vorstellbare Datenschutzverordnung ist, die man hätte machen können. Ich war damals selber noch im Europäischen Parlament und kann Ihnen sagen, dass ich mir an einigen Stellen auch andere Punkte hätte vorstellen können.

Es fehlen nämlich Entlastungen und Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups. Dieser Teil ist leider nicht durchgesetzt worden. Er ist an einigen politischen Kräften im Europäischen Parlament gescheitert. Interessant ist, dass es sich um diejenigen handelt, die jetzt meinen, das sei ein großer Push für die nordrhein-westfälische Wirtschaft.

Wir werden diese Umsetzung als Landesregierung weiterhin kritisch begleiten. Wir werden auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Datenschutz und Wettbewerbsfähigkeit achten. Die Umsetzung, die im Sommer auf Bundesebene erfolgte, ist bereits ein erster guter Schritt, übrigens auch deshalb, weil die Datenschutzrichtlinie für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz gleich mit umgesetzt wurde.

Aber ich sage es noch einmal: Die wirklich spannende Umsetzung ist diejenige, die in den übrigen Staaten Europas erfolgt. Ob und wie sie erfolgt, wird interessant sein. An den Ergebnissen wird sich am Ende zeigen, ob die Datenschutz-Grundverordnung vorteilhaft ist und etwas gebracht hat und sich mit dem hohen Standard, den es in Deutschland gibt, messen kann.

Insofern freuen auch wir uns auf die Debatte. Ich hoffe, es wird eine sachgerechte und abgewogene sein, denn nur dann bietet sie eine Chance. Wenn es eine Eiferer-Diskussion wird, bringt sie nichts. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Meine sehr verehrter Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir können zur Abstimmung kommen, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/803 an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend –, an den Innenausschuss, an

den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Ich darf die Zustimmung zu dieser Überweisungsempfehlung abfragen und bitte um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD sowie alle drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

12 Altersdiskriminierung vermeiden – Alters

grenze für staatlich anerkannte Bausachverständige endlich anheben!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/766

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Schrumpf das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können einem 69-jährigen Arzt Ihr Leben anvertrauen. Sie können in diesem Alter noch als Notar oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur arbeiten. Ob Bundespräsident, Bundeskanzler, Minister, Oberbürgermeister oder Landrat – all diese Ämter kennen nach oben keine Altersgrenze. Zu Recht trauen wir all diesen Menschen zu, im Alter noch leistungsfähig zu sein. Für einen staatlich anerkannten Bausachverständigen in Nordrhein-Westfalen ist jedoch mit 68 Jahren Schluss.

Unabhängig von ihrer geistigen oder körperlichen Kondition schicken wir Menschen zwangsweise in den Ruhestand, die noch weiterhin arbeiten könnten und dies auch wollen. Das Ergebnis ist oftmals, dass sie nach Hessen abwandern, wo sie arbeiten dürfen, bis sie 70 Jahre alt sind. Nordrhein-Westfalen gehen damit wertvolle und erfahrene Fachkräfte verloren. Das, meine Damen und Herren, dürfen und wollen wir nicht länger zulassen.

(Beifall von der CDU)

Gerade auch für die wirtschaftliche Aufholjagd unseres Landes brauchen wir diese erfahrenen und engagierten Köpfe.

(Michael Hübner [SPD]: Das ist eine Entfesse- lungsoffensive! Unglaublich!)

Anstatt Menschen also vorzeitig zum alten Eisen zu erklären, müssen wir ihre Fähigkeiten gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des in vielen Bereichen drohenden Fachkräftemangels für unser Land erhalten. § 5 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung ist daher aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß.

Am Beispiel der hessischen Regelung sieht man, wie eine Bestimmung aussehen kann, die sich bewährt hat. Dem Sicherheitsaspekt und der Leistungsfähigkeit in der täglichen Arbeit wird in der Regelung in Hessen gleichzeitig dadurch Rechnung getragen, dass die Anerkennung als Bausachverständiger dann widerrufen werden kann, wenn die betreffende Person infolge einer geistigen oder körperlichen Erkrankung, eines Gebrechens, nicht mehr in der Lage sein sollte, ihre Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben.

Auch in Nordrhein-Westfalen sind wir aber in anderen Bereichen bereits weiter. So gilt zum Beispiel bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren keine Altersgrenze. Stattdessen kann auch hier im Falle einer Erkrankung, einer körperlichen oder geistigen Einschränkung die Bestellung eines Vermessungsingenieurs aufgehoben werden.

Dies, meine Damen und Herren, sind sinnvolle Regelungen, um die Arbeitsfähigkeit der Menschen mit ihrem Arbeitswillen in Einklang zu bringen. Dabei geht es in keiner Weise darum, Menschen auf Kosten der Sicherheit am Bau oder der Qualität der erbrachten Leistungen oder gar gegen ihren Willen länger arbeiten zu lassen. Bereits jetzt ist es in Nordrhein-Westfalen geltende Rechtslage, dass die Anerkennung von der zuständigen Kammer zu widerrufen ist, sofern der staatlich anerkannte Sachverständige seine Tätigkeit nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann. Im Ergebnis geht es also um die moderate Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre auf dann 70 Jahre, wie auch in Hessen.

Sowohl die Grundrechtecharta der Europäischen Union wie auch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Alters. Angesichts der demografischen Entwicklung, der Lebenserwartung der Menschen und des medizinischen Fortschritts müssen wir also hinterfragen, ob die Antworten, die wir derzeit mit der zitierten Regelung geben, die wir vor 30 oder zehn Jahren noch gegeben haben, heute überhaupt noch zeitgemäß sind.

Meine beiden Töchter, heute knapp fünf Monate und knapp drei Jahre alt, haben rein statistisch gesehen eine Lebenserwartung von über 83 Jahren. Ja, sie haben sogar eine realistische Chance, mehr als 100 Jahre alt zu werden. Mit der steigenden Lebenserwartung geht erfreulicherweise einher, dass die

Menschen auch immer länger gesund und aktiv bleiben.

Um eines unmissverständlich klarzustellen: Niemand wird gezwungen, länger als heute zu arbeiten. Denen, die dies jedoch noch können und auch wollen, werden wir eine Perspektive eröffnen.

Als Christdemokraten wollen wir nicht nur gegen jede Form von Altersdiskriminierung vorgehen, sondern Nordrhein-Westfalen auch zum Vorreiter im Abbau von Altersdiskriminierung machen. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP haben wir deshalb ausdrücklich festgehalten, dass Alter eben kein Maßstab für die Beurteilung eines Menschen sein darf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute ein Signal an die Menschen im Land senden, dass jeder unabhängig von seinem Alter gebraucht wird und im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten herzlich eingeladen ist, zum Erfolg unseres Landes beizutragen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schrumpf. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Paul das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aktuell dürfen Bausachverständige in Nordrhein-Westfalen nur bis zu einem Alter von 68 Jahren arbeiten. Fabian Schrumpf hat dazu schon eingeführt. Mit Vollendung dieses Lebensjahres verlieren sie dann automatisch die staatliche Anerkennung, werden also zwangsläufig in Rente geschickt.

Das ist nicht mehr zeitgemäß, liebe Kolleginnen und Kollegen. In unserer Gesellschaft wünschen sich viele Menschen einen flexibleren Renteneintritt. Aufgrund der Alterung unserer Bevölkerung wird über die Höhe des Renteneintrittsalters gesprochen, auch um unserer Volkswirtschaft Fachkräfte länger zu erhalten.

Auch für andere Berufsgruppen galt eine Altersgrenze von 68 Jahren. So durfte beispielsweise ein Hausarzt seine Patienten von 1993 an nur so lange behandeln, bis er diese Altersgrenze noch nicht überschritten hatte. Jedoch galt dies nur für Kassenpatienten. Seine Privatpatienten durfte er darüber hinaus behandeln. Es ist schon fast ein Jahrzehnt her, dass diese unsinnige Vorschrift gekippt wurde.

Warum sollten also ausgerechnet Bausachverständige gezwungen werden, bereits mit 68 Jahren in Rente zu gehen, wenn sie freiwillig länger arbeiten möchten und das auch können? Staatlich anerkannte Bausachverständige sind Experten und erfüllen für den Bauherrn eine ganz wichtige Funktion.