Protokoll der Sitzung vom 12.10.2017

So muss tatsächlich mit diesen Voraussetzungen Datensparsamkeit nicht das oberste Gebot des Datenschutzes sein, sondern dann können wir mit Dateninnovation und mit hohen Sicherheitsstandards neuen Produkten, Dienstleistungen und Fortschrittsmöglichkeiten den Weg öffnen. Das ist ein Standortfaktor, den wir weiter stärken wollen.

Auch wir leisten unseren Beitrag. Die Landesregierung wird ihren Beitrag leisten. Im Bereich des EGovernments wollen wir mit Blockchain-Verfahren testen, wie wir auch den Verwaltungsbereich Nordrhein-Westfalens zum IT-Sicherheitsspitzenreiter und Vordenker Deutschlands und Europas machen können, sprich: Wir kehren auch vorm eigenen Haus. Dazu werden Sie weiter von uns hören.

Ich freue mich auf die weitere Debatte. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Braun. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Kampmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Braun, Sie finden die Debatte zur Datenschutzgrundverordnung einseitig. Ich muss sagen: Ich finde die Digitalisierungspolitik der Landesregierung bisher ziemlich einseitig. Denn dabei geht es ganz oft um Start-ups. Da geht es um Entfesselung. Wenn man ganz viel Glück hat – Sie haben es gerade angesprochen –, geht es auch mal um die Digitalisierung in der Verwaltung. Aber tatsächlich ist es doch eine recht einseitige Debatte.

Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute auch einmal mit Ihnen, Herr Reul, über ein sehr wichtiges Thema der Digitalisierungspolitik, nämlich den Datenschutz, diskutieren können. Ich glaube nämlich, dass wir die Risiken an vielen Stellen sehr viel ernster nehmen sollten, als wir das bisher getan haben.

Das funktioniert eben nicht, wenn wir nach dem Prinzip „Bedenken second“ agieren, sondern das funktioniert nur, wenn wir die Risiken erkennen – das ist auch unser Anspruch als Politik –, wenn wir sie aufgreifen und wenn wir diese Risiken dann mit ganz konkreter Politik reduzieren.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meiner Meinung nach ist die europäische Datenschutzgrundverordnung dafür ein ganz hervorragendes Beispiel.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Dass das Thema „Datenschutz“ in Deutschland eine so große Bedeutung hat, wurde lange Zeit belächelt. Ich glaube aber, dass diese Zeit vorbei ist – spätestens seit dem NSA-Skandal, spätestens seitdem Millionen von Daten inzwischen in den Händen eines verwirrten amerikanischen Präsidenten liegen.

Lieber Herr Braun, ich finde: Wir sind einer Meinung, wenn wir darüber sprechen, dass die Wirtschaft an vielen Stellen schon weiter ist, als es viele glauben.

Die Wirtschaft sieht es nämlich nicht mehr als Wettbewerbshindernis, sondern als Standortfaktor. Da haben wir in Deutschland schon einen guten Weg beschritten. Wenn ich Unternehmer wäre, würde ich meine Daten, ehrlich gesagt, auch lieber in eine Cloud legen, von der ich weiß, dass sie sicher ist und dass in dem Land entsprechende Datengrundsätze und Datenregelungen herrschen, statt in eine Cloud, bei der ich nicht darauf vertrauen kann, dass die Daten darin tatsächlich sicher sind.

Diese Datenschutzgrundverordnung ist tatsächlich ein großer Meilenstein in der Datenschutzpolitik Europas, und zwar zum einen – Matthi Bolte-Richter hat es eben angesprochen –, weil sie den Flickenteppich an unterschiedlichen nationalen Regelungen, die wir bisher hatten, beseitigt.

Wenn wir uns anschauen, aus welchem Jahr die vorherigen Regelungen stammen, dann ist das ein Jahr, in dem wahrscheinlich selbst Jupp Heynckes noch als große Nachwuchshoffnung des deutschen Fußballs gehandelt wurde, nämlich das Jahr 1995. Jeder kann sich vorstellen, welche Rolle das Internet und der Datenschutz in dem Jahr gespielt haben und wie sich diese Rolle und die Bedeutung seitdem verändert haben.

Die wichtigen Fortschritte der Datenschutzgrundverordnung wurden schon aufgezählt. Das ist für mich das Marktortprinzip, das ist das Recht auf Vergessen, das ist aber auch das Prinzip der Datenportabilität, durch das ich Daten von einem Anbieter zum nächsten mitnehmen kann und mir eine größere Souveränität als Bürger zugesteht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Daten sprechen, dann klingt das oft so distanziert. Aber tatsächlich sind Daten das, was wir fühlen, was wir meinen und das, worüber wir kommunizieren. Genau aus diesem Grund sollten wir das Thema „Datenschutz“ sehr hoch hängen und ihm eine große Bedeutung zumessen. Genau aus diesem Grund freue ich mich auch auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Brockmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es direkt vorwegzunehmen: Der Antrag der Grünen greift ein wichtiges Thema auf. – So weit das Positive.

In dem Forderungsteil wird es dann aber etwas dürftig. Man stellt in diesem Antrag eine Mischung aus Selbstverständlichkeiten und bereits vorhandenen Angeboten zusammen. Immerhin sind wir uns darüber einig, dass das Thema „Datenschutz“ ganz zentral ist.

Bereits im Koalitionsvertrag der NRW-Koalition wird dem Thema „Datenschutz“ daher Rechnung getragen. Ihm kommt in unserer vernetzten Gesellschaft eine sehr große Bedeutung zu. Tatsächlich schafft die EU-Datenschutzgrundverordnung einen großen Fortschritt beim Datenschutz. Darüber sind wir uns alle einig. Das wurde gerade auch schon mehrfach gelobt.

Aber diese Datenschutzgrundverordnung stellt auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Da stehen wir als NRW-Koalition an der Seite der Wirtschaft, um sie bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen.

Auch die Stärkung der Landesdatenschutzbeauftragten haben wir auf der Agenda. Insofern ist es schön, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, sich der Position der NRW-Koalition anschließen.

Beratungsangebote insbesondere zur Unterstützung der Wirtschaft gibt es bereits. Die NRW-Koalition wird diese auch weiter ausbauen. Das hat der Kollege der CDU gerade schon angeführt.

Beispielhaft zu nennen ist das Netzwerk nrw.uniTS, das alle Akteure der IT-Sicherheit in NRW miteinander verbindet und neben Unternehmen auch Forscherinnen und Forscher sowie weitere Multiplikatoren einschließt.

In Dortmund gibt es außerdem das Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 West, das kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Industrie 4.0 unterstützt, sie informiert, aber auch qualifiziert.

Weitere nennenswerte Initiativen sind die Sicherheitspartnerschaft Nordrhein-Westfalen, die Allianz „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ oder die Förderlinie „Digitale Sicherheit“ vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen.

Das sind bei Weitem noch nicht alle Beratungsstellen und Netzwerke, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine bessere Auseinandersetzung mit dem Thema „Datenschutz“ ermöglichen. Mit Ihrer Forderung nach Beratungsangeboten rennen Sie also längst offene Türen ein.

Ihren letzten Punkt des Antrags, die Umsetzung der europäischen Datenschutzreform auf Bundesebene zu begleiten, halten wir schlichtweg für selbstverständlich. Dafür braucht es keinen extra Antrag, wie Sie ihn eingebracht haben.

(Beifall von der FDP)

Ich möchte hier noch einmal betonen: Das Thema „Datenschutz“ ist für uns ohne jeden Zweifel sehr wichtig! Das haben alle hier im Plenum gesagt. Aus diesem Grund hat die NRW-Koalition viele Maßnahmen in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten und zum Teil bereits mit deren Umsetzung begonnen. Mit uns steht die Unterstützung der Wirtschaft bei der digitalen Transformation jetzt endlich auch auf der Agenda des Regierungshandelns.

Da die Digitalisierung auch nicht über Nacht kam, hätten Sie natürlich selbst bereits alles tun können, um das Thema „Datenschutz“ voranzubringen,

(Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Nein, das hät- ten wir nicht tun können, weil das Bundesge- setz erst am 25. April geändert wurde! Herrje!)

um die Wirtschaft zu unterstützen und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu sensibilisieren.

Ich ende, wie ich begonnen habe, und betone das Positive: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Dort können wir über das Thema „Datenschutz“ gern und ausführlich diskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Brockmeier. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Tritschler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begeisterung der Grünen für die Europäische Datenschutzverordnung vermögen wir nicht zu teilen – und nicht nur wir.

Der renommierte Datenschutzrechtler Thomas Hoeren von der Universität Münster etwa bezeichnete sie als eines der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts.

Aus deutscher Perspektive muss man sich schon fragen, ob es wirklich sinnvoll war, das weltweit als vorbildlich und hochentwickelt geltende deutsche Datenschutzrecht auf dem Altar EU-weiter Harmonisierung zu opfern. Denn es war wie so oft in Brüssel: Zuerst kommen die Harmonisierer, dann kommen die Lobbyisten und dann kommt viel Mist.

Tatsächlich konnte der deutsche Standard in vielen Bereichen auf die europäische Ebene gehoben werden, aber eben nicht in allen. Ganz sicher aber

kommt mehr Bürokratie. Da irrt der Antragsteller, wenn man dem Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Glauben schenken darf.

(Beifall von der AfD)

Auch ist es ein bisschen widersprüchlich, in einem Antrag neue Planstellen zu fordern und gleichzeitig zu behaupten, das Vorhaben diene dem Abbau der Bürokratie.

(Beifall von der AfD)

Das ganze Vorhaben aber zeigt, wie schwierig und falsch es ist, von Finnland bis Griechenland einen einheitlichen Rechtsraum herbeiharmonisieren zu wollen.

So sind zum Beispiel die besonderen Vorrechte der deutschen Anwälte unter den Tisch gefallen. Der Deutsche Anwaltverein hat scharf kritisiert, dass Datenschutzbehörden nun unter anderem die Möglichkeit haben, auf besonders geschützte Mandantendaten zuzugreifen.

Die Mängelliste ist lang, und das ist auch kein Wunder, denn die vorherrschenden Vorstellungen in diesem Bereich sind von Nation zu Nation höchst unterschiedlich, und das lässt sich eben nicht wegharmonisieren.

Sie haben die Büchse der Pandora geöffnet und der von Lobbyismus durchseuchten EU den Datenschutz überlassen. Und weil Sie alle nicht den Mumm haben, sich auch einmal etwas aus Brüssel zurückzuholen oder zumindest die Interessen des eigenen Volkes zu vertreten, müssen wir jetzt alle die Suppe auslöffeln.

(Beifall von der AfD)