Alexander Brockmeier
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich für die sehr sachliche Debatte und die guten Wortbeiträge, die wir bisher hatten, danken. – Danken möchte ich auch für die Beantwortung der Großen Anfrage, die wirklich ausführliche Darstellung und dieses breite Bild, das wir da auf über 130 Seiten bekommen haben. Ich halte das für einen sehr guten Beitrag, um diese Debatte zu führen. Denn wir haben hier, wie richtigerweise schon gesagt wurde, einen dynamischen Prozess. Da sind eine Datengrundlage und eine ganz detaillierte Analyse wichtig, um darüber debattieren und dann auch Entscheidungen treffen zu können.
Vieles, was in dem Bericht steht, wurde auch schon im Verfassungsschutzbericht 2019 dargestellt. Es
sind also keine ganz gravierend neuen Erkenntnisse. Vielmehr wird die Lage hier in Nordrhein-Westfalen dargestellt und noch einmal tiefer ins Detail gegangen.
Ich möchte gar nicht noch einmal auf die einzelnen Zahlen im Detail eingehen. Denn wir sind uns alle dieser Lage bewusst, nicht zuletzt aufgrund der rechtsextremistischen Anschläge der vergangenen Monate. Es handelt sich beim Rechtsextremismus um eine nicht wegzudiskutierende Gefahr. Das haben meine Vorredner auch schon deutlich gemacht.
Ich möchte in meinen Ausführungen vor allem zwei Ausprägungen des Rechtsextremismus erwähnen, die aus meiner Sicht eine besondere Gefahr darstellen, nämlich erstens das Aufkommen der Mischszenen, also die Vermischung von vermeintlichen Bürgerinitiativen und rechtsextremistischen Gruppierungen, und zweitens die Digitalisierung von extremistischen Anwerbungen und auch Radikalisierungen, weil dies gerade junge Menschen sowie Schülerinnen und Schüler besonders in Gefahr bringt und darauf ein besonderes Augenmerk zu richten ist.
Wenn wir uns die rechte Mischszene anschauen, stellen wir eine Dezentralisierung der Strukturen fest. Übergeordnete Parteiorganisationen gehen immer weiter zurück. Es gibt eine spürbare Dezentralisierung, eine Regionalisierung, was es immer schwieriger macht, die Organisationen vor Ort überhaupt richtig identifizieren und wahrnehmen zu können.
Wir haben hier schon einige Beispiele gehört. Gerade bei neuen Gruppierungen – beispielsweise „Mönchengladbach steht auf“, „Internationale Kölsche Mitte“ oder „Besorgte Bürger“ in Herne – wissen interessierte Bürger vielleicht nicht – es ist für sie auch schwierig, das zu erkennen –, worum es sich bei diesen Organisationen handelt, gehen dann dorthin und machen mit. Es handelt sich dabei aber nicht um demokratische Bürgerinitiativen, sondern um vernetzte rechtsextreme Gruppierungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen.
Das ist eine große Herausforderung, vor der wir stehen. Deswegen müssen wir jede einzelne dieser Gruppierungen in den Blick nehmen, darüber debattieren, ihre Ziele klar benennen und diese den Bürgern ganz klar vor Augen führen.
Neben der Mischszene bewegt mich gerade als jugendpolitischen Sprecher die Digitalisierung. Die Digital Natives sind ja im Netz unterwegs. Dort schlagen Rechtsextreme einen ganz neuen Ton an.
Hier stellen die Echokammern bekanntlich eine besondere Gefahr dar: Ich höre nur noch das, was ich hören will, und gegenteilige Meinungen gibt es kaum noch. – Das beschleunigt die Radikalisierung. Gleichgesinnte können viel schneller in Kontakt treten. Das
befördert eine Radikalisierung, die wir als Staat gar nicht so schnell wahrnehmen können.
Das beste Beispiel dafür ist gerade in Coronazeiten die App Telegram. Dort vernetzen sich Verschwörungstheoretiker und tauschen Mythen und Falschinformationen aus, was dazu führt, dass sich noch mehr Menschen diesen Menschenfängern anschließen.
Wir stellen fest, dass die Kombination aus der Digitalisierung auf der einen Seite und der Mischszene auf der anderen Seite eine ganz besondere Herausforderung ist.
Das beste Beispiel dafür sind die Neuen Rechten, die durch ein hippes Auftreten und flotte Sprüche Menschen werben und gar nicht so wirklich identifizierbar sind, weil sie nun einmal keine Springerstiefel tragen und nicht wie Neonazis aussehen, sondern in einem neuen Gewand daherkommen.
Deswegen ist es unsere Aufgabe, darauf immer einen Blick zu haben. Das haben wir als Landesregierung. Von Beginn an tun wir das. Hier wurde schon erwähnt, dass wir die Dinge wie das Verbotsverfahren gegen Combat 18 weiter vorantreiben müssen. Das ist eine Aufgabe, der wir uns alle gemeinschaftlich stellen sollten.
Deswegen danke ich für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage, die wirklich ein guter Beitrag zu dieser Debatte ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat uns mit diesem Antrag wieder einmal dargestellt, dass sie eigentlich gar nicht in der wirklichen Welt unterwegs ist und sich auch nicht mit den Problemen der Menschen auseinandersetzt. Sie spricht in dem Antrag vom Überwachungsstaat und davon, dass die Landesregierung die Pandemie ausnutzt, um Machtmissbrauch zu betreiben.
Da Sie so wenig in der Realität leben – Herr Tritschler hat das mit seinen Äußerungen gerade deutlich gemacht –, will ich es gerne noch einmal für Sie ausführen.
Dann hören Sie mal gut zu. – Wir befinden uns in einer wirklich schwierigen Lage. Es herrscht eine Pandemie, wie wir sie lange, lange, lange Zeit nicht erlebt haben. Jede Woche ist eine schwierige Abwägung einzelner Güter, die im Raume stehen, zu treffen. Sie haben gerade so getan, als ob wir die Freiheit der Bürger um jeden Preis einschränken wollten. Aber so einfach ist es nicht. Es geht darum, die einzelnen Güter – dazu gehört auch die Gesundheit der Bevölkerung – gegeneinander abzuwägen. Natürlich ist auch die Freiheit des Einzelnen ein maßgebender Faktor für uns.
Sie haben gerade so getan, als ob wir an der Spitze der Überbietungsorgien – so haben Sie es genannt – ständen. Das ist mitnichten der Fall. Hätten Sie die Diskussionen richtig verfolgt, dann wüssten Sie, dass Nordrhein-Westfalen dabei an der Spitze ist, die Verhältnismäßigkeit zu beachten, die Einzelinteressen in den Blick zu nehmen und gerade auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger immer wieder abzuwägen.
Kommen wir zum Datenschutz: Darüber haben Sie gerade kaum einen Satz verloren. Sie haben gar nicht über Ihren Antrag gesprochen, sondern über ganz viele andere Obskuritäten.
Die FDP-Landtagsfraktion hat zum Beispiel ein Positionspapier erarbeitet, wie wir uns die Corona-WarnApp vorstellen. Vielleicht haben Sie diese Debatte in Ihrer Bubble auch nicht mitbekommen. Es wurde intensiv darüber gesprochen, wie diese Warn-App ausgestaltet werden soll. Denn die Bürgerinnen und Bürger sind sehr wohl sehr empfindlich beim Thema „Datenschutz“ und würden die App nicht nutzen – diese Diskussion haben wir ja fortwährend –, wenn es eine solche Datenkrake wäre.
Natürlich gibt es momentan kein Allheilmittel gegen das Virus. Eine Strategie mit vielen kleinen Bausteinen ist es, dezentral gegen die Pandemie, gegen das Virus vorzugehen. Die Kontaktlisten und die Nachverfolgung sind ein Element. Sie sind sogar der zentrale Schlüssel, um wieder mehr Normalität zu ermöglichen, um mehr Bars und mehr Restaurants …
Nein, er kann eine Kurzintervention machen.
Gerade mit den Kontaktlisten ermöglichen wir mehr Freiheit oder mehr Normalität. So kann die Gastronomie wieder öffnen.
Meine Vorredner haben es gerade schon angesprochen: In der Coronaschutzverordnung steht ganz klar, wie mit den Daten umzugehen ist. Dort heißt es:
„Die … Daten sind nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten, insbesondere vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig … zu vernichten.“
Es gibt also klare Regeln dafür, wie damit umgegangen werden muss.
Sie haben gerade so getan, als ob täglich und überall seitens der staatlichen Behörden Missbrauch mit den Daten betrieben würde. Aber das ist nicht der Fall. Was sagt denn die LDI dazu, also die oberste Datenschützerin in Nordrhein-Westfalen? Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Vor dem Hintergrund, dass der LDI NRW für ganz Nordrhein-Westfalen erst ein Fall eines polizeilichen Zugriffes auf Corona-Kontaktlisten bekannt geworden ist, gehen wir derzeit davon aus, dass die Strafverfolgungsbehörden hier mit dem erforderlichen Augenmaß vorgehen.“
Es ist mitnichten so, dass die Sicherheitsbehörden hier wahllos und unverhältnismäßig vorgehen, so wie es darzustellen versuchen.
Insgesamt können wir festhalten, dass Sie wieder ein Problem aufbauschen und ganz viel ohne Fakten an die Wand malen,
ohne es zu belegen. Wir haben hier Hürden eingebaut. Dadurch ist gewährleistet, dass kein Missbrauch mit diesen Daten betrieben wird. Das bestätigt uns auch die LDI. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich kann darauf ganz kurz antworten: Natürlich haben die beiden recht.
Im Gegensatz zu Ihnen haben sie anscheinend auch Ahnung von Jura. Sie müssten sich dann nämlich an die StPO begeben und auf Bundesebene beispielsweise § 94 StPO ändern. An der Coronaschutzverordnung hier gibt es aber nichts zu ändern.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den Kollegen der Sozialdemokratie für diesen Antrag, denn er bietet noch mal die Möglichkeit, herauszustellen, welchen Stellenwert demokratische Förderung und die Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für diese schwarz-gelbe Landesregierung haben.
Ich will gerne bei den Kitas beginnen, die Sie auch in Ihrem Antrag angeführt haben. Mit der KiBiz-Novelle haben wir uns natürlich auch diesen Bereich angeschaut. In den §§ 9 und 10 des KiBiz haben wir Regelungen getroffen und Möglichkeiten für Elternversammlungen, Elternbeiräte, Kitaräte und Landeselternbeiräte geschaffen; und zwar nicht nur für die Kitas selbst, sondern darüber hinaus auch auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene.
Uns ist dabei wichtig, dass es nicht einfach eine bloße Informationsveranstaltung ist, zu der man hinfährt und quasi seine Zeit verschwendet, sondern man stattdessen wirklich mitarbeiten und mitwirken kann und als Elternteil auch Einfluss hat.
Deswegen sind wir auch an § 10 KiBiz herangegangen und haben in Abs. 1 dafür gesorgt, dass nur mit
Einvernehmen der Eltern die Regelungskonzepte und Mitwirkungskonzepte der einzelnen Kitas aufgestellt werden können, weil das dafür sorgt, dass Eltern wirklich Einfluss haben.
Sehr gerne.
Sehr, sehr gerne. – Ich wäre gleich auch tatsächlich noch zu einem weiteren Punkt gekommen. Da waren Sie vielleicht etwas zu schnell. Wir haben nämlich § 16 …
Wie bitte?
Ich fange gerne noch mal an: Wir haben § 16 KiBiz neu gefasst. Damit sorgen wir dafür, dass Beteiligung von Kindern auch wirklich einen Stellenwert im KiBiz hat.
Es geht nicht um die Frage von Strukturen in der Kita. Gerade in der Kita – das haben wir gerade gehört – kommt es darauf an, dass das pädagogisch begleitet wird und man als Kind seinen Alltag in der Kita gestaltet. Das ist der wesentliche Punkt. Es geht nicht um die Struktur, sondern um das pädagogische Personal und darum, dass es Zeit hat, sich um das Kind zu kümmern. Wir sorgen dafür, dass es diese Mehrzeit gibt und Demokratie und Mitbestimmung in der Kita stattfinden können.
Wir sorgen dafür, dass es dort mehr Fachkräfte gibt. Es gibt allein jedes Jahr 750 Millionen Euro mehr für Personal, damit genau solche Projekte in Kitas auch stattfinden können.
Darüber hinaus – die Landesebene hatten Sie auch angesprochen – ist es eine Frage der Finanzierung, wie die Elternbeteiligung auf Landesebene stattfinden kann. Hier erhöhen wir die Mittel um 10.000 Euro auf insgesamt 25.000 Euro, damit auch auf Landesebene professionelle Elternarbeit geleistet werden kann.
Wenn wir von der Kita zur nächsten Ebene kommen, nämlich zur Schulebene, dann ist es – anders als Sie es darstellen – nicht so, dass Eltern keine Kenntnis hätten und wir sie im Regen stehen lassen würden. – Wir machen sehr wohl Angebote zur Hilfe und Unterstützung. Im „ABC der Elternmitwirkung“ beispielsweise werden die Beteiligungsmöglichkeiten und die Rechte der Eltern klar aufgelistet.
Noch mal: Es kommt auf die Akteure vor Ort an. Strukturen alleine helfen nicht. Wir erleben bei Jugend- und Kinderparlamenten, aber auch bei Eltern, dass Strukturen allein nicht helfen. Es kommt auf die Akteure vor Ort an. Das ist sehr, sehr vielseitig. Wir erleben, dass es von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein kann.
Deswegen bringt es nichts, das von oben herab überzustülpen, vielmehr muss man die Rechte und die Möglichkeiten dafür schaffen, die Eltern auszustatten und vor Ort bestmöglich unterstützen zu können.
Ein diesbezüglicher Aspekt sind beispielsweise die Familienzentren. Die schwarz-gelbe Regierung hat sie in der Regierungszeit von 2005 bis 2010 eingeführt; nach Antritt der jetzigen Regierung wurden sie stark ausgebaut. Für das Kitajahr 2020/2021 gibt es ein Volumen von über 50 Millionen Euro, um sich in den Kommunen vor Ort beteiligen zu können, die ganze Familie mitzunehmen und wirklich einen Mehrwert zu schaffen.
Das begrenzen wir nicht nur auf den Bereich der Kita, sondern bauen es auf den Grundschulbereich aus, um dort Familiengrundschulzentren zu schaffen und die gemeinsame Beteiligung des Umfeldes zu ermöglichen.
Meines Erachtens ist das ein wesentlicher Bestandteil, um die Menschen vor Ort beim Tätigwerden in diesem Bereich zu unterstützen. Deswegen ist es nicht so, dass wir, wie Sie sagen, diesbezüglich komplett untätig geblieben sind. Es kommt darauf an, dass es sinnvoll ist.
Ich halte es Stand jetzt für nicht sinnvoll, einen weiteren runden Tisch zu bilden. Das klingt sehr stark nach „wenn du nicht weiter weißt, dann bildest du einen Arbeitskreis“. Wir sollten vielmehr darauf schauen, wo wir vor Ort gezielt unterstützen können.
Das tun wir seit der Regierungsübernahme tagtäglich. Wir freuen uns aber auch auf die Beratung im Ausschuss.
Na klar.
Doch! – Ich war übrigens selbst bei der Elternkonferenz dabei. Da war die Darstellungsweise nicht komplett korrekt, das möchte ich mal sagen. Das ist keine Kritik an den Elternverbänden. Wie die Beteiligungsmöglichkeiten im Kitabereich im Verhältnis zu jenen im Schulbereich dargestellt wurden, war nicht ganz richtig. Das ist kein Vorwurf. Ich habe da einfach eine andere Einschätzung.
Darüber hinaus habe ich soeben vorgestellt, wie wir beispielsweise mit Familiengrundschulzentren einen weiteren Weg gehen, um dort noch eine Beteiligungsmöglichkeit zu schaffen.
Dann muss man auch mal schauen, wo man die Prioritäten setzt. Ich habe den Eindruck, dass Fortbildungen allein nicht weiterhelfen. Das war ja ein großer Diskussionspunkt. Ich denke aber, dass es am Ende des Tages bessere Wege gibt, mehr Eltern dazu zu bringen, sich einzubringen und sich zu engagieren. Es ist immer schwieriger, Eltern für Ehrenamtliches zu finden. Kollege Sträßer hat das vorhin dargestellt.
Natürlich muss man diesbezüglich im Dialog bleiben. Ich sage ja nicht, dass wir es jetzt einfach bei diesem Treffen bei der 2. Elternkonferenz belassen und dass es das für uns war. Dass man im stetigen Austausch bleibt, ist doch völlig klar.
Meines Erachtens brauchen wir aber keine weitere Struktur, um darüber zu beraten. Vielmehr können wir das meiner Meinung nach sehr gut hier in diesem Kreis machen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag der Grünen hat gerade noch mal deutlich gemacht, wes Geistes Kind das hier eigentlich ist.
Genauso wie mit der Großen Anfrage versuchen die Grünen, eine große Verschwörung zwischen der Landesregierung auf der einen und RWE auf der anderen Seite darzustellen.
Frau Düker, Sie haben sich gerade zu Wort gemeldet, haben aber auch schon im Rahmen der Räumung behauptet, die Landesregierung sei Erfüllungsgehilfin von RWE. Es ist schon wirklich eine bodenlose Frechheit, dass Sie sich auf dieses populistische Vorgehen einlassen.
Und es ist ganz schön komisch, wenn Sie die Landesregierung darum bitten, RWE zu fragen, was die inneren Beweggründe von RWE seien. Ich kann Ihnen sagen: Genauso wenig, wie die Landesregierung Erfüllungsgehilfin von RWE ist, ist sie eine Erfüllungsgehilfin der grünen Landtagsfraktion. Wenn Sie Fragen an RWE haben, dann können Sie einfach selbst den Hörer in die Hand nehmen und einfach selbst nachfragen.
Der Beitrag von Frau Brems hat gerade noch mal ihre anscheinende Unkenntnis in Sachen Hambacher Forst deutlich gemacht, oder sie will es einfach nicht verstehen. Es beginnt bei den Begriffen „Forst“ und „Wald“, geht aber auch darüber hinaus.
In so vielen Vorlagen ist schon alles beantwortet worden: durch das Bauministerium, durch das Innenministerium, in mündlichen Ausführungen in Ausschüssen und in einer Fragestunde im Plenum: Antworten über Antworten in einem wirklich sehr toleranten Stil der Landesregierung. Aber Sie können einfach nur physisch anwesend gewesen sein. Zugehört haben Sie auf jeden Fall nicht, sonst hätten Sie diese Anfrage nicht so durchgezogen.
Ich will noch mal feststellen, dass es sich um 3.000 Straftaten im Hambacher Forst seit Oktober 2018 handelt.
Das sind selbsternannte Klimaaktivisten, die Körperverletzungen, versuchte schwere Körperverletzungen, gefährliche Körperverletzungen,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Brandstiftungen, gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr, Nötigungen, Sachbeschädigungen,
schweren Landfriedensbruch, Diebstahl und vieles, vieles mehr begehen.
Das ist das Protokoll, das Sie hier anfragen sollten, und nicht, wer wann wo und vermeintlich in welchem Haus angefangen hat, ein Gutachten zu schreiben.
Die Kreispolizeibehörde sieht in ihrer Beurteilung eine konkrete Gefahr. Jederzeit können dort Unbeteiligte Waldbesucher zu Schaden kommen. Bis heute sind dort 60 Chaoten. Das muss man sich vorstellen: Da sind nach wie vor 60 Chaoten, die ihr Unwesen da treiben und beispielsweise Molotowcocktails auf einen Streifenwagen werfen. Die nehmen Sie mit Ihrer Anfrage hier in Schutz.
Aber wenn Ihnen diese Straftaten gegenüber unseren Polizisten oder den RWE-Mitarbeitern nicht so wichtig sind, dann ist es vielleicht die Unversehrtheit der Besetzer. Ich möchte gerne mal die oberste Bauaufsichtsbehörde zitieren, die von einer Mangelhaftigkeit der Rettungswege, der dringenden Gefahr, dass sich die Nutzer der Gebäude nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen können, oder von ungesicherter Löschwasserversorgung spricht.
Das sind Zitate der Bauaufsichtsbehörde, und da wundert es schon, dass ausgerechnet die Grünen, die sonst so schnell nach dem Staat rufen, hier einfach wegschauen und sagen, der Staat müsse nicht handeln.
Dann stellt sich auch die Frage, wer da eigentlich im Hambacher Forst wohnt und die Polizisten mit Fäkalien bewirft. Auch dazu möchte ich zwei Zitate aus einem Vermerk der Bauaufsichtsbehörde bringen, die davon spricht, dass dort zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Vertretern staatlicher Autorität vorherrsche.
Ich möchte auch aus einem Bericht des Verfassungsschutzes zitieren:
„Auch im Jahr 2018 hat sich im Bereich des Hambacher Forstes die Gewaltausübung von
Linksextremisten der autonomen Szene weiter verschärft.“
Das sind die Personen, von denen Sie sich nicht glaubwürdig distanzieren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen.
Die Grünen haben schon 85 Fragen gestellt. Ich denke, dass ich hier einmal im Zusammenhang vortragen darf, und dann können sie gerne mit einem anderen Mittel hier eingreifen.
Ich möchte noch einmal auf die Frage 32 eingehen; denn diese ist sinnbildlich. Da fragen Sie, wie die Landesregierung die Aussage von RWE bewerte, dass das Unternehmen bestrebt sei, die Kosten, die im Zuge der Räumung entstanden seien, den Baumbesetzern in Rechnung zu stellen.
Meine persönliche Bewertung ist da ganz klar: Ich bitte darum, dass diese Chaoten die durch ihre Besetzung entstandenen Kosten auch begleichen müssen. Das ist doch selbstverständlich.
Eines ist durch Ihre Große Anfrage ganz deutlich geworden: Um den Hambacher Forst als solchen oder um Klimaschutz geht es Ihnen gar nicht. Sie wollen hier politisch Stimmung machen und sind dabei ganz weit weg von einer sachlichen Diskussion. Das haben Ihre Große Anfrage, aber auch der Beitrag der Grünen hier belegt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich kann eine ganz kurze Antwort darauf geben. Diese Landesregierung bzw. diese NRW-Koalition ist auf keinem Auge blind und geht gegen jede Straftat vor. Wir haben das bei den Clans erlebt, aber das gilt genauso für salafistische Extremisten oder auch Linksextreme. Wir sind überall in Nordrhein-Westfalen präsent und gehen da weiter unseren Weg.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulschließungen vor den Osterferien haben die Bedeutung der Digitalisierung insbesondere im Bildungsbereich deutlich gemacht.
Viele von uns – ich glaube, jeder in diesem Saal – haben ihre ganz persönlichen Erfahrungen damit gesammelt, welche Möglichkeiten die Digitalisierung bietet, aber auch damit, welche Herausforderungen mit der Digitalisierung einhergehen.
Für unsere Fraktion der Freien Demokraten ist die Digitalisierung nicht nur ein Modetrend, über den wir für ein paar Monate sprechen wollen, sondern ein Herzensthema. Wir haben schon im Wahlkampf damit geworben, dass wir Digitalisierung zum Gegenstand unseres Handelns machen und die Schulen aus der Kreidezeit herausholen wollen.
Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass das nicht einfach per Fingerschnippen erledigt werden kann und wir es nicht schaffen, die Schulen von heute auf morgen zu digitalisieren. Es ist ein großer Prozess, den wir direkt nach Regierungsübernahme begonnen haben. Mit der „Digitaloffensive“ hier in Nordrhein-Westfalen haben wir in einem breiten Beteiligungsprozess alle mitgenommen.
Dennoch wurden wir durch die Pandemie alle ins kalte Wasser geworfen. Das Ministerium hat herausragende Arbeit geleistet, die auch viel gelobt worden ist; etwa beim Lernen auf Distanz oder bei der Unterstützung mit Impulspapieren und Handreichungen, die unter hohem Zeitdruck erarbeitet werden mussten.
Gleichzeitig haben wir mitbekommen, dass die Schullandschaft durchaus unterschiedlich ist. Auf der einen Seite gibt es Negativbeispiele, auf der anderen Seite wurden kreative, innovative Lösungen gefunden, wie man mit dieser Situation umgeht und die Digitalisierung nutzt, um aus der Pandemie, aus der Krise eine Chance zu machen.
Es darf kein Zufall sein, an welcher Schule man ist oder ob der Lehrer, von dem man unterrichtet wird, digitalaffin ist, sondern es muss flächendeckend und
für alle ein breites digitales Bildungsangebot geben. Genau damit beschäftigen wir uns in diesem Antrag.
Es liegt auf der Hand, dass es zunächst Hardware braucht. Das sind klassischerweise die digitalen Endgeräte wie iPads, Computer oder Ähnliches. Dafür stellt das Land 105 Millionen Euro aus dem DigitalPakt schnell zur Verfügung. Uns ist wichtig, dass das Geld schnell und unkompliziert die Menschen, die Schülerinnen und Schüler vor Ort erreicht und es nicht zu langen Verfahren kommt, denn am Ende des Tages darf die Teilhabe am digitalen Bildungserfolg nicht am Geldbeutel der Eltern hängen.
Aber das alles, die Infrastruktur, die Hardware, bringt nichts, wenn wir nicht auch an der Schule die entsprechende Infrastruktur haben; Kollege Braun ist schon darauf eingegangen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Schulen bestmöglich ausgestattet sind, damit man die digitalen Medien in den Schulen auch wirklich nutzen kann. Damit haben wir direkt nach Regierungsübernahme begonnen. Das ist ein Prozess, der lange dauert und für den nicht nur das Land zuständig ist. Vielmehr stellen die Städte und Gemeinden die Schulinfrastruktur. Wir müssen darauf pochen, dass das schnell, gründlich und flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen passiert.
In diesem Zusammenhang ist mir auch wichtig, dass wir – gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden – schnell eine Lösung bezüglich der Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer finden.
Neben der Hardware brauchen wir aber auch Software, um einen wirklichen Bildungserfolg erreichen zu können. Daher hat diese Landesregierung LOGINEO auf den Weg gebracht. Dabei sind wir nicht einfach strikt beim Konzept geblieben, sondern wir lernen auch. Die Digitalisierung ist ein ständiger Prozess. Man erlangt immer wieder neue Erkenntnisse, ähnlich wie bei der Pandemie. Wir fordern, dass das Ganze um Messengerfunktionen und Videochatmöglichkeiten erweitert wird, um auch mit der LOGINEO-Software eine Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern herstellen zu können.
Gleichzeitig ist dabei aber die Gründlichkeit wichtig und dass wir auf den Datenschutz achten, denn die Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts hatte Probleme mit dem Datenschutz. Es ist also wichtig, dass wir gründlich an die Sache herangehen.
Neben der Hard- und der Software bedarf es auch der pädagogischen Kompetenz. Es reicht nicht, einfach einen iPad-Koffer in den Klassenraum zu stellen, vielmehr müssen die Lehrer auch pädagogisch wertvoll mit diesen Medien umgehen. Deswegen ist es wichtig, einen Fokus auf die Kompetenzen zu legen und Ausbildungen und Fortbildungen anzugehen. Da haben
wir schon vieles gemacht, müssen aber weiterhin den Fokus darauf legen.
Abschließend – die Redezeit ist vorbei – will ich zusammenfassen: Wir haben früh begonnen, die Digitalisierung auf den Weg zu bringen. Die Krise macht deutlich, wie wichtig das ist. Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen und müssen diesen Weg jetzt weitergehen, um die Schulen gut digital auszustatten. Deswegen bitte ich um Unterstützung des Antrags. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich dachte eigentlich, dass wir eine recht ruhige Debatte zum Ende des Plenartages haben. Aber ich wurde eines Besseren belehrt.
Frau Beer, Sie sagten gerade, dass die Trägerverbände aus dem Kopfschütteln nicht herausgekommen wären. Ich bin gerade absolut fassungslos gewesen und bin nach Ihrem Vortrag aus dem Kopfschütteln nicht herausgekommen. Das war eine Katastrophe, was Sie hier gerade vorgetragen haben.
Ich gehe gleich noch näher darauf ein und wollte vorher noch ein Wort zu Herrn Maelzer verlieren. Ich habe den Eindruck, Sie haben wirklich den Bezug zur Realität verloren. Sie spielen sich hier auf, als ob Sie der Motor dieser Landesregierung und quasi so ein Schattenminister seien, der hier die Regierung mal so richtig antreibt. Ich glaube, das ist ganz schön weit von der Realität entfernt.
Aber noch einmal zum Antrag der Grünen. Frau Beer, Sie haben gerade gesagt, Sie hätten ein Konzept vorgelegt. Aber wenn man sich das mal anschaut, dann ist Ihr Konzept ein schöner Titel, mehr aber auch nicht. Es steckt rein gar nichts in diesem Antrag. Sie haben dem Ganzen nur einen wolkigen
Titel gegeben, der eher nach Stuhlkreis klingt als nach irgendeinem Bildungsangebot.
Steigen wir mal richtig in den Antrag ein. Sie sagen ja, dass die Jugendverbände Planungssicherheit bräuchten. Das haben sie gerade in Ihrem Vortrag auch noch einmal ausgeführt. Da kommt mir der Eindruck, dass das so eine Masche von Ihnen ist, dass Sie auch da nicht in der Realität argumentieren. Denn wie ist denn die Realität? Das hat Herr Stamp gerade auch schon mit seiner Zwischenfrage angedeutet: Die Jugendverbände sind äußerst zufrieden mit der Arbeit und betonen immer wieder, dass sie dankbar für die Planungssicherheit sind.
Ich will einmal sagen: Das Ministerium für Kinder, Jugend und Familie hat am 13. März in einer Infomail – auch an die Landesjugendämter am 16. März – gesagt, dass beispielsweise Stornierungskosten übernommen werden und es Planungssicherheit für die Träger in der Offenen Jugendarbeit gibt, dass genau diese Programme auch stattfinden können und keine Existenznöte entstehen.
Am 15. Mai wurde darüber hinaus bekannt gegeben, dass es jetzt 72 Millionen Euro gibt für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Jugendkunstschulen und Projektträger, um die Krise abzumildern, um Planungssicherheit zu geben, dass die Programme stattfinden können. Wir machen das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, schon längst.
Und dann ein zweiter Punkt, Frau Beer. Sie argumentieren wirklich krude. Gerade haben Sie es noch einmal vorgetragen. Sie hören auch nicht zu, was die Schulministerin sagt. Heute Morgen in der Debatte hat sie ja skizziert, was ihre Vorstellungen sind. Wir haben es in der Pressemitteilung auch schon lesen können. Das spiegelt sehr gut Ihr Verhalten heute wider. Das hat mich wirklich fassungslos gemacht, weil Sie einfach nicht verstehen wollen.
Sie haben vorhin in der Fragestunde eine Frage gestellt und anstatt zuzuhören und die Argumente anzunehmen, reden Sie lieber mit Ihren Kolleginnen, und dann stellen Sie noch einmal die gleiche Frage und insinuieren, dass es einen Widerspruch geben würde, wo es keinen Widerspruch gibt. Das ist Ihre Argumentation, die Sie hier anführen, und das ist wirklich verantwortungslos.
Wie bitte?
Was soll was?
Ich rede über die Argumente, die Frau Beer in Ihrem Antrag verfasst hat, und da komme ich noch zu einem anderen Punkt, den Frau Beer auch in dem Antrag verfasst hat, nämlich, wie schlimm es sei, dass wir hier Abiturprüfungen durchführen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Abiturprüfungen sind so reibungslos abgelaufen, wie lange, lange zuvor nicht unter der Regierung der Grünen hier in Nordrhein-Westfalen – trotz Pandemie.
Wir haben verantwortungsvoll gehandelt und nicht ein Gummi-Abitur ohne Prüfung in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Wir haben Prüfungen durchgeführt und für Verlässlichkeit im Bildungssystem gesorgt.
Wir sorgen nämlich dafür, dass es in NordrheinWestfalen Bildungsgerechtigkeit gibt. Wir machen das nicht nach ideologischen Prinzipien, sondern
wollen alle Schülerinnen und Schüler in NordrheinWestfalen mitnehmen und nicht nur Klientelpolitik machen.
Ja, Herr Ott, ich glaube, das wäre bei Ihnen auch mal ganz angebracht.
Herr Ott, Ihr bekannter Spruch. Ich glaube, das diskutieren wir mal an einer anderen Stelle, denn das war auch wieder Humbug.
Ich stelle fest, dass wir es jetzt geschafft haben, dass 100 % der Schulen trotz Pandemie am Netz sind. Wir haben dafür gesorgt, dass wir zu einer schrittweisen Normalität kommen.
Jetzt kommen wir zur zweiten Phase, nämlich zu den Sommerferien, wo es auch ein Bildungsangebot geben soll. Ich bin da ganz offen, ich bin froh, dass das die FDP-Ministerin macht und nicht eine grüne Schulministerin, die den Karren vor die Wand gefahren hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal den Grünen für diesen Gesetzesentwurf und Matthi Bolte-Richter für seine Worte ausdrücklich danken, weil es wichtig ist, immer zu hinterfragen, wie wir noch mehr Vertrauen und Transparenz schaffen und den Rechtsstaat dadurch stärken können. – Ich finde es wichtig, dass wir genau über dieses Thema hier diskutieren.
Ich befürchte allerdings, dass genau dieser Gesetzesentwurf kein tauglicher Beitrag dazu ist. Denn wenn man sich das einmal genauer anschaut, führt das zu mehr Unübersichtlichkeit und zu längeren Prozessen in Verwaltungsabläufen. Der Gesetzesentwurf, so wie er uns vorliegt, macht das Ganze insgesamt nicht bürgerfreundlicher.
Beim Durcharbeiten des Gesetzesentwurfes sind konkrete Fragen entstanden, die ich hier gerne vortragen möchte und die wir im Rahmen der Ausschussarbeit diskutieren sollten.
Ich glaube, dass die Behörden und die Verwaltung auf der einen Seite insgesamt massiv gefordert werden, auf der anderen Seite aber kein zufriedenstellendes Ergebnis feststellbar sein wird. Das liegt daran, dass wir durch das Gesetz eine Flut an Daten schaffen würden, die aber nicht gleichzeitig verwertbar und nicht aufarbeitbar wären.
Matthi Bolte-Richter hat es gerade schon ausgeführt, dass die Daten nicht einfach so in den Raum geworfen werden sollten, denn sie müssen auch verwertbar sein, ansonsten man die Nadel im Heuhaufen suchen müsste.
In dieser Hinsicht ist das Informationszugangsgesetz sehr weit gefasst, übrigens weiter als in allen anderen Bundesländern.
Um das Ganze zu sortieren, wird in § 7 des Gesetzes ein Informationsregister gefordert, das rein theoretisch bis 2022 vorliegen müsste.
Das ist aus meiner Sicht nicht darstellbar und nicht realistisch, bedenkt man – das haben Sie in Ihrem Antrag auch geschrieben –, dass es in NordrheinWestfalen 396 Kommunen, 23 kreisfreie Städte, 31 Kreise, fünf Bezirksregierungen und zwei Landschaftsverbände gibt. Das alles unter einen Hut zu
bekommen, wird in dieser kurzen Zeit nicht möglich sein. Dann haben wir am Ende keinen strukturierten Prozess, sondern ein Wirrwarr an Daten, mit denen man nicht arbeiten kann.
Das zeigt übrigens auch der Vergleich mit anderen Bundesländern. In Schleswig-Holstein wird auch ein Informationsregister aufgebaut, und auch dort wird es bis 2022 gefordert. Allerdings hat der Prozess dort viel früher begonnen.
Jedenfalls wäre der Zeitraum viel zu kurz, um das alles umzusetzen und die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Auch mein Vorredner hat es bereits gesagt: Wir sind mit dem E-Government-Gesetz, das bereits gestern diskutiert wurde, dabei, diese Schritte zu gehen. In den kommenden Jahren werden dafür vom Land Investitionsmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro bereitgestellt, um die Strukturen in NordrheinWestfalen aufzubauen und den Weg ins Open Data zu gehen.
Ohne die entsprechende Infrastruktur, die uns derzeit noch fehlt, bedeutete dies massive Verwaltungsprozesse. Sie sprechen von Beschleunigung, aber ich glaube vielmehr, dass wir die Prozesse verlangsamen würden. Schließlich müssten sich die Mitarbeiter immer fragen: Verstoße ich gegen Betriebsgeheimnisse? Ist das überhaupt veröffentlichungsfähig? Sprechen andere Gründe gegen eine Veröffentlichung? Es wäre also ein immens großer Aufwand für die Verwaltung, wenn nicht die entsprechende Software dahintersteht. Diese müssen wir zunächst einmal schaffen, bevor wir über den nächsten Schritt sprechen können.
Gleichzeitig sehen Sie in § 5 Abs. 3 vor, dass beispielsweise öffentlich-rechtliche Verträge ab einer bestimmten Summe erst einen Monat nach Veröffentlichung im Internet wirksam werden können. Das führt im Endeffekt auch dazu, dass Prozesse verlangsamt werden und auch das Verwaltungshandeln langsamer wird, weil man sich Fristen setzt, bevor die Verträge überhaupt wirksam werden.
Gleichzeitig beantworten Sie aber nicht die folgende Frage: Es gibt eine starre Frist, aber was passiert eigentlich, wenn es zu technischen Schwierigkeiten, Störungen oder anderen Ungereimtheiten kommt? Wie geht man damit um? Dann ist die Frist nämlich auf einmal zu kurz und zu starr. Hier ergeben sich für uns also noch weitere Fragen.
Neben diesen ganzen Prozessen stehen dann natürlich auch noch die Kosten im Raum. Diese haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf noch nicht richtig herausgearbeitet. Es ist auch schwer, das zu konkretisieren, weil damit viele weitere Fragen einhergehen. Das ist eine Frage, der wir uns im Rahmen der Ausschussarbeit stellen sollten.
Insgesamt finde ich den Ansatz richtig, für mehr Transparenz zu sorgen, aber Sie machen hier den dritten Schritt vor dem ersten, und das führt am Ende zu mehr Intransparenz. Auch das werden wir im Ausschuss diskutieren. Wir werden der Ausschussüberweisung selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der 24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zur Beratung vor.
Auch ich möchte mit einem Dank an Frau Block und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsteigen. In Bezug auf diesen Bericht ist nämlich besonders wichtig, noch einmal hervorzuheben, dass im Jahr 2018 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist. Die LDI hat ja nicht allein die Aufgabe, das Parlament zu kontrollieren, sondern ist auch dafür zuständig, Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftstreibende zu unterstützen und ihnen als Beratungsstelle zur Seite zu stehen. Gerade in Zeiten des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung haben diese Aufgaben eine zentrale Rolle gespielt. Deswegen gebührt Ihnen ein ganz großes Dankeschön für Ihre Arbeit der vergangenen Jahre und insbesondere im Jahr 2018, in dem die Kapazitäten auch sehr belastet waren, glaube ich. Dafür noch einmal herzlichen Dank!
Gerade bei der Diskussion der vergangenen Tage zur Gesichtserkennung an deutschen Bahnhöfen merkt man immer wieder, wie wichtig das Thema
„Datenschutz“ ist. Es reicht auch ein Blick in andere Länder wie beispielsweise China, um zu sehen, dass so etwas auch schnell in eine falsche Richtung gehen kann. Deswegen müssen wir dieses Thema auch jedes Jahr aufrechterhalten und immer wieder intensiv darüber diskutieren.
Denn unsere Welt wird immer vernetzter, und das gesellschaftliche Zusammenleben basiert immer stärker auf Daten. Das bietet auch enorme Chancen, ob es die Nutzung des Smartphones, der individuell angepasste Unterricht in Schulen oder die Entbürokratisierung durch digitale Verwaltungsprozesse ist. Diese Chancen können wir aber nur dann voll ausschöpfen, wenn wir auch die Risiken im Blick haben und nicht unsere Augen davor verschließen.
Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dann auch der Datenschutz hat, macht eine Zahl ganz besonders deutlich. Im Jahr 2018 sind 12.000 Eingaben bei der LDI eingegangen. Im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017 sprechen wir da von einer Verdreifachung; denn in den Jahren zuvor sind jeweils ungefähr 4.400 Eingaben eingegangen. Es handelt sich also um ein enorm wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger.
Das basiert – ich habe es gerade schon angesprochen – auf der Datenschutz-Grundverordnung. Die DSGVO wurde in der Zeit ihres Inkrafttretens heftig diskutiert und auch teilweise kritisiert.
Ich möchte noch einmal nach vorne stellen, dass das Ziel der DSGVO völlig richtig ist, nämlich ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau, mit dem wir Wettbewerbsverzerrungen und Marktbarrieren beseitigen können. Nur mit einem solchen einheitlichen Datenschutzniveau können wir auch von Partnern in der Welt einen Datenschutz einfordern. Gerade bei den großen Plattformbetreibern wie Facebook, Google und Amazon ist noch einmal besonders darauf hinzuweisen.
Aber erinnern wir uns auch noch einmal an die Zeit im Mai 2018, als die DSGVO in Kraft getreten ist. Da herrschte wirklich große Unsicherheit. Ehrenamtler und Vereine sowie kleine und mittelständische Unternehmen waren sehr verunsichert und wussten nicht, wie sie mit dieser Situation umgehen sollten. Aus Angst vor Abmahnungen wurden ja teilweise Internetseiten heruntergenommen und Onlineangebote eingestellt.
Das alles hat nicht die großen Player wie Facebook, Google und Amazon, die man ja erreichen wollte, stark getroffen, sondern die vielen, vielen kleinen, die sich nicht schnell externe Beratung einkaufen konnten und mit der Situation am Ende des Tages überfordert waren.
Wenn man jetzt nach etwa zwei Jahren eine Zwischenbilanz zieht, dann stellt man fest, dass zum Glück diese große Abmahnwelle ausgeblieben ist.
Mit dem Blick nach vorne steht jetzt im Mai 2020 die Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung
durch die Europäische Kommission an. Da sollten wir aus Nordrhein-Westfalen, wenn der Bericht vorliegt, deutlich die Problemstellungen aufzeigen, vor denen sich KMUs und Ehrenamtler heute sehen, und auch die bürokratische Belastung, die die DatenschutzGrundverordnung für sie mit sich bringt, darstellen.
Hierfür brauchen wir wirklich eine starke Stimme, auch aus Nordrhein-Westfalen gegenüber der europäischen Ebene, aber auch gegenüber der Bundesebene; denn, und das muss man auch sagen, Deutschland übererfüllt die Anforderungen und sorgt somit für sehr viel Bürokratie. Wir müssen hinterfragen, ob wir wirklich alles so in den Bundesdatenschutz umsetzen wollen, wie wir es derzeit tun. Auch hier ist aus meiner Sicht eine starke Stimme aus Nordrhein-Westfalen erforderlich, damit wir den Datenschutz auf der einen Seite im Blick haben, aber auf der anderen Seite auch die Praktikabilität, damit die Betriebe und die Ehrenamtler nicht in Bürokratie ersticken.
Abschließend möchte ich Ihnen, Frau Block, ganz herzlich danken. Sie scheiden ja bald aus. Vielen Dank für Ihre konstruktive kritische Arbeit. Auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren, so meine ich doch, dass die Zusammenarbeit eine sehr gute war. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Regierungsübernahme legen wir unseren Schwerpunkt auf die Bildungschancen für jedes einzelne Kind in Nordrhein-Westfalen.
Wir wollen Kindern in unserem Land die besten Chancen bieten, um sich zu entfalten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status.
Wir legen dabei unseren Fokus nicht nur auf die Grundschule und die weiterführenden Schulen, sondern wir denken das ganzheitlich, also fangen schon bei den Kitas an und gehen auch weiter über die offene Jugendarbeit, also betrachten alle Lebenslagen der jungen Menschen – anders als Herr Maelzer beispielsweise, der sich vorhin nur mit den Kitas beschäftigt hat.
Dieser Haushalt bietet so viel mehr Lebensvielfalt; das haben Sie einfach gar nicht berücksichtigt.
Dass wir das Ganze ganzheitlich betrachten, macht sich auch in diesem Haushalt bemerkbar.
Beim Posten für den Kinder- und Jugendförderplan sieht man, dass es uns nicht um Einmaleffekte oder schöne Schlagzeilen, sondern um nachhaltige und verlässliche Politik geht – sei es, indem wir entbürokratisieren und so pragmatisch dafür sorgen, dass sich die Fachkräfte mit den Jugendlichen auseinandersetzen können, anstatt ihre Zeit am Schreibtisch vor Formularen zu verbringen, sei es, indem wir für die langersehnte Planungssicherheit sorgen, indem wir die Mittel zunächst mit einem Schlag – Jens Kamieth hat es gerade schon erwähnt – um 11 Millionen Euro erhöht haben und dann – was so wichtig ist – dynamisiert, also dafür gesorgt haben, dass die Mittel jetzt jährlich entsprechend der Kostenentwicklung ansteigen.
Bleiben wir bei dieser Dynamisierung der Fördermittel: Wenn man sich konkret die Zahlen anschaut, stellt man den Unterschied zur rot-grünen Politik fest; im Vergleich: Sie haben bis 2017, also bis zum Ende Ihrer Regierungszeit, lediglich ein Volumen von 109 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir haben das Volumen durch den neuen Kinder- und Jugendförderplan stetig erhöht und eben dynamisiert, sodass wir jetzt mit diesem Haushalt bei 125 Millionen Euro angekommen sind.
Dieses Beispiel macht sehr schön deutlich, dass es einen Unterschied macht, ob man verlässliche und auch eine planbare Politik macht, auf die sich die Kräfte vor Ort einstellen können, denn dann wird ihnen ganz konkret geholfen.
Sie hingegen – das hat man in den letzten Debatten in den Ausschüssen auch mitbekommen – machen entweder gar nichts – das haben wir auch in Ihrer Regierungszeit mitbekommen –, oder Sie machen Vorschläge, die wirklich lächerlich sind wie beispielsweise Ihre Änderungsanträge zur KiBiz-Novelle, denn da ist Finanzierbarkeit Fehlanzeige. Diese Art der Politik ist aber inzwischen leider typisch für die Sozialdemokratie geworden.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal auf den Wortbeitrag von Herrn Dr. Maelzer zu sprechen kommen. Ich möchte Ihnen als Familienpolitiker aus Sicht eines jungen Menschen entgegnen, weil mich Ihre Forderungen in den letzten Monaten wirklich auch sauer machen.
Es ist wirklich nicht im Sinne der jungen Menschen und der zukünftigen Generationen, dass der Staat Geld ausschüttet, das ihm nicht zur Verfügung steht, mit dem Füllhorn auskippt und hier einfach Wünsche in den Raum gestellt werden, die man sich vielleicht im Paradies erfüllen könnte, aber als Staat nicht finanzieren kann.
Lieber Herr Müller, dazu gehören nämlich zwei Sachen. Auf der einen Seite gehört dazu, dass wir beste Bildungsvoraussetzungen, beste Rahmenbedingungen schaffen.
Das machen wir auch mit der KiBiz-Reform. Andererseits dürfen wir die zukünftigen Generationen aber nicht mit unverhältnismäßigen Schulden belasten.
Wenn die Sozialdemokratie die schwarze Null hier jetzt infrage stellt, mag das vielleicht an der neuen Klientel der SPD liegen, ist aber nicht im Sinne der jungen Menschen, denn es hat nichts mit Generationengerechtigkeit zu tun – im Gegenteil.
Es ist sogar verfassungswidrig. Das hat Ihnen in der Vergangenheit der Gerichtshof ins Stammbuch geschrieben.
Gerne.
Es ist schon ganz spannend, dass die SPD gerade das hier vorbringt, denn als gefordert wurde, dass die Steuer abgesenkt wird, haben aus jeder Partei und Fraktion bestimmte Teile genau das gefordert. Da gab es auch Sozialdemokraten, die genau das gefordert haben. Deswegen ist es schon ein schiefes Beispiel, das Sie hier vorbringen. Ich glaube, dass wir uns gerade von Ihnen auf Bundesebene nichts in Sachen Finanzpolitik erklären lassen müssen.
Gucken wir uns doch einmal das an, was die Bundesfamilienministerin sagt. Das passt auch gut zu dem Haushalt, den wir gerade hier betrachten. Ob es das Gute-KiTa-Gesetz ist, das nicht ausfinanziert ist, bei dem bis 2022 die Mittel zur Verfügung gestellt werden und dann gilt: Mal schauen, wie das finanziert wird. Das wird schon irgendjemand bezahlen.
Oder schauen wir uns den OGS-Rechtsanspruch an. Da werden 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, investiv einmal bis 2021. Ab 2025 soll es einen Rechtsanspruch geben.
Die KMK hat sich mit dem Bundesministerium darauf verständigt, dass das ca. 12 Milliarden Euro kosten wird. Der Bund stellt 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es ist überhaupt nicht geklärt, wie es ab 2025 mit den Betriebskosten weitergehen soll. Das hat nichts mit solider Haushaltspolitik zu tun.
Da versucht die SPD, Schlagzeilen und schöne Titel zu gewinnen auf Kosten anderer, nämlich auf Kosten der Länder, aber vor allem auf Kosten der Kommunen. Das ist wirklich nicht solide. Deswegen glaube ich, dass die Frage von Ihrer Seite aus nicht berechtigt ist.
Kommen wir noch einmal zu dem Lob. Wir haben vorhin auch von Herrn Maelzer gehört, dass Frau Giffey jetzt vorangeht, dass das jetzt alles so toll wäre, was vom Bund kommt. – Ja, es ist unbestritten, dass wir die KiBiz-Reform hier anstrengen, auch mit den Bundesmitteln. Frau Giffey sagt auch, dass wir die Mittel sehr gut einsetzen.
Ich wiederhole es noch einmal: Wenn es die SPD und auch Herr Scholz nicht schaffen, dass das Ganze auf Bundesebene ausfinanziert und entfristet wird, ist es eher ein kontraproduktives Gesetz. Es sorgt nämlich nicht dafür, dass wir beste Chancen
bekommen, sondern es sorgt für immer mehr Probleme. Sie müssen solide Haushaltspolitik auf Bundesebene betreiben.
Das gilt übrigens auch für den OGS-Rechtsanspruch, der über das SGB VIII geregelt werden soll.
Deswegen kann man am Ende sagen, dass man gut sieht, dass wir hier auf Qualität setzen, auf nachhaltige und verlässliche Politik und keine Wolkenkuckucksheime aufbauen, sondern ganz konkret Schrift für Schritt die Dinge angehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesem Weg anschließen würden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem
vorliegenden Antrag beweist die AfD einmal mehr, dass sie über Fake News und populistische Forderungen nicht hinauskommt. Gerade haben wir es wieder gehört: Ohne Belege behaupten Sie das hier einfach.
Herr Seifen hat dann noch mal deutlich gemacht, unsere Gesellschaft drohe abzurutschen. Gleichzeitig schwingen Sie sich zum Verteidiger der offenen Gesellschaft auf. Gerade das von der AfD zu hören, ist schon ziemlich befremdlich.
Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, dann stellt man fest, dass es einfach eine wahllos zusammengewürfelte Recherche ist, Sie dabei völlig den Bezug zu Nordrhein-Westfalen verlieren und sich am Ende noch mit ein paar kurzen allgemeinen Sätzen zu retten versuchen. Dabei wird ganz klar, dass dieser Antrag nicht einer fundierten oder politisch sachorientierten Arbeit dienen soll, sondern Sie vielmehr mal wieder versuchen, eine bestimmte Personengruppe zu stigmatisieren und eine Religion in ein falsches Licht zu rücken.
Die AfD spricht in ihrem Antrag gleichzeitig ein sensibles integrations- und religionspolitisches Thema an. Nicht ohne Grund haben sich Minister Dr. Stamp und die Staatssekretärin Frau Güler bereits im letzten Jahr zu diesem Thema geäußert und weitere Schritte im Ministerium eingeleitet. Das haben wir eben auch von der CDU-Kollegin schon gehört.
Das Wichtige ist doch, dass die Landesregierung dieses Thema besonders ernst nimmt und sich alle Expertenmeinungen dazu anhören will, damit wir eine rechtssichere Lösung bekommen.
Vor allem ist wichtig, dass wir die Community mitnehmen. Wenn Sie einfach alle Gläubigen vor den Kopf stoßen, werden Sie das Ziel nicht erreichen, was Sie hier vorgeben, erreichen zu wollen, und zwar diese Personen zu integrieren. Die Kolleginnen und Kollegen der AfD beweisen immer wieder, dass dies gar nicht so wirklich ihr Ziel ist.
Letztens hat mich da auch ein YouTube-Video nicht beeindruckt – das ist das falsche Wort –, sondern schockiert. Die AfD hat jetzt Ihre WENDE WEST! ins Leben gerufen. Wenn man hört, was Frau Wester da in den Raum wirft, nämlich dass zwei Drittel der Schüler islamgläubig seien, dann weiß ich nicht, ob das wirklich der Realität entspricht.
Sie versuchen, Angst zu verbreiten und ein Problem, das vielleicht besteht, als das zentrale Problem unserer Gesellschaft hochzuspielen. Das hat nichts mit einer sachorientierten Debatte zu tun.
Für uns als Freie Demokraten ist ganz klar, dass die Selbstbestimmtheit einzelner Menschen im Vordergrund steht. Niemand darf dazu gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen – genauso wie niemand davon abgehalten werden darf, wenn er oder sie sich zum Tragen eines Religionssymbols entscheidet. Da geht es gar nicht nur um das Kopftuch. Das erfordert der Respekt vor der freien Religionsausübung in Deutschland.
Gerade an Schulen und im Umgang mit minderjährigen Mädchen entsteht hier natürlich ein besonders sensibles Konfliktfeld. In Deutschland herrscht die uneingeschränkte Religionsmündigkeit ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Deswegen machen wir es uns da nicht leicht. Wir gehen das Thema an und sprechen mit vielen Experten.
Was mir an dieser Stelle aber auch auffällt: Sie haben vorhin angesprochen, dass eigentlich die Mädchen unterstützt werden sollten und wir sie im Stich ließen. Da wundere ich mich schon, dass Sie beim Islamunterricht als Fachunterricht so votieren, wie Sie es getan haben.
Ich möchte mich zunächst einmal bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen bedanken, dass Sie gemeinsam mit der NRW-Koalition Verantwortung übernommen haben und beim Religionsunterricht einen wichtigen Schritt gegangen sind.
Die AfD hat gleichzeitig eine völlige Verweigerungshaltung an den Tag gelegt und so deutlich gemacht, worum es ihr in Wahrheit geht: Es geht ihr nicht darum, den gemäßigten Islam näherzubringen, sondern vielmehr darum, eine Religion in Verruf zu bringen.
Da wird auch ein Widerspruch ganz klar; denn auf der einen Seite fordern Sie – Sie haben es hier ja deutlich gemacht –, dass junge Mädchen selbstbestimmt mit Religionssymbolen umgehen sollen, auf der anderen Seite unterstützen Sie diese Mädchen nicht bei der wichtigen Aufgabe, im Religionsunterricht ihre Selbstbestimmtheit zu erlangen. Da kann man Sie ganz einfach entlarven. Da widersprechen Sie sich in Ihrem eigenen Handeln.
In Wahrheit wollen Sie das Kopftuch nutzen, um wieder einmal Stimmung zu machen. Das lassen wir nicht durchgehen; dieser Geisteshaltung widersprechen wir entschieden. Der Ausschussüberweisung werden wir dennoch zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Seifen, ich glaube, Sie haben mir nicht zugehört.
Ich habe mehrfach Bezug auf Ihren Antrag genommen, und ich glaube auch, dass ich intellektuell in der Lage bin, ihn zu verstehen.
Ich finde es, ehrlich gesagt, ziemlich befremdlich, dass Sie mir vorhalten, ich würde Sie beschimpfen.
Das habe ich, denke ich, in keiner Art und Weise getan. Ich habe Ihnen lediglich vorgehalten, dass Sie hier Fake News verbreiten. Ich habe auch ein Beispiel genannt, das wollten Sie ja gerne hören. Und ich habe gleichzeitig Ihren Populismus entlarvt.
Da möchte ich gerne noch einmal – Herr Blex lacht schon –
auf WENDE WEST! eingehen.