Protokoll der Sitzung vom 17.09.2020

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So richtig mit dem Thema hatte die Rede jetzt nichts zu tun, oder? Ich bin zwar nicht die absolute Europaexpertin, aber ich kann sagen: Es geht hier um den Antrag von SPD und Grünen. Darüber sollten wir dann auch reden. Daher wollen wir keine allgemeinen weitschweifigen Äußerungen dazu hören, warum die AfD die Europäische Union, die uns viel Wirtschaft, Wohlstand und Wachstum gebracht hat, ablehnt.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP)

Ich komme gern wieder zurück zu dem Antrag, muss aber auch sagen, dass er nicht das ist, was wir jetzt im Augenblick wirklich brauchen. Ich glaube, in der Sache und auch in der Problemanalyse liegen wir gar nicht so weit auseinander. Wir stehen für offene Binnengrenzen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, europäische Solidarität. Aber hier werden Forderungen aufgestellt, die wir entweder bereits erfüllt haben, die inzwischen veraltet sind oder die – das ist leider auch ein ganz wichtiger Punkt – außerhalb des Kompetenzbereichs der Landesregierung liegen.

Sie fordern in Ihrem Antrag, dass sich die Landesregierung für offene Binnengrenzen im SchengenRaum und eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Beneluxstaaten einsetzen solle. Dabei tun wir das längst. Es ist vor allem – das haben meine Vorredner zum Teil schon gesagt, gerade Oliver Krauß – Ministerpräsident Armin Laschets Einsatz zu verdanken, dass wir in Nordrhein-Westfalen auch in den schwierigsten Momenten der Coronakrise die Grenzen zu unseren Nachbarn offen gehalten haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Insbesondere die weiterhin tagende „Cross-Border Task Force Corona“, die auf Initiative des MP gegründet wurde, ist ein Garant für unsere enge Abstimmung mit Belgien und den Niederlanden. Ich finde sie sogar beispielhaft dafür, wie wir die Pandemiebekämpfung in den europäischen Grenzregionen angehen müssen.

Bei der Europaministerkonferenz und im Europäischen Ausschuss der Regionen haben wir daher für solche regionalen Lösungen geworben und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Zweitens fordern Sie einen größeren Wiederaufbaufonds, als ihn der Merkel-Macron-Plan vorsieht, begründen das allerdings mit keiner Silbe. Unabhängig davon erfüllt der Europäische Fonds zur wirtschaftlichen Erholung die von Ihnen aufgestellten Forderungen voll und ganz. Die tatsächliche Europapolitik – das kann natürlich mal passieren – hat Ihren Antrag also bereits überholt.

Der deutsch-französische Vorstoß war wichtig. Er hat den Anstoß für „Next Generation EU“ gegeben. Insgesamt übersteigt der Fonds, der sich auf eine Summe von 750 Milliarden Euro beläuft, den MerkelMacron-Plan noch einmal um 250 Milliarden Euro. Zusammen mit dem EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 sind mehr als 1,8 Billionen Euro für ein starkes Europa eingeplant und zugesagt. Damit sind wir tatsächlich schon einen deutlichen Schritt weiter.

Als Landesregierung bewegen uns vor allem die Ausgestaltung der Rechtsstaatskonditionalität und die geplante Neuregelung der EU-Kofinanzierungssätze. Erstere muss in einem ebenso effizienten wie demokratischen Verfahren umgesetzt werden, Letztere dürfen die ohnehin schon von der Coronakrise finanziell stark belasteten Haushalte der europäischen Regionen nicht noch weiter strapazieren.

Auch Ihrer dritten Forderungen entsprechen wir schon längst. So besteht unser Angebot, besonders gesundheitsgefährdete Patientinnen und Patienten aufzunehmen, unverändert fort. Bundesweit haben wir in Nordrhein-Westfalen bislang die meisten Patienten aus dem europäischen Ausland aufgenommen und in unseren Krankenhäusern intensivmedizinisch versorgt. Erfreulicherweise – das kann man heute auch sagen – war der Bedarf zuletzt nicht mehr so hoch wie im Frühjahr.

Mein Kollege Laumann hat außerdem mit seinem niederländischen Amtskollegen eine gemeinsame Absichtserklärung über die weitere Zusammenarbeit bei der Überwindung der Pandemie geschlossen. In diesem Geiste werden wir uns auch weiterhin solidarisch zeigen und insbesondere Nachbarstaaten unterstützen, sollten deren Gesundheitssysteme überlastet sein.

Meine Damen und Herren, das war ein kurzer Überblick darüber, warum ich der Meinung bin, dass der Antrag jetzt nicht mehr ganz so aktuell oder notwendig ist.

Ich komme zum Fazit: Weder bildet der Antrag das aktuelle Geschehen ab noch berücksichtigt er die Kompetenzen – das muss man wirklich klar sagen; Herr Remmel, Sie waren mal Mitglied einer Landesregierung – ausreichend. Wir sind viel weiter. Ihre

Forderungen spiegeln die Realität der europäischen Zusammenarbeit schlicht und einfach nicht wider. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Europa und Internationales empfiehlt in Drucksache 17/10914, den Antrag abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/9350 – Neudruck – selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 17/9350 – Neudruck – abgelehnt.

Ich rufe auf:

15 Erster Staatsvertrag zur Änderung medien

rechtlicher Staatsverträge (Erster Medienän- derungsstaatsvertrag)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 17/9831 – Neudruck

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien Drucksache 17/10915 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Schick das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der vorletzte Punkt auf der Tagesordnung mit „Erster Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“ überschrieben ist, geht man eigentlich davon aus, dass es sich bei einer solchen Debatte eher um eine parlamentarische Pflichtübung handelt, die außerhalb dieses Hauses nur ein paar involvierte Juristen interessiert.

(Beifall von Daniel Sieveke [CDU])

Das ist allerdings ganz und gar nicht der Fall. Denn hinter diesem Punkt verbirgt sich die Anpassung des Rundfunkbeitrags, die natürlich weite Teile unserer Bevölkerung nicht nur betrifft, sondern auch von

ihnen diskutiert wird. Wir haben es in der Vergangenheit entsprechend erlebt.

So sperrig und steif der Titel des Tagesordnungspunktes ist, so ist auch das Verfahren, das wir heute zum Abschluss bringen. Lassen Sie mich deshalb fünf Punkte ausführen, die das ganz gut zusammenfassen.

Punkt 1: Der vorliegende Entwurf bzw. die Erhöhung ist nicht das Ergebnis einer durchgewunkenen Wunschliste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz: KEF, hat die finanziellen Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Sender geprüft und kräftig zusammengestrichen. Die jetzt eingeforderten Gebühren sind notwendig, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.

Punkt 2: Ein Handlungsspielraum ist nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Rundfunkurteilen deutlich gemacht, dass von dem KEFVorschlag nicht abgewichen werden darf, ansonsten können die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag nicht erfüllen. Wer etwas anderes behauptet, der stellt sich ganz klar gegen das Bundesverfassungsgericht.

Punkt 3: Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab 1. Januar 2021 um 86 Cent ist die erste Erhöhung seit 2009. Diese Kontinuität des Beitrags ist nicht nur, aber auch durch Einsparungen in den letzten Jahren möglich geworden. Diesen Prozess müssen wir weiter fortsetzen, Auftrag und Struktur ständig evaluieren und überprüfen. Das haben die Ministerpräsidenten in ihrem Begleitbeschluss entsprechend deutlich gemacht.

Punkt 4: Vertrauenswürdige Informationen werden immer wichtiger. Ich denke, das erkennt jeder, der im Augenblick Nachrichten verfolgt, seien es Verschwörungstheorien zum Ausbruch der Coronapandemie oder – was ich persönlich als sehr, sehr schlimm empfinde – beispielsweise Fake News im Zusammenhang mit der Vergiftung des russischen Oppositionellen Nawalny. Was sich dort Staatsmedien erlauben, zeigt, wie wichtig es ist, dass wir vertrauenswürdige Medien haben.

(Beifall von der CDU)

Der zukünftige Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ist deshalb ein vertretbarer Beitrag. In früheren Reden hat der Abgeordnete Oliver Keymis diesen immer auf den Tag runtergerechnet. 60 Cent wären es dann pro Tag; wahrscheinlich habe ich richtig gerechnet. Das ist ein, wie ich finde, vertretbarer Beitrag angesichts dessen, was im Internet und im Radio bzw. im Fernsehen präsentiert wird.

Die Zustimmung zum Rundfunkbeitrag heißt aber nicht, dass die Auseinandersetzung mit dem, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu leisten hat, abgeschlossen hat. Im Gegenteil: Der Landtag entsendet

13 Mitglieder in den Rundfunkrat, die die Arbeit in finanzieller und programmlicher Hinsicht kontinuierlich kritisch verfolgen und sich damit auseinandersetzen.

In der täglichen Arbeit passieren Fehler, und es darf auch Kritik geübt werden. Ich erlaube mir den Hinweis, dass gerade die AfD-Fraktion jede Gelegenheit nutzt, um gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schießen, in den Gremien allerdings sehr still ist. Da wird alles mitgetragen, da wird allem zugestimmt, aber wenn man nach außen tritt, wird die große Keule geschwungen. Insofern ist das, was Sie von der AfD machen, nicht glaubwürdig, sondern – im Gegenteil – sehr unglaubwürdig.

Wir stehen zu unserer Verantwortung. Wir stimmen der Erhöhung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Vogt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Erste Medienänderungsstaatsvertrag, zu dem Sie, Herr Schick, gerade einiges ausgeführt haben, beschäftigt sich eigentlich lediglich mit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent.

Doch diese Debatte um den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag ist längst nicht mehr nur eine Debatte um ein paar Cent, sondern weit mehr als das, nämlich eine Debatte um fadenscheinige Begründungen, eine Debatte um Zensurversuche und eine Debatte um fragwürdige Allianzen. Grund dafür ist – und das muss man hier auch erwähnen – die CDU in Sachsen-Anhalt, also Parteifreunde von Herrn Laschet.

Herr Laschet als Medienminister ist heute entschuldigt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Immer die alte Leier!)

Ich finde es aber schon bemerkenswert, dass ein Staatsvertrag, der auch von diesem Ministerpräsidenten unterzeichnet wurde, wieder zu einem Zeitpunkt verhandelt wird – und Sie von der CDU sind ja mit für die Tagesordnung verantwortlich –,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie auch, Kollege!)

an dem der Medienminister nicht da ist. Das reiht sich ein in das Bild: Von 45 Sitzungen des Ausschusses für Kultur und Medien

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Welche Dauer- schleife haben Sie da eigentlich drauf?)

war er 44-mal nicht anwesend. Damit liegt die Fehlquote bei 98 %.