Protokoll der Sitzung vom 18.09.2020

In Deutschland braucht es ein Gerichtsurteil, das feststellt, dass Kinderlärm nicht zu den Lärmemissionen gehört. Die Bedürfnisse von Kindern, insbesondere einfach Kind zu sein, frei von starren Tagesabläufen und terminlichen Verpflichtungen, müssen immer hintanstehen.

Die Erwerbstätigkeit beider Elternteile bedingt schon eine 40-Stunden-Woche, teilweise vor Vollendung des ersten Lebensjahres. Immer mehr Kinder leiden

unter Stress, psychischen Auffälligkeiten und unter behandlungsbedürftigen Depressionen.

Auch das Handeln in der sogenannten Coronakrise hat vorerst die Bedürfnisse von Kindern komplett ignoriert. Erst als immer mehr Kinderärzte, Therapeuten und Eltern sich Gehör verschafften, hat langsam ein Erkenntnisprozess eingesetzt, dass es nicht gut ist, wenn Kinder über Wochen ohne soziale Kontakte, ohne Spielmöglichkeiten und mit großer Verunsicherung in der heimischen Wohnung geparkt werden.

Die wissenschaftlichen Berater, vorneweg die Leopoldina-Stiftung, haben die Lebenssituation von Kindern mit einem Nebensatz abgehandelt und ihre Bedürfnisse beiseitegefegt. Fußball und Handel waren wichtig. Das sagt über den Zustand unseres Landes einiges aus.

Kinder in Deutschland haben in vielerlei Hinsicht bessere Lebensbedingungen als die Kinder, für die vor allen Dingen die Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde; gar keine Frage.

Aber unsere fortschrittliche Wohlstandsgesellschaft ist in vielerlei Hinsicht kinderfeindlich. Das Licht der Welt zu erblicken, körperlich und vor allem seelisch gesund aufzuwachsen, ist leider nicht selbstverständlich. Der Kampf gegen die Kinderarmut ist trotz zahlreicher Gesetze und Leistungen nicht erfolgreich.

Ein Feiertag hat Symbolkraft und schenkt Eltern und Kindern gemeinsame Zeit. Die Wirtschaft nimmt auch in anderen Fragen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr: Sie trägt die Energiewende, ist Teil der Charta für Vielfalt und unterstützt die gleichstellungspolitischen Vorgaben. Ich bin mir sicher,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Sie würde auch ein Bekenntnis zu Familie und Kindern und ihren Arbeitnehmern von morgen würdigen. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Das war Frau Abgeordnete Dworeck-Danielowski. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Kollegin Quik das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den vorliegenden Antrag gelesen habe, war ich irritiert. Irritiert darüber, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, einem so wichtigen Thema wie dem Schutz der Rechte und Bedürfnisse von Kindern mit einem solchen Schaufensterantrag begegnen wollen.

Hier stellt sich wirklich die Frage der Glaubwürdigkeit, wenn Sie noch nicht einmal wissen, dass dieser Antrag, der das Ziel hat, einen Feiertag zu erlassen, federführend in den Hauptausschuss gehört und vom Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend nur beratend begleitet werden kann.

Es scheint vielmehr, dass Sie von der AfD Ihre Hausaufgaben einmal mehr nicht gemacht und stattdessen einen Antrag für die Medien formuliert haben, der sich aber in keiner Weise an dem wirklich ernsten Anliegen orientiert.

Ich kann Ihnen versichern: Seit Regierungsantritt haben sich die NRW-Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der Aufgabe gestellt, NordrheinWestfalen wieder zu einem Land für Familien und Kinder zu machen.

Wir schaffen Grundlagen, damit unsere Kinder und Jugendlichen gefördert werden und sich optimal entwickeln können.

Art. 6 Abs. 2 der nordrhein-westfälischen Verfassung besagt, dass Kinder und Jugendliche das Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung von Staat und Gesellschaft haben.

Er besagt weiter, dass sie vor Gefahren für körperliches, geistiges und seelisches Wohl zu schützen sowie ihre Rechte zu achten und zu sichern sind.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird durch diese Verankerung in der Landesverfassung besonders gewürdigt.

Es ist originäre Aufgabe von Eltern, Familien und Betreuern, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die NRW-Koalition ist davon überzeugt, dass alles getan werden muss, um dem Kinderschutz einen herausragend hohen Stellenwert zu geben – gesellschaftlich, politisch und parlamentarisch.

Wir haben den Kinderschutz in den Mittelpunkt unserer Arbeit gestellt und fraktionsübergreifend Fachstellen eingerichtet, die als Motor dafür dienen, die Belange und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Fokus zu nehmen.

Nicht zuletzt die unfassbaren Missbrauchsvorfälle, von denen die Fälle in Lügde nur die Spitze des Eisbergs waren, sind uns allen sehr präsent. Es wurden zahlreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung und zur Prävention ergriffen.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 26. Juni 2019 den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV und im weiteren Verlauf die Kinderschutzkommission eingerichtet.

Die Landesregierung hat darüber hinaus mit Kabinettsbeschluss vom 3. September 2019 die interministerielle Arbeitsgruppe „Maßnahmen zur Prävention,

zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ unter der Führung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen einberufen.

Und nicht zuletzt am vergangenen Plenarmittwoch haben wir mit breiter Mehrheit in diesem Haus zwei weitere Anträge beschlossen, die den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen, aber auch im Bund weiter ausbauen:

Wir wollen die Möglichkeiten, Täter beim Anbieten eines Kindes für den Missbrauch und/oder bei Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen in UHaft zu bringen, ausweiten.

Außerdem streben wir in Deutschland ein Verbot von Sexpuppen an, die Kindern nachempfunden sind.

Darüber hinaus haben wir auch die Grundlagen nicht vergessen. Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz haben wir im bereits laufenden Kitajahr 2020/2021 1,3 Milliarden Euro zusätzlich in das System der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen investiert. Wir haben der jahrelangen strukturellen Unterfinanzierung der Kinderbetreuung ein Ende bereitet und sie zukunftsfest gemacht.

Durch diese neue, erstmals an reellen Personal- und Sachkostensteigerungen orientierte Dynamisierung wurde durch die NRW-Koalition zum ersten Mal echte Nachhaltigkeit geschaffen.

Es gibt mehr Geld für pädagogische Fachkräfte, Mittel für bedarfsgerechte Betreuungsangebote, strukturelle Fachberatung für Kitas und Kindertagespflege sowie bessere alltagsintegrierte Sprachförderung.

Eine Entlastung für Kitaträger ist die Ausbaugarantie. Eine finanzielle Entlastung der Eltern gibt es durch ein zweites beitragsfreies Kitajahr.

Kurzum: Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen und insbesondere der Schutz unserer Kleinsten haben bei der NRW-Koalition höchste Priorität.

Ich möchte festhalten: Der uns vorliegende Antrag kommt von einer Fraktion, die vor Kurzem erst ein Malbuch mit einer merkwürdigen Konnotation an Kinder verteilt hat!

Es lässt mich ziemlich fassungslos zurück, dass Sie selbst bei einem so wichtigen Thema nicht davor zurückschrecken, in gewohnter Manier einen Schaufensterantrag zu stellen, dem jede Glaubwürdigkeit fehlt, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen zu wollen.

Kinderschutz und Kinderrechte liegen bei unserem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet und dem zuständigen Minister Dr. Joachim Stamp bereits in den besten Händen.

Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Quik. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Büteführ das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich nach dem Vortrag, den ich gerade von der AfD-Vertreterin gehört habe, erst einmal sammeln.

(Beifall von der SPD)

Ich stelle mir wirklich die Frage: Wo leben Sie eigentlich?

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Ja!)

Haben Sie eine selektive Wahrnehmung, oder habe ich sie vielleicht?

Jedenfalls kann ich das, was Sie vorgetragen haben, weder nachvollziehen, noch gutheißen, noch kriege ich das für mich geklärt.

Ich möchte einmal zwei Zitate von Ihnen aufgreifen: Schlimmer geht's immer. – In der Tat. Ich dachte, ich hätte hier schon einiges erlebt, aber schlimmer geht's immer.

(Beifall von der SPD)

Dann haben Sie ein zweites Zitat gebracht. Es ist eigentlich kaum erträglich. – Wenn ich mir nicht die Arbeit gemacht hätte, könnte ich jetzt aufhören. Es ist eigentlich kaum erträglich, was Sie hier vorgetragen haben.

Ich dachte, Sie kommen gar nicht mehr auf den Antrag zu sprechen, aber in den letzten Sekunden Ihrer Rede haben Sie dann doch noch halbwegs die Kurve bekommen, zum Antrag zu sprechen. Genau das versuche ich jetzt auch einmal.

Sie beantragen, den Weltkindertag am 20. September als gesetzlichen Feiertag auszuweisen. Sie folgen damit dem Freistaat Thüringen, wo dieser Feiertag – allerdings mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken – eingeführt worden ist, im Übrigen gegen die Stimmen von CDU und AfD.