Wir haben darüber hinaus die Anzahl der Zentralen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen verdoppelt. Wir hatten zwei und eine im Aufbau; jetzt haben wir fünf.
Weil die Zentralen Ausländerbehörden wichtig sind, weil viele der kleinen Ausländerbehörden vor Ort personell gar nicht in der Lage sind, die komplizierten ausländerrechtlichen Fragen zu bearbeiten, die gerade notwendig sind, um einen Gefährder so zu behandeln, dass wir ihn dann auch tatsächlich abschieben können, haben wir jetzt zusätzlich die ZAB Essen so aufgestellt, dass sie die Ausländerbehörden landesweit speziell im Hinblick auf Gefährder unterstützt.
Wir haben darüber hinaus, um in der praktischen Rückführung voranzukommen, die Abschiebehaftplätze in dieser Legislaturperiode von 120 auf 175 erweitert.
Ich bin schon erstaunt, wenn ich auf einmal höre, dass sich Robert Habeck mit den Grünen jetzt an die Spitze der Bekämpfung islamistischer Gefährder durch Abschiebungen gestellt hat.
Ich freue mich ja, wenn es da eine notwendige 180Grad-Wende im Denken gegeben hat. Ich frage mich aber auch, ob sich das in der Praxis tatsächlich durchsetzen wird. Wir haben erlebt, dass die Grünen in Münster eine Zentrale Ausländerbehörde verhindert haben. Wir haben erlebt, dass jeder Abschiebehaftplatz in Nordrhein-Westfalen von der GrünenFraktion kritisiert worden ist. Man muss sich also fragen, ob Theorie und Praxis bei Ihnen übereinstimmen.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen. Welche Fraktion hat denn im Fall „Sami A.“ hier meinen Rücktritt gefordert?
Das waren die Grünen. Als dann aber gerichtlich festgestellt worden ist, dass Sami A. sehr wohl aus Tunesien heraus seine Rechte wahrnehmen kann, da ist von Ihnen keine öffentliche Klarstellung erfolgt. Da hätten Sie mal eine gewisse politische Klasse zeigen können.
Ich sage hier in aller Deutlichkeit: Wenn man bei Gefährdern Abschiebungen erreichen will, dann muss man sich auch etwas zutrauen. Denn das ist doch die Lehre aus dem Fall „Anis Amri“. Damals hat man gar nicht versucht, ihn nach § 58a abzuschieben, weil man Angst hatte, vor einem Gericht zu unterliegen. Wenn man in der Praxis aber an die Grenze des Rechtsstaats gehen muss, dann ist das eben so. Wir haben das getan. Deswegen ist Sami A. in Tunesien, und er bleibt auch da.
Meine Damen und Herren, das schwierige Thema „Rückführungen nach Syrien“ ist angesprochen worden. Auch hier geht es mir darum, dass wir uns das in aller Differenziertheit und Sachlichkeit anschauen.
Wir haben auf dieser Welt Länder – und nach dem aktuellen Bericht des Auswärtigen Amts gehört dazu auch Syrien –, in die derzeit rechtlich keine Rückführungen möglich sind. Die Situation ist aktuell so, dass gerade sunnitische Extremisten – um die geht es ja hier im Kern – in Syrien sofort gefoltert und im Zweifelsfall hingerichtet würden. Kein Gericht in Deutschland würde derzeit einer Rückführung nach Syrien zustimmen.
Aber – das möchte ich ganz deutlich sagen – wir haben natürlich ein Interesse und eine Verpflichtung, unsere Bürgerinnen und Bürger vor jedem Straftäter und jedem Gefährder zu schützen. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass Kriterien und Möglichkeiten geschaffen werden, auch in solche Länder zurückführen zu können.
Um hier nicht alle drei Monate oder immer kurz vor der Innenministerkonferenz regelmäßig ritualisierte Debatten zu haben, die dann am Ende im Nirwana enden, habe ich jetzt den renommierten Völkerrechtler und Asylexperten Professor Thym aus Konstanz gebeten, in einem Gutachten Kriterien zu benennen, die Voraussetzung dafür sind, dass Rückführungen von Straftätern und Gefährdern in Länder wie Syrien oder Libyen – auch wenn sich dort eine Teilrepublik bzw. ein autonomes Gebiet abspaltet – möglich werden, wie wir sie beispielsweise auch nach Afghanistan vollziehen.
Ich denke, wenn wir ein solches Gutachten in wenigen Wochen vorliegen haben, kann man diese Debatte deutlich sachlicher führen. Dann muss man sich auch nicht permanent wiederholen, sondern kann sich auf die rechtliche Einordnung eines renommierten Wissenschaftlers berufen.
Im Kampf gegen den Islamismus setzen wir in Nordrhein-Westfalen nicht nur auf Intervention, sondern auch auf Prävention. Prävention heißt für uns eine effiziente und verbindliche Integrationspolitik, die es allen, die sich an unserer Verfassung orientieren, ermöglicht, Teil unserer Gesellschaft zu sein, und sie
Einen Beitrag dazu leistet im Übrigen der deutschlandweit einzigartige innermuslimische Dialog, den wir mit Herrn Professor Dr. El-Mafaalani – er ist eben von Frau Schäffer angesprochen worden – ins Leben gerufen haben. Dieser Dialog wird weiterhin für unser Ministerium, für unsere Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Wir treiben die Wertevermittlung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit dem Programm „Wegweiser“ voran; Sie haben es angesprochen. Dieses Programm ist bereits von unserer Vorgängerregierung begonnen worden. Ich habe es übrigens damals nicht in der Sache kritisiert, sondern ich habe den schleppenden Ausbau kritisiert. Das gehört zur Wahrheit auch dazu.
Ich freue mich, dass wir es gemeinsam mit Herbert Reul an der Spitze geschafft haben, das Programm „Wegweiser“ weiter voranzubringen.
Wir haben darüber hinaus jetzt das Aussteigerprogramm Islamismus, API, initiiert, das den Ausstieg aus dieser Szene begünstigt und fördert. Auch das ist ein wichtiges Instrument, das wir dauerhaft weiterentwickeln müssen.
Ich glaube, dass wir gemeinsam alles in unserer Macht Stehende tun, einerseits Herbert Reul mit den Sicherheitskräften und wir im Präventionsbereich mit der Integrationspolitik, andererseits im Ausländerrecht mit konsequenten Rückführungen.
Wir gedenken den Opfern der jüngsten Anschläge. Gerade ihnen sind wir verpflichtet, alles zu tun, um den islamistischen Terror zu stoppen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner aus Koalition und Landesregierung haben es gerade schon angesprochen: Wir befinden uns auf einem schwierigen Weg hin zu einer Lösung, wie wir in Deutschland, wie wir in Nordrhein-Westfalen mit islamistischen Gefährdern und Straftätern umgehen.
Dabei herrscht Einigkeit darüber, dass wir islamistische, terroristische Gefahren bekämpfen wollen. Der Weg gleicht dabei aber einem Drahtseilakt; denn
Recht und Gesetz zeigen uns Politikern Grenzen auf. Rechtsstaatlichkeit ist Wegweiser für unser Handeln, und das ist auch gut so. Der Rechtsstaat gilt auch dort, wo jemand unsere offene Gesellschaft mit Füßen tritt.
Recht und Gesetz geben uns aber auch Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten müssen wir bis zum Letzten ausschöpfen, wenn es darum geht, Feinde unserer Verfassung zu überwachen und sie auch aus unserem Land zu entfernen. Wir sind es unserem Land, wir sind es unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, sie vor islamistischem Terror und gewaltbereiten Salafisten zu schützen.
Im Umkehrschluss müssen wir dafür Sorge tragen, dass all jene Gefährder ohne deutsche Staatsbürgerschaft deshalb unverzüglich Deutschland verlassen. Seit 2017 gehen wir als NRW-Koalition diese Thematik an.
Wir sind es unseren Bürgerinnen und Bürgern aber auch schuldig, ehrlich zu sein. Zu dieser Ehrlichkeit gehört auch – anders als die AfD es behauptet –, zu sagen, wir können nicht einfach alle Gefährder abschieben. Zu den Hintergründen hat Minister Stamp gerade einiges ausgeführt. Es bleiben auch offene Fragen:
Und Drittens, ganz wichtig: Wie können wir Sorge tragen, dass islamistische Radikalisierung hier gar nicht stattfindet?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich unsere Landesregierung, und ich bin dankbar, dass wir mit einem verschärften Polizeigesetz neue Möglichkeiten der Überwachung und der Kontrolle schaffen konnten. Das gilt auch für eine Nulltoleranzstrategie gegen religiöse Extremisten.
Dass diese Strategie richtig ist, bemerken neuerdings auch die Grünen auf Bundesebene. Das sollten Sie hier in NRW vielleicht auch beherzigen, wenn Sie sich wieder mal gegen weitere Abschiebungen und die Anerkennung sicherer Herkunftsstaaten engagieren.
Genauso gilt das für die harte Hand bei der Ausweisung von ausländischen Gefährdern in ihre Herkunftsstaaten. Auch das ist lange verschlafen worden.
Deshalb ist es gut, dass Minister Stamp nicht müde wird, abzuschieben, wo es möglich ist. Dasselbe gilt für die Arbeit der Zentralen Ausländerbehörden.
Wir müssen aber auch darauf schauen, was hinter den Gefährdern steckt. Der extremistische Islamismus ist eine Ideologie, ein strukturelles Problem, das sich ausbreitet. Gewaltbereite Islamisten und Hassprediger streuen bewusst diese Ideologie. Empfänger sind Kinder, Jugendliche und junge Menschen, darunter auch Deutsche, darunter sehr viele deutsche Muslime. Die Botschaften geben beeinflussbaren Menschen vermeintlich einfache Antworten und radikalisieren sie.
Dazu kommt das Internet. Der Attentäter von Wien hat sich im Internet radikalisiert, dort Anschluss gefunden und war Teil eines großen Netzwerks.
Es bedarf also einer Präventionsarbeit, die in alle gesellschaftlichen Bereiche eindringt: in die Schulen, in die Elternhäuser, in die Moscheegemeinden – und das, bevor wir sie an den Islamismus verlieren.
Die Salafismusprävention „Wegweiser“ und das Aussteigerprogramm Islamismus – Minister Reul hat Anfang der Woche die aktuellen Zahlen bekannt gegeben – setzen auf viele wichtige Werkzeuge: politische Bildung, Elternarbeit, Wertevermittlung, die Zusammenarbeit mit Experten.