Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 23. November dieses Jahres gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die SPDFraktion Herr Kollege Neumann das Wort.
industrie trockenlegen will, darf nicht auf Lobbyisten hören. Wer den Sumpf der miesen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie beseitigen will, sollte in der jetzt entscheidenden Phase nicht zurückrudern, sondern er sollte standhaft bleiben und den gemeinsamen Gesetzgebungsdamm mit hohen Stiefeln und Spaten vor jeglichem Dammbruch bewahren.
Wir stellen aber fest, dass es einem Teil der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mehr um die vollständige Beseitigung der miesen Arbeitsbedingungen in der gesamten Fleischindustrie geht, sondern es geht, wie wir lesen, um die Grillwurst.
Das vorliegende und anfangs von allen begrüßte Kontrollschutzgesetz für die Fleischindustrie soll nun für die fleischveredelnden Industrien aufgeweicht werden. Die Lobbyisten der Fleischindustrie haben sich dafür bereits öffentlich auf die Schultern geklopft. Sie loben sich selbst dafür, wie viele Abgeordnete auf Landes- und Bundesebene sie diesbezüglich angesprochen haben und in ihrem Sinne beeinflussen konnten.
Auch in Nordrhein-Westfalen wird zurückgerudert. In der letzten Plenarwoche des Landtags überraschte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann alle Abgeordneten des Hohen Hauses, als er in der Debatte um einen SPD-Antrag zum Thema „Fleischindustrie“ plötzlich Ausnahmen für die fleischverarbeitende Industrie forderte. Selbst die Kollegen der CDUFraktion waren von diesem Vorstoß ziemlich überrascht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben nicht vergessen, was das Brennglas „Corona“ verstärkt und den Menschen breit offengelegt hat. Die unvorstellbar miesen, unmenschlichen und unwürdigen Arbeits- und Wohnbedingungen der Werks- und Leiharbeiter in der Fleischindustrie sind für die gesamte deutsche und ausländische Öffentlichkeit klar und deutlich sichtbar geworden. Nicht nur bei Westfleisch und Tönnies zeigten sich die Abgründe eines menschenunwürdigen Kapitalismus, der für viele in unserer Gesellschaft als längst überwunden und unvorstellbar galt.
Völlig zu Recht und mit unserer vollen Unterstützung hat NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann mit markigen und in seiner Eigenart deutlichen Worten die Austrocknung dieser Zustände angekündigt. Gemeinsam sind wir dann in Richtung Berlin marschiert und haben gesetzliche Maßnahmen zur Beendigung dieses frühkapitalistischen Ausbeutesystems eingefordert.
Nordrhein-Westfalen ist seit Jahren der Ort dieses unvorstellbaren zehntausendfachen Verstoßes gegen die Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es geht um die Würde von europäischen Wanderarbeitern – ich spreche vom modernen Wanderarbeitertum –, die aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Polen hier als Werks- oder Leiharbeiter eingesetzt werden. Die Begriffe „Beschäftigung“ und „beschäftigt werden“ will ich vermeiden, denn wer Menschen beschäftigt, behandelt sie ordentlich und vernünftig. Das kann man in dieser Branche aber seit Jahren nicht feststellen.
Diese Menschen sind in einer Kette von Subunternehmen das letzte Glied. Sie fliegen raus, wenn sie krank werden. Sie bekommen keinen Lohn oder einen geringeren Lohn, als er ihnen für ihre tatsächliche Arbeitsleistung zusteht. Dies kann nicht nachverfolgt werden, weil keine Aufzeichnung der Arbeitszeit existiert. Sie zahlen Preise für Wohnunterkünfte, die man als Wucher bezeichnen kann.
Mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz würden endlich neue Bedingungen geschaffen, und diesen Missständen würde ein Ende gesetzt. Genau gegen dieses Ende wehrt sich die Fleischindustrie aber enorm, und zwar vor allem die fleischveredelnde Industrie.
Für die Saison der Grillbratwurst soll nun der Damm des neuen Gesetzes durchbrochen werden. Dieser Durchbruch, diese Aufweichung sowie der damit verbundene Verstoß gegen die Würde werden von KarlJosef Laumann in Nordrhein-Westfalen unterstützt; das haben wir jetzt mehrfach gehört.
Was den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen anbelangt, erinnere ich an die vorletzte Legislaturperiode, in der der selbstständige, dem Ministerium unterstehende Arbeitsschutz genau von diesem Minister zerschlagen wurde. Jetzt, zur Hochzeit der Pandemie, zur Hochzeit von Tönnies und Westfleisch, hat sich der Arbeitsschutz in Homeoffice befunden, weil er wie alle anderen Beschäftigten der Bezirksregierung nach Hause geschickt wurde. Dieser Arbeitsschutz muss nun neue Maßstäbe für NordrheinWestfalen setzen.
Hoffentlich wird es uns gemeinsam gelingen – davon bin ich sogar überzeugt –, in Nordrhein-Westfalen wieder einen Arbeitsschutz herzustellen, der unabhängig von den Bezirksregierungen ist, der dem Ministerium untersteht, der nicht im Homeoffice ist, wenn ihn die Menschen brauchen, und der vor allem da ist, wenn das Ministerium seinen Einsatz als notwendig erachtet.
CDU/CSU als Erpressung genutzt werden nach dem Motto: Wenn ihr dieser Aufweichung für die fleischveredelnde Industrie nicht zustimmt, werden wir das Gesetz nicht durchbringen. – Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Sauerei und ein unwürdiges Spiel auf dem Rücken Tausender von Menschen, die in dieser Branche arbeiten.
Dieser Erpressung, dieser Geiselhaft von Menschen darf man nicht zustimmen. Herr Minister Laumann, ich fordere Sie daher auf: Rudern Sie zurück! Ziehen Sie sich hohe Stiefel an,
nehmen Sie einen Spaten und sorgen Sie dafür, dass dieser Damm für die Fleischindustrie nicht durchbrochen wird! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon kurios. Da legt der zuständige Bundesarbeitsminister Heil, SPD, einen Gesetzentwurf vor, und der Landesarbeitsminister Laumann, CDU, soll erklären, warum der Bundestag den Gesetzentwurf nicht eins zu eins abnickt.
Ich kann es mir relativ einfach machen und sagen: Ein Gesetzentwurf verlässt das Parlament nie so, wie er hineingegangen ist. – Das ist übrigens ein SPDZitat. Ich kann aber auch annehmen, dass die SPD, wenn sie die CDU/CSU-Fraktion in Berlin beschimpft, den Gesetzentwurf zu blockieren, und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen dafür in die Verantwortung nimmt, doch nur von ihrer eigenen fehlenden Durchsetzungsfähigkeit in der Berliner Koalition ablenken will.
Was aber nicht geht, ist, dass ausgerechnet Minister Laumann unterstellt wird, er knicke ein oder rudere in dieser zentralen Frage – Thema „Fleischindustrie“ – zurück. Der Minister hat nicht nur bei „Westpol“, sondern auch im Ausschuss erklärt, wie der Diskussionsstand in Berlin zu dem Gesetzentwurf ist.
Dabei geht es nicht um das Grundsätzliche, nämlich um die Bekämpfung des Missbrauchs in der Fleischindustrie, sondern um gewisse Details. Herr Minister Laumann ist in seiner Haltung völlig klar und unverbiegbar. Er ist derjenige, der das Thema „Missbrauch
Ich kenne niemanden, der sich in dieser Frage nicht nur positioniert hat, sondern auch mit allen ihm zur Verfügung stehenden landesrechtlichen Möglichkeiten handelt. Die Stärkung des Arbeitsschutzes, strenge Kontrollen, die strikte Bekämpfung von Missbrauch und Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften – er praktiziert dies in einer noch nie da gewesenen Weise. Da stehen wir als NRW-Koalition an seiner Seite. Aber er wird sicher gleich selbst noch etwas dazu sagen.
Lieber Herr Kollege Neumann, es besteht ohne Frage Handlungsbedarf. Die Zustände in vielen Großbetrieben sind erbärmlich und menschenunwürdig. Immer wieder werden Verstöße entdeckt. Die Selbstverpflichtung der Branche hat das Problem nicht lösen können. Dies will und darf die Politik nicht hinnehmen.
Deshalb hat Bundesarbeitsminister Heil zunächst angekündigt, Werkvertragskonstruktionen mit Subunternehmen in der Fleischindustrie ab 2021 zu verbieten. – Okay.
Dabei war ihm aber selbst bewusst, dass das so generell ohne Weiteres nicht sachgerecht ist und die Details natürlich auch in einem Gesetz geregelt werden müssen. Der Sinn und Zweck dieser Initiative ist es nämlich, den Missbrauch von rechtlich an sich zulässigen Konstruktionen zu verbieten. Da findet er die CDU in Nordrhein-Westfalen und auch die Bundestagsfraktion in Berlin an seiner Seite.
Deshalb ist genau zu unterscheiden, was zulässig und in Ordnung ist und was Missbrauch ist. Um eben nicht die Falschen zu treffen, hat Bundesminister Heil im Gesetzentwurf Ausnahmen vorgesehen, die im Bundestag natürlich jetzt auch diskutiert werden. In den vielen kleineren Unternehmen des Fleischerhandwerks haben sich zum Beispiel die Leiharbeit und auch die Zeitarbeit bewährt, weil sich damit Arbeitsspitzen abbauen und personelle Engpässe ausgleichen lassen.
Die Arbeitsbedingungen im Fleischerhandwerk sind in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren tarifvertraglich geregelt. Auch die Zeitarbeit ist tarifvertraglich geregelt. Für die Beschäftigten bestehen stabile und abgesicherte Strukturen. Deshalb hat Minister Heil einen Schwellenwert von 49 Beschäftigten in den Gesetzentwurf geschrieben,
um eben das Fleischerhandwerk zu schützen und von der Industrie abzugrenzen, was im Übrigen EURichtlinien entspricht. Jetzt wird man sehen, wie man damit umgeht.
Davon müssen natürlich die großen Unternehmen der Fleischindustrie unterschieden werden. Bei deren Überprüfung durch den Arbeitsschutz wurden gravierende Mängel festgestellt. Tarifverträge sind nicht vorhanden. Deshalb besteht hier auch Handlungsbedarf.
Dem trägt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitsschutzkontrollgesetz Rechnung. Es sollen in der Fleischindustrie Werkverträge und Leiharbeit zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 verboten werden, für die Gemeinschaftsunterkünfte strengere Auflagen gelten und die Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden intensiviert werden.
Es geht also nicht darum, Werkverträge, die es mindestens seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt und die Arbeitsteilung ermöglichen, abzuschaffen. Wir würden unsere Wirtschaft ruinieren. Werkverträge sind heute in der Arbeitswelt unerlässlich.
Die Missstände in der Fleischindustrie sind allerdings unbestritten. Es gibt aber auch Betriebe, die sich korrekt verhalten, die Zeit- und Leiharbeit in ihren Betrieben sinnvoll einsetzen. Die hierzu zu treffenden Regelungen hat der Bundestag nun in einem Gesetzgebungsverfahren zu klären, ohne das Ziel, den Missbrauch auszuschalten, aus den Augen zu verlieren.
Es geht also darum, wie der Missbrauch von sinnvollen Arbeitsmarktinstrumenten verhindert und der Arbeitsschutz insgesamt verbessert werden kann. Es geht darum, Werkvertragskonstruktionen unmöglich zu machen, die dazu dienen, bestehende Arbeitslohn- und Gesundheitsschutzvorschriften auszuhebeln, indem über Subunternehmerstrukturen die Verantwortung des Hauptunternehmers bis zur Unkenntlichkeit und Verantwortungslosigkeit ausgelagert wird, ohne die bewährten und für die Wirtschaft wichtigen Arbeitsinstrumente zu gefährden.
Es gibt – das ist angesprochen worden – zwei oder drei schwierige Themen, die in Berlin diskutiert werden. Das eine ist die eben angesprochene Ausnahmeregelung. Hier wird man sicherlich auch darüber reden müssen, wie ein Umgehungsverbot erreicht oder wie die Regelung sinnvoll gestaltet werden kann.
Das andere ist die Unterscheidung zwischen Zerlegung, Verarbeitung und Veredelung; der Kollege Neumann hat es bereits angesprochen. Aber er hat im Grunde genommen keine sachliche Auseinandersetzung in Bezug auf das geführt, …