Auch was die Frage der Finanzierung von Flüchtlingen angeht, haben wir eine andere Auffassung von Solidarität. Es ist schon angesprochen worden, aber ich wiederhole es: Sie sparen 1 Milliarde € an Ausgaben ein, die nicht zustande kommen, weil die Flüchtlingszahlen zurückgegangen sind. Das ist 1 Milliarde € mehr, die Ihrem Haushalt zur Verfügung steht.
Trotz aller Versprechungen bekommen die Kommunen davon keinen Cent zur besseren Unterstützung ihrer Lage. Das verstehen wir nicht unter Solidarität. Wenn Sie das unter Solidarität verstehen, ist das Ihr Problem. Wir wissen: Die Kommunen brauchen in dem Bereich eine stärkere Unterstützung. – Wir werden Ihnen sicherlich Gelegenheit geben, Ihre Versprechung in dieser Hinsicht noch einzuhalten.
Der Haushalt ist unsozial und unsolide, er ist konzept- und ideenlos, er ist kommunalfeindlich, und er schafft die schwarze Null nur wegen Rekordsteuereinnahmen und Haushaltstricks. Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich kein Wunder, dass dieser Haushalt nur von Herrn Lienenkämper und Herrn Rasche gelobt wird und sonst eigentlich von niemandem. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es bleibt zu dem, was der Fraktionsvorsitzende der AfD vorgetragen hat, nur noch wenig zu ergänzen.
Was die Schulpolitik angeht, möchte ich noch ein Beispiel herausgreifen, das verdeutlicht, wie groß die Misere ist, die die Politik nicht nur der letzten zehn, sondern im Grunde genommen der letzten zwölf Jahre zurückgelassen hat; denn das Ganze fing eigentlich schon unter der Rüttgers-Regierung an.
Es sind sehr viele Rektorenstellen unbesetzt – sowohl in den Grundschulen als auch in den Hauptschulen. Das verdeutlicht und ist ein Symptom dafür, dass hier etwas nicht stimmen kann; denn normalerweise – ich will nicht sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen sich darum reißen, eine Leitungsstelle zu
Wenn die Misere nun so groß ist, dass wir in aller Not die Besoldungsstufe anheben mussten, damit wir überhaupt Lehrkräfte dafür bekommen, dann verdeutlicht das, dass es um unser Schulsystem nicht so gut bestellt sein kann.
Das ist vor allen Dingen bei den Grund- und Hauptschulen so. Gehen Sie einmal in einige Ballungsgebiete und beobachten da Hauptschulen! Dann werden Sie feststellen, dass das Unterrichten dort eine wirklich sehr große Last ist. Da herrscht manchmal blanke Gewalt, und die Lehrkräfte haben tatsächlich Angst vor den Schülern.
Nun mussten Sie natürlich reagieren. Die Anhebung der Besoldungsstufe für Rektoren war die Konsequenz. Im Augenblick bleibt Ihnen auch nichts anderes übrig, als diese Anreize zu bieten. Es ist auch nachvollziehbar, dass die Besoldungsstufe für Konrektoren jetzt ebenfalls angehoben wird.
Trotzdem scheint mir das alles wenig durchdacht und wieder nur auf kurze Wirkung angelegt zu sein. Denn wie lange wird der Anreiz anhalten? Wenn Sie die Pläne verwirklichen, auch die Besoldungsstufen für die Lehrkräfte von Grund- und Hauptschulen anzuheben, werden Sie wieder vor dem gleichen Problemen stehen wie jetzt, Rektoren und Konrektoren zu finden. Denn wer wird sich den Herausforderungen der Leitungsämter stellen, wenn man das Geld auch leichter verdienen kann?
Wollen Sie dann die Gehälter der Konrektoren und Rektoren auf A15 und A16 anheben? Glauben Sie, damit dann Gerechtigkeit in der Besoldungsstruktur zu schaffen? – Ich glaube das nicht.
Der Weg, den Sie jetzt beschreiten, führt Sie immer weiter in unwegsames Gelände, aus dem Sie keinen Ausweg mehr finden. Sie werden es sehen. Die Geldanreize, die Sie nun setzen, werden bald ihre Verführungskraft verlieren.
Wenn Sie nicht in der Bildungspolitik radikal umsteuern und sich endlich auf die Grundstrukturen besinnen, die unser Bildungssystem für über ein Jahrhundert ausgezeichnet haben, werden Sie an der augenblicklichen Situation nichts verbessern. Das wäre schade für die Lehrkräfte, noch schlimmer für die einzelnen Kinder und vor allem auch besorgniserregend für die Entwicklung unserer Gesellschaft.
Im Augenblick bezweifle ich aber sehr stark, dass Sie die Einsicht, die Kraft und vor allem den Willen haben, um die notwendigen Schritte einzuleiten. So werden noch weitere fünf Jahre ungenutzt ins Land
gehen, bis endlich Politiker der AfD beginnen können, die von Ihnen verursachten Schäden wieder zu reparieren. – Vielen Dank.
Danke schön. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zum Haushaltsgesetz 2018 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2018 angelangt. Einzelne Fraktionen hätten zwar noch Redezeit; mir liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr dazu vor.
Somit kommen wir zu einem weiteren Teil des Tagesordnungspunktes 1, nämlich der Einbringung des Entwurfs zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes. – Ich erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich Ihnen zu Beginn der Einbringung der Gemeindefinanzierung für das Jahr 2018 drei Zahlen aus dem Finanzmittelsaldo und den Verbindlichkeiten für das Jahr 2016 dazu vorstellen, wie sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen eigentlich entwickelt haben. Sie stammen aus der Kassenstatistik, die Ihnen zeitnah zugehen wird.
Insgesamt haben die nordrhein-westfälischen Kommunen das Jahr 2016 per Saldo mit einem Finanzmittelfehlbetrag von rund 312 Millionen € abgeschlossen. Wie gesagt, ist das ein Saldo.
Zum einen konnten die Kommunen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit einen Überschuss in Höhe von knapp 1,7 Milliarden € erzielen; das ist ein deutliches Plus gegenüber dem Jahr 2015.
Zum anderen – das ist das Negative, in diesem Fall aber durchaus Positive – haben die Kommunen wieder mehr investiert, und zwar im Jahr 2016 fast 2 Milliarden €, die letztendlich zu einem negativen Investitionssaldo führen.
Diese drei Zahlen verdeutlichen, dass unverändert Handlungsbedarf bei der Frage besteht, wie wir unsere Kommunen mit Finanzmitteln ausstatten und die Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern. Denn die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist umso wichtiger, um in der Zukunft auch Bürgerinnen und Bürger dafür zu gewinnen, sich bei der Gestaltung ihrer eigenen Stadt oder eigenen Gemeinde einzubringen und deutlich zu sagen, wohin sie sich denn entwickeln soll. Das können sie umso mehr, je mehr wir die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in der Zukunft absichern.
Mit der Ihnen vorgelegten Gemeindefinanzierung 2018 wollen wir 11,7 Milliarden € an die Städte und Gemeinden überweisen. Das ist gegenüber dem noch laufenden Jahr 2017 ein Aufwuchs von über 1 Milliarde €.
Damit profitieren die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen natürlich von der wirtschaftlichen Entwicklung, die die Bundesrepublik in dem Verbundsteuerzeitraum genommen hat.
Aber – darauf legen wir besonders Wert – die Landesregierung hat mit drei Entscheidungen dazu beigetragen, dass es auch bei über 1 Milliarde € und damit letztendlich 11,7 Milliarden € nächstes Jahr für die Städte und Gemeinden bleibt.
Wir haben gesagt: Die Entlastung des Bundes, die für das Land ist, in Höhe von 217 Millionen € behält nicht der Landeshaushalt, sondern wir geben das eins zu eins in die Kommunen weiter. Das ist eine Entscheidung dieser Landesregierung.
Herr Kollege Zimkeit, Sie haben ein komisches Verständnis von Solidarität. Sie haben die Kommunen in der Vergangenheit jährlich mit 276 Millionen € in der Gemeindefinanzierung befrachtet, nämlich mit 91 Millionen € aus dem sogenannten Kommunal-Soli und mit 185 Millionen € im Vorwegabzug. Dann werfen Sie uns vor, wir hätten kein Solidaritätsverständnis. Sie haben befrachtet. Sie haben den Kommunen jedes Jahr 276 Millionen € entzogen.
Deshalb haben wir gesagt: Wir lassen dieses Geld in den Kommunen, wo es hingehört, weil das Steuerkraft ist, und beginnen mit dem Kommunal-Soli, den wir unverändert für ungerecht halten, weil – das haben Sie in der Debatte zur Einbringung des Landeshaushalts 2018 heute schon mehrfach gehört – viele der Kommunen, die diesen Kommunal-Soli bezahlt haben, ihn entweder über Kredite finanziert haben
oder selbst in der Haushaltssicherung sind, weil ihre Ergebnisrechnung eben kein positives Ergebnis hat, sondern tatsächlich rote Zahlen.
Zum anderen haben wir gesagt: Den Vorwegabzug von 185 Millionen €, der die anderen Städte außerhalb des Stärkungspaktes betrifft, werden wir abschmelzen. – Deshalb haben wir eine Abschmelzungsperspektive für die nächsten Jahre in die Gemeindefinanzierung hineingenommen. Wir fangen an, die Städte und Gemeinden damit zu entlasten, während Sie sie jährlich befrachtet haben. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Mit der Gemeindefinanzierung erhalten Sie das Gemeindefinanzierungsgesetz. Sie haben gesehen, dass wir für das kommende Jahr die Parameter im Wesentlichen so beibehalten haben, wie sie von der
Vorgängerregierung festgelegt wurden. Das hängt mit Zeitabläufen nach Regierungsbildungen und mit Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte zusammen. Aber wir haben mehrere Änderungen vorgenommen.
Wir haben als Erstes die Mindestbeträge in der Schul- und Bildungspauschale und der Sportpauschale jeweils um 50 % erhöht. Das kommt im Besonderen kleinen kreisangehörigen Kommunen zugute. Es ist aber umso wichtiger, weil viele dieser Kommunen von einem Rückgang an Schülerzahlen betroffen sind, aber nichtsdestotrotz eine attraktive Bildungsinfrastruktur vor Ort brauchen, um im Rahmen der Daseinsvorsorge attraktiver Bildungsstandort zu sein. Deswegen heben wir das im ersten Schritt an.
Diese Pauschalen werden ab dem Jahr 2019 dynamisiert. Auch diesen Ausblick haben wir im Rahmen der Gemeindefinanzierung gegeben.
Vor der Landtagswahl haben wir das in diesem Plenum ja immer wieder von Ihnen gefordert: Stellen Sie die pauschalen Investitionszuweisungen deckungsfähig. Überlassen Sie den Räten die Entscheidung, wofür diese Mittel eingesetzt werden. Die Räte können es besser entscheiden als wir hier aus Düsseldorf. – Vor diesem Hintergrund legen wir Ihnen vor, dass die pauschalen Investitionszahlungen, die in der Gemeindefinanzierung enthalten sind, von knapp 1 Milliarde € deckungsfähig sind. Die Räte sollen entscheiden, wofür bzw. in welchem Bereich investiert werden soll.
Des Weiteren haben wir – auch eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag – über das Einfrieren der sogenannten fiktiven Steuersätze dem Grunde nach eine faktische Steuerbremse erreicht. Das ist uns im Besonderen wichtig, weil Nordrhein-Westfalen unter der Vorgängerregierung zum Hochsteuerland insbesondere bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer geworden ist. Das schädigt den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig.
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben bis zum Jahr 2022 über 9 Milliarden € für Investitionen in die kommunale Infrastruktur – in Schulen, in Sport, in Straßen, in Brücken – zur Verfügung. Über 9 Milliarden €! Das ist mehr, als in den vergangenen Jahren hier aus diesem Landtag überhaupt in das Land hineingegeben wurde.
Darin enthalten sind zwei Bundesprogramme, die erste und die zweite Tranche für Kommunalinvestitionen, das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ und über 5 Milliarden €, die aus den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2018 und der Folgejahre kommen.
Damit stärken wir die kommunale Investitionstätigkeit für die Gestaltung von Heimat, für die Gestaltung von
Ferner werden wir ab 2020 einen echten Verbundsatz von 23 % realisieren. Das ist ein nachhaltiger Ausblick für die Kämmereien.
Außerdem sind wir bereits in die Debatten auch mit dem Parlament über die Fragestellung eingestiegen: Wie soll denn eine Gemeindefinanzierung in den Jahren 2019 ff. aussehen? Wie wollen wir sie gestalten? – Dazu liegt Ihnen ein Gutachten vor.
Insofern sind wir sehr gespannt auf die Beratungen – durchaus in der Hoffnung, einen höchstmöglichen Konsens in der Gemeindefinanzierung der Zukunft zu finden.
Die Aussichten, die die NRW-Koalition in die Städte und Gemeinden schickt, sind positiv – auch in der mittelfristigen Finanzplanung, weil die wirtschaftliche Entwicklung stabil bleibt und weiterhin mit hohen Steuereinnahmen zu rechnen ist. Damit werden wir nachhaltig die Finanzbasis der Städte und Gemeinden stärken – und damit eben auch ihre Handlungsfähigkeit. Das verstehen wir unter Solidarität. – Vielen Dank.