Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Die Aussichten, die die NRW-Koalition in die Städte und Gemeinden schickt, sind positiv – auch in der mittelfristigen Finanzplanung, weil die wirtschaftliche Entwicklung stabil bleibt und weiterhin mit hohen Steuereinnahmen zu rechnen ist. Damit werden wir nachhaltig die Finanzbasis der Städte und Gemeinden stärken – und damit eben auch ihre Handlungsfähigkeit. Das verstehen wir unter Solidarität. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach, für die Einbringung. – Ich darf damit die Aussprache eröffnen und für die SPD dem Abgeordneten Wolf das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, das Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein hochkomplexes Thema. Es ist aber ein sehr wichtiges Thema. Das merken Sie zum Beispiel daran, dass die Kämmereien in unserem Land immer mit sehr großer Spannung auf die ersten Modellrechnungen schauen und mit großer Erwartung gucken, wie die Gelder denn verteilt werden.

Der kommunale Finanzausgleich in unserem Land hat auch eine wichtige Bedeutung, was die Solidarität zwischen den Städten und dem Land angeht. Dies sichert nämlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung und ist deswegen auch nicht ohne Grund ein besonderer Bestandteil unserer Landesverfassung. Denn es geht um nicht weniger als um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. Darauf sollten wir alle gemeinsam Wert legen.

Frau Ministerin, gerne unterstützen wir Sie, wenn es zum Beispiel darum geht, dass wir keine Spannungen zwischen die Menschen, die in den Städten leben, und die Menschen, die im ländlichen Raum leben, bringen wollen. Frau Ministerin, ich hoffe, dass wir uns da einig sind. Das ist nämlich wichtig. Wenn

es uns nicht gelingt, diesen Zusammenhalt in unserem Land zu erhalten, brauchen wir auch nicht über das Thema „Heimat“ zu reden, sondern dann riskieren wir unsere Heimat Nordrhein-Westfalen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Ausschuss auch schon häufig über das Thema „Partnerschaft“, nämlich das partnerschaftliche Verhältnis zwischen der Landesregierung und den Kommunen, gesprochen. Ich habe Ihnen im Ausschuss schon Hinweise gegeben, wie ich diese Partnerschaft insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Krankenhausfinanzierung sehe, und gesagt, dass das vielleicht zum Einstieg nicht das partnerschaftlichste Verhältnis war. Aber Sie haben das ja zum Teil korrigiert – auch wenn die Belastung für die Kommunen bestehen bleibt. Unserem Vorschlag, zur Krankenhausfinanzierung einfach den Umlagesatz zu erhöhen, konnten sich CDU und FDP leider nicht anschließen.

Nun also zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018: Grundsätzlich – Frau Ministerin, das haben Sie gerade auch gesagt – gibt es keine großen Überraschungen. Es erfolgen keine wesentlichen Veränderungen. Ich kann auch begrüßen, dass die Landesregierung die während der rot-grünen Regierungszeit entwickelten Strukturen und Parameter im GFG beibehält.

Jede weitere Entwicklung bedarf einer guten Analyse und Beratung. Genau das hat uns das Verfassungsgericht in Münster auch ins Stammbuch geschrieben. Denn jede weitere Entwicklung muss sehr genau belegt werden und finanzwirtschaftlich plausibel sein, und es müssen auch empirisch überprüfbare Daten sein.

Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, den kommunalen Finanzausgleich unseres Landes zukunftsfest weiterzuentwickeln. Das kann nämlich sicherstellen, dass, was die Leistungsfähigkeit und auch die Belastung angeht, starke und schwache Gemeinden in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Sie haben hier den Punkt „mehr Investitionen durch die Erhöhung der Investitionspauschalen und durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit“ angesprochen. Ich glaube, dass wir dieses Experiment – so will ich es einmal nennen – genau beobachten sollten. Das soll ja zunächst bis 2020 ausprobiert werden.

Dann sollten wir uns genau anschauen, wie denn die Räte vor Ort damit umgegangen sind. Was ich mir nicht wünsche und was sich auch meine Fraktion nicht wünscht, ist, dass es jetzt zu einem unnötigen Streit vor Ort kommt, dass sich nämlich in den Räten die Schulpolitiker und die Sportpolitiker um die Mittel streiten. Ich hoffe, dass Sie das mit Ihrem Vorschlag zur Deckungsfähigkeit nicht erreichen wollten. Das sollten wir auch gemeinsam verhindern.

Sie haben gerade sehr deutlich gemacht, dass sich die Verteilungsmasse erhöht. Ich könnte sagen: Das ist auch keine große Überraschung. Schließlich hat der Finanzminister einen Haushalt mit deutlich mehr Steuereinnahmen vorgelegt.

Herr Löttgen, Sie haben gerade gesagt, wir sollten hier bitte nicht die Veranstaltung stören. Ich will das jetzt trotzdem einmal tun und ein Bild, das Sie gerade gezeichnet haben, aufnehmen. Sie haben von der Frage der Kausalität gesprochen. Das Beispiel mit dem Duschen, das Sie verwendet haben, war ein schönes Bild. In der Tat kann man nicht duschen, ohne nass zu werden. Bei den Mehreinnahmen, die Sie im Haushalt präsentieren – damit verteilen Sie auch mehr Geld an die Kommunen –, stellt sich natürlich die Frage: Wer hat denn den Wasserhahn aufgedreht? Haben Sie ihn erst am 14. Mai 2017 aufgedreht, oder lief das Wasser schon?

(Bodo Löttgen [CDU]: Das sagt ja keiner!)

Vielleicht überlegen Sie sich noch einmal, wie man mit diesem Bild ein bisschen weiterarbeiten kann.

Einen Punkt vermisse ich, wenn wir über die Verteilungsmasse reden. Sie haben in den letzten Jahren, wenn wir hier über den kommunalen Finanzausgleich gesprochen haben, immer wieder die Frage gestellt, warum denn die Verbundmasse nicht erhöht werde. Dazu kam von Ihnen, Frau Ministerin, und auch von den Ihre Koalition tragenden Fraktionen kein Wort. Nichts! Das haben Sie nicht gemacht. Gut; vielleicht kommt das ja im GFG 2019. Ich bin sehr gespannt. Wir werden uns das sehr genau angucken.

Frau Ministerin, das soll es jetzt aber auch mit dem Lob gewesen sein.

(Lachen von Bodo Löttgen [CDU])

Ja, das tut mir leid. – Sie haben gerade gesagt, dass Sie Geld des Bundes weitergeben. Jetzt haben Sie wieder die 270 Millionen € erwähnt. Das ist die fünfte Milliarde des Bundes, die wir bekommen und die Sie weitergeben. Das Thema „Integrationspauschale“ wird Sie leider verfolgen, weil Sie den Wählerinnen und Wählern in Nordrhein-Westfalen dieses Versprechen gegeben haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Bodo Löttgen [CDU]: Nein!)

Sie haben den Kommunen versprochen, dass Sie das Geld weitergeben.

(Bodo Löttgen [CDU]: Falsch!)

Das steht sehr deutlich in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl.

(Bodo Löttgen [CDU]: Falsch! Zeigen Sie es mir!)

Das steht sehr genau darin.

(Bodo Löttgen [CDU]: Sagen Sie doch einmal, auf welcher Seite es denn steht!)

Hier steht:

„Die durch den Bund vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege und Kürzungen an die Kommunen weiterleiten.“

(Zurufe von der CDU)

Herr Löttgen, ich kann Ihnen gerne auch den Antrag zeigen, den Ihre Kolleginnen und Kollegen seinerzeit eingebracht haben. 2016 war das. Auch da haben Sie sich festgelegt. Die Kollegen von der FDP waren da etwas zurückhaltender. Sie haben gesagt: „einen überwiegenden Teil“, haben sich also nicht ganz festgelegt. Aber Sie haben das hier versprochen. Damit müssen Sie leben. Das müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern erklären, die Ihnen im Mai dieses Jahres ihre Stimme gegeben haben.

(Bodo Löttgen [CDU]: Sie erzählen die Un- wahrheit!)

Herr Kollege Löttgen, das ist Ihre Sache.

Nicht Ihre Sache ist aber Folgendes: Damit schaden Sie dem Ansehen der Demokratie. Das haben Sie uns eben vorgeworfen. Aber wenn Sie vor einer Wahl hier etwas versprechen und diese Versprechen dann nicht halten – Sie hätten ja auch wissen müssen, dass Sie diese Versprechen nicht halten können –, schaden Sie uns allen gemeinsam und dem Ansehen der Demokratie. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Integrationspauschale angeht, wird es leider noch ein bisschen dreister. Es ist nicht nur so, dass Sie das Geld nicht weitergeben; Sie rechnen dieses Geld auch gar nicht in die Verteilungsmasse ein. Das ist das Hauptproblem.

Das ist auch der Hauptkritikpunkt der kommunalen Spitzenverbände, den ich ausdrücklich teile. Sie hätten zumindest einen Teil dieser Mittel, die der Bund Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt hat, mit einrechnen müssen. Wenn man dann die 23 % wieder dazurechnet, stellt man fest, dass es immerhin 175 Millionen € sind, die zusätzlich in das GFG hätten einfließen müssen. Das ist bodenlos, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von Bodo Löttgen [CDU])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Thema „Stärkungspakt“ hat Ihnen Herr Kollege Zimkeit ja schon einiges ins Stammbuch geschrieben. Sie haben darauf ein bisschen erwidert. Sie haben gesagt, wir seien es gewesen, die die Kommunen an

der Finanzierung des Stärkungspakts beteiligt hätten. Das haben wir, weil wir der Meinung waren, dass es eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen ist, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor dem Abrutschen zu bewahren. Der Stärkungspakt ist erfolgreich. Das haben Sie selber im Ausschuss gesagt. Der Stärkungspakt wirkt. Er hilft tatsächlich, dass die Kommunen ihre Kassenkredite nach und nach in den Griff bekommen.

Sie haben jetzt noch einmal deutlich gesagt, Sie wollten die Abundanzumlage sofort abschaffen. Die Entlastung – Herr Kollege Zimkeit hat Ihnen das gerade vorgerechnet – beträgt 40 € pro Einwohner in den reichen Kommunen, während die anderen mit Ihrem für drei Jahre geplanten Abschmelzen des Vorwegabzuges nur um 2 € bis 6 € entlastet werden. Das haben Sie ignoriert. Dazu haben Sie gar nichts gesagt. Das spielt auch keine Rolle. Wir halten das weiterhin für unsozial. Wenn Sie das Ganze summieren, dann stellen Sie fest, dass der Keil, den Sie in die kommunale Familie treiben, immer deutlicher wird.

(Henning Höne [FDP]: Was? Abenteuerlich!)

Das sind auch gar nicht meine Worte. Schauen Sie in die Stellungnahme des Städtetages, Frau Ministerin. Der Städtetag hat genau das ausdrücklich kritisiert. Wenn Sie es zusammenrechnen, ergibt sich für die reichen Städte eine zehn Mal höhere Entlastung als für die armen Städte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr gespannt auf die Anhörung, die wir im Ausschuss erleben werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die CDU hat der Abgeordnete Hoppe-Biermeyer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Stärkung der Kommunen wird sich in den nächsten fünf Jahren wie ein roter Faden durch die Politik der NRW-Koalition aus CDU und FDP ziehen. Wann immer ich in diesen Tagen mit Bürgermeistern und Kämmerern zusammentreffe, stelle ich eines immer wieder fest: Alle haben den Koalitionsvertrag ganz genau gelesen und knüpfen große Hoffnungen daran. Der Nachtragshaushalt 2017 ist der erste Schritt. Denn allen ist auch klar, dass der Koalitionsvertrag auf eben diese fünf Jahre ausgelegt ist.

Ohne die 500 Millionen € aus dem Kita-Träger-Rettungspaket hätten viele Städte und Gemeinden vor großen Problemen gestanden,

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

weil landesweit Schließungen drohten. Man muss kein Prophet sein: Hätten wir nicht die Reißleine gezogen, wären reihenweise Kitas an kommunale Träger zurückgegeben worden.