weil landesweit Schließungen drohten. Man muss kein Prophet sein: Hätten wir nicht die Reißleine gezogen, wären reihenweise Kitas an kommunale Träger zurückgegeben worden.
Durch den Koalitionsvertrag ist die Richtung vorgegeben. Der nächste Schritt ist das Gemeindefinanzierungsgesetz 2018.Der Gesetzentwurf liegt Ihnen heute vor. Mit 11,7 Milliarden € enthält das GFG 2018 die höchste Zuweisung, die es in NRW je NRW gegeben hat. Das ist mehr als 1 Milliarde € mehr als in 2017.
Natürlich löst das nicht schlagartig alle Haushaltsprobleme in den Kommunen. Selbstverständlich haben uns die gute konjunkturelle Lage und auch das hohe Steueraufkommen in die Karten gespielt. Das Wichtigste ist aber: Wir stellen jetzt die Weichen für die Zukunft richtig.
Das GFG 2018 zeigt schon sehr deutlich die Handschrift der NRW-Koalition. Wie versprochen, streichen wir den Kommunal-Soli. Seit der Einführung 2014 war der Kommunal-Soli eine stete Zerreißprobe für die kommunale Familie.
Kommunen, die bisher noch nicht ganz so arm sind, wurden unnötig geschwächt. Knapp 91 Millionen € bleiben nun 2018 in den Kommunen.
Die Stärkungspaktkommunen müssen aber nicht darunter leiden: Das Geld kommt jetzt aus der Landeskasse.
Liebe Kollegen von der SPD, Sie werfen uns vor, die Integrationspauschale nicht an die Kommunen weiterzugeben.
Dabei vergessen Sie, dass Sie selbst im Glashaus sitzen. Es war schließlich Ihre Planung, die drei Jahrestranchen 2016, 2017 und 2018 der Integrationspauschale nicht weiterzugeben.
(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Wir haben doch sogar mehr weiter- geben! – Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)
Sollte der Bund zusätzliche Mittel für die Integrationspauschale bereitstellen, werden wir sie ungekürzt weitergeben.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zur Krankenhausfinanzierung, Herr Wolf. Das Gute zuerst: Wir sind uns, glaube ich, einig, dass in die Krankenhäuser investiert werden musste. Darüber hinaus sind wir uns sicherlich auch darin einig, dass es in der Vergangenheit, sagen wir einmal, Versäumnisse gegeben hat.
Die von der NRW-Koalition im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten 250 Millionen € sind auch hier wieder ein erster richtiger Schritt. Sie sind als Soforthilfe zu verstehen, bevor in den OPs buchstäblich das Licht ausgeht.
Wichtig ist auch aus kommunaler Sicht: Für 2017 fallen keine Beiträge an, weder bilanziell noch in Zahlungsströmen. Das geschieht im Jahr 2018.
Darauf können sich die Kommunen heute einstellen. Angesichts der zusätzlichen GFG-Mittel wird das unter dem Strich auch gehen.
Jetzt aber grundsätzlich die kommunale Beteiligung von 40 % infrage zu stellen, ist reiner Populismus.
Kommunen profitieren auch von guten Kliniken. Eine gute Krankenhausstruktur ist auch ein Standortfaktor für Kommunen und erhöht die Lebensqualität.
Für die 396 Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen bringt die Absenkung des Vorwegabzugs im Gemeindefinanzierungsgesetz schrittweise finanzielle Verbesserungen. Bis jetzt lag der Vorwegabzug von der Finanzausgleichsmasse im Gemeindefinanzierungsgesetz bei 185 Millionen €.
Diesen Betrag werden wir in drei Schritten verringern: im Jahr 2018 um 31 Millionen auf 154 Millionen €, im Jahr 2019 um 61 Millionen auf 124 Millionen € und schließlich im Jahr 2020 um 91 Millionen auf 94 Millionen €. Addiere ich für die kommenden drei Jahre den ersparten Kommunal-Soli und den ersparten Vorwegabzug, kommt unter dem Strich eine Summe von 455 Millionen € zusammen. Von diesem Geld profitieren die Kommunen direkt.
Positiv angekommen ist in den Kommunen übrigens auch, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar, sind. Diese NRW-Koalition vertraut den Kommunen.
Nicht vergessen werden sollte an dieser Stelle, dass die beiden Pauschalen erstmals seit 2009 um 13 Millionen € erhöht werden. Insbesondere kleine Gemeinden werden davon profitieren.
Erstmals fließen 2018 zusätzliche 217 Millionen € vom Bund in die Gemeindefinanzierung ein – eine weitere Entlastung der Kommunen.
Kommunalfreundlich haben wir auch das Unterhaltsvorschussgesetz gestaltet. Der Kreis der Leistungsempfänger wurde zwar vom Bund erweitert, aber gleichzeitig wurde durch das Land der kommunale Kostenanteil reduziert. Dadurch werden die tatsächlichen Kosten für die Kommunen weitgehend konstant bleiben. Schon in diesem Jahr wird das Land hier 45 Millionen € mehr bereitstellen. Im kommenden Jahr werden es vermutlich sogar mehr als 100 Millionen € sein.
Außerdem erhält Nordrhein-Westfalen aus der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund mehr als 1,1 Milliarden €. Die Städte und Gemeinden können das Geld, das vom Land vollständig weitergegeben wird, zur Modernisierung der Schulen einsetzen.
Als NRW-Koalition bekennen wir uns zu starken Kommunen in unserem Land. Sie sind das Fundament eines leistungsfähigen Staates und beeinflussen die Lebensqualität der Menschen vor Ort direkt. Eine angemessene Finanzausstattung ist die Grundlage der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Ich darf sagen, dass wir dem nachgekommen sind.
Das GFG 2018 und die Änderung des Stärkungspaktgesetzes werden unsere Kommunen dauerhaft und nachhaltig fördern. Ich betone, es ist die neue Landesregierung, die die weitere Verbesserung der
kommunalen Finanzsituation bewirkt: von der Abschaffung des Kommunal-Soli und der Absenkung des Vorwegabzugs über das Träger-Rettungsprogramm für Kitas bis hin zur Neuregelung der Kostenteilung beim Unterhaltsvorschuss.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Blick auf das GFG 2019 werfen! Das Land ist verpflichtet, die Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes in regelmäßigen Abständen der aktuellen Entwicklung und neuen Erkenntnissen anzupassen, damit ein gerechter Finanzausgleich zwischen den Kommunen gewährleistet ist. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen betonte im Mai 2016 die Notwendigkeit einer finanzwissenschaftlichen Überprüfung. Das sofia-Gutachten liegt Ihnen vor. Die Ergebnisse und Empfehlungen müssen nun ausgewertet und mit der kommunalen Familie besprochen werden: gemeinsam. Das haben Sie richtig betont. Auch da bleiben wir auf Kurs.
Vielen Dank, Herr Kollege Hoppe-Biermeyer. – Für die Grünen erteile ich Herrn Mostofizadeh das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hoppe-Biermeyer, Sie waren offensichtlich noch genauso im Wahlkampfmodus wie Ihr Fraktionsvorsitzender heute Morgen, als er zum Haushalt geredet hat. Ich möchte Sie mal sehr gut über das aufklären, was die Ministerin anders in diesen Haushalt eingebracht hat, als Sie es hier dargestellt haben.
Erstens. Das Stärkungspaktgesetz – Sie haben vorhin bei Kollegin Düker immer den Kopf geschüttelt – wird in folgender Weise geändert: Die 91 Millionen € durch die Abschaffung des Soli werden nicht durch Landesmittel kompensiert, sondern schlichtweg eingespart. Oder nennen Sie mir jetzt die Haushaltsstelle, von der der Zufluss des Landes zum Stärkungspakt kommt! Den gibt es nicht. Sie bescheißen die Leute hier im Landtag ganz eindeutig, wenn Sie das so sagen.