Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

erste Maßnahmen auf den Weg gebracht, denen schon in Kürze weitere folgen werden.

Damit Handwerksbetriebe wachsen können, brauchen sie qualifizierte Arbeitskräfte. Nur Betriebe mit Wachstumsperspektive sind auch in der Unternehmensnachfolge interessant. Man muss bei der Frage der Unternehmensnachfolge bei den Handwerkerinnen und Handwerkern immer wissen, dass die Weiterführung des Unternehmens oft auch für die abgebende Generation von existenzieller Bedeutung ist.

Die duale Ausbildung im Handwerk bietet mit exzellenten anschließenden Qualifizierungsangeboten hervorragende Zukunftsperspektiven, die einem Hochschulstudium in keiner Weise nachstehen. Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung sicherzustellen, ist daher auch in Zukunft ein erklärtes Ziel dieser Landesregierung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

In der effektiven und umsichtigen Gestaltung des digitalen Wandels liegt eine große Chance, langfristiges Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze für Nordrhein-Westfalen zu erschließen. Das Handwerk und der Mittelstand müssen dabei mehr als früher in den Fokus rücken. Letztlich muss jeder einzelne Betrieb individuell für sich entscheiden, welche digitalen Lösungen in Betracht kommen und welche Investitionen im Einzelfall sinnvoll sind.

Deshalb werden wir bei der Weiterentwicklung der Handwerksinitiative nicht nur gezielte Innovation fördern, sondern vor allen Dingen auch verlässliche Beratungsstrukturen für den dringend benötigten Technologietransfer schaffen und ausbauen. Im Einzelnen geht es dabei um die Einführung von Innovationsgutscheinen und um Unterstützungsangebote für individuelle Digitalisierungsstrategien in den Betrieben. Nicht zuletzt die Stärkung von vielversprechenden Kooperationen zwischen Handwerk und Hochschulen ist uns hierbei ein besonderes Anliegen.

Ziel ist es, die für das Handwerk und den Mittelstand zukunftsweisenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierzu wird die Landesregierung mit sämtlichen Adressaten der Handwerksempfehlungen der Enquetekommission zusammenarbeiten und die Öffentlichkeit und das Parlament regelmäßig über die Fortschritte informieren. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen derzeit keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Ich lasse über die Überweisung des Antrags der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/1115 und des Entschließungsantrags der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/1210 abstimmen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/1115 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend – sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Der Entschließungsantrag Drucksache 17/1210 wird mit überwiesen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen und auch der Entschließungsantrag entsprechend überwiesen.

Ich rufe auf:

6 Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset

zes und des Fraktionsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1117

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Dr. Optendrenk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die antragstellenden Fraktionen haben mir als Vorsitzendem des Hauptausschusses die Aufgabe übertragen, den hier zu beratenden Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Eckpunkten vorzustellen.

Um es gleich vorweg zu sagen: Vieles, was der Gesetzentwurf regelt, resultiert aus den bereits im Jahr 2016 bzw. zum 1. Juli 2017 vollzogenen Änderungen der Landesverfassung. Hier gilt es, die einfachrechtlichen Vorschriften an die Landesverfassung anzupassen und damit das Abgeordnetengesetz und das Fraktionsgesetz wieder lesbarer zu machen.

Anderes, was in diesem Gesetzentwurf geregelt ist, ergibt sich aus ganz praktischen Fragen des Parlamentsbetriebes und des Parlamentsrechtes. Ich möchte Ihnen aus meiner Sicht die wichtigsten Neuregelungen kurz vorstellen:

Nach der Neuregelung in der Landesverfassung gibt es auch bei vorzeitiger Auflösung des Landtags keine parlamentslose Zeit mehr. Das alte Parlament ist noch so lange im Amt, bis der neue Landtag zu

sammentritt. Dies wird jetzt auch im Abgeordnetengesetz und im Fraktionsgesetz nachvollzogen; denn auch die – in Anführungszeichen – „alten“ Fraktionen müssen bis zum Zusammentreten des neuen Landtags handlungsfähig bleiben.

Scheidet eine Fraktion aus dem Landtag aus, was beispielsweise am Ende der letzten Wahlperiode geschehen ist, so sind auch hier die Regelungen zur Auflösung und Liquidation bislang ausgesprochen knapp gefasst. Hier will der vorliegende Gesetzentwurf Klarheit und mehr Transparenz schaffen. Es geht darum, die ordnungsgemäße Durchführung der Liquidation zu sichern und gleichzeitig auch die wirtschaftlichen Interessen des Landes zu wahren.

Eine weitere Frage, die bisher nicht geregelt ist, lautet: Wer erteilt eigentlich Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten eine Aussagegenehmigung, wenn sie über geheim zu haltende Tatsachen aus ihrer Zeit der Mitgliedschaft im Landtag aussagen sollen?

Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dies parallel zur Regelung des Deutschen Bundestages auszugestalten und diese Genehmigung durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Landtags erteilen zu lassen. Darin ist dann auch der Umfang der Genehmigung im Einzelnen zu regeln.

Eine sinnvolle Ergänzung ist auch die Neuregelung zur Buchführung und Rechnungslegung der Fraktionen. Bislang geht das Fraktionsgesetz in seinen Begrifflichkeiten von einer rein kameralen Buchführung aus. Zulässig ist allerdings auch heute schon eine kaufmännische Buchführung.

Wenn wir die Haushaltswirtschaft des Landes voraussichtlich bis 2020 aber sowieso auf eine kaufmännische Basis umstellen – ich nenne nur das Stichwort EPOS.NRW –, dann ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, auch die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung der Fraktionen in Begriffen und tatsächlich zu regeln. Aus meiner Sicht ist es sogar sinnvoll, es möglichst bald einheitlich umzustellen.

Einen letzten wichtigen Punkt möchte ich noch hervorheben. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode des Landtags erlebt, dass es aus einer Fraktion mehrere Austritte gegeben hat. Das kann grundsätzlich dazu führen, dass es nicht nur Regelungen für fraktionslose Abgeordnete geben muss. Solche Regelungen sind bekanntlich vorhanden. Es kann aber auch die Situation geben, dass sich eine gewisse Zahl von Abgeordneten wieder zusammenschließen will, ohne die Mindeststärke für die Bildung einer Fraktion zu erreichen.

Dies wird üblicherweise unter dem Begriff „Gruppe“ diskutiert. Im Deutschen Bundestag gab es mehrfach solche Gruppen, nicht zuletzt der PDS und der Linken wegen der Sonderregelungen zu dem Gebiet der

damals beitretenden Bundesländer. Dort ist das ein übliches Verfahren. Dazu gibt es rechtliche Regelungen. An solchen rechtlichen Regelungen orientiert sich auch der Gesetzentwurf, der heute eingebracht wird und in Zukunft hier zu diskutieren ist.

Konkret können fraktionslose Abgeordnete demnach künftig als Gruppe anerkannt werden, wenn auf sie bei der gegebenen Größe der Ausschüsse und auf der Grundlage unseres Besetzungsverfahrens für die Ausschüsse ein oder mehrere Ausschusssitze entfallen. Zudem müssen sie die auch sonst für Fraktionen geltenden Merkmale, also vor allen Dingen die Dauerhaftigkeit und Gleichgerichtetheit des Zusammenschlusses, erfüllen. Auch Regelungen zur Finanzierung von solchen Gruppen sind in diesen Entwurf aufgenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein lebendiger Parlamentarismus entwickelt sich ständig weiter. Es ist deshalb auch notwendig, bei in der Praxis auftretenden Regelungsnotwendigkeiten parlamentarisch im Gesetzgebungsverfahren entsprechende Anpassungen vorzunehmen. So können auch Unklarheiten beseitigt werden. Das alles dient einem guten Arbeiten, Debattieren und Entscheiden in diesem Landtag.

Ich freue mich deshalb auf das weitere Beratungsverfahren und die Überweisung an den Hauptausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD erteile ich Herrn Abgeordneten Beckamp das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion bedankt sich für die Fleißarbeit der demokratischen Fraktionen. Wir unterstützen das Ganze im Wesentlichen, werden es im Ausschuss noch näher beleuchten und freuen uns, wenn wir demnächst bei solchen rein technischen Dingen auch einbezogen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1117 an den Hauptausschuss. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die FDP, die AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gibt es Gegenstimmen? –

Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

7 Wahl der Mitglieder für die Ausschüsse zur

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen/ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 17/1015

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1130

Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 17/1208

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und zwar erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 17/1015. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU, die FDP und die AfD sowie die beiden fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden.

Zweitens lasse ich über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1130 abstimmen. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden.

Drittens lasse ich über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 17/1208 abstimmen. Wer möchte diesem Wahlvorschlag zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden.