Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den eben debattierten Antrag von CDU und FDP, und es ist direkte Abstimmung beantragt. Deshalb frage ich, wer dem Inhalt dieses Antrages zustimmen möchte. – Das sind die CDU, die FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand.
Herr Rüße, ich weiß, dass Sie Ihre Zustimmung im Redebeitrag signalisiert haben, aber es hat sich leider niemand gemeldet.
Also: Die Grünen möchten auch zustimmen? Das ist korrekt? – Dann korrigiere ich das zuerst festgestellte Abstimmungsergebnis bei den Ja-Stimmen: Mit Ja haben gestimmt CDU, FDP, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Dagegen gestimmt hat niemand. – Enthaltungen sind, wie angekündigt, bei der SPD-Fraktion. Dann ist der Antrag Drucksache 17/11846 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Die Antwort der Landesregierung auf diese Große Anfrage liegt noch nicht vor. Die Frist des § 90 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung, wonach Große Anfragen innerhalb eines Vierteljahres zu beantworten sind, ist verstrichen.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 19. November 2020 gemäß § 90 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, die Große Anfrage 27 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu setzen.
Zu einer zusätzlichen mündlichen Begründung der Großen Anfrage erteile ich jetzt für die fragestellende Fraktion Frau Kollegin Philipp das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das könnte heute im Parlament eine Debatte über den Investitionsstau und den Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen sein. Es könnte also eine Debatte sein über die wichtigsten Zukunftsfragen des Landes, aber diese Debatte können wir leider heute so nicht führen.
Was ist der Grund dafür? – Die Landesregierung – die Präsidentin hat es zur Einleitung des Tagesordnungspunktes gesagt – hat unsere Große Anfrage nicht fristgerecht beantwortet. Diese Landesregierung verletzt also seit Monaten
und das nicht zum ersten Mal – die Informationsrechte dieses Landtags. Deswegen haben wir das hier heute auf die Tagesordnung setzen lassen.
Das ist also heute leider keine Debatte über die Zukunftsfragen hier in Nordrhein-Westfalen, sondern es ist leider – von der Landesregierung verschuldet – zu einer Debatte über die Missachtung des Parlaments durch die Regierung geworden.
Das ist bemerkenswert, aber das ist leider auch nicht zum ersten Mal der Fall; denn in dieser Legislaturperiode hat es die Landesregierung tatsächlich fertiggebracht, keine der zehn von meiner Fraktion gestellten Großen Anfragen innerhalb der Frist von drei Monaten zu beantworten. Noch einmal in aller Deutlichkeit: In allen Fällen war die Beantwortung verfristet. Sechsmal dauerte es sogar doppelt so lange oder länger, mehr als 180 statt 90 Tage.
Das ist bemerkenswert, denn man muss schon sehr, sehr tief in die Archive des Landtags schauen, um herauszufinden, wann das letzte Mal hier im Plenum über eine nicht beantwortete Große Anfrage debattiert worden ist, gesprochen worden ist. Das war – wir haben da mal ganz tief in die Kiste geschaut – am 22. Februar 1989. TOP 6 war damals auf der Tagesordnung die Große Anfrage der CDU zu den Abfallentsorgungsplänen. Am 22. Februar 1989 war Deutschland noch geteilt, und ich persönlich stand kurz vor meiner Einschulung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, hier spreche ich heute für meine Fraktion, aber ich spreche alle Parlamentarier an und vor allen Dingen auch Sie. Es geht hier darum, unser gemeinsames Verständnis, unser Selbstverständnis
Ich will, weil das sehr gut passt und das Ganze richtig einordnet, die jetzige Vizepräsidentin des Landtages zitieren. Zu Beginn der 16. Wahlperiode hat sie – damals als Landtagspräsidentin – sehr schön zusammengefasst und deutlich gemacht, was für dieses Parlament gelten sollte. Frau Vizepräsidentin, ich zitiere Sie mit Ihrer Erlaubnis:
Die damalige Präsidentin hat angemahnt, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen müssen, dass der Landtag in seinen Kompetenzen und in seinen Rechten ein Parlament auf Augenhöhe ist. Das ist wichtig, und das sollte hier auch immer gelten.
Wer die Rechte der Opposition missachtet, der verletzt nämlich auch die Rechte der Mehrheitsfraktionen. Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen. Denn das Parlament als Ganzes ist das höchste Staatsorgan des Landes.
Ich will nicht nur die Vizepräsidentin zitieren, sondern ich will auch den aktuellen Landtagspräsidenten vom vergangenen Mittwoch zitieren, weil auch das sehr gut gepasst hat zu dem, was wir hier heute besprechen. Der sagte nämlich vorgestern:
„Dieses Parlament ist das Herz der Demokratie in Nordrhein-Westfalen, und es schlägt auch in dieser Coronakrise laut und fest.“
Damit es laut und kräftig schlagen kann, dürfen wir die Parlamentsrechte hier nicht aushöhlen. Darauf müssen wir alle miteinander aufpassen. Das ist ganz, ganz wichtig, damit wir hier im Parlament nicht die Augenhöhe verlieren.
Eine der wichtigsten Funktionen dieses Parlamentes ist die Kontrolle des Landtags gegenüber der Landesregierung. Das ist die Aufgabe, die wir zu jeder Zeit übernehmen müssen, und diese wichtige Aufgabe fällt dann eben überwiegend und im Wesentlichen den Oppositionsfraktionen zu, und dieses Recht wird zum wiederholten Male durch Untätigkeit der Regierung beschnitten.
Wir haben am 9. Juni dieses Jahres die Große Anfrage 27 zum Thema „Wie hoch ist der Investitionsstau bei der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen?“ eingebracht, und die Landesregierung war bis heute nicht willens, diese Frage zu beantworten. Die Frist zur Beantwortung unserer Fragen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, nämlich ein Vierteljahr. Das wäre also am 9. September 2020 der Fall gewesen. Die letzte Reaktion des Finanzministers ist die Bitte um zweite
Wir als SPD-Fraktion hatten am 3. März 2020 hier im Landtag einen Antrag zum Thema „Investitionen für NRW – Bedarfe ermitteln, um zu handeln“ gestellt. In der Debatte haben Sie, Herr Minister – ich zitiere Sie gerne, auch wenn Sie gerade nicht zuhören –, gesagt: Wir decken die notwendigen Investitionsbedarfe, wir investieren an den richtigen Stellen.
Aber uns können oder uns wollen Sie die wichtigen Fragen offensichtlich nicht beantworten, weil Ihnen die Zahlen nicht vorliegen.
Ich bin, Herr Minister, sehr gespannt, wie Sie gleich auf meinen Debattenbeitrag hier reagieren möchten, weil Sie die ganze Zeit überhaupt nicht zugehört haben.
Sie machen das zum wiederholten Male. Ich will Sie hier – und dann komme ich auch zum Ende – noch einmal ausdrücklich auffordern: Überdenken Sie bitte Ihren Stil gegenüber der Opposition, überdenken Sie insbesondere Ihren Stil gegenüber diesem Parlament.
Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. – Als Nächstes hat für die Landesregierung Herr Minister Lienenkämper das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Über Investitionen im Land Nordrhein-Westfalen zu sprechen, ist immer wichtig. Wir hatten bei der Generaldebatte zum Haushalt die Gelegenheit, bereits intensiv über die Investitionen, über die Investitionsquote und die Verbesserungen, die diese Landesregierung gegenüber den Vorgängerregierungen erreicht hat, zu sprechen.