Sarah Philipp

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr, sehr gut, dass wir das Thema „thyssenkrupp“ und das Thema „Stahl“ heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben. Schließlich ist in der Debatte klar geworden, dass es diesbezüglich und auch bezüglich dessen, was in der Vergangenheit passiert ist und jetzt getan werden muss, unterschiedliche Wahrnehmungen gibt.
Einen Punkt kann ich in Richtung der Landesregierung und auch der regierungstragenden Fraktionen zu diesem Zeitpunkt der Debatte festhalten: Auch heute ist die Frage unbeantwortet geblieben, was die Landesregierung konkret macht, was Sie konkret machen, um akut den Menschen zu helfen, denen der Arbeitsplatzverlust droht. Diese Frage ist von Ihnen auch heute leider wieder nicht konkret beantwortet worden.
Insofern stellt sich für uns die Frage, wie wichtig Ihnen das Thema eigentlich ist bzw. ob Sie überhaupt den Ernst der Lage erkannt haben.
Wir haben heute über Duisburg gesprochen. Wir haben über verschiedene Standorte gesprochen. Und wir wissen nicht erst seit letzter Woche, sondern seit mehreren Monaten, dass die Lage besorgniserregend ist und sich weiter zuspitzt. Die Zahl der Stellen, die wegfallen sollen, ist größer geworden, als ursprünglich geplant war.
Die drohende Schließung des Grobblechwerks im Duisburger Süden – auch darüber haben wir heute gesprochen – macht den Ernst der Lage in Duisburg noch einmal deutlich. 800 Beschäftigte bangen dort zurzeit um ihren Job, und diese Beschäftigten machen nicht nur einen tollen Job an diesem Standort, sondern – auch das gehört zur Debatte dazu – haben auch schon in der Vergangenheit sehr viele Opfer zugunsten des Unternehmens erbracht.
Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion dieses Thema bereits einige Male in den letzten Monaten hier in den Landtag eingebracht und mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben Sie nach Ihren Ideen gefragt, nach den Ideen der Landesregierung, nach den Plänen. Wir haben nach der Unterstützung gefragt. Wir haben natürlich auch eigene Vorschläge gemacht, und darüber möchte ich heute etwas ausgiebiger sprechen.
Wir haben in der letzten Plenarwoche einen Antrag gestellt und Sie zu einer möglichen Landesbeteiligung an thyssenkrupp befragt. Das ist übrigens keine Idee, die einzig und allein von der SPD stammt, sondern darauf sind auch andere gekommen. Dieser
Antrag – das möchte ich auch deutlich sagen – konnte in der vergangenen Plenarsitzung allerdings bei keiner der übrigen Fraktionen Zustimmung finden.
Was mir aus der letzten Plenardebatte noch sehr gut im Gedächtnis geblieben ist und was die Debatte heute bestätigt hat, ist – und das hat auch die Argumentation deutlich gemacht –, dass der Ernst der Lage noch nicht bei allen angekommen ist und dass offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen bestehen, was jetzt akut getan werden muss und was perspektivisch durchaus sinnvoll sein kann. Ich glaube, hier werden einige Punkte miteinander vermengt.
Ich möchte es hier sortieren, um es noch mal klarzumachen. Denn letztendlich ist es – und darüber müssen wir heute reden – eine Frage der Prioritätensetzung der Landesregierung, eine Frage, was man jetzt politisch zu tun bereit ist. Hier muss man unterscheiden: Was ist jetzt angesagt? Und was ist mittelfristig und langfristig sinnvoll?
Ich möchte auf den ersten Punkt eingehen. Dazu hat sich die Landesregierung ausgiebig geäußert, dazu haben sich aber auch die regierungstragenden Fraktionen in der letzten Plenarwoche und auch heute wieder zu Recht und ausgiebig geäußert. Es geht natürlich darum, den Stahlstandort hier in NordrheinWestfalen perspektiv gut und neu aufzustellen. Das ist gar nicht das Thema.
Wir haben über das Thema „Wasserstoff“ gesprochen, ebenso über die Wasserstoffstrategie. All das spielt eine große Rolle, um die Stahlproduktion zukunftsfähig aufzustellen. Sie haben in der letzten Debatte und auch heute wieder auf Ihre WasserstoffRoadmap und darauf, was die Landesregierung da getan hat
und auch in Zukunft weiterhin tun wird, abgezielt. Das ist grundsätzlich ein guter Ansatz. Aber die Frage ist doch: Welche Maßnahmen sind jetzt notwendig? Und was muss eigentlich getan werden, um diese aktuelle und bedrohliche Lage anzugehen?
Darüber müssen wir sprechen; das ist mir in der heutigen Debatte bislang zu kurz gekommen: Wenn es keine Produktion mehr gibt, wenn es keine Werke mehr gibt, kann diese Wasserstoff-Roadmap leider niemandem mehr helfen. Wenn nichts mehr da ist, kann auch nichts mehr transformiert werden; das ist der entscheidende Punkt. Darüber müssen wir heute reden, und darüber müssen wir uns mehr Gedanken machen.
Der zweite Punkt: Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass eine Landesbeteiligung, ein Einstieg des Staates bei thyssenkrupp in der jetzigen Lage sehr helfen
würde. Vielleicht ist es sogar das Einzige, was in der jetzigen Situation noch helfen kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP – das sage ich auch in Richtung Landesregierung –: Wenn Sie schon nicht auf uns hören, wenn Sie nicht bereit sind, auf die Anträge der Opposition bzw. der SPD-Fraktion anzuspringen – das kann ich ja nachvollziehen –, und auch nicht über Ihren ideologischen Schatten springen möchten, hören Sie doch wenigstens anderen Menschen zu, die sich dazu ihre Gedanken gemacht und sich zum Thema geäußert haben.
Ich will zum Beispiel Professor Dr. Achim Truger zitieren – das ist einer der fünf Wirtschaftsweisen –, der in der vergangenen Woche laut „WAZ“ vom 19. November 2020 sagte – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
„Bei der strategisch bedeutsamen Stahlbranche finde ich es sehr einleuchtend, einen Einstieg zu prüfen, diese Schlüsselindustrie kann der Staat schlecht fallen lassen.“
Er sagt weiter:
„Angesichts der ohnehin anstehenden ökologisch-sozialen Transformation (…) könnte eine kurzfristige Staatsbeteiligung (…) helfen, die akute Coronakrise zu überstehen. Mittelfristig kann man etwa durch eine Anschubfinanzierung die Umstellung auf grünen Stahl fördern. Das wäre aus meiner Sicht ein plausibler Plan.“
Aus unserer Sicht ist das ganz klar ein sehr plausibler Plan, den wir ausdrücklich unterstützen wollen. Wenn Sie schon nicht auf die SPD im Landtag hören wollen, hören Sie doch bitte zumindest auf einen Wirtschaftsweisen.
Nehmen Sie sich diese Einschätzung zu Herzen, und denken Sie noch einmal darüber nach, welchen Weg man gemeinsam finden kann, denn es geht um Tausende Arbeitsplätze. Tun Sie endlich das Richtige. Unterstützen Sie einen Staatseinstieg. Machen Sie eine Landesbeteiligung möglich.
Wenn Sie noch einmal darüber nachdenken, wird das auch klar, denn am Ende gilt für Sie und für uns alle –: Man kann nicht den zweiten Schritt tun, ohne den ersten gemacht zu haben.
Hier von grünem Stahl zu reden, was absolut richtig ist und was wir zu 100 % unterstützen, geht am Ende nur, wenn auch morgen noch in Nordrhein-Westfalen produziert werden kann. Verstehen Sie das endlich. Handeln Sie. Das können die Menschen in NordrheinWestfalen von ihrer Landesregierung erwarten. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das könnte heute im Parlament eine Debatte über den Investitionsstau und den Investitionsbedarf in Nordrhein-Westfalen sein. Es könnte also eine Debatte sein über die wichtigsten Zukunftsfragen des Landes, aber diese Debatte können wir leider heute so nicht führen.
Was ist der Grund dafür? – Die Landesregierung – die Präsidentin hat es zur Einleitung des Tagesordnungspunktes gesagt – hat unsere Große Anfrage nicht fristgerecht beantwortet. Diese Landesregierung verletzt also seit Monaten
und das nicht zum ersten Mal – die Informationsrechte dieses Landtags. Deswegen haben wir das hier heute auf die Tagesordnung setzen lassen.
Das ist also heute leider keine Debatte über die Zukunftsfragen hier in Nordrhein-Westfalen, sondern es ist leider – von der Landesregierung verschuldet – zu einer Debatte über die Missachtung des Parlaments durch die Regierung geworden.
Das ist bemerkenswert, aber das ist leider auch nicht zum ersten Mal der Fall; denn in dieser Legislaturperiode hat es die Landesregierung tatsächlich fertiggebracht, keine der zehn von meiner Fraktion gestellten Großen Anfragen innerhalb der Frist von drei Monaten zu beantworten. Noch einmal in aller Deutlichkeit: In allen Fällen war die Beantwortung verfristet. Sechsmal dauerte es sogar doppelt so lange oder länger, mehr als 180 statt 90 Tage.
Das ist bemerkenswert, denn man muss schon sehr, sehr tief in die Archive des Landtags schauen, um herauszufinden, wann das letzte Mal hier im Plenum über eine nicht beantwortete Große Anfrage debattiert worden ist, gesprochen worden ist. Das war – wir haben da mal ganz tief in die Kiste geschaut – am 22. Februar 1989. TOP 6 war damals auf der Tagesordnung die Große Anfrage der CDU zu den Abfallentsorgungsplänen. Am 22. Februar 1989 war Deutschland noch geteilt, und ich persönlich stand kurz vor meiner Einschulung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, hier spreche ich heute für meine Fraktion, aber ich spreche alle Parlamentarier an und vor allen Dingen auch Sie. Es geht hier darum, unser gemeinsames Verständnis, unser Selbstverständnis
über alle Parteigrenzen hinweg heute noch einmal zu klären.
Ich will, weil das sehr gut passt und das Ganze richtig einordnet, die jetzige Vizepräsidentin des Landtages zitieren. Zu Beginn der 16. Wahlperiode hat sie – damals als Landtagspräsidentin – sehr schön zusammengefasst und deutlich gemacht, was für dieses Parlament gelten sollte. Frau Vizepräsidentin, ich zitiere Sie mit Ihrer Erlaubnis:
Erst kommt das Parlament, dann kommt die Regierung.
Die damalige Präsidentin hat angemahnt, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen müssen, dass der Landtag in seinen Kompetenzen und in seinen Rechten ein Parlament auf Augenhöhe ist. Das ist wichtig, und das sollte hier auch immer gelten.
Wer die Rechte der Opposition missachtet, der verletzt nämlich auch die Rechte der Mehrheitsfraktionen. Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen. Denn das Parlament als Ganzes ist das höchste Staatsorgan des Landes.
Ich will nicht nur die Vizepräsidentin zitieren, sondern ich will auch den aktuellen Landtagspräsidenten vom vergangenen Mittwoch zitieren, weil auch das sehr gut gepasst hat zu dem, was wir hier heute besprechen. Der sagte nämlich vorgestern:
„Dieses Parlament ist das Herz der Demokratie in Nordrhein-Westfalen, und es schlägt auch in dieser Coronakrise laut und fest.“
Damit es laut und kräftig schlagen kann, dürfen wir die Parlamentsrechte hier nicht aushöhlen. Darauf müssen wir alle miteinander aufpassen. Das ist ganz, ganz wichtig, damit wir hier im Parlament nicht die Augenhöhe verlieren.
Eine der wichtigsten Funktionen dieses Parlamentes ist die Kontrolle des Landtags gegenüber der Landesregierung. Das ist die Aufgabe, die wir zu jeder Zeit übernehmen müssen, und diese wichtige Aufgabe fällt dann eben überwiegend und im Wesentlichen den Oppositionsfraktionen zu, und dieses Recht wird zum wiederholten Male durch Untätigkeit der Regierung beschnitten.
Wir haben am 9. Juni dieses Jahres die Große Anfrage 27 zum Thema „Wie hoch ist der Investitionsstau bei der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen?“ eingebracht, und die Landesregierung war bis heute nicht willens, diese Frage zu beantworten. Die Frist zur Beantwortung unserer Fragen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, nämlich ein Vierteljahr. Das wäre also am 9. September 2020 der Fall gewesen. Die letzte Reaktion des Finanzministers ist die Bitte um zweite
Wir als SPD-Fraktion hatten am 3. März 2020 hier im Landtag einen Antrag zum Thema „Investitionen für NRW – Bedarfe ermitteln, um zu handeln“ gestellt. In der Debatte haben Sie, Herr Minister – ich zitiere Sie gerne, auch wenn Sie gerade nicht zuhören –, gesagt: Wir decken die notwendigen Investitionsbedarfe, wir investieren an den richtigen Stellen.
Aber uns können oder uns wollen Sie die wichtigen Fragen offensichtlich nicht beantworten, weil Ihnen die Zahlen nicht vorliegen.
Ich bin, Herr Minister, sehr gespannt, wie Sie gleich auf meinen Debattenbeitrag hier reagieren möchten, weil Sie die ganze Zeit überhaupt nicht zugehört haben.
Sie sind also nicht willens, diese Fragen zu beantworten,
Sie machen das zum wiederholten Male. Ich will Sie hier – und dann komme ich auch zum Ende – noch einmal ausdrücklich auffordern: Überdenken Sie bitte Ihren Stil gegenüber der Opposition, überdenken Sie insbesondere Ihren Stil gegenüber diesem Parlament.
Ändern Sie dieses Verhalten und beantworten Sie endlich unsere Frage. – Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona und alles das, was sich in den letzten Monaten im Zusammenhang mit dieser Pandemie ereignet hat, hat unser Leben stark verändert. Es gibt viele Antworten, die die Bevölkerung haben möchte und nach denen wir hier im Parlament auch suchen.
Ich bin dem Kollegen Kerkhoff sehr dankbar dafür, dass er zu Beginn der Debatte einige Punkte zum Motiv dieses Antrags gesagt und den Wunsch der AfD nach einem Untersuchungsausschuss sehr passend eingeordnet hat.
Es muss doch klar sein: Die Coronapandemie eignet sich nicht dazu, weitere Ängste in der Bevölkerung zu schüren.
Das darf nicht passieren, und das werden wir auch nicht zulassen.
Was die AfD mit ihrem Antrag bezweckt, ist offensichtlich und sehr durchschaubar: Sie suchen ein neues Thema. Sie haben die letzten Monate nicht stattgefunden. Sie haben beim ganzen Thema „Pandemiebekämpfung“ nicht stattgefunden. Das hat gezeigt: Wir brauchen Sie für dieses Thema nicht.
Damit können wir uns unter Demokraten auseinandersetzen, um in Ruhe zu sehr guten Lösungen zu kommen. Sie haben nichts dazu beizutragen; das ist eine Erkenntnis
aus den vergangenen Monaten.
Sie wollen hier ein sehr wichtiges parlamentarisches Instrument,
nämlich einen Untersuchungsausschuss, dafür nutzen, um der Öffentlichkeit weiszumachen, dass hier zuletzt alles schlecht und falsch gelaufen ist.
Wir nehmen sicherlich auch für uns in Anspruch – das gilt für alle demokratischen Fraktionen in diesem Hause –, dass wir hinterfragen, dass wir überprüfen, dass wir bewerten wollen, was gut bzw. schlecht gelaufen ist.
Dass Sie uns aber unterstellen, unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes Bürgerrechte und Freiheitsrechte einschränken zu wollen, ist sogar für Ihre Verhältnisse sehr schlicht. Das ist aber Ihre Art, in diesem Hause Politik zu machen.
In Wirklichkeit wollen Sie Misstrauen gegen alle getroffenen staatlichen Maßnahmen zum Ausdruck bringen und am Ende daraus politisches Kapital schlagen.
Damit leugnen Sie jedoch, dass die Maßnahmen der letzten Monate durch demokratische Mehrheitsentscheidungen in diesem Parlament und auch in anderen Parlamenten legitimiert worden sind; das muss ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.
Ich möchte noch etwas zum Untersuchungsausschuss und zur Kontrolle des Parlaments deutlich machen: Unsere Aufgabe ist es, bei diesem Tagesordnungspunkt Parlamentsrechte, aber auch die Grenzen des Parlaments aufzuzeigen.
Der vorliegende Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses stößt
aber bei diesem Thema an Grenzen. Es stellt sich nämlich folgende Frage: Was kann der Landtag eigentlich schon zum jetzigen Zeitpunkt zur Aufarbeitung der Coronamaßnahmen tun? Was kann ein Untersuchungsausschuss schon zum jetzigen Zeitpunkt zur Aufarbeitung beitragen?
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sollen sich in der Regel auf bereits abgeschlossene Vorgänge beziehen. Die Bewertung laufender Vorgänge, wie wir sie jetzt haben, ist erst einmal der Exekutive vorbehalten. Deren Kontrolle – Kollege Kerkhoff hat darauf hingewiesen – erfolgt durch die ständigen Fachausschüsse hier in diesem Parlament. Das geschieht schon; wir arbeiten schließlich schon daran.
Die Auswirkungen der Pandemie kann man zum jetzigen Zeitpunkt hingegen noch nicht abschließend untersuchen oder gar abschließend bewerten.
Kurz gesagt: Was der Untersuchungsausschuss an einem Tag zu wissen oder an Erkenntnissen zu haben glaubt, kann nach wenigen Tagen oder Wochen schon wieder obsolet und überholt sein.
Unser Anspruch als SPD-Fraktion ist es, aus Erfahrungen und aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Ich glaube, es ist der Anspruch aller demokratischen Fraktionen, dass wir unsere Politik gemeinsam im Sinne der Menschen immer weiter verbessern wollen.
Hier wird deutlich, dass die AfD-Fraktion diesen Ansatz offensichtlich nicht begreift oder nicht begreifen möchte. Das ist am Ende sehr rückwärtsgewandt, und Sie zeigen damit noch einmal, dass Sie nicht in der Lage sind, sich mit diesen neuen Herausforderungen angemessen auseinanderzusetzen.
Wir wissen, dass die Coronapandemie noch lange nicht vorbei ist. Das erfordert von der Politik einschränkende Maßnahmen, und die neuen Zahlen lassen darauf schließen, dass wir in den nächsten Wochen wieder neue Hürden zu nehmen und unsere Maßnahmen immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen haben.
Deswegen ist für uns als SPD-Fraktion ganz klar, dass die Entscheidungen im Bund, aber auch hier im Land konstruktiv und zugleich kritisch begleiten werden.
Wir streiten mit den demokratischen Fraktionen hier im Parlament um die besten Lösungen für die Menschen. So funktioniert Demokratie. Das nehmen wir für unsere Arbeit hier in Anspruch, und zwar jeden Tag aufs Neue und auch unter neuen Herausforderungen.
Uns ist bewusst, dass die derzeitigen Einschränkungen der Bürgerrechte und der Freiheitsrechte von vielen Menschen als Zumutung empfunden werden. Jeder von uns erfährt jeden Tag am eigenen Leib, wie nervig es zum Beispiel ist, dauerhaft mit dieser Maske herumzulaufen.
Das ist nervig, das ist einschränkend; aber wir sind uns doch mittlerweile hoffentlich alle einig, dass es notwendig, vernünftig und auch verantwortungsvoll ist.
Sie sehen das nicht ein; das haben wir mittlerweile verstanden. Das ändert aber nichts daran, dass diese Maßnahmen wichtig und weiterhin notwendig sind, um die Krise gemeinsam zu bewältigen.
Wir werden die Maßnahmen immer wieder überprüfen und gemeinsam daran arbeiten, besser zu werden, um das, was vielleicht nicht so gut gelaufen ist, beim nächsten Mal anders zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, zum Schluss noch folgende Anmerkung zu Ihrem Antrag: Es ist sehr entlarvend, woher dieser Antrag kommt, denn man stellt ziemlich schnell fest, dass er einem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion sehr ähnlich ist; so will ich es mal sagen.
Er ist teilweise abgeschrieben, teilweise ist es Copyand-Paste.
Wenn man in der Schule beim Abschreiben erwischt worden ist, hieß es immer: Sechs, setzen!
Das ist in dem Zusammenhang sehr passend. Ich habe Ihnen die Gründe erläutert, warum wir Ihren Antrag ablehnen. – Ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
So lange brauche ich nicht. Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte direkt an das „Prost Mahlzeit!“ anschließen. Auf Ihre inhaltlichen Argumente will ich gar nicht weiter eingehen, denn ich glaube, da kommen wir nicht zusammen. Ich habe meine Argumente vorgetragen, Sie haben Ihre Argumente vorgetragen. Wir können sicher einen Haken dahinter machen, dass wir da keinen Konsens haben.
Eines verwundert mich aber doch ein wenig. Aus Ihrer Sicht haben Sie mir gerade ganz aufmerksam zugehört. Wenn Sie mir tatsächlich zugehört hätten, dann hätten Sie bemerkt, dass ich sehr ausführlich und, wie ich glaube, auch nachvollziehbar vorgetragen habe, warum ein Untersuchungsausschuss als parlamentarisches Instrument für das, was Sie hier vorhaben, gar nicht geeignet ist. Ein Untersuchungsausschuss kommt nur für abgeschlossene Vorgänge infrage. Ich denke, das habe ich ausreichend erläutert. Inhaltlich können wir über alles diskutieren, aber da werden wir nicht zusammenkommen.
Sie hören nicht richtig zu. Das macht es nicht besser, aber am Ende etwas kürzer im Fazit. Das Instrument Untersuchungsausschuss ist unzutreffend, unzureichend und passt nicht zu dem, was Sie uns hier andrehen wollen. Ihr Motiv ist durchschaubar und das Instrument falsch. – Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen haben die Kollegen schon ausreichend inhaltlich ausgeführt. Es geht um den Bedarf an Flächen hinsichtlich bezahlbaren Wohnraums, aber eben auch um Flächen für die Erweiterung oder Ansiedlung von Betrieben, von mittelständischen Unternehmen bis hin zu Industriebetrieben. Der Bedarf ist da.
Daher spricht nichts dagegen, das noch einmal auf die Tagesordnung zu nehmen. Insofern können wir sagen: Der Antrag geht in die richtige Richtung.
Dass ich den Enthusiasmus, der hier gerade vorgetragen worden ist, nicht so ganz teilen kann, wird auch nicht weiter überraschen. Wie gesagt, es geht in die richtige Richtung. Es zeigt aber auch – und das kann ich Ihnen auch zur fortgeschrittenen Stunde nicht ersparen –, dass die Landesregierung offensichtlich viele Jahre einfach nichts gemacht hat. Man könnte sagen: Sie sind schon ein bisschen spät dran. Sie haben dargestellt, wo der Bedarf besteht und wo die Notwendigkeiten liegen. Von daher stellt sich schon die Frage, warum Sie jetzt erst loslegen.
Tatsache ist, dass die Vorgängerregierung, die rotgrüne Koalition bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode mit einem Beschluss entsprechende Maßnahme eingeleitet hat.
Dabei war auch schon die Abkehr vom Höchstpreisgebot intendiert, damit die Veräußerung landeseigener Grundstücke nicht mehr zum Höchstpreisgebot, sondern zum Verkehrswert erfolgen kann – eine wichtige Maßnahme, um diese Flächen dann einer sozialen Folgenutzung wie dem Wohnungsbau auch zuführen zu können. Darauf sind wir schon in der letzten Legislatur gekommen. Es wäre schön gewesen, wenn sie da schneller eingehakt hätten.
Zum Thema „BLB“. Wir müssen sehen, wie schnell Innovationen und neue Dinge auf den Weg gebracht
werden. Das ist ein großer schwerfälliger Tanker, wo man genau nachverfolgen muss, welche Innovationen wie und wie schnell umgesetzt werden können.
Der Antrag der regierungstragenden Koalitionsfraktionen krankt am Ende aus unserer Sicht daran, dass im Moment nicht mehr als der eigentliche Sachstand wieder aufgegriffen wird, ohne hinsichtlich des besonderen sozialorientierten Flächenbedarfs konkret zu werden. Das heißt, die vorrangige Abgabe solcher Flächen des Landes, wie auch über die BImA zum Beispiel seitens des Bundes im Rahmen von Konzeptvergaben zur Förderung des dringend benötigten mietpreisgebundenen Wohnungsbaus, um das zu günstigen Konditionen weiterentwickeln zu können, wird zumindest im Moment nicht dezidiert dargestellt und in die Beschlussfassung aufgenommen. Deswegen bleibt es für uns in der Einschätzung bislang erst einmal bei einem halbherzigem Prüfauftrag.
Wir reden heute über eine Überweisung, der wir natürlich zustimmen werden. Ich denke, da ist noch eine ganze Menge Luft nach oben, um das Gute, was schon auf den Weg gebracht worden ist, noch besser zu machen und besser durchs Ziel zu bringen. Insofern stimmen wir der Überweisung heute zu. – Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Seit März dieses Jahres ist vieles anders. Corona hat dieses Land zeitweise lahmgelegt. Der Einzelhandel hat sehr darunter zu leiden, ebenso wie die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und viele mehr.
Das öffentliche Leben kam zum Erliegen und ist bis heute für uns alle eingeschränkt. Dass alles das, was die Leute in unsere Städte zieht, um einzukaufen, aber auch, um etwas Schönes zu erleben, um zu bummeln, um eine gute Zeit zu haben, so nicht mehr möglich ist, hat unsere Innenstädte in den letzten Monaten besonders hart getroffen.
Aber – das wissen wir seit Langem – nicht erst durch die coronabedingten Schließungen von Ladenlokalen sehen sich die Innenstädte großen Umwälzungen und großen Herausforderungen gegenübergestellt. Der jüngste Rückschlag in einer langen Reihe schwieriger Entwicklungen war die Ankündigung von Galeria Karstadt Kaufhof, mehrere Standorte auch in nordrhein-westfälischen Innenstädten zu schließen.
Die „Zeit“ schrieb vor einigen Tagen zur Bedeutung eines Kaufhauses für die Innenstädte: „Was früher einmal das Gravitationsfeld jedes Stadtzentrums war, ist heute oft nur noch verwaltete Leere.“
Verändert haben sich nicht nur das Konsumverhalten der Leute, sondern auch die städtebaulichen Herausforderungen, was eine Innenstadtaufstellung angeht. Das kann man oft auch vor der eigenen Haustür beobachten. In meiner Heimatstadt Duisburg erstreckte sich die Hauptachse der Einkaufsstraße früher weit über einen Kilometer. Da gab es das alte KarstadtKaufhaus; heute steht dort ein Einkaufszentrum. Es gab diverse Bekleidungsanbieter: Sinn, Boecker, C&A, Peek & Cloppenburg; teilweise gibt es sie heute gar nicht mehr. Es gab viele Bankfilialen und zahlreiche weitere Dienstleister, die hier zu finden waren. Sie alle haben es lohnenswert gemacht, in die Innenstadt zu fahren.
„In die Stadt fahren“ ist ein geflügeltes Wort. Das zu tun, bot früher viele Möglichkeiten, alles, was man brauchte, zu bekommen und zu erledigen – voller Besatz vom Kaufhaus bis zum inhabergeführten Einzelhandel; richtig viel Leben auf der Straße.
Die Kaufhäuser Karstadt und Kaufhof – diese Debatte beschäftigt uns jetzt seit mehreren Wochen auch hier in Nordrhein-Westfalen – stehen dabei traditionell für das, was Innenstädte – nicht selten sogar für die gesamte Stadt oder auch für einzelne Stadtteile und für Nebenzentren – ausmacht oder früher ausgemacht hat. Pulsierende Innenstädte sind das Herz einer Stadt – auch als Arbeitgeber. Sie bringen Leben, Innovation, Frequenz an Leuten, eine florierende Wirtschaft und Attraktivität mit sich.
Das war gut. Das hat lange Zeit funktioniert. Das war bekannt. Aber wir müssen auch klar und ehrlich sagen: Das wird so nicht wiederkommen. Und genau da müssen wir ansetzen.
Deswegen soll das hier heute kein nostalgischer Rückblick nach dem Motto „Früher war alles besser“ oder „Früher war Einkaufen in der Stadt viel schöner“ werden. Es geht darum, heute anzuerkennen, dass sich diese Welt in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Bezug auf den Handel und die Innenstadtentwicklung weiterentwickelt hat. Die Menschen fahren schon lange nicht mehr in die Innenstadt, um sich ein paar Schuhe zu kaufen, wenn sie überhaupt noch in die Innenstadt fahren, um etwas zu kaufen. Genau das sind die Punkte, über die wir uns Gedanken machen müssen. Wir müssen nach vorne einen Weg aufzeigen, wie das Ganze weitergehen soll.
Diese Entwicklung wird anhand ganz aktueller Zahlen sehr deutlich. Wenn man sieht, dass der Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen auch im Juni 2020 ein kräftiges Wachstum zu verzeichnen hat – das kann man seit vergangener Woche beim Statistischen Landesamt nachlesen –, denkt man auf den ersten Blick: gute Neuigkeiten. Denn insgesamt stiegen die Umsätze um 6,9 %. Das Problem wird aber deutlich, wenn man sich diese Zahlen im Detail anschaut.
Überdurchschnittlich stark legte dabei mit einem Plus von über 37 % der Versand- und Internethandel zu. Dagegen brachen die Umsätze im Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen beispielsweise um 13 % ein. Betroffen ist also alles das, was sich üblicherweise in den Zentren findet, sowohl bei Filialisten als auch in Fachgeschäften. Das ist ein bekannter Trend, der sich in den letzten Monaten durch Corona weiter verschärft hat.
Man könnte noch viele weitere Punkte aufführen, die über die reinen Umsatzzahlen des Einzelhandels hinausgehen.
Ganze Sortimente sind in den Innenstädten nicht mehr zu finden. Der mittlerweile viel zitierte TradingDown-Effekt führt nicht nur zu leer stehenden Ladenlokalen, sondern auch zu Schmuddelecken, weniger Gastronomie und weniger Dienstleistern. Es gibt weniger Angebot; es ist weniger los. Deswegen gibt es am Ende immer weniger Gründe, in die Innenstadt zu fahren.
Genau darum geht es heute auch in unserem Antrag. Genau da wollen wir ansetzen. Um Innenstädte attraktiv zu halten, braucht es einen attraktiven Einzelhandel, der wiederum auf ein attraktives Umfeld angewiesen ist. Dabei sind Städtebau, Sicherheit und Sauberkeit, aber auch die Erreichbarkeit durch die Kundschaft von den Städten und Gemeinden zu gewährleisten.
Die Kommunen müssen das komplette Paket anbieten. Deshalb müssen sie in die Lage versetzt werden, dieses komplette Paket auch anbieten zu können. Dafür braucht man Ideen und Gestaltungskraft. Dafür braucht man am Ende natürlich auch viel Geld; das darf man nicht vergessen.
Deswegen fordern wir heute mit unserem Antrag, einen Masterplan „Lebendige Innenstadt“ zu entwickeln. Wir wollen das Ganze mit 1 Milliarde Euro aus dem Rettungsschirm des Landes fördern. Dabei sollen insbesondere folgende Anforderungen berücksichtigt werden:
Wir brauchen eine enge Einbindung der Kommunen bei den Maßnahmen; denn – das ist eigentlich selbstverständlich – sie sind vor Ort und wissen am allerbesten, was zu tun ist, was benötigt wird und wo der Bedarf gegeben ist. Den Kommunen über eine Unterstützung die Möglichkeit zum Beispiel zum Ankauf von Immobilien zu geben, ist dabei ein sehr wichtiger Faktor. Die Kommunen müssen endlich selber der entscheidende Akteur ihrer Innenstadtentwicklung sein, anstatt nur vom Spielfeldrand zusehen zu können. Das ist ganz wichtig. Genau das ist unsere Forderung.
Bei diesem umfassenden Ansatz wollen wir auch weitere Aspekte nicht unerwähnt lassen. Wir wollen die innerstädtische Logistik einbeziehen. Außerdem wollen wir ein besonderes Augenmerk auf Sauberkeit und Sicherheit in der Innenstadt legen.
Unser Ansatz ist am Ende – das sieht man auch an der Debatte in den letzten Wochen – viel umfassender als das, was Sie bislang hier vorgelegt haben.
Für uns ist die gesamte Customer Journey, also die Reise des Kunden, wichtig, und zwar von der Anreise über die Aufenthaltsqualität bis hin zur Abreise. Alle diese Punkte müssen berücksichtigt werden. Wir gehen dabei viel weiter als Sie. Wir wollen nicht nur bestehende Maßnahmen fortführen, sondern wir wollen einen echten Paradigmenwechsel in der Innenstadtentwicklung und eine echte Unterstützung für unsere Städte, wenn sie ihre Zentren entwickeln.
In diesem Zusammenhang wird auch immer die Städtebauförderung genannt. Natürlich hat sich unsere
Städtebauförderung über Jahre hinweg bewährt; das steht außer Frage.
Wir müssen beim Thema „Zentrenentwicklung“, beim Thema „Innenstadt“ aber weg von der reinen Konzentration auf Steine und bauliche Maßnahmen. Wenn wir über Städtebauförderung reden, müssen wir uns auch die Frage stellen, wie es uns gelingt, diese Maßnahmen auf Dauer attraktiv zu gestalten und diese ganzen Programme zu verstetigen. Da müssen wir noch einmal genauer hinschauen. Denn es darf nicht sein, dass wir viele Fußgängerzonen haben, die zwar schön gemacht worden sind, aber am Ende leer sind. Das ist nicht der Sinn und Zweck der Übung. Da muss man gut aufpassen.
Noch einige Sätze zu Ihrem Antrag, den wir heute mit beraten bzw. abschließend abstimmen: Man könnte es kurz machen und sagen, dass das, wenn man ihn einmal durchliest, am Ende ganz viel dünne Suppe ist.
Besonders ist noch Folgendes: Der Antrag dümpelt jetzt seit über einem Jahr hier im Parlament herum. Wir haben darauf gewartet, dass er verbessert wird. Leider ist er in der ganzen Zeit aber nicht besser geworden, auch nicht mit dem lange angekündigten und jetzt endlich vorliegenden Änderungsantrag.
Bemerkenswert und vielleicht sogar schon ein wenig albern ist auch, dass Ihr Antrag auf das Programm „Zukunft des Handels“ Bezug nimmt. Dieses Programm wurde von der Landesregierung in den letzten Haushaltsberatungen aber sogar gekürzt. Was das also in Ihrem Antrag zu suchen hat, versteht kein Mensch – und Sie wahrscheinlich am allerwenigsten.
Wir wollen deutlich machen: Lebendige Innenstädte müssen mehr sein als nur die Summe von zu Konsumzwecken frequentierten Ladenlokalen. Innenstädte müssen für uns das Sinnbild einer vitalen Stadt sein. Innenstädte verkörpern die Attraktivität und die Lebensqualität einer gesamten Stadt, des gesamten Stadtteils. Sie sind Treffpunkt und Marktplatz und damit für alle, die dort leben, eine Kommunikationsplattform mit einer ganz wichtigen Funktion.
Wir wollen deutlich machen, dass es mehr braucht als das, was bislang vorliegt. Wir wollen mehr finanzielle Unterstützung für unsere Kommunen, und zwar auch für diejenigen, die keine üppig gefüllten Stadtkassen haben. Wir wollen weg von der Förderung in Steine und hin zu einem Ansatz, bei dem vor allen Dingen auch die weichen Standortfaktoren berücksichtigt werden.
Außerdem gilt es, die Maßnahmen einzubeziehen, die die Menschen nicht nur als Kunden in einzelnen Geschäften begreifen, sondern als Kunden in der
gesamten Innenstadt, die möglichst gerne und häufig in die Stadt kommen und sich dabei wohlfühlen.
Dafür werben wir heute. Dafür brauchen wir diesen Antrag. Wir freuen uns auf die Diskussion. – Herzlichen Dank.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Herr Minister, Sie hatten drei Wochen Zeit, um nach der letzten Fragestunde noch einmal zu recherchieren oder zu den offengebliebenen Fragen Antworten nachzuliefern. Deswegen will ich hier die Gelegenheit nutzen, noch einmal nachzufragen, und Ihnen die Möglichkeit geben, das nachzuliefern, was Sie beim letzten Mal nicht beantworten konnten.
Deswegen frage ich: Hat der Regierungssprecher in der Sache „Heinsberg-Studie“ Gespräche mit Kai Diekmann geführt?
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich versuche mich noch einmal in die Sphären der Landesregierung zurückzubegeben. Da sind Sie ja antwortfest und -fähig, wie Sie gesagt haben.
Beim letzten Mal haben wir auch über dieses 22-seitige PR-Konzept, das vorliegt, gesprochen. Dahinter steckt ja auch eine Message, eine Botschaft, die darüber in Verbindung mit den Zwischenergebnissen am Gründonnerstag gesendet und verbreitet werden soll. Da stellt sich für mich die Frage, wieso die Macher von StoryMachine Anfang April schon wussten, dass am Gründonnerstag in der Staatskanzlei – und das ist ja Sphäre der Landesregierung – diese Zwischenergebnisse vorgestellt werden sollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an Herrn Kollegen Kerkhoff anschließen. Das, was wir hier im Parlament schon vor einigen Wochen in erster Lesung diskutiert haben, ist richtig und bleibt richtig. Ausgangslage und Anlass haben sich in den letzten Wochen nicht geändert. Wir haben über die Maßnahme dieser Aussetzung gesprochen. Sie ist richtig und für uns angemessen. Dieses Zeichen wollen wir in diesen schwierigen Zeiten setzen.
Wir haben auch noch einmal darüber gesprochen, welches System eigentlich zugrunde liegt. Wir halten es für angemessen. Es hat sich bewährt. Die ihm zugrunde gelegten Kriterien wollen wir erhalten. Es gibt verschiedene Kriterien – die Preisentwicklung, den Verbraucherpreisindex und viele andere Faktoren –, die diesem System zugrunde liegen. Das ist auf jeden Fall erhaltenswert. Es ist ein gutes Prinzip, das sich bewährt hat.
Wir wollen dieses System aber auch nutzen, um verantwortungsvoll in diesen Zeiten selbst initiativ
werden, indem wir in dieser Phase die Anpassungen aussetzen. Das haben wir in der vergangenen Plenarrunde schon besprochen. Ich bin sehr froh, dass wir das mit den anderen drei Fraktionen in diesem Hause so beraten und einbringen konnten.
Uns liegt heute noch ein Entschließungsantrag der AfD vor. Diesen Entschließungsantrag hätte es genauso wenig gebraucht wie den Gesetzentwurf, den die AfD in der vergangenen Runde vorgelegt hat.
Alles das sind wir verantwortungsvoll angegangen. Wir wollen dieses Zeichen setzen. Ich freue mich, wenn wir das heute auch weiter auf den Weg bringen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen hat es Kollege Kerkhoff gerade sehr schön dargestellt: Die AfD-Fraktion hat in ihrem Redebeitrag förmlich um Lob und Anerkennung gebettelt.
Zum anderen hat Ihr Redebeitrag noch einmal sehr deutlich gemacht, Herr Wagner, wie sehr Sie sich selbst und Ihre Arbeit überschätzen. Sie können die Zahlen auf den Tisch legen, wie viele Kleine Anfragen und Gesetzentwürfe Sie vorgelegt haben und dass Sie immer die Nummer eins gewesen sind. Aber über Qualität und Inhalt dieser Anträge und Kleinen Anfragen sagt das leider überhaupt nichts aus. Das hat auch Ihr Redebeitrag sehr deutlich gemacht.
In den letzten Tagen und Wochen haben wir in diesem Parlament kaum ein Thema diskutiert, das nicht direkt oder zumindest mittelbar im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus steht. Wir haben heute schon wie in den letzten Wochen hier im Plenum darüber gesprochen. Im Laufe des Tages werden wir noch weitere wichtige Themen haben; dabei geht es auch um die Änderung des Abgeordnetengesetzes.
Die Coronakrise greift in unseren Alltag ein – das wurde in den letzten Tagen immer deutlicher –, wie wir es uns vor einigen Monaten noch gar nicht hätten vorstellen können.
Manch einer redet in diesen Tagen schon über Lockerungen und darüber, wie es weitergeht. Das ist richtig, denn auch darüber muss man sich Gedanken machen.
Trotzdem dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass Corona für viele Menschen nach dem Ende der Pandemie noch nicht ausgestanden sein wird. Darum soll es auch heute gehen, denn die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise werden uns leider wahrscheinlich noch sehr lange begleiten.
Schon heute fürchten viele Inhaber von Geschäften, von kleineren und mittleren Betrieben, von Restaurants usw. um ihre wirtschaftliche Existenz.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Viele sind in Kurzarbeit und wissen überhaupt nicht, wie es in den nächsten Monaten weitergehen soll.
Glücklich können sich all diejenigen schätzen, die arbeiten können, ohne ihre Gesundheit zu gefährden, weiterhin ihr reguläres Gehalt bekommen und sich keine Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen.
Zu dieser Gruppe gehören auch wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Wir wissen – das ist Anlass des gemeinsamen Gesetzentwurfs – um diese besondere Situation und sehen uns deswegen auch in der Verantwortung. Wir wissen, dass es unsere Verantwortung ist – egal ob regierungstragende Fraktionen oder Opposition –, den Menschen in diesem Land Orientierung und Hilfe zu geben, wo es erforderlich ist.
Dass die Parlamente arbeiten, dass sie funktionieren, haben die letzten Wochen in Nordrhein-Westfalen gezeigt. Wir haben uns vergewissern und in vielen Debatten und Diskussionen zeigen können, dass auch zu Zeiten von Corona Demokratie in NordrheinWestfalen Hochkonjunktur hat.
Bei allen auch sehr kontroversen Diskussionen in den letzten Wochen um die Zukunft unseres Landes müssen wir auch immer wieder unsere eigene Rolle
und unsere eigene Stellung als Abgeordnete im Kontext dieser aktuellen Lage reflektieren; das ist unsere Aufgabe.
Das betrifft insbesondere die sensible Frage der Abgeordnetenbezüge, denn nur wenige Menschen können über ihre Bezüge selbst bestimmen; wir als Abgeordnete gehören dazu.
Anders als die öffentliche Diskussion es häufig nahelegt, gehen wir als Abgeordnete von Nordrhein-Westfalen – davon bin ich fest überzeugt – sehr verantwortungsvoll und überlegt mit diesem Privileg um.
Deswegen haben wir auch gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, FDP und Grünen diesen Gesetzentwurf vorgelegt, der bedeutet: Wir werden die Abgeordnetenbezüge in diesem Jahr zum 1. Juli nicht erhöhen.
Um noch einmal auf den ersten Redebeitrag zurückzukommen: Dafür brauchen wir die AfD-Fraktion nicht. Denn lange bevor Ihr Gesetzentwurf auf dem Markt war, haben wir schon darüber gesprochen, wie man Lösungen finden kann. Für diese Ideen sind Sie nicht notwendig. Ihren Gesetzentwurf hätten wir nicht gebraucht, wir hätten heute sowieso darüber diskutiert. Deswegen brauchen Sie sich auch gar nicht weiter zu beschweren.
Das Prinzip der Demokratie ist deutlich: Parlamentarier sollen so ausgestattet sein, dass sie frei und unabhängig entscheiden können. Das gilt auch für ihre finanzielle Situation.
Diese Freiheit wird nicht eingeschränkt, wenn wir verzichten, während andere zurzeit nicht wissen, wie es weitergehen soll. Deswegen sieht das Abgeordnetengesetz auch eine jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli vor.
Kollege Kerkhoff hat schon darauf hingewiesen: Ganz viele verschiedene Kriterien wie zum Beispiel die Lohn- und Rentenentwicklung und der Verbraucherpreisindex für das abgelaufene Jahr werden einbezogen.
Dieser Mechanismus entlang der klaren Parameter soll die Steigerung der Bezüge der Abgeordneten objektivieren bzw. – einfacher ausgedrückt – die jährliche Entscheidung nicht den Abgeordneten überlassen.
Das ist ein sehr gutes Prinzip, an dem man grundsätzlich unbedingt festhalten sollte, denn damit wird gewährleistet, dass sich die Abgeordnetenbezüge weder besser noch schlechter entwickeln als die durchschnittlichen Einkommen und Preise hierzulande.
Klar geworden ist aber auch – es war uns wichtig, das herauszustellen –: In diesem Jahr können wir
das so eben nicht machen, weil die Coronapandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen noch nicht berücksichtigt werden können. Eine Erhöhung der Bezüge in Zeiten, in denen sich viele Menschen berechtigte Sorgen um ihre Zukunft machen, halten wir nicht für richtig – deswegen heute dieser Entwurf.
Angesichts der Einschnitte, angesichts der vielen Sorgen, die wir erleben, ist das ein Beitrag, den wir hier leisten wollen, auch wenn es zugegebenermaßen nur ein sehr kleiner, sehr überschaubarer Beitrag sein kann. Aber es soll ein Zeichen sein, um diese Punkte deutlich zu machen.
Im Parlament von Nordrhein-Westfalen sind wir uns des Ernstes der Lage bewusst. Wir wissen um die Ängste und Nöte der Menschen draußen, die jetzt unter verschiedenen Bedingungen leiden und sich Sorgen machen. In diesen schwierigen Zeiten wollen wir uns mit all den Menschen solidarisch zeigen, die um ihre wirtschaftliche Existenz und um ihren Arbeitsplatz bangen.
Deswegen haben wir den Gesetzentwurf heute vorgelegt. Ich bin sehr dankbar, auch den Fraktionen von Grünen, FDP und CDU, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank.
Ich wollte es nicht kaputtmachen; tut mir leid.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, ich habe eine Nachfrage in der Hoffnung, dass Sie diese Frage vielleicht beantworten können.
Am 27. März hat die Landesregierung das Vorhaben für die sogenannte Heinsberg-Studie bekannt gegeben. Können Sie vielleicht etwas dazu sagen, wie genau die Beauftragung bzw. die Finanzierung der Studie durch das Land zustande gekommen ist?
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich will noch einmal auf die Pressekonferenz
und die Präsentation der Zwischenergebnisse zurückkommen. Die Präsentation der Zwischenergebnisse wurde von der Staatskanzlei unter anderem auch über Twitter live übertragen. Wie erklären Sie sich – oder können Sie zur Aufklärung beitragen –, dass diese Pressekonferenz auch live über den Account bei Twitter mit dem Namen „Heinsberg-Protokoll“ abrufbar war? Dieser Account wird bekanntlich von StoryMachine betrieben. Wie also kam diese Live-Verknüpfung zustande?
Ich glaube, es funktioniert wunderbar. Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben auf die Frage von Herrn Dahm geantwortet, dass die Landesregierung sich nicht als Ganzes mit dem PR-Konzept beschäftigt hat und ihr das bekannt geworden ist. Ich frage nach: Können Sie mir Auskunft darüber geben, ob sich die Landesregierung in Person des Ministerpräsidenten mit dem PR-Konzept auseinandergesetzt hat und ihm das bekannt gewesen ist?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben jetzt noch einmal eindrucksvoll live unter Beweis gestellt und auch zugegeben, dass Sie die Nutzung von Privat- und Diensthandy durcheinanderwerfen und nicht so genau darauf achten. Das ist, glaube ich, klar geworden. Daher noch einmal eine Nachfrage: Muss man bei der Nutzung der Diensthandys für private Zwecke bezahlen, und haben Sie dementsprechend auch die Kosten für die private Nutzung dem Justizministerium erstattet?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie scheinen es ja sehr leicht zu nehmen mit dem, was an Regelungen für die Landesregierung vorgegeben ist. Wieso leistet sich das Land dann eigentlich eine so aufwändige und teure Sicherheitsstruktur für die technischen Geräte, wenn Sie diese offensichtlich unterlaufen? Und warum bleibt das offensichtlich bei Ihnen ohne Konsequenzen? Können Sie das bitte noch einmal erläutern?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum 1. Dezember 2019 sind die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg dem gemeinsamen Versorgungswerk von NRW und Brandenburg beigetreten.
Dies haben wir hier in diesem Hause vor gut einem Monat, am 13. November 2019, so beschlossen. Das Versorgungswerk soll ab diesem Zeitpunkt als gemeinsames Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und BadenWürttemberg bestehen. Ich freue mich, dass wir diesen Schritt, dem ein langer Vorlauf vorausgeht, nun auch vollzogen haben.
Um den beschlossenen Beitritt nun auch gesetzlich umsetzen zu können, bedarf es einiger Anpassungen am Versorgungswerksgesetz sowie am Abgeordnetengesetz. Dies betrifft unter anderem die Vorschriften zur Aufnahme der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg, zur Rechtsaufsicht, zum Verfahren und zur Datenübermittlung sowie zu den Gremien des Versorgungswerks.
Darüber hinaus – das hat Kollege Kerkhoff schon angedeutet und erläutert – befindet sich das Versorgungswerk insgesamt noch in der Aufbauphase. In dieser Zeit steigt die Deckungsrückstellung kontinuierlich an. Demzufolge müssen jährliche Zuführungen zur Verlustrücklage geleistet werden, um die geforderten Mindestquoten zu halten. Von daher ist es erfreulich, letztendlich aber auch sachlogisch und konsequent, dass sich der Landtag von Baden-Württemberg mit dem Eintritt in das gemeinsame Versorgungswerk an der aufgebauten Verlustrücklage angemessen beteiligt.
Ein weiterer Punkt: Um darüber hinaus die dauerhafte Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen des Versorgungswerks sicherzustellen, haben wir weitere Vorkehrungen getroffen, die wir auch treffen mussten. Der Anteil der Abgeordnetenbezüge, der direkt als Beitrag in das Versorgungswerk eingezahlt wird, soll künftig mit jährlich 3,5 % dynamisiert werden. Er wird damit von dem bisherigen Indexierungsverfahren abgekoppelt werden.
Neben diesen erforderlichen Anpassungen, die wir lange beraten haben und die wir auch in der heutigen Debatte noch einmal beschreiben, haben wir weitere Veränderungen vorgenommen. Ich will einen Punkt hervorheben, weil ich ihn sehr wichtig finde: Wir haben auch bei der Hinterbliebenenversorgung für Abgeordnete Veränderungen vorgenommen. Hier bestand aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.
Verstirbt ein Mitglied des Landtags während der Mandatszeit, wird derzeit die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung vollständig mit individuell erworbenen Ansprüchen aus dem Versorgungswerk verrech
net. Dabei werden die Beiträge an das Versorgungswerk aus dem versteuerten Einkommen der Abgeordneten gezahlt.
Mit der Gesetzesänderung entfällt für die staatliche Hinterbliebenenversorgung nun die vollständige Anrechnung der Rente aus dem Versorgungswerk. Dasselbe gilt in Zukunft auch bei der Hinterbliebenenversorgung aufgrund einer Versorgung wegen Gesundheitsschäden.
Wir haben also bei diesem Punkt und auch bei vielen weiteren Punkten überfällige Korrekturen und Anpassungen vorgenommen, die in diesem Verfahren notwendig waren. Gerade beim Thema „Hinterbliebenenversorgung“ ist das, glaube ich, im Sinne unserer ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, aber vor allem auch ihrer Hinterbliebenen.
Am Ende kann ich zusammenfassen: Diese Anpassungen sind notwendig. Sie sind hier in breiter Mehrheit im Parlament abgestimmt.
Ich danke den beteiligten Fraktionen für die Zusammenarbeit und werbe dafür, diesen Vorschlag heute zu unterstützen. – Ganz herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es geht in dem Antrag – das haben wir jetzt schon gehört – um das Ruhrgebiet und die Forderung der AfD, dass eine bedeutende Immobilienmesse hier hingeholt werden soll.
Ich glaube, wir sind uns einig – Kollege Hausmann hat es schon ausgeführt –, die EXPO REAL – Sie kennen Sie alle von diversen Besuchen, zumindest diejenigen, die sich fachlich mit dem Thema beschäftigen – ist eine imposante Messe, eignet sich sehr gut zum Netzwerken für die, die investieren wollen, für die, die sich politisch mit dem Thema auseinandersetzen. Das steht alles außer Frage.
Ja, die ist in München. Da kann eine Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag diesen Plenarantrag auf den Weg bringen, sich das Thema zu eigen machen, die Frage ist aber: Was soll das eigentlich bringen, und wo wollen Sie eigentlich hin, und was soll eigentlich nach Ihrer Forderung daraus folgen? Denn im übertragenen Sinne sagt Ihr Antrag nichts anderes als: Das will ich auch, das möchte ich gerne
hier haben. Da kann man an einigen Punkten zweifeln.
Das erste Argument, das Herr Beckamp angeführt hat, war, dass man das unbedingt als Veranstaltung braucht. Die Frage, die auch Herr Hausmann schon beantwortet hat, lautet: Gibt es hier in unserem Bundesland keine ähnlichen Veranstaltungen und Kontaktmöglichkeiten? Es gibt erstens diverse Fachmessen, es gibt auch – das wissen die, die sich mit dem Thema beschäftigen – diverse Themenforen und auch die Möglichkeit, sich zu vernetzten. Von daher ist das Argument auf jeden Fall da schon widerlegt.
Man kann weiterhin beim Argument der Kosten fragen, ob, wenn jetzt eine große Messe nach Nordrhein-Westfalen geholt wird, es nicht auch zu exorbitanten Preiserhöhungen im Hotelgewerbe kommen kann. Insofern ist fraglich, ob das Preisargument am Ende wirklich so zieht. Auch das können wir hier an der Stelle nicht beantworten. Das sollte man aber auch mit berücksichtigen.
Die eigentliche Frage, die mit dem Antrag leider nichts zu tun hat, ist: Warum soll man sich hier eigentlich mit der Messe beschäftigen, wenn die Handelsware, um die es geht, hier in Nordrhein-Westfalen überwiegend Mangelware ist.
Deswegen sagen wir: Es kann nicht um eine Verlagerung der Messe, um einen neuen Messestandort gehen. Wir brauchen keine neuen Messen und Veranstaltungen. Davon haben wir genug. Es gibt genügend Möglichkeiten. Wir brauchen am Ende mehr nutzbare Flächen für den Wohnungsbau, fürs Gewerbe, für Industrie, für Logistik. Das ist der eigentliche Kern des Themas. Damit werden Sie diesem Antrag hier nicht gerecht. Das wäre das eigentliche Thema gewesen, mit dem Sie sich hätten auseinandersetzen können.
Von daher ist der Antrag interessant, das Thema ist sicherlich diskussionswürdig. Wir können es leider nicht weiter diskutieren, weil Sie direkte Abstimmung beantragt haben. Das heißt, Sie nehmen sich da auch die Möglichkeit, das ganze Thema weiter zu spielen. Das ist ein weiterer Kritikpunkt, den wir haben. Am Ende bleibt der Antrag überflüssig. Die neuen Messen brauchen wir nicht. Wir brauchen neue Flächen. Sie setzen sich damit nicht auseinander. Deswegen machen wir das: Wir werden den Antrag ablehnen. – Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht!“ Herr Minister, an den Spruch muss ich hier heute denken, wenn ich Sie da sitzen sehe.
Diese Landesregierung ist einzig und allein dafür verantwortlich, dass es so weit kommen konnte und wir heute zum wiederholten Male über das Thema „Hambacher Forst“ reden müssen.
Vor ziemlich genau einem Jahr hat die Landesregierung entschieden, den Hambacher Forst mit dem
größten Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes zu räumen.
Heute wissen wir, Herr Kollege Höne: Das war leider auch der überflüssigste Einsatz in der Geschichte des Landes. Das gehört zur ganzen Wahrheit dazu.
Wir streiten heute darüber, ob uns die Landesregierung den wahren Grund für die Räumung verschwiegen hat. Denn die beteiligten Kabinettsmitglieder Scharrenbach und Reul sind sich da offenbar nicht ganz einig.
Ich zitiere Herbert Reul vom 23. September 2018 bei „Westpol“:
„Die Räumung hat ja mit der Baumrodung gar nichts zu tun. Da werfen die Leute ja auch alles durcheinander, bedauerlicherweise.“
So der Innenminister im September 2018.
Ina Scharrenbach sagte im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 14. September 2018:
„Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht um die Frage der Rodung geht.“